Verkehrssicherungspflicht für Vermieter
Darauf sollten Sie achten

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten
Vermieter Informationen

Schutz für Mieter und Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, mögliche Gefährdungen der Gäste auszuschalten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Das umständliche Wort Verkehrssicherungspflicht beinhaltet viele verschiedene Aspekte der Zimmervermietung.

Verkehrssicherungspflicht

Um sich vor Forderungen von Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu schützen und um für Mieter wie Vermieter ein angenehmes Verhältnis zu schaffen, sind die hier aufgeführten Gefahrenbereiche zu beachten.

Ferienwohnung erfolgreich vermieten

Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.

Wichtige Informationen für Vermieter zur Verkehrssicherungspflicht

Auf Sie als Vermieter von Monteurunterkünften kommen viele Verpflichtungen zu, die Sie zwingend beachten müssen, um Ärger zu vermeiden und sich vor unangenehmen Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen zu schützen.

Eine dieser Pflichten ist die Verkehrssicherungspflicht – sie beinhaltet Vorkehrungen, um Gefahren für die Gast-Monteure zu verhindern. Welche Verpflichtungen bedeutet das für Vermieter? Was berücksichtigen Sie, damit sich jeder Monteur und Urlauber in der Unterkunft sicher fühlen kann?

Die Verkehrssicherungspflicht, auch Verkehrspflicht genannt, beinhaltet die Pflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um zu vermeiden, dass andere Schaden davon nehmen.

Nicht jede einzelne – theoretisch mögliche – Gefährdung muss verhindert werden, sondern nur wirklich naheliegende. Generell gilt: Je höher das Gefahrenpotential, desto verschärfter müssen die Sicherungsmaßnahmen sein.

Verkehrssicherungspflicht Schnee schippen

Die Verkehrssicherungspflicht eines Vermieters bezieht sich nicht nur auf das eigentliche Monteurzimmer oder die Ferienwohnung, sondern auf alle vermieteten Räume wie Garage und Keller. Auch Treppen, Flure, Zugänge, Fahrstühle, Gärten und Einrichtungen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen.

Als Vermieter sind Sie nicht nur Ihren Gästen gegenüber verkehrssicherungspflichtig, sondern allen Personen, die sich befugt auf Ihrem Grundstück aufhalten. So müssen Sie Gäste auch vor einer Beschädigung oder einem Diebstahl ihrer Wertgegenstände schützen.

Folgende Gefahrenbereiche beachten Sie bei Unterkünften

  • Qualitatives und stabiles Mobiliar (ohne Splitterungen und Beschädigungen)
  • Schlösser an vermieteten Räumlichkeiten für einen Schutz vor Unbefugten
  • Ausreichende Außen- und Innenbeleuchtung
  • Bäume (herabfallende Äste)
  • Stolpergefahren (Schäden an Fußböden oder Treppen)
  • Freihalten von Zu- und Gehwegen (rutschiges Laub, Schnee und Eis)
  • Dächer (Dachlawinen, lose Dachschindeln)
  • Wartung von Fahrzeugen (Verleih von Fahrrädern)
  • Aufgeraute Außentreppen mit Geländer
  • Ordnungsgemäße Abdeckung von Schächten im Garten
  • Betriebsbereiter und TÜV-geprüfter Fahrstuhl / Aufzug
  • Regelmäßig gewartete Tiefgaragen-Rolltore
  • Kinderspielplätze (Klettergerüste, Rutsche, Schaukel)
  • Grünanlagen (Düngemittel auf dem Rasen)

Bei dem Umfang und den Grenzen gilt für alle Vermieter: Die Verkehrssicherungspflicht gilt nicht unbeschränkt. Lediglich vorhersehbare Gefahren müssen Sie schützen und dies nur mit Sicherheitsmaßnahmen, die für Sie zumutbar sind.

Ein Entgegenwirken für alle denkbaren Gefahrenquellen wäre im Alltag gar nicht möglich. So wird von Ihnen beispielsweise nicht verlangt, dass Sie Ihre Nachtruhe vorzeitig unterbrechen und nachts Schnee schippen, wenn es anfängt zu schneien. Ebenfalls sind Sie als Vermieter nicht verpflichtet eine nass gereinigte Treppe durch ein Schild zu kennzeichnen.

Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht vor Ort nachkommen können, weil Sie zum Beispiel weiter entfernt von der Monteurunterkunft wohnen, gibt es die Möglichkeit die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten zu übertragen, wie einen Hausmeister.

Als Vermieter behalten Sie aber in jedem Fall eine Teil-Verantwortung – eine sogenannte Überwachungspflicht.

Verkehrssicherungspflicht Achtung Gefahr

Ihre Haftung als Vermieter

Kommen Sie als Vermieter der Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es geschieht ein Unfall, drohen Ihnen in erster Linie eine zivilrechtliche Haftung nach § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie beinhaltet eventuelle Kosten für einen Arzt oder das Krankenhaus, einen möglichen Erwerbsausfall sowie ein Schmerzensgeld, was schnell eine beachtliche Summe erreicht.

Auf Sie können bei Missachtung der Verkehrssicherungspflicht zusätzlich strafrechtliche Sanktionen oder Bußgelder zukommen. In einigen Fällen kann es zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, was Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zur Folge haben kann.

Ihre Haftung als Vermieter kann durch das Mitverschulden eines Geschädigten eingeschränkt werden. Entsteht ein Schaden nicht nur durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, sondern ebenfalls durch Unachtsamkeit des Geschädigten, haften beide Parteien.

Entscheidend ist, ob der Geschädigte die Gefahr erkennen konnte und den Schaden hätte vermeiden können. Die genaue Höhe der Anteile richtet sich nach dem Umfang des Mitverschuldens – darüber wird je nach individuellem Fall einzeln entschieden.

Tipp: Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht spielt die Garantiehaftung eine Rolle: Laut Gesetz übernehmen Vermieter diese für Mängel an der Monteurunterkunft, die vor dem Abschluss eines Mietvertrages vorhanden waren.

In diesem Fall haften Sie als Vermieter für die Folgen dieser Mängel, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurden. Auch wenn sie diese nicht selbst verschuldet haben.

Im Mietvertrag haben Sie die Möglichkeit eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfänglich vorhandene Mängel auszuschließen. Zudem können verschiedene Versicherungen Ihr Risiko als Vermieter reduzieren, entbinden Sie aber nicht von der Verkehrssicherungspflicht.

Weitere Ratgeber
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto