Buchung von Ferienwohnung stornieren
Ist die Stornierung als Gast möglich?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 7 Minuten

Haben Sie sich jemals gefragt, unter welchen Umständen Sie eine Buchung für eine Unterkunft ohne finanzielle Einbußen stornieren können? Oder welche rechtlichen Bedingungen eine Rolle spielen, wenn Sie Ihre Meinung ändern? Dieser Leitfaden taucht tief in die Welt der Stornierungsrichtlinien ein, beleuchtet die Feinheiten verbindlicher Buchungen und navigiert durch das komplexe Thema der Stornogebühren. Er bietet wertvolle Einsichten, wie Sie mit unvorhergesehenen Änderungen Ihrer Reisepläne umgehen können, und klärt auf, wann und wie Sie möglicherweise Kosten vermeiden oder minimieren können.

Rücktritt Stornierung Buchung Monteurzimmer Ferienwohnung

Wann ist ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung gebucht?

Eine verbindliche Buchung findet bei einem Monteurzimmer oder einer Ferienwohnung statt, wenn Sie einen verbindlichen Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag abschliessen. Den Abschluss eines solchen Vertrags definiert der Gesetzgeber als formfrei. In der Praxis kommen folgende Varianten am häufigsten vor:

  • Schriftlich
    Hier handelt es sich sowohl um klassische Schriftstücke, wie Dokumente in Papierform mit Ihrer Unterschrift als Gast, als auch um elektronische Verträge. Die E-Mail ist ein beliebtes Werkzeug, um Verträge schriftlich, aber elektronisch zu schließen.

    Welche Variante Sie als Gast wählen, spielt keine Rolle. Sowohl in Papierform, übermittelt beispielsweise via Post, als auch als E-Mail gilt die Unterkunft für den vereinbarten Zeitpunkt als gebucht.
  • Mündlich
    Hier sind es wieder zwei verbreitete Varianten: Wohnen Sie eventuell in der Nähe des gewünschten Monteurzimmers, können Sie den Vermieter vor Ort besuchen und mit ihm die Buchung vereinbaren.

    Häufiger wird die Variante per Telefon genutzt: Sie rufen an, geben Ihre gewünschte Buchung durch und der Betreiber der Unterkunft akzeptiert. Auch damit gilt eine Buchung als definitiv.

Beide Varianten sind zulässig. Einige Vermieter setzen – wohl aufgrund schlechter Erfahrungen – explizit auf die Schriftform als Buchungsverfahren. Die E-Mail hat sich als zuverlässiges Werkzeug etabliert.

Gebucht ist gebucht!

Sobald Sie einen dieser formlosen Verträge geschlossen haben, ist das Zimmer gebucht. Diese Entscheidung ist ab jetzt fast unumgänglich – und das gilt in beide Richtungen.

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Als Gast dürfen Sie das Zimmer jetzt nicht mehr stornieren (Sie „dürfen“ natürlich, doch tragen Sie die Kosten für den Zeitraum der Buchung).

Diese Regelung gilt auch für den Vermieter, der nicht mehr vom geschlossenen Vertrag zurücktreten darf. Würde der Vermieter für den Buchungszeitraum Gäste finden, die eine höhere Miete bezahlen, dürfte er dieses Angebot nicht wahrnehmen.

Rücktritt von Buchung in Ausnahmesituationen

Es ist unter fast keinen Umständen für Sie als Gast möglich, die Buchung rückgängig zu machen. Beispiele für diese strikte Regelung sind:

Sintflutartige Regenfälle, heftiger Wind, Glatteis bis zum Horizont: Dem Vermieter ist es egal, welche Wetterlage vorliegt. Selbst, wenn Sie praktisch keine sichere Möglichkeit haben, den Ort des Monteurzimmers zu erreichen, müssen Sie die Buchung ehren und können davon nicht zurücktreten.

