Vermögensschaden als Vermieter absichern
Welche Versicherung eignet sich?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 6 Minuten
Vermieter Informationen

Vermögensschäden entstehen oft durch falsche Beratungen, fehlerhaft abgefasste Verträge und unterlassene Tätigkeiten. Sie verursachen zwar keine Personen- und Sachschäden, bringen die Betroffenen aber um Einkommen, geldwerte Vorteile und möglicherweise lukrative Aufträge. Außerdem können sie Umsatzverluste zur Folge haben.

Hausverwalter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen achten hier besonders auf einige Feinheiten. Sie sollten sich gut informieren, um hier keine Fehler zu begehen.

Versicherungen für Vermieter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Da die Verursacher bei nachgewiesenem Verschulden zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sind und diese Forderungen oft hoch sind, schließen Angehörige bestimmter Berufsgruppen am besten eine derartige Versicherung ab.

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Was sind Vermögensschäden?

Vermögensschäden sind, wie die Bezeichnung schon andeutet, Schäden, die eine Person durch ihre schuldhafte berufliche Handlung am Vermögen einer dritten Person verursacht. Der Geschädigte ist dabei entweder eine natürliche oder eine juristische Person.

Vermögensschäden haben nicht direkt mit Personen- und Sachschäden zu tun. Manche entstehen aber als Folge von Sach- und Personenschäden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sachschaden

Bei Schäden am Vermögen unterscheidet die deutsche Versicherungswirtschaft

  • echte (reine) Vermögensschäden
  • unechte Vermögensschäden

Bei echten Vermögensschäden verursacht eine Person einem Dritten durch eigenes berufliches Verschulden einen finanziellen Verlust oder das Entgehen eines geldwerten Vorteils. Ein typisches Beispiel dafür ist eine falsche Beratung in Finanzangelegenheiten (Investition in Aktien, die sich als Verlustgeschäft erweisen).

Die unwissentliche Verwendung minderwertiger Rohstoffe kann einen echten Vermögensschaden herbeiführen, weil die hergestellte Ware von vornherein fehlerhaft ist und nicht mehr verkauft werden kann. Darüber hinaus können fahrlässig unterlassene Ratschläge oder unabsichtlich zurückgehaltene, wichtige Informationen Vermögensschäden zur Folge haben.

Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie aus Sach- oder Personenschäden resultieren. Kommt es in einem Haus zu einem Wasserrohrbruch und wird dabei ein Computer beschädigt, sind der Verlust der Daten und ihre kostenpflichtige Wiederherstellung ein unechter Vermögensschaden.

Ein weiteres Beispiel: Jemand verursacht mit dem betrieblich genutzten Pkw einen Verkehrsunfall. Da ihm dieser dann nicht mehr zur Verfügung steht, hat er für die Dauer der Nichtnutzung einen Verdienstausfall.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Personenschaden

Klassische Vermögensschäden sind finanzielle Verluste durch betrügerische Aktivitäten, während der Berufsausübung unbeabsichtigt gegebene falsche Ratschläge und die Verhinderung oder Verringerung des unternehmerischen Zugewinns durch schuldhaft herbeigeführte Produktionsausfälle.

Werden teure Gegenstände zerstört, vernichtet oder gehen sie verloren, liegt allerdings ein Sachschaden vor.

Laut BGB kann der Verursacher für den durch eigenes Verschulden herbeigeführten Vermögensschaden persönlich haftbar gemacht werden. Damit dies nicht geschieht, ist es sinnvoll, bestimmte Haftpflichtversicherungen zu haben. Diese wehren außerdem unberechtigte Schadensersatz-Forderungen ab.

Die Regulierung von Vermögensschäden ist oft schwieriger als die von Personen- und Sachschäden. Da die Beweislast beim Geschädigten liegt, muss dieser dem Versicherer genau nachweisen, welchen Vermögensschaden er erlitten hat, wie hoch dieser ist und durch welches Verhalten er entstanden ist.

Echte Vermögensschäden lassen sich über den Baustein Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Berufshaftpflichtversicherung abdecken. Betriebs- und Privathaftpflicht kommen für echte Vermögensschäden nicht auf.

Über die Betriebshaftpflicht sind nur die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursachten Personen- und Sachschäden versichert. Haben Sie keine Berufshaftpflicht, die eine Absicherung von Vermögensschäden umfasst, sollten Sie unbedingt eine separate Vermögensschaden-Haftpflicht abschließen.

