Zwischenmiete
Unterkünfte kurzzeitig vermieten

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten

Zwischenmiete kassieren statt Doppelmiete zahlen – so geht’s!

Studenten, Handwerker oder Vertreter sind häufig für längere Zeit in fremden Städten oder Ländern tätig. Wer das eigene Heim in dieser Zeit nicht kündigen möchte, dem droht die Doppelbelastung durch zweifache Mietzahlungen. Die Zwischenmiete dient als attraktive Lösung, um diese Kosten zu deckeln. Aber Vorsicht: Das eigene Zimmer oder die Wohnung dürfen Sie nicht ohne Weiteres an einen Zwischenmieter übergeben.

Zwischenmiete an Monteure

Für viele jüngere Menschen ergibt sich in der beruflichen Laufbahn die Gelegenheit für eine bestimmte Zeit oder ein besonderes Projekt in eine andere Stadt oder ins Ausland zu wechseln, um neue und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Da es nur für einen bestimmten Zeitraum ist, möchten viele ihre eigentliche Unterkunft nicht kündigen, damit sie dorthin zurückkehren können. Allerdings bedeutet das für einen festen Zeitraum: Doppelte Miete!

Die Lösung für das Problem: Durch eine Vermietung des Zimmers oder der Wohnung zur Zwischenmiete steht die Unterkunft nicht leer und die Kosten für eine der beiden Mieten sind gedeckt.

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Was bedeutet der Begriff "Zwischenmiete"?

Der Begriff steht für eine besondere Form der Vermietung / Miete: Ein Zimmer oder eine Wohnung werden für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer vermietet oder gemietet. Die Zwischenmiete dient als ideale Übergangslösung.

Zwischenmiete an Monteure Handwerker schläft

Die Unterkunft für eine Zwischenmiete ist in der Regel möbliert oder komplett ausgestattet. Da es sich für die begrenzte Zeit nicht lohnen würde, alles mitzunehmen, suchen Sie sich lieber eine neue Unterkunft, in der alles vorhanden ist und stellen Ihrem Zwischenmieter die eigenen Möbel und Gegenstände zur Verfügung. So sparen Sie sich viel Zeit und Geld für einen kompletten Umzug.

Zielgruppe?

Zielgruppe für diese Vermietung sind einerseits Schüler, Auszubildende, Praktikanten und Studenten. Aber auch Arbeitnehmer, die beruflich für diverse Projekte reisen, wie Monteure, Arbeiter, Handwerker oder Vertreter gehören dazu: Alle benötigen für einen bestimmten, festen Zeitraum eine neue Unterkunft.

Gerade eine Zwischenmiete kann im Vergleich zu einer regulären Vermietung viele unnötige Kosten ersparen.

Ihren Vermieter informieren Sie über die Zwischenmiete und den Zwischenmieter. Er muss sein Einverständnis / eine Genehmigung dazu geben, denn er kann frei wählen, ob er eine Vermietung erlaubt oder nicht.

Ihren Vermieter informieren Sie über die Zwischenmiete und den Zwischenmieter. Er muss sein Einverständnis / eine Genehmigung dazu geben, denn er kann frei wählen, ob er eine Vermietung erlaubt oder nicht.

Was beachte ich, wenn ich einen Zwischenmieter habe/ möchte?

Kommt es zu einer Zwischenmiete, schließen Sie dafür einen eigenen Mietvertrag ab: Sie als Hauptmieter nehmen dafür quasi die Rolle des Vermieters ein und der Zwischenmieter die des Mieters.

Das bedeutet auch, dass Sie für den Zwischenmieter haften. Gegenstände, die Sie als Hauptmieter in der Unterkunft für die Nutzung des Zwischenmieters zurücklassen, halten Sie schriftlich fest. Vertragliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Winterdienst oder die Reinigung des Treppenhauses, geben Sie durch einen Hinweis im Vertrag an den Zwischenmieter weiter.

Zwischenmiete an Monteure Achtung Baustelle Was beachten

Die Miete zahlen Sie wie gehabt als Hauptmieter an den Vermieter. Sie holen sich das Geld dann vom Zwischenmieter wieder. Die Höhe des Mietpreises vereinbaren Sie und der Zwischenmieter untereinander frei und legen ihn individuell im Mietvertrag fest.

In der Regel verlangen Sie als Hauptmieter vom Zwischenmieter genau denselben Mietbetrag, der Sie auch an den Vermieter zahlen.

In Ausnahmen bestehen Sie auch auf etwas mehr Miete vom Zwischenmieter, damit Sie sich durch die Zwischenvermietung noch etwas dazuverdienen. Dieser Überschuss steht Ihnen allein zu und Ihr Vermieter darf diesen nicht einfordern.

Als Hauptmieter beachten Sie, dass Sie auch für die Schäden, die der Zwischenmieter verursacht, haften. Zwar können Sie entstandene Kosten für Reparaturen oder Renovierungen vom Zwischenmieter zurückverlangen, doch verweigert dieser die Zahlung oder ist zahlungsunfähig, bleiben Sie als Hauptmieter auf den Kosten sitzen.

Ebenfalls sind Sie für das Verhalten Ihres Zwischenmieters verantwortlich. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Verhalten eines Zwischenmieters eine (fristlose) Kündigung des Hauptmietvertrages zur Folge haben. Daher seien Sie als Hauptmieter stets für eventuelle Abmahnungen im Vorfeld zu erreichen.

Eine gute Möglichkeit, um sich dafür besser abzusichern, ist eine bestehende Haftpflichtversicherung von Seiten des Zwischenmieters, die Sie für Schäden heranziehen. Sie als Hauptmieter lassen sich vom Zwischenmieter nachweisen, dass eine solche vorhanden ist und bei dieser auch Mietsachen eingeschlossen sind.

Verlangen Sie von Ihrem Zwischenmieter eine Kaution, die Sie im Falle von entstandenen Schäden für die Deckung der Kosten einbehalten.

Weitere Ratgeber

Der Begriff steht für eine besondere Form der Vermietung / Miete: Ein Zimmer oder eine Wohnung werden für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Dauer untervermietet oder untergemietet, wärend der eigentliche Mieter verreist ist. Der Vermieter muss über die Zwischenmiete und den Zwischenmieter informiert werden. Er muss sein Einverständnis / eine Genehmigung dazu geben, denn er kann frei wählen, ob er eine Zwischenvermietung erlaubt oder nicht.

Kommt es zu einer Zwischenmiete, schließen Sie dafür einen eigenen Mietvertrag ab: Sie als Hauptmieter nehmen dafür quasi die Rolle des Vermieters ein und der Zwischenmieter die des Mieters. Das bedeutet auch, dass Sie für den Zwischenmieter haften. Ebenfalls sind Sie für das Verhalten Ihres Zwischenmieters verantwortlich. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Verhalten eines Zwischenmieters eine (fristlose) Kündigung des Hauptmietvertrages zur Folge haben.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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