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  • Schwere Krankheit
    Sie sind ans Bett gefesselt, liegen vielleicht im Krankenhaus und an die Wahrnehmung der Buchung ist nicht zu denken? Das interessiert den Gesetzgeber nicht, bezahlen müssen Sie als potenzieller Gast trotzdem. Auch hier gibt es keine Ausnahmen dieser Regelung.
  • Familiäre Angelegenheiten
    Es könnte zu Todesfällen innerhalb der Familie kommen, die Ihr sofortiges Handeln erfordern. Auch dann ist kein Zurücktreten von einer Buchung möglich. Sie müssen die entstehenden Kosten bezahlen und können sich nicht auf höhere Gewalt berufen.

Was auf den ersten Blick unfreundlich gegenüber Gästen erscheint, ist eine Notwendigkeit. Krankheitsfälle ließen sich leicht konstruieren, um von einer ungewünschten Buchung zurückzutreten. Der Vermieter hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen.

Die Folge wären Gäste, die einfach in jeder Unterkunft ein Zimmer mieten und am Ende neun von zehn Zimmern stornieren. Der Verwaltungsaufwand für Vermieter wäre immens.

Gütliche Einigung mit dem Vermieter

Die genannten Fälle zeigen, dass ein Rücktritt einseitig fast niemals möglich ist. Allerdings können Sie immer auf den gesunden Menschenverstand des Vermieters hoffen. Beide Parteien können sich auf eine Auflösung des Vertrags einigen, was in der Praxis häufig genug vorkommt.

Wenn Sie glaubhaft Ihre Problemlage darlegen und der Vermieter menschlich agiert und nicht nur auf die reinen Mietpreise schaut, werden Sie wahrscheinlich Glück haben.

Der Vermieter darf in diesem Fall dennoch einen kleineren Betrag von Ihnen verlangen: Vom vereinbarten Mietpreis zieht der Vermieter die Aufwendungen ab, die für Ihre Anwesenheit angefallen wären (Verpflegung, Gebühren für Fernsehen, Telefon und Internet, Reinigung, Personalkosten). Den Restbetrag schulden Sie als Gast in diesem Fall weiterhin.

Rücktritt Stornierung Buchung Monteurzimmer Ferienwohnung Einigung

Hier gibt es Pauschalregelungen, um die Berechnung der Kosten zu vereinfachen:

  • 20 % Abzug auf den Mietpreis gibt es für Monteurzimmer, die Übernachtungen inklusive einfachem Frühstück anbieten.
  • 30 % Abzug werden gewährt, wenn es sich um eine Übernachtungsmöglichkeit inklusive Halbpension handelt.
  • 40 % Abzug sieht der Gesetzgeber vor, sobald zur Übernachtung im Monteurzimmer noch Vollpension hinzukommt.
  • Bei der Vermietung einer kompletten Wohnung sind es 10 %, die vom Mietpreis abgezogen werden.

Wenn auch der Gesetzgeber vorschreibt, dass Stornierungen von Buchungen selten möglich sind, versuchen Sie es trotzdem. Im besten Fall sparen Sie eine Menge Geld.

Pauschalgebühren für Stornierungen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Monteurzimmers stoßen Sie eventuell auf einen Absatz, der auf die Stornogebühren im Fall von Stornierungen hinweist. Darin sind die Gebühren für eine Stornierung in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt geregelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist simpel:

Stornieren Sie eine Unterkunft beispielsweise sechs Monate im Voraus, stehen die Chancen gut, dass der Vermieter die Unterkunft für diesen Zeitraum anderweitig vermieten kann. Es würde kein Schaden entstehen, da der Mietpreis auf einen anderen Mieter umverteilt wird. Um die Verwaltungskosten für den Vermieter zu decken, fallen diese Stornogebühren an.

Wird die stornierte Unterkunft für den gleichen Zeitraum von einem anderen Gast gebucht, müssen Sie kein Storno bezahlen.

