Charlotte 5 in 54294 Trier

  • 2-5 Gäste
  • 3 Schlafzimmer
  • 1 Badezimmer
  • 5 Betten
  • 70 m²
  • mindestens 3 Nächte

Gut ausgestattete Küche
Die Küche bietet eine große Auswahl an Küchengeräten.
Große Parkplätze
Parkplätze für Transporter oder LKW vorhanden.
Gute Lage
Restaurants, Supermärkte und ÖPNV in der Nähe.
Abzeichen für geprüfte Vermieter Vermieter wurde von uns überprüft
Die Unterkunft wurde als authentisch eingestuft.
Abzeichen Zeitraum Vermieter Erfahrener Vermieter
Seit 5 Jahren auf unserem Portal gelistet.

Lage

Adresse
Eurener Straße 140, 54294 Trier

Ausstattung

WLAN
Getrennte Betten
Fernseher
Eigenes Bad
Eigene Küche
Transporter-Parkplatz
Nichtraucher

Allgemeines zur Unterkunft

WLAN
Nichtraucher
Haustiere erlaubt

Schlafzimmer

Getrennte Betten

Badezimmer

Eigenes Bad
Waschmaschine
Dusche
Trockner
Haartrockner

Küche

Eigene Küche
Spülmaschine
Kühlschrank
Backofen
Kaffeemaschine
Kochmöglichkeit
Mikrowelle
Wasserkocher

Wohnen

Fernseher

Parken

Transporter-Parkplatz
PKW-Parkplatz
Öffentlicher Parkplatz

Services

Bettwäsche inklusive
Handtücher inklusive

Umgebung

Haltestelle in der Nähe
Restaurant in der Nähe
Supermarkt in der Nähe

Preisinformationen

  • Person / Nacht: ab 20,00 €
  • Endreinigung: 90,00 €
  • Kaution: 0,00 €
Zu dem Übernachtungspreis kommt die gesetzl. MwSt. hinzu
Zimmerkategorie Preis
Einzelzimmer -
Doppelzimmer -
Mehrbettzimmer -
Wohnung -

Informationen zum Vermieter

Sandra Junkes

Vermieter-Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa



1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

ab 20,00 €
pro Person/Nacht