Einfach erklärt: Wohnraumschutzgesetz
Was Vermieter von Monteurzimmern & Ferienwohnungen über das Gesetz gegen Zweckentfremdung wissen müssen

von Dennis Josef Meseg | 06.09.2024 | 6 Minuten
Vermieter Informationen

Möchten Sie Zimmer oder Wohnungen vermieten? Dann sollten Sie das Gesetz zum Schutz von Wohnraum kennen. Dieses Gesetz schützt Mieter und erklärt, wie man Wohnungen richtig vermietet. In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Gesetz. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie keine Fehler machen und keine hohen Strafen zahlen müssen.

Das Wohnraumschutzgesetz
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Das Wohnraumschutzgesetz: Was ist das?

Früher war es normal, freie Zimmer in der eigenen Wohnung an Touristen oder Arbeiter für kurze Zeit zu vermieten. Das war besonders im Sommer beliebt, weil Hotels oft teuer sind. Viele Menschen haben diese Möglichkeit genutzt.

Damals war das kein großes Problem und die Vermietung galt rechtlich nicht als Untervermietung. Doch seit 2014 ist das schwieriger geworden.

Im Januar 2014 gab es einen Gerichtsurteil. Ein Mieter vermietete seine Zimmer regelmäßig an Touristen und Arbeiter, ohne die Erlaubnis seines Vermieters. Dafür musste er ins Gericht, und er verlor den Prozess.

Das Wohnraumschutzgesetz Kostbarer Wohnraum

Das Gericht entschied, dass man nicht mehr so einfach Zimmer an Touristen vermieten darf. Es gibt jetzt strengere Regeln, und wer sich nicht daran hält, wird bestraft.

Es ist aber manchmal noch erlaubt, Besucher in der eigenen Wohnung wohnen zu lassen. Das ist jedoch nicht immer möglich und hängt von den Regeln der Stadt ab.

Die freie Hansestadt Hamburg gilt als strenger Verfechter einer rigorosen Einschränkungspolitik. Auch in Berlin, Bonn, Köln, Münster, Dortmund oder München haben die rechtlichen Normen in den vergangenen Jahren angepasst. Damit haben sie das Vermieten der Räume deutlich erschwert.

Der Grund: Immer mehr Touristen mieten private Wohnungen statt Hotels. In den letzten zehn Jahren gab es in Deutschland Millionen solcher Übernachtungen.

Bezahlbarer Wohnraum ist wichtig

Viele Menschen denken, dass Hotels dafür verantwortlich sind, dass es schwieriger geworden ist, Wohnungen kurzzeitig zu vermieten. Aber das stimmt nicht.

Der Grund für die strengeren Regeln ist: In vielen Städten steigen die Mieten. Gleichzeitig erhöhen sich die sonstigen Abgaben, die Bewohner etwa über die Nebenkosten zu begleichen haben. Das macht es für viele Menschen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Besonders Familien, Alleinerziehende und Menschen mit wenig Geld haben Probleme. Sie finden nur schwer eine Wohnung in guter Lage.

Das Wohnraumschutzgesetz Kostbarer Wohnraum

Die Politiker wollen deshalb, dass die freien Wohnungen an Menschen vermietet werden, die eine Wohnung brauchen. Sie sollen nicht an Touristen oder Monteure vermietet werden.

Ein weiteres Problem ist: Es gibt zu wenig neue Wohnungen.

Viele Städte haben vergessen, neue Wohnungen zu bauen.

Deshalb ist es verständlich, dass die Politiker etwas gegen die Vermietung an Touristen und Monteure tun. Sie wollen nicht, dass Wohnungen leer stehen, während Menschen keine Wohnung finden. Deshalb gibt es jetzt strenge Regeln und Strafen.

Hohe Strafzahlungen drohen

Es ist nicht überraschend, dass es strengere Regeln für die Untervermietung von Wohnungen gibt. Die Strafen für Mieter, die ihre Wohnung ohne Erlaubnis vermieten, sind hoch.

Wenn man seine Wohnung an Touristen oder Monteure vermietet, kann man mehrere zehntausend Euro Strafe zahlen. Die Strafe gilt schon, wenn man die Wohnung nur für mehrere Stunden oder Tage vermietet.

Das gilt nicht für Familie oder Freunde, die in der Wohnung übernachten.

Das Wohnraumschutzgesetz Sanktionen EU

Wenn man die Wohnung mehrmals vermietet, können die Strafen noch höher sein. Dann muss man zwischen 50.000 und 250.000 Euro Strafe zahlen. Mieter sollten sich gut überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.

Es gibt nicht viele Gerichtsurteile zu diesem Thema. Das liegt daran, dass die Gesetze in jeder Stadt anders sind. Außerdem können die Gerichte selbst entscheiden, wie hoch die Strafe ist.