Als Gast lohnt es sich, nach diesen Zimmern Ausschau zu halten. Sie können, hier deutliche Einsparungen wahrnehmen. Leider ist diese Regelung für den Vermieter nicht verpflichtend. Falls dieser Absatz nicht in den AGB zu finden ist, können Sie nicht versuchen, sich auf die Stornoregelung zu berufen, da der Vermieter sie nicht anbietet.

Dieser Luxus tritt nur in Kraft, wenn beide Parteien ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung erfolgt, wenn eine Buchung bei dem jeweiligen Monteurzimmer vorgenommen wurde, da durch den Abschluss dieses Vertrags auch die AGB in vollem Umfang akzeptiert werden.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Stornierung rechnen?

Erfolgt die Buchung auf der Basis eines Beherbergungsvertrages, hält der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) folgende Abzüge für angemessen:

  • für Ferienwohnungen ohne weitere Services: 5 bis 10 %
  • für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Frühstücksservice: 10 bis 20 %
  • für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Halbpension: 30 %
  • für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Vollpension: 40 %

Als der Stornierende haben Sie den restlichen Mietpreis zu zahlen, egal aus welchem Grund Sie die Buchung stornieren. Vermieter, die sich nicht an diese unverbindliche Empfehlung halten möchten, können Ihnen eine individuell gekürzte Miete in Rechnung stellen.

Enthalten die AGB ein Rücktrittsrecht und eine Rücktrittsfrist ohne weitere Bedingungen? Stornieren Sie während der Rücktrittsfrist und kann der Vermieter die Räumlichkeiten während des gesamten Zeitraums anderweitig vermieten, verzichtet er auf die Erstattung des Mietpreises. Schließlich ist ihm kein Schaden entstanden.

Buchung und Stornierung von Monteurzimmern Kosten Prozente

Die meisten Verträge beinhalten eine Rücktrittsfrist mit pauschaler Stornogebühr. Übrigens: Die meisten Monteure buchen ihre Unterkunft auf der Basis des Beherbergungsvertrages und kommen dadurch in den Genuss von hotelähnlichen Dienstleistungen.

Wenn Sie sich als Berufsreisender oder Feriengast vorab nicht sicher sein können, ob sie den reservierten Termin einhalten, empfehlen Experten den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese bezahlt in vielen Fällen die durch die Stornierung angefallenen Kosten.

In den letzten Jahren sind viele Anbieter von Monteurzimmern dazu übergegangen, ihr Service-Angebot für die gestressten Berufstätigen zu erweitern. So können Sie eine Verpflegung im Hotel, geführte Besichtigungstouren zur Entspannung und einen Ticket- und Shuttle-Service in Anspruch nehmen.

Obwohl in diesen Fällen mehrere Arten von Verträgen betroffen sind, tendiert die Rechtsprechung dazu, dem Reisevertrag Vorrang einzuräumen. Dieser nach § 651 i BGB geregelte Vertrag darf von Ihnen jederzeit storniert werden.

Für die Berechnung des Schadensersatzes ist der Zeitpunkt der Absage wichtig. Auf den Sie als ausgefallenen Mieter kommen Kosten zwischen vier und 50 Prozent des Mietpreises zu.

Die einzige Möglichkeit, sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen, besteht darin, verbindlich telefonisch oder noch besser per E-Mail abzusagen, bevor der unterschriebene Vertrag per Brief beim Anbieter des Monteurzimmers eintrifft. Dieses Dokument gilt als verbindliche Buchung der Unterkunft.

Wie komme ich aus meinem Vertrag?

Es gibt zwei Methoden, um eine Stornierung / einen bestehenden Mietvertrag zu beenden:

1. Aufsetzen eines zusätzlichen Vertrags
  • Als Gast können Sie einen Vertrag mit dem Vermieter vereinbaren, der die Aufhebung des Mietvertrags zum Ziel hat. Diese Verträge werden erst geschlossen, wenn sich beide Parteien einig sind.

    Ein Beispiel könnte eine Krankheit sein, die Sie mehrere Monate außer Gefecht setzt. Zwar muss der Vermieter der Kündigung nicht zustimmen, er darf es aber. Diese Regelung wird in einem Vertrag festgehalten, um Rechtssicherheit zu genießen.
Rücktritt Stornierung Buchung Monteurzimmer Ferienwohnung Vertrag
2. Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Pflichtverletzung
  • Beide Parteien können einen Mietvertrag beenden, wenn die jeweils andere Partei ihren Pflichten nicht nachkommt. Beispielsweise könnte der Vermieter die Reinigung nicht durchführen, das Frühstück unterschlagen und mehr.

    Verhält sich der Vermieter nicht, wie es vertraglich zugesichert ist, dürfen Sie den Vertrag auflösen. Eine Dokumentation der Vernachlässigung durch den Vermieter ist angebracht, um eventuell gegenüber späteren rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert zu sein.

    Die zweite Möglichkeit lässt sich nur verfolgen, wenn Sie bereits zur Miete eingezogen sind. Eine klassische Stornierung einer Buchung ist dies somit nicht.

Stornierung durch höhere Gewalt

Eine bombensichere Lösung, um eine Stornierung durchzusetzen, besteht durch höhere Gewalt. Die Stornierung einer erfolgten Buchung ist möglich, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die Sie nicht voraussehen konnten und die unter Wahrung größter Sorgfalt nicht kalkulierbar waren.

Das beste Beispiel sind Naturkatastrophen, die weit über einen einfachen starken Regenfall hinausgehen. Knickt durch einen Sturm ein Baum auf Ihr Auto, sodass Sie nicht mehr rechtzeitig vor Ort erscheinen können, ist der Mietvertrag hinfällig.

Auch menschlich verursachte Verzögerungen wie diverse Verbrechen (Entführung, schwere Körperverletzung, Geiselnahme) sind höhere Gewalt.

Komplett kostenlos kommen Sie aber auch nicht aus der Sache heraus: Hat der Vermieter im Voraus Leistungen erbracht (eine Reinigung, ein Austausch defekter Geräte, die Integration von Sonderwünschen in die Ferienwohnung), kann dieser alle Posten in Rechnung stellen.

Gleiches gilt für Sie als Mieter: Im Falle einer getätigten Überweisung in Form einer Vorauszahlung beispielsweise dürfen Sie diese Summe zurückverlangen. Der Vermieter hat diese komplett zu überweisen. Höhere Gewalt ist somit die einzige sinnvolle Variante, eine Stornierung durchzusetzen.

Rücktritt Stornierung Buchung durch höhere Gewalt

Stornierung aufgrund von Überbuchung

Während der Hauptsaison kommt es gelegentlich zu Überbuchungen. Als Mieter ist dies eine weitere Möglichkeit, eine Buchung zu stornieren. Dem Vermieter stehen zwei Optionen offen:

1. Gesetzlich ist der Vermieter zur Bereitstellung von Schadensersatz verpflichtet. Dies wird in den meisten Fällen darauf hinauslaufen, dass der Vermieter ein anderes Monteurzimmer bereitstellen muss.

Dies gilt auch, wenn jenes Zimmer beispielsweise in einer Unterkunft der Konkurrenz angesiedelt ist. Als Mieter zahlen Sie in jedem Fall nur den ursprünglich vereinbarten Preis, beispielsweise 1.200 Euro pro Monat. Kostet die neubereitgestellte Wohnung 1.500 Euro, muss der Vermieter die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

2. Eine weitere Option aus Ihrer Sicht als Mieter ist, von der Buchung zurückzutreten. Dies entscheiden Sie.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine teurere Wohnung zur Verfügung zu stellen. Es kann sich auch um ein günstigeres Objekt handeln. In diesem Fall profitieren Sie als Mieter von diesem günstigeren Preis.

