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Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine Rechnung stornieren:
- Schritt 1: Überprüfen Sie die Rechnung
Stellen Sie sicher, dass die Rechnung, die Sie stornieren möchten, tatsächlich fehlerhaft ist oder storniert werden muss. Überprüfen Sie die Details, um sicherzustellen, dass eine Stornierung notwendig ist. - Schritt 2: Stornieren Sie die ursprüngliche Rechnung
Erstellen Sie eine Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung ersetzt. Dies kann durch das Erstellen eines Dokuments geschehen, das klar angibt, dass die vorherige Rechnung storniert wird. - Schritt 3: Kennzeichnen Sie die Stornorechnung
Vermerken Sie auf der Stornorechnung, dass es sich um eine Stornierung handelt. Geben Sie die ursprüngliche Rechnungsnummer an, um die Verbindung zwischen der Stornorechnung und der ursprünglichen Rechnung herzustellen. - Schritt 4: Vergabe einer neuen Rechnungsnummer
Falls Sie eine neue Rechnung ausstellen müssen, vergeben Sie eine neue Rechnungsnummer für die korrigierte Rechnung. Dies hilft, Verwirrung zu vermeiden und die Buchhaltung klar zu halten. - Schritt 5: Informieren Sie den Mieter oder Kunden
Senden Sie die Stornorechnung an den Mieter oder Kunden und informieren Sie ihn über die Stornierung der ursprünglichen Rechnung. Stellen Sie sicher, dass alle Änderungen klar kommuniziert werden. - Schritt 6: Dokumentation
Bewahren Sie sowohl die ursprüngliche Rechnung als auch die Stornorechnung in Ihren Unterlagen auf. Dies ist wichtig für Ihre Buchhaltung und für eventuelle zukünftige Rückfragen. Mit diesen Schritten können Sie eine Rechnung korrekt stornieren und sicherstellen, dass alle Beteiligten informiert sind.
Rechte und Pflichten von Vermietern bei Stornierungen
Vermieter kennen das Problem: Gäste buchen eine Unterkunft, sagen aber kurzfristig ab. Was sind Ihre Rechte und Pflichten in solchen Fällen? Viele Vermieter sind sich über die Regeln bei Stornierungen nicht im Klaren, was oft zu Konflikten zwischen Vermietern und Mietern führt.
Egal, ob es um eine Ferienwohnung, ein Monteurzimmer oder ein Haus geht: Einmal gebucht, bleibt der Vertrag gültig. Mieter verpflichten sich, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, auch wenn sie kurzfristig absagen.
Als Vermieter können Sie Ihren Mietern ein Rücktrittsrecht mit einer Frist einräumen. Das Gesetz sieht jedoch kein allgemeines Rücktrittsrecht vor. Wenn Sie keine Regelungen dazu getroffen haben, gilt: Der Vermieter muss die Unterkunft bereitstellen, und der Mieter muss den Mietpreis zahlen.

Sie haben das Recht, im Mietvertrag festzulegen, dass bei kurzfristigen Stornierungen eine Gebühr erhoben wird. Diese Gebühr muss klar kommuniziert
werden. Zudem können Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn die Unterkunft nicht mehr vermietet werden kann.
Ein Anrecht auf Stornierung gibt es nur, wenn es im Vertrag vereinbart wurde. Wenn ein Mieter storniert, muss er in der Regel den vollen Mietpreis
zahlen. Die Gründe für die Stornierung, wie Krankheit, sind rechtlich unwichtig. Wichtig ist, dass Sie als Vermieter nicht die vollen Kosten in
Rechnung stellen dürfen. Sie müssen die ersparten Kosten abziehen, wie Nebenkosten / Betriebskosten der
Monteurzimmer für Strom und Wasser oder Frühstück.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die Stornierungsbedingungen im Vertrag klar festzuhalten, damit der Mieter informiert ist. Wenn Sie eine
Stornierungsgebühr erheben, müssen Sie die restlichen Beträge zeitnah zurückerstatten.
Mieter haben das Recht, vor der Buchung über die Stornierungsbedingungen informiert zu werden. Hat der Mieter im Voraus für Zusatzleistungen bezahlt,
kann er eine Rückerstattung verlangen, wenn diese nicht genutzt wurden.
Außerdem ist der Mieter verpflichtet, die Stornierung innerhalb der vereinbarten Frist vorzunehmen. Die Stornierung muss in der festgelegten Form
erfolgen, entweder schriftlich oder per E-Mail. Der Mieter muss alle vertraglichen Vereinbarungen einhalten, um mögliche Gebühren zu vermeiden.
