Mietnomaden in der Ferienwohnung
Eingehungsbetrug bei der Anmietung

von Deutschland-monteurzimmer.de | 7 Minuten
Vermieter Informationen

In der Welt der Monteurzimmer-Vermietung stellen Mietnomaden eine besondere Herausforderung dar. Haben Sie sich jemals gefragt, wie Sie sich als Vermieter vor Mietbetrug schützen können? Der Umgang mit Mietnomaden, die ohne zu zahlen wohnen und dann spurlos verschwinden, erfordert besondere Aufmerksamkeit. Wie können Sie erkennen, ob Ihr zukünftiger Mieter zuverlässig ist? Welche rechtlichen Schritte stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie doch Opfer von Mietnomaden werden? Dieser Leitfaden bietet nützliche Tipps. Er zeigt, wie Sie sich vor diesem Phänomen schützen können. Dazu gehört die sorgfältige Überprüfung der Mieter. Auch werden rechtliche Maßnahmen vorgestellt, die Sie ergreifen können, um Ihr Eigentum und Ihre Einnahmen zu sichern.

Der Eingehungsbetrug

Der Einmietungsbetrug – wenn mein Gast die Miete nicht bezahlt

In den vergangenen Jahren war häufiger von sogenannten Mietnomaden zu lesen. Personen, die eine Immobilie über Wochen, Monate oder Jahre hinweg bewohnten – und die Miete schuldig blieben.

Ein derartiges Vorgehen ist auch bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen zu beobachten, wodurch sich für Sie als Vermieter ein Risiko einstellt: Sie überlassen die Räumlichkeiten in dem guten Glauben, fair entlohnt zu werden. Zieht sich der Besucher dann unbemerkt aus der Verantwortung, ist das Eintreiben der offenen Summen oft mit rechtlichen Hürden verbunden. Hierbei handelt es sich um einen Einmietungsbetrug.

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Der Eingehungsbetrug

Die Rechtslage ändert sich drastisch, wenn der Mieter bewusst – und in dem Wissen und mit dem Willen – die Rechnung nicht begleicht, da er daraus einen persönlichen Vorteil erlangen möchte. Juristisch wird hier von einem Betrug im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches ausgegangen.

Das Ziel des Täters liegt in einem individuellen Vermögensvorteil, den er von dem Geschädigten erhalten möchte.

Er bezahlt bestellte Waren oder in Anspruch genommene Dienstleistungen nicht. Er willigt zunächst in die Bereitschaft ein, seinen Teil der Abmachung oder des Vertrages zu erfüllen. Tatsächlich begleicht er die Summe nicht.

Der Eingehungsbetrug leere Geldbörse

Ähnlich verhält es sich mit dem Mietvertrag der Ferienwohnung. Der Geschäftsreisende oder Tourist schließt mit Ihnen als Vermieter einen Vertrag über das Bewohnen einer Immobilie ab. Sie stellen die gewünschten Räumlichkeiten zur Verfügung und bieten vielleicht noch anderen Service.

Dennoch kommt der Besucher seiner Aufgabe nicht nach. Die ihm obliegende Pflicht zur Vertragserfüllung bleibt er schuldig. Weder vor Ort noch im Nachhinein bezahlt er die Rechnung. Hier stellt sich die Frage: Ist von einem Vertragsbruch im zivilrechtlichen Sinne auszugehen oder ist der Betrug nach Definition des Strafgesetzbuches erkennbar?

Der Unterschied liegt in der Bereitschaft des Mieters, den Vermögensvorteil aus seinem Verhalten bewusst zu erlangen. Handelt er gezielt, dass er vor Vertragsabschluss oder während des Bewohnens der Immobilie die Absicht fasst, die fällige Rechnung nicht zu begleichen, ist von einem Sonderfall des Betruges auszugehen.

Fachlich wird hier von einem Eingehungsbetrug gesprochen. Dieser stellt eine Ausprägung des § 263 StGB dar, ist also in diesen aufgenommen worden, statt eigenständig geregelt zu sein.

Klar ist, dass dem Täter ab einem bestimmten Zeitpunkt bewusst ist, dass er die Miete nicht zahlen wird. Im Regelfall wird der Entschluss vor der Eingehung des Vertragsverhältnisses gefasst.

