Reservierung und Buchung
von Ferienwohnung und Monteurzimmer

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 6 Minuten

Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen – Rechte und Pflichten von Vermietern im Kreuzverhör

Gerade bei der privaten Vermietung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern entstehen häufig Fragen zu rechtlichen Aspekten.

Schließlich handelt es sich hier zum Großteil um eher unerfahrene Immobilienbesitzer, die ihre frei stehenden Zimmer und Unterkünfte vermieten, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern.

Entsprechend gering fällt der Erfahrungsschatz aus, wenn es um gesetzliche Regelungen wie die Rechte und Pflichten von Vermietern in Zusammenhang mit dem Prozess der Reservierung und Buchung geht.

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Dieser Beitrag soll dahingehend Abhilfe verschaffen und Ihnen als potentielle Vermieterin oder Vermieter die wichtigsten Punkte zu dem Thema nahebringen. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage, wann eine Reservierung oder Buchung bindend ist.

Auch Aspekte wie die Rechte und Pflichten für Sie als Vermieter, pauschalisierte gesetzliche Vorgaben sowie individuell angepasste Reservierungs- und Stornierungsbedingungen.

Das sind Schwerpunkte, die wir in den folgenden Abschnitten diskutieren.

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Internet oder Telefon? - Verbreitete Formen der Buchung und Reservierung

Im Zeitalter der Digitalisierung erfolgen die Reservierung und Buchung von Ferienunterkünften in zunehmendem Maße über das Internet.

Haben Sie auf einschlägigen Portalen inseriert und bewerben Sie Ihr Angebote auf einer eigenen Website? Damit geben Sie Interessierten ein breites und zeitgemäßes Spektrum an Informations- und Kontaktmöglichkeiten.

In der Regel bieten Ihnen Online-Plattformen die Option, die Reservierungskonditionen eigenständig festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass Sie im Rahmen einer Online-Buchung Stornierungsbedingungen bestimmen. Diese umfassen die Gelegenheit zu einer kostenpflichtigen oder aber kostenlosen Auflösung der Reservierung. Ganz nach Ihren persönlichen Präferenzen.

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Entsprechend können Interessierte beispielsweise bis zu vierzehn Tage vor der geplanten Anreise die Reservierung ohne für sie anfallende Kosten stornieren. Verkürzt sich dieser Zeitraum, werden anteilig Gebühren berechnet, die von der Bezahlung einer Nacht bis hin zu der Begleichung des Gesamtbetrages reichen.

Im Sprachgebrauch der Online-Plattformen, bei denen die Vermittlung von privaten Unterkünften im Zentrum steht, ist der Übergang zwischen Reservierung und Buchung häufig fließend.

Geben Interessierte ihre Daten sowie den Zeitraum ihres Aufenthaltes ein und entscheiden sich für eine Buchung, wird diese bestätigt und ist rechtskräftig. Je nach Stornierungskonditionen sprechen Laien häufig lediglich von einer Reservierung.

Die Konditionen fallen in der Regel so kulant aus, dass eine Auflösung des Vertrages vonseiten der Mieter bis zu einem Tag vor der geplanten Anreise erfolgen kann. Schließlich können die Mieter je nach den festgelegten Bestimmungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt von ihrer Buchung zurücktreten, ohne dass ihnen Kosten entstehen.

Eine weitere nach wie vor beliebte Form der Zimmerbuchung oder Reservierung erfolgt auf telefonischem Wege. Gerade im Rahmen einer kurzfristigen Suche hat sich diese Methode besonders bewährt, da sie sowohl für Mieter als auch Vermieter zahlreiche Vorteile in sich birgt.

Vielleicht ist das reservierte Zimmer spontan frei geworden und Sie suchen dringend einen Mieter, der die Lücke wieder füllt? Oder die Pläne eines Monteurs haben sich geändert und das neue Projekt beginnt bereits Anfang der nächsten Woche? Der flexible Handwerker oder Monteur benötigt dringend eine Unterkunft für den Zeitraum seines Arbeitseinsatzes?

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Die möglichen Szenarien sind facettenreich. Bei jedem Einzelnen stellt sich die Frage, inwiefern die jeweils gewählte Form der Buchung oder Reservierung rechtsbindend ist. Was bedeutet dies genau für Sie als Vermieter?

Die Gesetzeslage auf einen Blick

Die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf eine Ferienunterkunft sind eindeutig. Natürlich handelt es sich hierbei um Pauschalisierungen, die auf Wunsch von den beteiligten Vertragsparteien in schriftlicher Form konkretisiert, ergänzt oder verändert werden können.