Was sind Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen?

Bei echten Vermögensschäden leisten spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH). Denn geben IT-Consultants Kunden unwissentlich unrichtige Produkt-Empfehlungen, kann es zu hohen Produktionsausfällen kommen, wenn die auf Anraten gekauften Geräte ihre Arbeit nur mangelhaft erledigen.

Zu diesen echten Vermögensschäden gehören auch Programmierfehler: Hat der Kunde einen Onlineshop und bestellt er bei dem Softwarehaus eine für seinen speziellen Bedarf programmierte, aber mit Fehlern behaftete Softwarelösung, kann er vom IT-Unternehmen für den entgangenen Umsatz Schadensersatz verlangen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Monteure

Die meisten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen leisten nur dann, wenn der Versicherte den aktuellen Zustand falsch erfasst hat. Die Folgerungen, die er daraus zieht, sind nicht versichert. Die Haftung für letztere übernehmen nur wenige Versicherer und dann auch nur bei bestimmten Berufsgruppen (Gutachter).

Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflicht abzuschließen und die Police bei der zuständigen Kammer einzureichen. Ohne einen derartigen Nachweis erhalten sie keine berufliche Zulassung.

Dasselbe gilt für Versicherungsvermittler, Wirtschaftsprüfer, Vermittler von Immobilien-Darlehen, Rentenberater, Inkassobüros und Zwangsverwalter.

Der Abschluss einer solchen Versicherung wird darüber hinaus Personen in beratenden, begutachtenden und projektierenden Berufen wie

  • Finanzmaklern
  • Architekten
  • Ärzten
  • Unternehmensberatern
  • IT-Beratern
  • Sachverständigen (Gutachtern im Umweltbereich)

publizierenden Bereichen wie

  • Werbeagenturen
  • Zeitungsverlagen

und Vermögen verwaltenden Berufen, in denen Abrechnungen erstellt werden, wie

  • Haus- und Grundstücksverwaltern
  • Vermögensverwaltern empfohlen.

Haben Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und tritt der Versicherungsfall ein, überprüft Ihr Versicherer, ob Sie verpflichtet wären, Schadensersatz zu leisten und falls ja, in welcher Höhe dies der Fall wäre. Bei einem begründeten Anspruch des Geschädigten übernimmt er die Zahlung des Schadensersatzes.

Sind dessen Forderungen unbegründet oder zu hoch, wehrt er diese notfalls auch gerichtlich ab. Kommt es zum Rechtsstreit, vertritt er Sie vor Gericht und trägt anschließend die Prozesskosten.

Mit dem Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht erhalten Sie zusätzlich eine passive Rechtsschutzversicherung.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mitarbeiter

Außer Ihnen als direkt Versichertem genießen natürlich auch alle Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit dritten Personen finanziellen Schaden zufügen können, Versicherungsschutz. Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen auch noch Honorar-Kräfte und freie Mitarbeiter, können Sie diese auf Wunsch ebenfalls mitversichern.

Vermögensschadenhaftpflicht Verträge haben Deckungssummen von 50.000 bis zu 10 Millionen Euro. Da die Schadensersatzforderungen bei Vermögensschäden oft sehr hoch ausfallen, ist es ratsam, bei Unterzeichnung des Versicherungsvertrages nicht an der Deckungssumme zu sparen.

Höhere Versicherungssummen sind mit höheren Beitragszahlungen verbunden. Außerdem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, eine Selbstbeteiligung anzugeben.

Welche Möglichkeiten bietet die Vermögensschadenhaftpflicht?

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spielt der Zeitpunkt eine Rolle, an dem der irrtümliche Rat gegeben oder der Vertrag mit dem Formfehler geschrieben wurde. Wann der Schadenfall eintritt, ist hingegen unerheblich. Im Extremfall können sogar Jahre zwischen dem begangenen beruflichen Fehler und der konkreten Schädigung des Betroffenen liegen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rückversichern Rückwirkend Zeit Geld

Für den Versicherer tritt der Schadensfall zum Zeitpunkt des beruflichen Verstoßes ein. Um zu verhindern, dass durch Ihr Verhalten Geschädigte Jahre später Schadensersatz fordern, können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum rückversichern. Dafür leisten Sie einfach eine einmalige Beitragszahlung.

Für welche Schadensfälle kommt die Vermögensschaden-Haftpflicht nicht auf?