Bisher waren die Strafen für unerlaubte Untervermietung nicht sehr hoch. Die Höchststrafe wurde noch nie verhängt.

Es droht eine Räumungsklage

Wenn man seine Wohnung ohne Erlaubnis vermietet, kann der Vermieter die Wohnung kündigen. Das kann passieren, wenn man die Wohnung mehrmals vermietet und damit Geld verdienen will. Es kann auch passieren, wenn man zu viele Menschen in der Wohnung wohnen lässt.

Ob die Gerichte diese Regeln genauso sehen, wird sich erst noch zeigen. Es wird sicher noch einige Gerichtsverfahren geben.

Das Wohnraumschutzgesetz Mietrecht

Mieter sollten ihren Vermieter immer um Erlaubnis fragen, bevor sie ihre Wohnung vermieten. Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, darf man die Wohnung nicht vermieten. Sonst kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

Auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt, kann er die Erlaubnis wieder zurücknehmen. Der Vermieter kann auch entscheiden, wer in der Wohnung wohnen darf und wer nicht. Ohne die Erlaubnis vom Vermieter darf man die Wohnung nicht vermieten.

Auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt, sollte man die Absprachen schriftlich festhalten. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite, falls es Streit gibt. Es ist auch ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, da das Mietrecht kompliziert sein kann.

Die Expertenmeinung eines Anwalts kann Sie vor der Räumungsklage schützen.
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Die Gefahr spontaner Überprüfungen

Es war früher unwahrscheinlich, dass man für die unerlaubte Untervermietung bestraft wird. Solange sich die Gäste ruhig verhielten, hat es niemand bemerkt. Es war schwer zu beweisen, ob es sich um Freunde oder Touristen handelte.

Kontrollen und Gerichtsverfahren waren selten. Aber das hat sich geändert.

Viele Städte geben jetzt viel Geld aus, um illegale Untervermietungen aufzudecken. In großen Städten suchen Kontrolleure nach Mietern, die ihre Wohnungen an Touristen oder Monteure vermieten.

Das Wohnraumschutzgesetz Spontane Überprüfungen

Die Kontrolleure machen unangemeldete Besuche und befragen Mieter und Nachbarn. Es ist nicht mehr so einfach, unerlaubt zu vermieten. Die Kontrolleure prüfen die Daten der Mieter und bemerken schnell, wenn etwas nicht stimmt. In solchen Fällen droht ein Verfahren.

Wenn die Kontrolleure Untermieter in der Wohnung antreffen, werden diese nicht bestraft. Nur der Mieter, der die Wohnung vermietet, kann bestraft werden. Wenn der Mieter keine Erlaubnis vom Vermieter hat oder sich nicht an die Absprachen hält, muss er mit Konsequenzen rechnen.

Bevor eine Strafe verhängt wird, müssen alle Details des Falls geprüft werden. Solche Verfahren dauern im Moment ungefähr ein halbes Jahr.

Bereits das Anbieten der Wohnung kann zu Strafen führen

Viele Menschen, die ihre Wohnung vermieten, kennen ihre Gäste nicht. Oft sind es Touristen oder Arbeiter, die die Wohnung für kurze Zeit mieten.

Wenn man seine Wohnung oft vermietet, wird man schnell bekannt. Das ist gefährlich, weil die Ämter dann schneller herausfinden, dass man die Wohnung illegal vermietet.

Schon der Versuch, die Wohnung zu vermieten, kann bestraft werden. Das hängt von den Gesetzen der Stadt ab.

Es ist verboten, die Wohnung ohne Erlaubnis zu vermieten. Es gibt aber Ausnahmen, auf die wir später noch eingehen werden.

Manchmal ist es erlaubt, Zimmer für kurze Zeit zu vermieten. Dass man schon für das Anbieten der Wohnung bestraft werden kann, zeigt, wie streng die Gesetze sind.

Das Wohnraumschutzgesetz Rote Karte Fußball

Die Höhe der Strafen zeigt auch, wie streng die Gesetze sind.

In Hamburg kann man bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen, wenn man versucht, die Wohnung zu vermieten.

Ob jemand wirklich so viel Strafe zahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. Bisher musste niemand so eine hohe Strafe zahlen. Selbst Leute, die oft vermieten, zahlen meistens viel weniger.

Bußgeld bei Kurzzeitvermietung von Unterkunft ohne Wohnraumschutznummer

Wenn man zum Beispiel in Bonn eine Wohnung kurzzeitig vermietet, braucht man eine Wohnraumschutznummer. Sonst droht ein Bußgeld. Das gilt auch in vielen anderen Städten.