Grundsätzlich gilt die einfache Regel, dass ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder eine Monteurunterkunft als verbindlich gebucht angesehen wird, sobald eine Zusage durch Sie als Vermieter erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob die Buchung in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgt.

Im Fachjargon heißt dies verbindlicher Beherbergungsvertrag. Dieser besagt, dass die beteiligten Parteien ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen von der rechtskräftigen Vereinbarung zurücktreten können. Ist dies nicht gegeben, so bleibt der Vertrag bestehen.

Besondere Situationen wie der Tod von Angehörigen, Krankheit oder schlechte Witterungsbedingungen gelten nicht als Ausnahme um eine Buchung kostenfrei zu stornieren.

Eine Einigung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Vertragsauflösung. Wird diese von dem Mieter gewünscht, so haben Sie als Vermieter das Recht, den vollen Betrag des Mietpreises zu verlangen.

Dabei spielt der Zeitpunkt des Rücktritts keine Rolle. Es sei denn, es wurden von der Norm abweichende Sonderbestimmungen getroffen, die eine kostenfreie Stornierung in einem festgelegten zeitlichen Rahmen vor der Anreise ermöglichen.

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Als Vermieter sind Sie zu dieser, für Ihre Mieter kostengünstigeren, Variante nicht verpflichtet. Möchten Sie Ihr Objekt jedoch für potentielle Interessenten ansprechender gestalten, indem Sie durch attraktive Buchungskonditionen ein Maximum an Flexibilität einräumen? Dann bietet sich diese Option an.

Rechtsgültig wird diese Variante nur, wenn Sie die individuellen Stornierungsbedingungen vor der Buchung eindeutig schriftlich festlegen. Kommt es doch zu einer Auflösung des Vertrages, besteht Ihre Aufgabe als Vermieter darin, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden. So halten Sie den entstehenden Schaden so gering wie möglich.

Abgesehen davon sind Sie dazu verpflichtet, bei der Berechnung des Mietpreises die ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen. Entsprechend reduziert sich der von dem Mieter zu entrichtende Betrag je nach gewählter Buchung.

Handelt es sich um eine Ferienunterkunft, gelten 10 Prozent des Gesamtpreises als nicht zu berechnender Wert der eingesparten Aufwendungen. Bei einer Übernachtung mit Vollpension reduziert sich der Mietpreis um ca. 40 Prozent, bei einer Übernachtung mit Halbpension um 30 Prozent und bei der Übernachtungsvariante inklusive Frühstück um 20 Prozent.

Die vorrangige Verpflichtung, die sich aus dem geschlossenen Beherbergungsvertrag für Sie als Vermieter ergibt, liegt in der Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum. Dabei sollte das Mietobjekt alle Ausstattungselemente aufweisen, die in dem Angebot beschrieben wurden.

Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, da Sie beispielsweise das Zimmer doppelt vermietet haben, so hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Dieser fällt von Fall zu Fall verschieden aus.

Hat der Mieter keine andere Wahl, als auf der Suche nach einem Ersatz auf eine kostspieligere Variante wie ein Hotelzimmer auszuweichen, so kann er den Differenzbetrag von Ihnen als Vermieter eingefordern.

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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine schriftliche Buchungsbestätigung nach der aktuellen Rechtslage einem Beherbergungsvertrag gleichzusetzen ist. Ungeachtet dessen, ob der Preis im Vorfeld vereinbart wurde.

Hier ist von einer bloßen Anfrage oder einer Reservierung zu unterscheiden. Im konkreten Fall legen Sie Bestimmungen zur Buchung, Stornierung und Reservierung als Vermieter fest.

In der Regel erweisen sich diese als mieterfreundlicher als die pauschalen rechtlichen Vorgaben. Die Pflichten Ihrerseits als Vermieter ergeben sich aus dem Angebot.

Die Bestätigung der Buchung kommt einer rechtskräftigen Einverständniserklärung gleich. Diese besagt, dass Sie als vermietende Partei die Unterkunft dem Mieter für den Zeitraum der Buchung inklusive aller vorab angegebenen Serviceleistungen und Ausstattungselemente überlassen.

Alltägliche Situationen – Wie Sie als Vermieter Unannehmlichkeiten vermeiden

Sie haben sich entschieden, ein ungenutztes Zimmer oder Appartement als Ferienunterkunft zu vermieten? Dann machen Sie sich vor der Veröffentlichung eines Angebotes eingehend mit grundlegenden Aspekten vertraut.