Es ist jedoch Pflicht des Vermieters, ein Monteurzimmer bereitzustellen, das hinsichtlich Ausstattung und Komfort äquivalent mit dem gebuchten Zimmer ist (oder besser, aber nicht schlechter).

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Auswahl der Storno-Rechnung

Kommt es zu einer Stornierung durch Sie als Gast (wenn Sie von Ihrem in den AGB definierten Rücktrittsrecht Gebrauch machen), hat der Vermieter zwei unterschiedliche Optionen für die Erstellung der Rechnung.

Der Unterschied beider Rechnungstypen besteht darin, ob er Umsatz- und Mehrwertsteuern ausweist oder nicht. Die zwei Rechnungstypen fallen wie folgt aus:

  • Die klassische Storno-Rechnung kommt zum Einsatz, wenn der Vermieter Ihnen als Gast ein Rücktrittsrecht in den AGB eingeräumt hat. Als Gast müssen Sie in diesem Fall einen Teil des Mietpreises zahlen, der in Abhängigkeit vom Komfortniveau innerhalb der Unterkunft erfolgt.

    Sollten Sie als Mieter von diesem Recht Gebrauch machen und dies innerhalb der Frist für den Rücktritt mitteilen, erstellt der Vermieter eine Storno-Rechnung. Hier sind keine zusätzlichen Steuern fällig. Die Storno-Rechnung erzielt einen Wert von 10 bis 40 % des ursprünglichen Mietpreises.
Klassische Stornorechnung oder NoShow-Rechnung?
  • Eine sogenannte No-Show-Rechnung kommt zum Einsatz, wenn der Vermieter entweder kein Rücktrittsrecht in den AGB angegeben hat oder wenn die in den AGB definierten Rücktrittszeiten abgelaufen sind. Die Rechnung, die Sie erhalten, wird inklusive Mehrwertsteuer ausgeschrieben.

    Den Namen erhält die No-Show-Rechnung daher, dass Mieter ohne Nachricht nicht auftauchen und dem Vermieter hohe Kosten entstehen. Als Gast vermeiden Sie die Ausstellung einer teuren No-Show-Rechnung in jedem Fall.

Bei nicht gezahlten Rechnungen enden diese Angelegenheiten in der Regel in den Händen von Anwälten.

Der Zeitpunkt spielt eine Rolle

Als Mieter eines Monteurzimmers gehen Sie unter bestimmten Voraussetzungen „straffrei“ aus der Stornierung hervor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine frühzeitige Stornierung notwendig. Wie dies funktioniert, wird anhand eines Beispiels deutlich:

1. Sie mieten ein Monteurzimmer für einen Zeitraum von zwei Monaten. Die Miete beginnt erst in sechs Monaten. Kurz nach der Buchung möchten Sie diese wieder stornieren. Zu diesem Zeitpunkt sind es noch fünf Monate bis zu Beginn des ursprünglich festgelegten Mietzeitraums.

2. Der Vermieter hat durch die frühe Stornierung fünf Monate Zeit, neue Gäste für das Monteurzimmer zu finden. Gelingt ihm dies, müssen Sie als der ursprüngliche Mieter, keine Kosten tragen (da dem Vermieter kein Schaden entstanden ist).

Eine Stornierung so früh wie möglich durchsetzen. Im besten Fall sparen Sie 100 % der Kosten.

3. Falls eine zeitweilige Vermietung möglich ist – wenn das Monteurzimmer beispielsweise für 60 % der Zeit des ursprünglichen Vertrags vermietet werden kann –, müssen Sie die Differenz bezahlen. Kommt es zu einer vollständigen Ausbuchung des Zimmers, fallen keine Kosten an.

Werden Sie erst wenige Tage vor Anreisetermin aktiv und wollen eine Stornierung durchsetzen, sieht es schlecht aus. Wahrscheinlich werden Sie dann die vollen Kosten zu entrichten haben, da der Zeitraum für die Suche nach einem neuen Mieter für den Vermieter zu kurz ist.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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