Wer zahlt die Miete?
Anerkannte Geflüchtete, die bereits einer Arbeit nachgehen, sind verpflichtet, ihre Miete selbst zu zahlen. Wer noch keine Arbeit hat, hat auch kein eigenes Einkommen. Bezieht man Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, erhält man die Miete vom Jobcenter bzw. Sozialamt. Die genaue Stelle ist abhängig vom Bundesland und der Gemeinde.
Wie viel Miete wird übernommen?
Die Höhe der Miete, die der Staat übernimmt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Vor der Wohnungssuche sollte mit dem Jobcenter geklärt werden, wie hoch die Miete ausfallen darf. Vor der Unterschrift des Mietvertrages muss dieser vom Jobcenter genehmigt werden. Es ist auch möglich, sich die Kaution als zinsloses Darlehen vorstrecken zu lassen.
Anspruch auf Wohngeld
Sie können Wohngeld bekommen, wenn Ihr Geld nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen. Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge
haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Sie müssen jedoch einen Ausweis haben, der besagt, dass sie hierbleiben dürfen oder
vorübergehend hier sein dürfen. Auch Personen, die wie Heimatlose behandelt werden, können Wohngeld erhalten.
Selbst wenn sie keinen speziellen Ausweis benötigen, können sie Wohngeld beantragen.
Sie erhalten kein Wohngeld, wenn Sie bestimmte Hilfen vom Staat beziehen, zum Beispiel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Arbeitslosengeld II.
Wie viel Wohngeld Sie erhalten, wird für Sie persönlich berechnet. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- der Höhe des Einkommens,
- der Höhe der Miete und
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Man stellt den Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde des örtlichen Landratsamtes. Bei einer kreisfreien Stadt stellt man ihn bei der dortigen Wohngeldbehörde.
Brauchen Sie einen Mietvertrag, um eine Unterkunft zu mieten?
Ja, um eine Wohnung zu mieten, müssen Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Informieren Sie das Jobcenter,
wenn es Ihre Miete bezahlt. Das Jobcenter gibt dann die Erlaubnis dafür. Wenn Sie den Mietvertrag bereits unterschrieben
haben und danach erst die Erlaubnis beim Jobcenter beantragen, sagt das Jobcenter meistens „nein“.
Tipp: Wenn Sie keine möblierte Wohnung finden, können Sie Geld für Möbel und Haushaltsgegenstände beim Jobcenter beantragen.
Welche Papiere brauche ich?
Welche Papiere brauchen Sie? Der Vermieter kann verschiedene Papiere und Nachweise von Ihnen verlangen, bevor Sie den Mietvertrag erhalten. Sammeln Sie diese Unterlagen im Voraus, damit Sie schnell antworten können.Folgende Dinge werden oft gefragt:
- SCHUFA-Auskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (erstellt das Sozialamt)
- Bestätigung der Mietübernahme durch das Jobcenter oder eine Einkommensbescheinigung
- Kopie der Aufenthaltsgestattung
Manchmal wollen Vermieter zusätzliche Papiere sehen. Zum Beispiel möchten sie ein Papier von der Polizei, das zeigt, ob man einen negativen Eintrag im Führungszeugnis hat.
Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Es ist oft schwer, günstige Wohnungen zu finden, besonders wenn man wenig Geld verdient. Mit einem Wohnberechtigungsschein (auch WBS genannt) kann man Sozialwohnungen bekommen. Diese Wohnungen sind vom Staat unterstützt und meistens billiger. Informationen zu diesen Wohnungen gibt das Wohnamt in der Stadt, dem Landkreis oder der Gemeinde.
Wer haftet bei Schäden an der Unterkunft?
Wenn etwas in der Wohnung kaputt geht, gelten für Flüchtlinge die gleichen Regeln wie für alle anderen. Sie müssen für den Schaden bezahlen.
Eine Haftpflichtversicherung kann manchmal helfen, aber Flüchtlinge müssen keine solche Versicherung haben.
Die meisten haben auch keine. Einige Städte haben jedoch Sammelversicherungen für alle Flüchtlinge in ihrem Gebiet.
Wenn es keine eigene oder gemeinsame Versicherung gibt, muss die Person für den Schaden mit ihrem eigenen Geld haften. Flüchtlinge haben oft so wenig Geld, dass man ihnen nichts wegnehmen kann. Dann bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Das passiert aber nicht nur bei Flüchtlingen, sondern bei allen Menschen, die kein Geld haben, um den Schaden zu zahlen.
Gibt es Hilfe für Vermieter, die an Flüchtlinge und Asylbewerber vermieten wollen?
Viele Bundesländer haben spezielle Programme, um Wohnraum für Asylbewerber und Flüchtlinge zu schaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man günstige Kredite bekommen, um Umbauten zu bezahlen. So kann man den Wohnraum später an Flüchtlinge zu vermieten. In einigen Bundesländern geht es besonders um Wohnraum für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
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