Der Schutz vor dem Eingehungsbetrug

Insgesamt umschreibt der Eingehungsbetrug eine Situation, die Sie als Vermieter gerne vermeiden.

Zwar stehen die Chancen gut, die offene Rechnung über ein Gericht einzuklagen. Der Betrug im strafrechtlichen Sinne ist aber mit einigen Komplikationen verbunden. Sie rauben Zeit, zehren an den Nerven – und führen am Ende vielleicht nicht zur gewünschten Verurteilung.

Wie schützen Sie sich als Gastgeber gegen diese Form der Vermögensminderung? Maßgeblich ist zunächst das Verhalten des Mieters. Kommt es hier zu Auffälligkeiten, offen erkennbaren Lügen oder ähnlichen Besonderheiten, lehnen Sie das sich anbahnende Mietverhältnis ab.

Der Eingehungsbetrug Schutz vor Betrug

Darüber hinaus ist es schwierig, den erregten Irrtum als solchen zu entlarven. Als Vermieter sind Sie nicht in der Lage, eine Vermögensauskunft des Gastes einzufordern.

Sie begeben sich damit wie jeder Dienstleister in den Gefahrenbereich, dass Ihre Leistungen nicht bezahlt werden.

In einigen Fällen genügt ein kurzes Gespräch mit dem potenziellen Mieter, um Widersprüche in seinen Angaben zu erkennen. Sie wären ein erster Anhaltspunkt, um hinsichtlich der wahren Motivation konkreter nachzufragen. Dabei muss die Integrität des Gastes gewahrt bleiben. Anderenfalls verspielen Sie als Vermieter vielleicht Ihren guten Ruf.

Daneben ist es bedeutsam, die Situation der Eingehung des Vertrages später rekapitulieren zu können. Das gelingt einerseist, indem Sie sich die Details des Momentes einprägen. Andererseits, indem immer ein weiterer Zeuge anwesend ist.

Die Aufnahme über stationäre Kameras ist dagegen rechtlich umstritten. Als Vermieter suchen Sie in jedem Falle das Gespräch mit einem fachkundigen Anwalt und lassen sich hinsichtlich Ihrer Optionen beraten. Dennoch ist davon auszugehen, dass Sie selbst unter Ausschöpfung aller Mittel den Eingehungsbetrug nur selten verhindern können.

Nunmehr wäre es erforderlich, auf dem Rechtswege alle Chancen zu erkennen und sie gewissenhaft zu nutzen.

Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

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Schreckensszenario Mietnomaden – was tun?

Im Bereich der langfristigen Vermietung haben Sie als Vermieter häufiger mit Mietnomaden zu kämpfen. So werden Personen bezeichnet, die eine Unterkunft beziehen ohne die Miete zu begleichen.

Sobald ihr Spiel auffliegt, ziehen sie in die nächste Unterkunft ohne die aufgelaufenen Mietschulden zu bezahlen.

Die Gründe, die hinter diesem Verhalten stecken, variieren: Teilweise sind es sozial schwache Einzelpersonen oder Familien, die finanziell nicht in der Lage sind die Miete zu bezahlen und irgendwann die Unterkunft verlassen.

Häufiger sind es Mieter, die zahlungsfähig sind, aber die geltenden Mieterrechte missbrauchen. Meist behaupten sie, dass es angebliche Mängel an ihrem Zimmer, ihrer Wohnung oder ihrem Haus gibt und bleiben immer weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand.

Auf diese Weise erschweren Mietnomaden das rechtliche Vorgehen der Vermieter entscheidend.

Ihr großes Problem als Vermieter

Suchen Sie für Ihr Zimmer, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zuverlässige Mieter, schauen Sie den Menschen zu Beginn nur vor den Kopf. Oft geben Mietnomaden Ihnen vor dem Einzug bewusst falsche Angaben. Beispielsweise über das Einkommen, damit Sie sich als Vermieter für sie als neue Mieter entscheiden.

Ist der Mietvertrag unterschrieben, zeigen sie ihr „wahres Gesicht“.