Allgemeine Prinzipien zur Stornierung
- Vollpension: In der Regel können bei Stornierungen von Unterkünften, die Vollpension anbieten, etwa 40 % der Kosten als ersparte Aufwendungen abgezogen werden. Dies könnte in vielen Fällen zutreffen, da die Verpflegungskosten in der Regel einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
- Halbpension: Ähnlich wie bei der Vollpension könnten bei Halbpension etwa 30 % der Kosten abgezogen werden. Auch bei Halbpension entfällt ein Teil der Kosten für die Verpflegung.
- Zimmer mit Frühstück: Bei Unterkünften, die nur Frühstück anbieten, könnten 10 bis 20 % der Kosten abgezogen werden. Dies hängt jedoch stark von den spezifischen Vereinbarungen und den tatsächlichen Kosten ab.
- Ferienwohnung/-haus: Bei Ferienwohnungen oder -häusern könnte ein Abzug von 5 bis 10 % der Kosten üblich sein. Dies liegt daran, dass die Nebenkosten in der Regel geringer sind.
Ausnahme:
Wenn Sie als Vermieter eine Möglichkeit finden, Ihre Unterkunft nach der Stornierung an einen neuen Mieter zu vermieten, muss der ursprüngliche Mieter weniger bezahlen. In manchen Fällen muss er möglicherweise gar nichts zahlen. Das gilt auch, wenn Sie die Unterkunft nur für einen Teil der Zeit vermieten.
Empfehlungen für Vermieter: Stornogebühren und AGB Als Vermieter ist es sinnvoll, feste Stornogebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festzulegen. Diese AGB sollten Sie dem Mieter schon bei der Buchung zukommen lassen, zum Beispiel per E-Mail. So ist der Mieter direkt informiert. Am besten lassen Sie sich mit einer Unterschrift bestätigen, dass er die AGB gelesen hat. Wichtig ist, dass die AGB und die Stornogebühren nur gelten, wenn der Mieter sie vorher kennt.
Reiserücktrittskosten-Versicherung: Sicherheit für Mieter
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt Mieter, falls sie wegen Krankheit oder Unfall die Reise absagen müssen.
Jeder Mieter kann diese Versicherung freiwillig abschließen, wenn er eine Unterkunft mietet. Die Versicherung übernimmt dann die
Stornokosten, die sonst der Mieter zahlen müsste. Meistens greift diese Versicherung nur, wenn die Krankheit oder der Unfall unerwartet und plötzlich passiert.
Höhere Gewalt als Ausnahme bei Stornierungen
Rechtlich gibt es lediglich eine Ausnahme: Die Stornierung eines Miet- oder Beherbergungsvertrages aufgrund von höherer Gewalt. Dies wird definiert als ein nicht vorhersehbares Ereignis, das von außen kommt. Auch durch Sorgfalt des Betroffenen lässt es sich nicht vermeiden.

Beispiele dafür sind Naturkatastrophen. Bei dieser Ausnahme greifen alle vertraglichen Pflichten von Vermieter und Mieter nicht mehr. Lediglich bereits vorab erbrachte Leistungen des Vermieters muss der Mieter begleichen. Sind dem Mieter wiederum vorher Kosten entstanden, kann er diese zurückverlangen.
Rechte des Mieters bei Überbuchungen und Schadensersatz
Falls Sie als Vermieter aufgrund einer Überbuchung stornieren, hat der Mieter bestimmte Rechte. Der Mieter hat das Recht, trotzdem eine Unterkunft bereitgestellt zu bekommen. Sie sind dem Mieter zu Schadenersatz verpflichtet. So kann der Mieter sich eine neue, teurere Unterkunft für den bestimmten Zeitraum mieten. Als Vermieter müssen Sie die Differenz der Kosten als Schadenersatz übernehmen.
Informationen zum Ausstellen einer Storno-Rechnung
Wenn Sie eine Rechnung für einen Mieter stornieren müssen, gibt es zwei verschiedene Arten von Rechnungen. Diese Rechnungen können Sie ausstellen:
Storno-Rechnung:
Diese Rechnung verwenden Sie, wenn der Mieter ein Rücktrittsrecht im Vertrag hat und dieses rechtzeitig in Anspruch nimmt.
In diesem Fall stellen Sie eine Storno-Rechnung über die vereinbarten Stornogebühren aus.
Wichtig: Auf dieser Rechnung wird keine Mehrwertsteuer fällig.
No-Show-Rechnung:
Diese Rechnung stellen Sie aus, wenn der Mieter nicht anreist. Dies gilt, wenn entweder kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder die Frist dafür bereits abgelaufen ist.
Diese Rechnung gilt auch, wenn der Mieter ohne Ankündigung nicht erscheint.
Wichtig: Auf dieser Rechnung muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Diese einfache Unterscheidung hilft Ihnen, die richtige Rechnung auszustellen und die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen!