Wohnen auf Zeit ist eine immer häufiger genutzte Alternative zur unbefristeten Miete. Die Vermieter sind entweder Privatpersonen, die sich auf diese Weise ein Nebeneinkommen erwirtschaften, oder Betriebe, die werkseigene Wohnungen an Betriebsfremde überlassen.
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Die nach einer komplett möblierten Ein- oder Zweizimmerwohnung Suchenden haben diverse Gründe für
das Zeitwohnen.
Es handelt sich oft um Menschen, die in der jeweiligen Stadt Arbeit gefunden haben oder beruflich zwischen zwei Betriebsstätten pendeln und denen ein Aufenthalt im Hotel zu teuer und zu unbequem ist. Kleinere, einfach eingerichtete Wohnungen werden meist von Studenten oder in Trennung lebenden Personen genutzt.
Die Mietobjekte sind vollständig eingerichtet und Sie können sofort einziehen. Qualität und Umfang der Wohnungsausstattung richten sich meist nach dem Mietpreis.
Normalerweise ist das befristete Wohnen an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst. Für die Möblierung wird teilweise ein Zuschlag in Rechnung gestellt. Ansonsten ist der Mietpreis ein Pauschalbetrag, in dem sämtliche Nebenkosten bereits enthalten sind.
Da Sie als Nutzer die Räume inklusive Inventar übernehmen, sind beide Vertragsparteien
verpflichtet, zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses zu überprüfen, ob alle
Haushaltsgegenstände und Möbel noch vorhanden und in unversehrtem Zustand sind.
Für die schriftliche Abfassung des Mietvertrages gelten die für die normale Wohnungsmiete
gültigen,
aber auch zusätzliche gesetzliche Vorgaben.
Was ist Wohnen auf Zeit?
Wohnen auf Zeit ist die befristete Vermietung von Wohnungen an Personen, die das Mietobjekt nicht dauerhaft benötigen. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer, Berufspendler, Studenten und Personen, die aus privaten Gründen schnell eine Unterkunft brauchen, für die aber eine Hotelbuchung nicht infrage kommt.
Die Wohnung ist komplett möbliert und mit Wäsche und Hausrat ausgestattet, sodass Sie als Mieter sofort einziehen können. In Großstädten heißen die möblierten Zimmer oft Business Apartments.
Die Dauer der Anmietung liegt zwischen mehreren Monaten und einem Jahr.
Das innovative Wohnkonzept entstand vor mehr als 25 Jahren aus dem sogenannten Mitwohnen. In der Anfangszeit waren die Mieter ausschließlich Studenten, denen Vermieter einfach ausgestattete Zimmer angeboten haben. Heute sind die Ansprüche an das möblierte Wohnen so unterschiedlich wie die Gründe der Mieter, die sich dafür entscheiden.

Betrifft das Zeitwohnen den Urlaubsort, wird es als Timesharing bezeichnet: Als Urlauber mieten Sie
dieselbe Ferienwohnung für eine
bestimmte Zeitdauer pro Jahr. Sie ist ebenfalls vollständig eingerichtet und befindet sich in einer
Ferienwohnanlage oder einem Hotel.
Der Zeitmietvertrag betrifft immer dasselbe Apartment und besteht oft für mindestens 20
Jahre
abgeschlossen.
Gründe für Wohnen auf Zeit
Der größte Teil der Mieter, die aus beruflichen Gründen (Arbeitsplatzwechsel) schnell in die jeweilige Stadt übersiedeln müssen haben keine Zeit, sich vor Ort nach einer geeigneten Wohnung umzuschauen. Von der Übergangswohnung aus suchen sie sich dann eine dauerhafte Wohnung.
Andere Mieter sind Berufspendler oder Arbeitnehmer, die eine befristete Arbeit antreten.
Auch private Gründe können maßgebend sein: Trennen sich Lebenspartner, benötigt der eine schnell eine neue Bleibe. Personen, die einen Angehörigen in der anderen Stadt pflegen, haben auch oft keine Zeit, sich eine geeignete Wohnung zu suchen.

Es finden sich Menschen, deren Wohnungen saniert werden, und Studenten, die ein fernab ihrer
Heimat-Universität ein Praktikum absolvieren, in möblierten Apartments. Das temporäre
Wohnen spart Kosten und erhöht die berufliche Mobilität.
Als Mieter müssen Sie sich nicht um lästige bürokratische Vorgänge wie das Anmelden
der Stromversorgung kümmern und haben trotzdem eine komfortable Unterkunft.
Als Feriengast, der das Timesharing-Modell nutzt, wissen Sie bereits, dass Sie jedes Jahr zu derselben
Zeit an demselben Ort Ferien machen, weil es Ihnen dort sehr gut gefällt. Sie schließen den
festen Vertrag ab, damit Ihr Feriendomizil nicht belegt ist, wenn Sie dort ankommen.
Wie finde ich Wohnen auf Zeit?
Wenn Sie auf der Suche nach einem befristeten Mietverhältnis sind, werden Sie auf speziellen, meist
kostenfrei nutzbaren Wohnen-auf-Zeit-Portalen im Internet fündig.
Wenn Sie keine Zeit für die Online-Suche haben, nehmen Sie die Dienste eines professionellen
Vermittlers in Anspruch. Sie zahlen der Agentur die vereinbarte Provision und erhalten die gewünschten
Angebote für Ihr Wohnen auf Zeit.
Wohnen auf Zeit z.B. hier:
Wie sind Wohnungen auf Zeit eingerichtet?
Die Wohnungseinrichtungen sind je nach Mietpreis einfach bis sehr hochwertig. Die Grundausstattung ist standardmäßig
vorhanden.
Wenn Sie bereit sind, mehr in Ihr Zeitwohnen zu investieren, genießen Sie höheren Komfort.
Manche Vermieter erlauben Ihnen sogar das Mitbringen einiger Lieblingsmöbel.
Die modern und komfortabel eingerichteten Ein- oder Zweizimmerwohnungen haben ein TV- und Radiogerät.

Als Mieter finden Sie Bettwäsche, Handtücher und Hausrat vor. Hübsche Dekorationsobjekte
machen die Räume noch wohnlicher.
Vom Ausstattungsumfang her ähneln die befristet genutzten Apartments einer Ferienwohnung. Im
Normalfall ist ein WLAN-Anschluss vorhanden.
Einzimmerwohnungen der untersten Preiskategorie erinnern an Zimmer in Studentenwohnheimen mit
gemeinsamer Bad- und Küchenbenutzung.
Wie teuer ist befristetes Wohnen?
Der Mietpreis des Zeitwohnens wird auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete berechnet. Der Vermieter darf außerdem für die vorhandene komplette Möblierung einen Zuschlag verlangen.
Die Miete enthält im Regelfall alle Nebenkosten.
Beim Timesharing ist der Anbieter völlig frei in Bezug auf die Mietpreis-Gestaltung. Dieser variiert
dementsprechend je nach Lage, Vertragslaufzeit und Qualität der Ausstattung.
Außerdem spielen die Dauer der jährlichen Nutzung und die gewählte Reisezeit
(Hauptsaison, Nebensaison)
eine Rolle. Zur Kaltmiete kommen noch Nebenkosten wie
anteilige Unterhaltskosten hinzu.
Worauf Sie beim Zeitwohnen unbedingt achten
Basis des befristeten Wohnens ist wie bei dauerhaften Mietverhältnissen der Mietvertrag. Er beinhaltet außer den Angaben zu Ihrer Person noch Meldeadresse, Personalausweis- oder Reisepass-Nummer sowie
- die Dauer des Mietverhältnisses in Monaten
- das Datum des Einzugs
- den Termin des Auszugs
- die Mindestmietdauer (optional)
- den konkreten Grund für die Befristung der Miete entsprechend BGB
- den monatlichen Mietpreis
- den Mietzuschlag für die Möblierung
- Angaben zur Mietkaution
- das Übergabeprotokoll
- die Inventarliste
Die Kosten für Wasser, Strom, Heizung, TV- und Internetnutzung
sind normalerweise im Mietpreis enthalten. Für die Möblierung wird ein Zuschlag von meist 2 %
des Zeitwerts der Möbel berechnet.
Besteht der Vermieter auf Barzahlung der Mietkaution, was meist der Fall ist, händigt er Ihnen eine
Quittung darüber aus.
Wohnt er nicht selbst am Ort des befristeten Wohnens, sollte er Ihnen einen Ansprechpartner für
Notfälle (Hausmeister, Hausverwaltung) nennen. So können mögliche Heizungsausfälle
im Winter und Havarien schnell behoben werden.
Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder Ansprechpartner schnellstmöglich informieren, wenn Sie Schäden am Inventar verursachen.
Das im Mietvertrag festgehaltene Mietverhältnis basiert auf § 575 BGB und endet durch Zeitlauf (Auszugsdatum) oder in speziellen Fällen durch eine fristlose Kündigung. Ordentliche Kündigungen sind während der Mietdauer weder auf Vermieter- noch auf Mieter-Seite möglich. Als Mieter haben Sie keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
Das befristete Wohnen bedarf laut § 126 BGB eines schriftlichen Vertrages. Der Zeit-Mietvertrag muss
konkrete, seitens des Vermieters vorliegende Gründe für die genannte Befristung enthalten.
Das sind nach § 575 Abs. 1 Nr. 1-3 die eigene Nutzung (Eigenbedarf), dringend erforderliche
Baumaßnahmen
(Abriss, umfassende Sanierung) oder ein betrieblicher Bedarf (Werkswohnungen). In diesem Fall plant der
Unternehmer-Vermieter, die befristet überlassene Betriebswohnung später wieder an einen seiner
Mitarbeiter zu vermieten.
Gibt der Vermieter im Mietvertrag keinen dieser gesetzlich erlaubten Befristungsgründe an oder ist
ein solcher gar nicht erst im Vertrag enthalten, gilt der Vertrag über das Wohnen auf Zeit als
unbefristete Miete.
Wer vorhat, eine Wohnung für temporäres Wohnen zur Verfügung zu stellen, findet im
Internet auf spezialisierten Wohnen-auf-Zeit-Portalen juristisch geprüfte Mietverträge zum Download.

Die erste Monatsmiete und die vereinbarte Kaution sind spätestens bei Übergabe der Räumlichkeiten
zu zahlen.
Besichtigen Sie die angebotene Wohnung zuvor nicht, gilt seit dem 13. Juni 2014 die Regelung:
Unternehmer-Vermieter, die entweder persönlich oder über eine Hausverwaltung Wohnungen
befristet an private Verbraucher überlassen, müssen letzteren ein 14-tägiges
Widerrufsrecht einräumen.
Diese Widerrufsbelehrung muss explizit im Mietvertrag formuliert sein. Ist das nicht der Fall, verlängert
sich das Widerrufsrecht automatisch um ein Jahr.
Die Wohnungsübergabe erfolgt beim Zeitwohnen zu Beginn und am Ende des kurzzeitigen Wohnens und entspricht dem üblichen Prozedere.
Dabei gehen beide Vertragsparteien noch zusätzlich die Inventarliste gemeinsam durch. Die Möbel
sind darin einzeln aufgeführt, Töpfe und Teller oft unter der Kategorie Geschirr
zusammengefasst.
Teure Objekte wie Fernsehgeräte sind durch die Angabe des Fabrikats ergänzt. Bei höherwertigem
Hausrat sollten Vermieter die Haushaltsgegenstände einzeln und mit Anzahl aufführen.
Alle zum Mietvertrag gehörenden Unterlagen werden in zweifacher Ausführung erstellt und von
beiden Vertragsparteien unterschrieben. Als Mieter erhalten Sie die für Sie bestimmten
Exemplare.
Bei der Rückgabe der Wohnung kontrollieren Vermieter und Mieter alle Möbel und Inventar-Teile
gemeinsam auf Vollständigkeit und möglicherweise vorhandene Schäden.
Doch Vorsicht: Es ist unzulässig, Sie als Mieter zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung
zu überreden oder eine derartige Klausel in den befristeten Mietvertrag einzubauen. Kommt es zu
Schäden
und Sie haben keine Versicherung, kann der Vermieter sie mit der Kautionssumme verrechnen.
Wohnen auf Zeit ist eine Wohnform, bei der möblierte Unterkünfte für einen begrenzen Zeitraum vermietet werden. Der Gast hat eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer.
Auf Deutschland-Monteurzimmer.de bieten wir eine große Auswahl an Unterkünften zum Zeitwohnen deutschlandweit. Wie Sie bei uns "Wohnen auf Zeit" finden, erklären wir Ihnen hier.
Die Übernachtungskosten von den Unterkünften auf Zeit sind sehr unterschiedlich. Bei den Angeboten auf Deutschland-Monteurzimmer.de reichen sie im Schnitt von 5€ bis 30€ pro Nacht.
Ja, gerade Berufreisende, Monteure oder Messearbeiter nutzen oft das Angebot von Zeitwohnen. Auf Deutschland-Monteurzimmer.de bieten wir eine große Auswahl an Unterkünften zum "Wohnen auf Zeit".