Wenn Mietnomaden ihre Unterkunft verlassen, geschieht dies meist spontan, oft fluchtartig über Nacht. Damit bleiben sie unentdeckt und zur Sie können sie nicht zur Verantwortung ziehen. Grund dafür ist die Tatsache, dass sich Mietnomaden rein gar nicht für die Immobilie verantwortlich fühlen.

Sie hinterlassen bei ihrem Auszug zu Ihrem Ärger als Vermieter komplett vermüllte oder heruntergekommene Unterkünfte. Sie müssen diese mit viel Zeit und Geld instand setzen und renovieren, bevor Sie an neue Mieter weitervermieten.

Mietnomaden in der Unterkunft - Was kann ich tun?

Fest steht: Laut § 263 StGB (Strafgesetzbuch) ist der Mietbetrug sowie das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse, der sogenannte Eingehungsbetrug, strafbar. Dieser Betrug kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren, zur Folge haben.

Laut Deutschem Mietrecht dürfen Sie als Vermieter einen Mieter nach § 543 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen, wenn:
  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist.
  • der Mieter insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Die Theorie funktioniert in der Praxis nur schleppend und mit vielen negativen Aspekten für Sie als Vermieter. Aufgrund von gesetzlichen Fristen, die Sie einhalten müssen, und vielen Klagen von Vermietern, die nur langsam von den Gerichten abgearbeitet werden, kann es passieren, dass Sie mehrere Monate auf Ihr vollstreckbares Räumungsurteil warten.

Ein weiterer Nachteil für Vermieter: Auch wenn der Mieter verantwortlich ist, zahlen in der Realität Sie als Vermieter die kompletten Verfahrenskosten, die Kosten für die Zwangsräumung sowie die Kosten für die Renovierung. Grund dafür ist, dass Sie diese Kosten so gut wie nie vom Mieter eintreiben können.

Um die Position von Vermietern gegenüber Mietnomaden zu stärken, ist im Mai 2013 das Mitrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) in Kraft getreten. Grundlage war die vom Deutschen Bundesrat beschlossene Mietrechtsreform von Februar 2013.

Durch das Mietrechtsänderungsgesetz sind Sie als Vermieter in der Lage besser gegen Mietnomaden vorzugehen, als es vorher der Fall war. Zum Beispiel werden Räumungsangelegenheiten seitdem von den Gerichten bevorzugt behandelt.

Mietern kann angeordnet werden, für die weiter anfallenden Mietzahlungen Sicherheiten zu hinterlegen (die sogenannte Sicherheitsanordnung). Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haben Vermieter eine Chance auf eine schnellere Räumungs-Genehmigung.

Mietnomade / Mietnomaden Unordnung Büro Chaos

Haben Sie als Vermieter ein rechtskräftiges Räumungsurteil erhalten, beauftragen Sie in der Regel einen Gerichtsvollzieher, das Objekt zu räumen. Kaum ein zahlungsunwilliger Mieter zieht vor der Räumung freiwillig aus.

Auf Sie kommen hohe Speditions-Kosten für das Abtransportieren des Inventars und Kosten für eine Einlagerung zu. Verwahren müssen Sie selbst Gegenstände, von objektiv keinem oder nur geringem wirtschaftlichen Wert.

Seit Mai 2013 spielt in diesem Zusammenhang die „Berliner Räumung“ eine große Rolle: Sie bietet Vermietern eine preiswertere Möglichkeit der Räumung.

Durch die „Berliner Räumung“ kann der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag darauf beschränken, dass er den Mieter (Schuldner) „aus dem Besitz setzt“ und Sie als Vermieter (Gläubiger) „in den Besitz einweist“. Das bedeutet: Das Inventar bleibt im Zimmer / in der Wohnung / im Haus, das Schloss wird ausgewechselt und der Gerichtsvollzieher übergibt Ihnen den neuen Schlüssel.

Am Inventar des Mieters machen Sie als Vermieter nach § 562 BGB Ihr Vermieterpfandrecht geltend. Dieses beinhaltet alle Gegenstände, die in der Immobilie sind und dem Mieter gehören. Zu Ihren Gunsten gilt hier die Eigentumsvermutung.

