Möblierte Wohnung für Flüchtlinge
Worauf sollten Sie achten?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

In den letzten Jahren sind aufgrund vieler Krisen (zum Beispiel der Krieg in der Ukraine), vermehrt Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die hier Asyl beantragt haben. Häufig stellt sich nach wenigen Monaten die Frage nach einer eigenen Wohnung. Hier wird erklärt, was bei der Wohnungssuche zu beachten ist.

Unterkunft für Flüchtlinge

Wer zahlt die Miete?

Anerkannte Geflüchtete, die bereits einer Arbeit nachgehen, sind verpflichtet, ihre Miete selbst zu zahlen. Wer noch keine Arbeit und damit auch kein eigenes Einkommen hat und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II bezieht, erhält seine Miete vom Jobcenter bzw. Sozialamt. Die genaue Stelle ist abhängig vom Bundesland und der Gemeinde.

Wie viel Miete wird übernommen?

Die Höhe der Miete, die der Staat übernimmt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Vor der Wohnungssuche sollte mit dem Jobcenter geklärt werden, wie hoch die Miete ausfallen darf. Vor der Unterschrift des Mietvertrages muss dieser vom Jobcenter genehmigt werden. Es ist auch möglich, sich die Kaution als zinsloses Darlehen vorstrecken zu lassen.

Wer bereits in einer Wohnung lebt, die das Jobcenter als zu groß oder zu teuer einschätzt, kann trotzdem noch eine gewisse Zeit dort wohnen bleiben. In diesen Monaten wird die Miete dennoch bezahlt. Dann kann allerdings der Umzug in eine günstigere Wohnung verlangt werden.

Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen für die Miete nicht ausreicht. Asylbewerber oder anerkannter Flüchtling sind wohngeldberechtigt, wenn sie einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung besitzen, ein Recht auf Aufenthalt oder die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers haben oder von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.

Kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn bestimmte Transferleistungen bezogen werden, zum Beispiel Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes oder Arbeitslosengeld II.

Das Wohngeld wird individuell bestimmt und hängt ab von

  • der Höhe des Einkommens,
  • der Höhe der Miete und
  • der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldbehörde des örtlichen Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt gestellt.

Brauche ich einen Mietvertrag um eine Unterkunft zu mieten?

Um Wohnraum mieten zu können, muss ein Mietvertrag unterschrieben werden. Wenn die Miete vom Jobcenter übernommen wird, muss dieses im Vorfeld informiert werden und eine Genehmigung ausstellen. Wenn der Mietvertrag schon unterschrieben wurde und erst im Anschluss eine Genehmigung beantragt wird, verweigert das Amt diese in aller Regel.

Tipp: Wer keine möblierte Wohnung gefunden hat, kann nach der Genehmigung des Mietvertrages einen Beihilfeantrag für die Erstausstattung mit Möbeln und Hausrat stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bevor ein Mietvertrag zustande kommt, kann der Vermieter verschiedene Unterlagen und Nachweise verlangen. Diese sollten soweit wie möglich bereits im Vorfeld gesammelt werden, um schnell reagieren zu können. Häufig angefragt werden:

  • SCHUFA-Auskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (erstellt das Sozialamt)
  • Bestätigung der Mietübernahme durch das Jobcenter oder eine Einkommensbescheinigung
  • Kopie der Aufenthaltsgestattung

Manchmal fordern Vermieter noch zusätzliche Bescheinigungen, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?

Häufig ist es sehr problematisch, bezahlbaren Wohnraum zu finden, besonders wenn das eigene Einkommen nicht besonders hoch ist. Ein sogenannter Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug von Sozialwohnungen (oft auch WBS-Wohnungen genannt). Diese sind vom Staat gefördert und meist günstiger. Auskunft über Sozialwohnungen gibt das Wohnamt in der jeweiligen Stadt, dem Landkreis oder der Gemeinde.

Wer haftet bei Schäden an der Unterkunft?

Wenn es zu Schäden am Wohnraum kommt, gelten für Flüchtlinge dieselben rechtlichen Vorschriften wie für jeden anderen und sie haften im Rahmen der zivilrechtlichen Vorschriften. Gegebenenfalls kann eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Asylbewerber und Flüchtlinge sind aber nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Der Anteil der Personen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben, dürfte sehr gering sein. Einige Kommunen haben daher Sammelversicherungen für alle Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich leben.

Wenn weder eine eigene noch eine Sammelhaftpflichtversicherung vorhanden sind, muss die betreffende Person mit ihrem Vermögen haften. Häufig ist das Einkommen von Flüchtlingen und Asylbewerbern allerdings so gering, dass es nicht gepfändet werden kann. Der Geschädigte, in dem Fall der Wohnungseigentümer, bleibt also auf seinem Schaden sitzen. Das ist jedoch nicht nur bei geflüchteten Personen der Fall, sondern bei allen Menschen, die einen Schaden verursachen und nicht genug Geld haben, um dafür aufzukommen.

Gibt es Förderprogramme für die Vermietung an Flüchtlinge und Asylbewerber?

Viele Bundesländer haben spezielle Förderprogramme ins Leben gerufen, um Wohnraum für Asylbewerber und Flüchtlinge zu schaffen. Dabei können unter gewissen Bedingungen Darlehen zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden, um entsprechende Umbaumaßnahmen zu finanzieren und den Wohnraum anschließend an Flüchtlinge zu vermieten. In einigen Bundesländern beziehen sich solche Maßnahmen explizit auf Wohnraum, der für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine geschaffen wird.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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