Die Stadt Bonn zum Beispiel kann bis zu 50.000 Euro Strafe pro Fall verlangen, wenn man eine Wohnung ohne Wohnraumschutznummer vermietet. Wenn man der Stadt Bonn keine Informationen gibt oder Unterlagen zu spät oder unvollständig einreicht, kann man auch bestraft werden. Die Strafe kann bis zu 3.000 Euro betragen. Das gilt auch für Informationen und Unterlagen zur Wohnraumschutznummer.

Die Rechte des Mieters

Es ist nicht wichtig, ob man einen langen Mietvertrag abschließt. Entscheidend ist, ob es sich um eine erlaubte oder unerlaubte Untervermietung handelt. Das muss man in jedem Fall einzeln prüfen. Nur dann kann man entscheiden, ob man eine Strafe bekommt.

Das Wohnraumschutzgesetz Gesetz Geld Euro

Man kann eine Strafe vermeiden, wenn man vorher mit seinem Vermieter spricht. Wenn der Vermieter einverstanden ist und man sich an die Absprachen hält, ist die Untervermietung erlaubt.

Die Absprachen mit dem Vermieter sollte man schriftlich festhalten. Die Absprachen müssen den Gesetzen der Stadt entsprechen. Man kann den Vermieter auch um Erlaubnis fragen, wenn man die Wohnung schon vermietet hat.

Man sollte die Wohnung bei der Stadt anmelden, wenn man sie als Ferienwohnung oder Monteurzimmer vermietet. Das ist nicht schwer. Man muss aber Steuern auf die Einnahmen zahlen.

Viele Menschen vermieten Zimmer in ihre Wohnung, wenn ihre Kinder ausgezogen sind. Sie wollen die Zimmer nicht leer stehen lassen, weil sie trotzdem Miete und Nebenkosten zahlen müssen.

Weniger als der halbe Wohnraum

Man kann Strafen vermeiden, wenn man nur einen Teil seiner Wohnung vermietet. Aber auch hier sind die Gesetze nicht immer klar.

In Hamburg darf man zum Beispiel weniger als die Hälfte seiner Wohnung vermieten.

Aber was genau "weniger als die Hälfte" bedeutet, ist nicht genau festgelegt. Manche Städte erlauben nur 25 bis 33 Prozent der Wohnung zu vermieten.

Es ist also nicht immer einfach zu wissen, wie viel man von seiner Wohnung vermieten darf. Es ist deshalb ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Manche Bundesländer erlauben die Untervermietung nur, wenn der Mieter selbst in der Wohnung wohnt. Der Gast darf also nicht allein in der Wohnung sein.

Das Wohnraumschutzgesetz Halbe Wohnung

Der Mieter muss während der gesamten Untervermietung in der Wohnung wohnen. Nur dann hat er die Kontrolle über die Wohnung und sein Mietvertrag ist nicht gefährdet. Außerdem kann er sich um Probleme mit dem Gast kümmern.

Diese Regelung ist aber problematisch, wenn der Mieter die Wohnung verlassen muss, zum Beispiel am Wochenende, wegen einer Geschäftsreise oder im Notfall. Dann wäre der Gast allein in der Wohnung und das wäre nicht erlaubt.

Es ist also noch nicht klar, wie die Gerichte diese Regelung beurteilen werden.

Der Zweck der Wohnung bleibt erhalten

Manche Menschen glauben, dass eine Untervermietung erlaubt ist, solange der Charakter der Wohnung gleich bleibt.

Das bedeutet, dass die Wohnung weiterhin als Wohnung genutzt werden muss. Wenn mehrere Untermieter für längere Zeit in der Wohnung leben, ist das nicht mehr der Fall. Dann könnte man denken, dass ein Gästezimmer entstanden ist. Juristen sind sich uneinig, wie man solche Fälle beurteilen soll.

Wichtig ist auch, dass der Mieter die Wohnung mindestens sechs Monate im Jahr selbst nutzt. Er muss dort wohnen und seinen Hauptwohnsitz haben.

Das Wohnraumschutzgesetz Sinn und Zweck

Wenn der Mieter die Wohnung selbst nutzt, erfüllt sie ihren Zweck. Ob diese Ansicht richtig ist, wird in Hamburg gerade diskutiert. Es ist unklar, wie lange eine Untervermietung dauern darf und ob man die ganze Wohnung vermieten darf.

Es gibt also keine einfache Lösung für das Thema Untervermietung. Sowohl Mieter als auch Städte bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Viele Fragen werden erst in Zukunft von den Gerichten geklärt werden. Bis dahin sollte man sich an die Regeln der jeweiligen Stadt halten, um Strafen zu vermeiden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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