Am Inventar des Mieters machen Sie als Vermieter nach § 562 BGB Ihr Vermieterpfandrecht geltend. Dieses beinhaltet alle Gegenstände, die in der Immobilie sind und dem Mieter gehören. Zu Ihren Gunsten gilt hier die Eigentumsvermutung..

Weiterhin gilt: Das Inventar müssen Sie zwar aufbewahren, aber Müll dürfen Sie entsorgen. Gegenstände, die Sie nicht pfänden können, wie zum Beispiel persönliche Dokumente oder Kleidung, müssen Sie verwahren und jederzeit auf Wunsch des Mieters – unbeschädigt – herausgeben. Sonst droht Schadensersatz.

Vorteilhaft ist, dass Ihre Haftung als Vermieter für das komplette, zurückgelassene Inventar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Nach einer Frist von einem Monat können Sie pfändbare Sachen verwerten und an einen öffentlich bestellten Auktionator übergeben – eine Zwangsversteigerung müssen Sie nicht ankündigen.

Obwohl die „Berliner Räumung“ theoretisch viele Vorteile für Vermieter mit sich bringt, kommt es in der Praxis zu Problemen bei der Umsetzung. Informieren Sie sich vorher.

Wie schütze ich mich als Vermieter vor Mietnomaden?

Um sich Ärger zu ersparen, versuchen Sie als Vermieter etwaige Mietnomaden vorab zu erkennen.

Mietnomade/ Mietnomaden Schutz

Um sich im Vorfeld gegen Mietnomaden zu schützen und den Wahrheitsgehalt der Mieter-Angaben zu kontrollieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Tipps:

  • Bankauszüge vom Mieter verlangen (zum Beispiel von den Abbuchungen der letzten Mieten)
  • Einkommens-Abrechnungen vom Mieter anfordern
  • Mieter- / Bonitätsprüfung bzw. Insolvenzprüfung durch eine Auskunft einholen
  • Besuch in der aktuellen Unterkunft des zukünftigen Mieters
  • Persönliches Gespräch mit dem aktuellen / ehemaligen Vermieter über den Mieter
  • Kaution als Mietsicherheit vom Mieter verlangen
  • Übergabe des Schlüssels von der Unterkunft von der Zahlung der ersten Monatsmiete abhängig machen: Erste Zahlung muss vor der Schlüsselübergabe erfolgen (Entscheidung vom Bonner Landgericht, 2009)
  • Mietnomaden-Versicherung abschließen – ersetzt durch den Mieter verursachte Mietausfälle und Schäden teilweise oder komplett (Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht abgedeckt)

In der Praxis können diese Vorgehensweisen zu folgenden Problemen führen:

  • Eine Bonitätsprüfung verursacht Ihnen hohe Kosten und kann Mängel beinhalten.
  • Durch eine Prüfung des Mieters im Vorfeld kann aufgrund des Misstrauens von Anfang an ein schlechtes Verhältnis zwischen Ihnen und Mieter entstehen – eventuell springen interessierte Mieter deswegen ab und suchen sich eine andere Unterkunft.
  • Schwer vermittelbare Mietobjekte mit einer schlechten Lage und Ausstattung eignen sich oft nur für Mieter, die nicht sehr liquide sind – ansonsten würde die Unterkunft leer stehen.
  • Eine „Prüfung“ des Mieters kann als datenschutzrechtlich bedenklich angesehen werden.
Eine zuverlässige Statistik über die reelle Anzahl von Mietnomaden in Deutschland ist nicht vorhanden. Viele Fälle werden nicht offiziell gemeldet, weil zahlreiche Vermieter den langwierigen Rechtsweg vermeiden wollen. Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer beim Thema Mietnomaden sehr hoch ist.

Tipp: Eine Möglichkeit sich vor Mietnomaden zu schützen ist der Umstieg von der Langezeitvermietung auf die Kurzzeitvermietung an Monteure, Handwerker und andere Berufsreisende. Hier haben Sie wesentlich mehr Rechte, zudem ist die Vermietung von Monteurzimmern lukrativer als die langfristige Vermietung an Privatpersonen und Familien.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, lesen unsere weiteren Artikel oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49 (0)228 - 7487 1780 an, unser Team berät Sie gerne!