Wie einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis, den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sowie Ihren persönlichen Rechten und Pflichten als Vermieter.

Viele Probleme lassen sich bereits durch das sorgfältige Verfassen des Inserates vermeiden. Schließlich legen Sie hier indirekt Ihre Pflichten als Vermieter fest. Kommen Sie diesen nicht nach, so kann dies nicht nur finanzielle Verluste bedeuten.

Langfristig hat es einen negativen Effekt auf Ihren Ruf als zuverlässiger und zu empfehlender Vermieter oder Vermieterin. Eine durchdachte Phase der Vorbereitung lohnt sich gerade für Neulinge in der Branche.

Damit verläuft Ihr Einstieg auf dem Markt der unbegrenzten Möglichkeiten so optimal und reibungslos wie möglich und Sie sichern sich langfristig einen festen Kundenkreis zufriedener Mieter.

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Bieten Sie ein Zimmer inklusive Frühstück an, das als besondere Ausstattungselemente einen Balkon mit Blick ins Grüne und einen Flachbildfernseher enthält? So sind Sie verpflichtet, dem jeweiligen Mieter ein Objekt zur Verfügung zu stellen, das genau auf diese Beschreibung zutrifft.

Ähnliches gilt für die Option zwischen Unterkünften für Nichtraucher oder Raucher sowie Annehmlichkeiten wie einen Fahrstuhl, Zimmerservice oder Ähnliches. Schließlich müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre zukünftigen Mieter Ihrem Angebot gerade aufgrund dieser vorteilhaften Rahmenbedingungen den Vorrang aus einer Fülle anderer Optionen geben.

Entsprechend sind Sie verpflichtet, für eine angemessene Umsetzung Ihres Inserates zu sorgen. Dazu zählt unter anderem die pünktliche Übergabe der gemieteten Räumlichkeiten in sauberem Zustand. Eventuelle Mängel oder Funktionsstörungen von Kühlschrank, Fernseher oder Fahrstuhl müssen Sie umgehend beseitigen.

Kommt es in Ihrer Unterkunft zu einer sogenannten Überbuchung, sind Sie als Vermieter zu Schadenersatz/ Schadenregulierung verpflichten. Dies geschieht oft in Form von finanziellem Ausgleich der Mehrkosten des Mieters.

Kommt es aufgrund besonders mieterfreundlicher Buchungsbedingungen zu Überbuchungen, empfiehlt es sich, Ihre Strategien zu überdenken. Nehmen Sie die notwendigen Änderungen vor, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Räumen Sie Ihren Mietern eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise ein? Dann vergeben Sie nicht mehrere Buchungsbestätigungen für dasselbe Objekt, um auf Nummer sicher zu gehen, falls ein Interessent kurzfristig abspringt. Sie würden sich langfristig nur selber schaden.

Erscheinen tatsächlich alle akzeptierten Mieter am Stichtag, sind Sie verpflichtet, für den entstehenden Schaden aufzukommen und eventuell bei der Suche nach einer alternativen Unterkunft behilflich zu sein.

Die Unannehmlichkeiten, die damit für Sie und Ihre Vermieter einhergehen, stehen in keinem Verhältnis zu der angeblichen Sicherheit, die Sie durch diese Verfahrensweise zu gewinnen erhoffen.

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Alle Zugeständnisse, die Sie in Ihrer Ausschreibung machen, sind verbindlich. Dies trifft sowohl auf gesonderte Reservierungs- und Buchungskonditionen zu als auch auf die Größe und Ausstattung der jeweiligen Ferienimmobilie. Inklusive zusätzlicher Serviceleistungen wie die Zimmerreinigung oder im Preis inbegriffene Mahlzeiten.

Entspricht das gebuchte Mietobjekt oder der integrierte Service in einem oder mehreren Punkten nicht dem ursprünglichen Angebot, so hat Ihr Mieter Anspruch auf Schadensersatz.

Anregungen, Tipps und Tricks für neue Vermieterinnen und Vermieter

Abschließend ist festzuhalten, dass Sie als vermietende Partei in der Regel auf der sicheren Seite sind, wenn es um die Reservierung und Buchung Ihrer Ferien- oder Monteurunterkunft geht.

Ist die Buchungsbestätigung erst einmal versendet, sind die Mieter selbst bei Nichtanreise zu einer Zahlung des Grundpreises verpflichtet. Entsprechend haben Sie keine finanziellen Verluste zu befürchten, sondern können den Ihnen entstandenen Schaden einfordern.

