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Möblierte Wohnung vermieten

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Möblierte Wohnung vermieten: Worauf Sie achten sollten

In einer sich ständig wandelnden Welt, in der Flexibilität und Komfort immer mehr an Bedeutung gewinnen, erlebt die möblierte Vermietung von Wohnungen einen Aufschwung. Ob für Berufspendler, Studenten oder junge Berufstätige – möblierte Wohnungen sind gefragter denn je. Hier gehen wir auf verschiedene Facetten des möblierten Vermietens ein, um Ihnen als Vermieter eine fundierte Grundlage für den Einstieg in diesen lukrativen Markt zu bieten.

Privat Wohnung vermieten: Was zählt als möblierter Wohnraum?

Bevor Sie mit der möblierten Vermietung starten, sollten Sie verstehen, was genau eine „möblierte Wohnung“ ausmacht. Obwohl es keine klare gesetzliche Definition gibt, wird allgemein erwartet, dass wesentliche Möbel und Einrichtungsgegenstände vorhanden sind. Dazu gehören:

  • Schlafbereich: Bett, Kleiderschrank und Nachttisch
  • Wohnbereich: Sofa, Tisch und Stühle
  • Küche: Eine voll ausgestattete Küche mit Herd, Kühlschrank und Mikrowelle
  • Badezimmer: Grundausstattung inklusive Wascheinrichtung

Vorteile der möblierten Vermietung

Wer eine Wohnung vermietet, die voll ausgestattet ist, kann damit wirksam die in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt existierende Mietpreisbremse umgehen. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete kann um den Möblierungszuschlag erhöht werden. Je nach Ausstattung können Eigentümer auch bestimmte Mietergruppen ansprechen. Gerade wenn insbesondere Geschäftsleute eine möblierte Wohnung nur als Unterkunft für wenige Wochentage nutzen, wird der Wohnraum proportional weniger abgenutzt, als wenn Mieter die Wohnung dauerhaft bewohnen. Berufspendler und Austauschstudierende haben außerdem oft ein höheres Mietbudget dank der Unterstützung von Arbeitgebern und Studierendenförderung.

Die möblierte Vermietung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die wir hier erörtern:

  • Höhere Mieteinnahmen: Durch die zusätzliche Ausstattung können Sie höhere Mieten verlangen, was Ihre Rendite steigert.
  • Steuervorteile: Die Kosten für die Möblierung können Sie steuerlich geltend machen, was Ihre Steuerlast senkt.
  • Flexibilität: Befristete Mietverhältnisse bieten Ihnen als Vermieter mehr Freiheit und Sicherheit.
  • Zuverlässige Rendite: Die Zielgruppe für möblierte Wohnungen verfügt oft über eine finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber oder Institutionen, was eine zuverlässige Mietzahlung gewährleistet.

Wieviel mehr Miete erhalte ich, wenn ich möbliert vermiete?

Die möblierte Vermietung ermöglicht es Ihnen, deutlich höhere Mieten zu verlangen. Zum Beispiel könnte eine unmöblierte Wohnung 1.000 Euro pro Monat kosten, während eine möblierte Wohnung 1.200 bis 1.400 Euro kosten könnte. Das entspricht einem Zuschlag von 20% bis 40%. Die genaue Höhe des Zuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Qualität der Möbel und der Nachfrage in Ihrer Region.

Möblierungszuschlag

Ein wichtiger Aspekt der möblierten Vermietung ist der Möblierungszuschlag. Dieser kann nach verschiedenen Modellen, wie dem Berliner oder Hamburger Modell, berechnet werden. Beide Ansätze basieren auf dem Zeitwert der Möbel zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses und berücksichtigen Abschreibungen und Kapitalverzinsungen.

Sind möblierte Wohnungen an den Mietspiegel gebunden?

Möblierte Wohnungen sind in der Regel nicht an den Mietspiegel gebunden, da sie als Sonderfall gelten. Die Mietpreisbremse, die in vielen Städten gilt, findet auf möblierte Wohnungen keine Anwendung. Dies gibt Ihnen als Vermieter die Freiheit, die Miete basierend auf den zusätzlichen Annehmlichkeiten und dem Komfort, den eine möblierte Wohnung bietet, festzulegen.

Möblierte Unterkunft vermieten mit Deutschland-Monteurzimmer.de

Geschäftsführer Dennis Meseg von Deutschland-Monteurzimmer.de

Dennis Josef Meseg gründete Deutschland-Monteurzimmer.de im Jahr 2007. Inzwischen erreicht das Portal jeden Monat regelmäßig über 100.000 Menschen. Dabei wollte Dennis ursprünglich nur sein eigenes Monteurzimmer besser vermieten. Die perfekte Vermarktungsmöglichkeit im Internet fand er allerdings nicht. Indem er sich mit einer Webseite selbst in der Vermarktung half, verhalf er gleichzeitig unzähligen anderen Vermietern zu einer seriösen Vermittlungs-Plattform. Heute kümmert sich das engagierte, knapp 10-köpfige Team von Pixelhauer um die ständige Verbesserung des Angebots.

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Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zur Registrierung eines Benutzerkontos und Vermietung von Unterkünften.

Einnahmen aus Vermietungen sind zunächst einmal nicht gewerblich. Sie werden über die Einkommenssteuer ausgewiesen. Vorsicht ist geboten, wenn Eigentümer von möblierten Wohnungen ihren Mietern zusätzliche Services wie regelmäßige Reinigung oder hotelähnliche Dienstleistungen anbieten. Hier kann der Übergang zum Gewerbebetrieb vom Finanzamt schnell dazu führen, dass Vermieter steuerlich als Gewerbetreibende behandelt werden. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit erfahrenen Steuerberatern ratsam.

Sowohl Anschaffungs- als auch entstehende Reparaturkosten für das Mobiliar der Wohnung können Vermieter steuerlich geltend machen. Bleiben die Ausgaben für die Ersteinrichtung unter 800 Euro, werden sie im selben Jahr als Werbekosten in voller Höhe wirksam. Meistens liegen die Kosten für Ausstattungsgegenstände für eine Wohnung, die komplett möbliert werden soll, deutlich darüber. In diesem Fall können die Möbel über die Zeit ihrer Lebensdauer abgeschrieben werden. Dafür liefert das Finanzamt sogenannte Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). Vermieter können Reparaturen bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Alles darüber muss als Abschreibung über die nächsten fünf Jahre behandelt werden.

Aus rechtlicher Sicht müssen Vermieter beachten, dass befristete Mietverhältnisse oder Kurzeitvermietung nur in wenigen Fällen wie Eigenbedarf möglich sind.

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