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Schwarze Liste: Wo kann ich solche Mieter melden?

Rechtlich gesehen ist das Anbieten einer "Schwarzen-Liste" für Mieter und Firmen die Übernachtungen nicht bezahlen ein großes Problem für Portale wie Deutschland-Monteurzimmer.de.

Säumige Mieter behaupten später nicht selten, es hätte erhebliche Mängel in den Monteurzimmern/ der Monteurwohnung gegeben und deswegen würden sie die Miete nicht zahlen.

In manchen Fällen mag dies sein, aber es entbindet rechtlich gesehen nicht von der Zahlungspflicht des Mietzinses. Schon gar nicht wenn der Gast die Mängel erst nach dem Auszug beanstandet und Ihnen als Vermieter keine Chance zur Nachbesserung eingeräumt hat. Portalbetreiber stehen hier zwischen den Fronten und versuchen im besten Fall nur, zwischen Mieter und Vermieter zu vermitteln.

Für Vermieter eine Liste anzubieten in der Sie säumige Gäste veröffentlichen wird schnell als Verleumdung ausgelegt. Eine solch offizielle "Schwarze Liste" wäre schneller wieder offline als es gedauert hat sie online zu stellen.

Hier bieten wir Ihnen eine alternative Lösung um Ihrem Ärger in eigener Form und Verantwortung Luft zu machen. In unserer Facebook-Gruppe haben Sie als Vermieter die Möglichkeit solche Erfahrungen mit anderen Vermietern zu teilen.

Was und in welcher Form Sie Beiträge, Beschwerden oder Warnungen veröffentlichen, überlassen wir Ihnen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass dies in keiner Form eine Aufforderung darstellt, solche Informationen zu veröffentlichen. Sie sollten sich überlegen, welche Informationen Sie hier in Eigenverantwortung veröffentlichen. Eventuelle Schadensersatzklagen gehen 100% zu den Lasten des Autors.

Manchmal ist es besser, negative Erlebnisse als "Lehrgeld" oder "Erfahrung" zu verbuchen. Lernen Sie daraus und machen Sie es bei dem nächsten Mieter besser.

Sie sind der Albtraum für Vermieter: Mietnomaden. Es gibt es Tipps, die den Mietnomaden ihr falsches Spiel erschweren. Wie Sie sich als Vermieter vor der Schlüsselübergabe schützen und welche rechtliche Handhabung im schlimmsten Fall greift, erfahren Sie hier.

Um die Position von Vermietern gegenüber Mietnomaden zu stärken, ist im Mai 2013 das Mitrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) in Kraft getreten. Mietern kann angeordnet werden, für die weiter anfallenden Mietzahlungen Sicherheiten zu hinterlegen (die sogenannte Sicherheitsanordnung). Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haben Vermieter eine Chance auf eine schnellere Räumungs-Genehmigung. Lesen Sie hier mehr.

Um den Wahrheitsgehalt der Mieter-Angaben zu kontrollieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Tipps: Bankauszüge vom Mieter verlangen (zum Beispiel von den Abbuchungen der letzten Mieten)
· Einkommens-Abrechnungen vom Mieter anfordern
· Mieter- / Bonitätsprüfung bzw. Insolvenzprüfung durch eine Auskunft einholen
· Besuch in der aktuellen Unterkunft des zukünftigen Mieters
· Persönliches Gespräch mit dem aktuellen / ehemaligen Vermieter über den Mieter
· Kaution als Mietsicherheit vom Mieter verlangen
· Übergabe des Schlüssels von der Unterkunft von der Zahlung der ersten Monatsmiete abhängig machen
· Mietnomaden-Versicherung abschließen.

Eine Möglichkeit sich vor Mietnomaden zu schützen ist der Umstieg von der Langezeitvermietung auf die Kurzzeitvermietung an Monteure, Handwerker und andere Berufsreisende. Hier haben Sie wesentlich mehr Rechte, zudem ist die Vermietung von Monteurzimmern lukrativer als die langfristige Vermietung an Privatpersonen und Familien.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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