Im Gegenzug sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mietern die ausgesuchten Räume zur Verfügung zu stellen. Dass sich diese in sauberem und intaktem Zustand befinden sollten, erklärt sich von selbst.

Zusätzliche Änderungen oder Zugeständnisse können im Einzelfall auch noch nach der Buchung erfolgen. Ein immer wieder gerne diskutiertes Thema ist unter anderem das Mitführen von Haustieren.

Entweder erklären Sie bereits im Vorfeld ausdrücklich, dass diese willkommen sind oder Sie treffen nach der Ankunft Ihres Gastes aus Kulanz eine entsprechende Vereinbarung. Sind vierbeinige Gäste in Ihrer Unterkunft grundsätzlich unerwünscht, können Sie von Ihrem Mieter bei Verstoß Schadensersatz fordern. Halten Sie sich als vermietende Partei nicht an die Vereinbarung, hat der geschädigte Mieter den Anspruch zu klagen.

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An dieser Stelle lassen sich keine Pauschalaussagen treffen, da jeder Fall zusammen mit den gegebenen Rahmenbedingungen anders ist und daher eingehend geprüft werden muss. Häufig lassen sich kleinere Unstimmigkeiten jedoch direkt vor Ort lösen, ohne dass rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Entspricht das jeweilige Zimmer nicht den Vorstellungen Ihres Gastes, so unterbreiten Sie ihm ein alternatives Angebot. Dieses sollte, abgesehen von den vereinbarten Rahmenbedingungen, selbstverständlich auch eine funktionierende und komplette Ausstattung aufweisen.

War ein Zimmer im Obergeschoss mit Fernblick vereinbart, so ist diesem Wunsch nachzukommen. Ähnliches gilt für die Einrichtung, die idealerweise vollständig ist und je nach Einzelfall den versprochenen Kühlschrank, Fernseher, Wasserkocher und Herd umfasst.

Möchten Sie keine wichtigen Änderungen verpassen, informieren Sie sich regelmäßig. Auf diese Weise vermeiden Sie langfristig potentielle Nachteile oder Schäden, die Ihnen im Rahmen der Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen entstehen könnten.

Als kleiner Hinweis zum Schluss ist die Empfehlung auszusprechen, als Vermieter von privaten Unterkünften in puncto Rechtslage immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Schließlich ist dieser Bereich einem ständigen Wandel ausgesetzt und neue Gesetze und richterliche Beschlüsse können weitreichende Folgen für Sie als Vermieter von privaten Unterkünften haben.

Dies trifft auch auf die Kategorie 'Reservierung und Buchung' zu. Befassen Sie sich eingehender mit neuen gesetzlichen Bestimmungen und aktuellen Erfahrungsberichten. So erfahren Sie, wie Sie sich vor unseriösen Mietern schützen, zugleich jedoch Ihren Teil des Beherbergungsvertrages einhalten und damit zu einem Anstieg Ihrer Klientel beitragen.

Eine schriftliche Buchungsbestätigung ist nach der aktuellen Rechtslage einem Beherbergungsvertrag gleichzusetzen. Hier ist von einer bloßen Anfrage oder einer Reservierung zu unterscheiden. Im konkreten Fall legen Sie als Vermieter die Bestimmungen zur Buchung, Stornierung und Reservierung selber fest.

Grundsätzlich gilt die einfache Regel, dass ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder eine Monteurunterkunft als verbindlich gebucht angesehen wird, sobald eine Zusage durch Sie als Vermieter erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob die Buchung in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgt. Im Fachjargon heißt dies verbindlicher Beherbergungsvertrag. Dieser besagt, dass die beteiligten Parteien ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen von der rechtskräftigen Vereinbarung zurücktreten können. Wird diese von dem Mieter gewünscht, so haben Sie als Vermieter das Recht, den vollen Betrag des Mietpreises zu verlangen.

Entspricht das jeweilige Zimmer nicht Ihren Vorstellungen, so lassen Sie sich vom Vermieter ein alternatives Angebot unterbreiten. Dieses sollte, abgesehen von den vereinbarten Rahmenbedingungen, selbstverständlich auch eine funktionierende und komplette Ausstattung aufweisen. War ein Zimmer im Obergeschoss mit Fernblick vereinbart, so ist diesem Wunsch nachzukommen. Ähnliches gilt für die Einrichtung, die idealerweise vollständig ist und je nach Einzelfall den versprochenen Kühlschrank, Fernseher, Wasserkocher und Herd umfasst.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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