Haben Sie den Vermögensschaden mit Absicht herbeigeführt, haften Sie dafür mit Ihrem eigenen Vermögen: Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen leisten nur bei fahrlässigen und grob fahrlässigen schuldhaften Handlungen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Verträge prüfen

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind darüber hinaus finanzielle Schäden, die

  • Folge der Nicht-Erfüllung von Verträgen sind
  • außerhalb von Deutschland entstehen und/oder vor Auslandsgerichten verhandelt werden
  • durch betrügerische Handlungen der eigenen Mitarbeiter entstehen

Was Sie bei Vertragsabschluss beachten sollten

Um in Zukunft optimal abgesichert zu sein, sollten Sie beim Vertragsabschluss möglichst detaillierte Angaben darüber machen, womit sich Ihr Unternehmen beschäftigt. Erweitern Sie dieses im Laufe der Zeit um weitere Tätigkeitsbereiche und Geschäftsfelder, ist es ratsam, den Versicherer sofort darüber zu informieren.

Die Meldung neu eingestellter Mitarbeiter und anderer personeller Veränderungen ist nicht so dringend: Die meisten Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen verschicken einmal pro Jahr einen Fragebogen, in den Sie die neuen Angaben rückwirkend eintragen und den sie innerhalb eines Monats zurückschicken.

Sind Sie Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt, müssen Sie Ihre obligatorische Vermögensschaden-Haftpflicht mit einer Deckungssumme von wenigstens 250.000 € und einer vierfachen Maximierung abschließen. Das bedeutet, dass zur Abdeckung aller während des Versicherungsjahres durch Sie entstehender Vermögensschäden mindestens eine Million Euro zur Verfügung stehen.

Haben Sie keine Mitarbeiter, beträgt Ihre Jahres-Versicherungsprämie bei der genannten Deckungssumme zirka 800 Euro.

Manche Anbieter haben Haftungsregelungen, die von denen herkömmlicher Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen abweichen. So gibt es für Gutachter im Umweltbereich die Möglichkeit, eine normale Betriebshaftpflicht mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kombinieren und eine abweichende Deckung zu vereinbaren.

Im Unterschied zu den üblicherweise ausgestellten Versicherungsverträgen beinhalten diese auch noch die Absicherung von Prognosen und Empfehlungen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Versicherungssumme Deckungssumme

Schließen Sie Ihre Vermögensschaden-Haftpflicht freiwillig ab, richtet sich die Deckungssumme nach Ihrem genauen Tätigkeitsbereich, ihrem beruflichen Risiko, Fehlhandlungen herbeizuführen, der Größe, Branchenzugehörigkeit, Beschäftigten-Anzahl und dem Auftragsvolumen Ihres Unternehmens.

Handelt es sich dabei um überwiegend kleinere Aufträge, reicht meist eine Deckung von 100.000 Euro aus. Im Fall von Architekturbüros können versehentliche Fehler jedoch Schäden in Millionenhöhe zur Folge haben. Dementsprechend hoch sollte auch die Versicherungssumme angesetzt werden.

Ferienimmobilien verwalten lassen

Wer über genügend finanzielle Mittel verfügt und sie möglichst sicher anlegen möchte, investiert in Immobilien. Häuser und Eigentumswohnungen sind eine wertstabile und krisensichere Geldanlage.

Möchte man sie nicht selbst bewohnen, sondern als dauerhaftes Rendite-Objekt nutzen, vermietet man sie an solvente Interessenten. Diese sind entweder Langzeit-Mieter oder Feriengäste, die sich aus Gründen des höheren Komforts nicht für eine Gäste-Pension oder ein Hotel entscheiden.

Immer mehr Hauseigentümer machen aus normalen Wohnungen Apartments für Urlauber. Das liegt hauptsächlich daran, dass man mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern eine höhere Rendite als über die herkömmliche Vermietung erzielen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Ferienwohnungen wenigstens zwei Drittel des Jahres bewohnt sind.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Hausverwaltung Verwaltung Ferienwohnung

Da die meisten Feriengäste ihre Apartments für höchstens einige Wochen buchen, muss der Eigentümer kontinuierlich für neue vorübergehende Mieter sorgen. Er muss sich dauerhaft um die Verwaltung seines Feriendomizils kümmern: Die Wohnungen müssen stets sauber gehalten werden.

Von Zeit zu Zeit fallen noch Reparaturen und Renovierungen an.

Der Inhaber muss vor Ort sein, wenn seine Gäste einchecken oder abreisen. Verursachen sie mutwillig Schäden am Mobiliar, an den Installationen oder am Objekt selbst, kann er von ihnen Schadensersatz in entsprechender Höhe einfordern.

Ist der Vermieter der Ferienwohnungen oder Monteurzimmer nicht in der Lage, die zeitaufwändige und oft nervenaufreibende Verwaltung seiner Immobilie selbst durchzuführen, beauftragt er meist eine Hausverwaltung.

Laut aktueller Statistik beschäftigen zirka 75 % der Inhaber von Ferienhäusern spezielle Dienstleister mit der Betreuung ihrer Objekte. Viele von ihnen wohnen in großer Entfernung von ihrer Immobilie, sodass sie sich nicht im erforderlichen Umfang um die Vermietung und Verwaltung kümmern können.

Für die Dienstleistung erhalten die Hausverwaltungen zwischen 15 und 25 % der Brutto-Mieteinnahmen als Netto-Entgelt. Sie übernehmen dafür unter anderem die/den

  • komplette Bewerbung der Ferien-Apartments
  • Abwicklung der Buchungsvorgänge
  • Modalitäten des Ein- und Auszugs der Gäste
  • Organisation der Wohnungsreinigung (Reinigungsfirma!)
  • Bereitstellung benötigter Utensilien (Handtücher, Bettwäsche)
  • Rechnungslegung
  • Austausch der Wohnungsschlösser, wenn der Gast seinen Schlüssel verliert
  • Notdienst-Einsatz, wenn es einen Strom- oder Heizungsausfall gibt
  • Entgegennahme von Reklamationen
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Hausverwalter und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Sind Sie hierzulande als Hausverwalter für einen Eigentümer von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen tätig, ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht für Sie zwar nicht notwendig, aber eine lohnende Investition.

Da Sie damit beauftragt wurden, fremdes Eigentum zu verwalten, haften Sie vollumfänglich für Fehler und Versäumnisse, die im Rahmen Ihrer umfangreichen und anspruchsvollen Tätigkeit entstehen.

Rechnen Sie beispielsweise die bei der Vermietung der Apartments anfallenden Nebenkosten nicht richtig ab, erleidet der Hauseigentümer dadurch einen finanziellen Verlust. Für diesen kann er von Ihnen Schadensersatz verlangen. Andere, in der beruflichen Praxis häufig vorkommende Versehen sind doppelt vermietete Zimmer und vergessene Wartungstermine.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Risiko

Sind die Ferienwohnungen über Weihnachten ausgebucht und fällt die Zentralheizung aus, weil Sie den letzten Termin für die Wartung der Heizungsanlage nicht wahrgenommen haben, kann das schnell teuer werden: Die frierenden Feriengäste checken aus und buchen im folgenden Jahr bei einem anderen Anbieter. Für diesen Missstand verlangt der Eigentümer von Ihnen Schadensersatz in Höhe der entgangenen Mieteinnahmen.

Die VSH-Prämie für Hausverwaltungen wird genauso berechnet wie die anderer Versicherungsnehmer. Ihre Höhe richtet sich nach der gewählten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung sowie nach Ihrem jährlichen Umsatz, Ihrem individuellen Risiko und der Anzahl Ihrer mitversicherten Beschäftigten. Betreuen Sie eine größere Anlage mit Ferienwohnungen, ist Ihr berufliches Risiko deutlich höher.

Die Versicherer leisten bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme bei Vermögensschäden, die durch

  • Doppelvermietung
  • fehlerhafte Mietberechnungen
  • falsche Auswahl von Vertragsfirmen
  • unrichtige Nebenkosten- und Monatsabrechnungen
  • Verjährenlassen von Miet-Forderungen
  • Überschreiten der eigenen Kompetenzen
  • nicht oder zu spät gezahlte Handwerker-Rechnungen

zustande kommen.

Einige deutsche Versicherungsunternehmen bieten Haus- und Grundstücksverwaltungen spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an, die fast alle Risiken umfassen, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind.

Bei einigen dieser Anbieter fallen Eigenschäden unter den Versicherungsschutz, sofern dies so vereinbart wurde. Von der Haftung ausgeschlossen sind die Verwaltung des fremden Vermögens im engeren Sinne (Übernahme von Eigentümer-Entscheidungen) und die der eigenen Immobilie.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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