Kurz und knapp: Das ändert sich 2025 in einigen Städten zur Bettensteuer
für Mieter und Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

von Dennis Josef Meseg | 18.01.2025 | 1 Minuten Das ändert sich 2025 in einigen Städten zur Bettensteuer

Ab 2025 führen mehrere deutsche Städte eine Bettensteuer ein oder erhöhen bestehende Sätze. Diese Maßnahme dient dazu, die städtischen Einnahmen zu steigern und die touristische Infrastruktur zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

Neuigkeiten

Kappeln

Die Stadt Kappeln plant, ab 2025 eine Übernachtungssteuer von 5 % des Übernachtungspreises einzuführen. Mit den Einnahmen soll die touristische Infrastruktur finanziert werden.


Foto der Stadt Kappeln

Hameln

Ab dem 1. Januar 2025 erhebt Hameln eine Übernachtungssteuer. Ehrenamtliche Jugendleiter sind von dieser Steuer befreit.


Foto der Stadt Hameln

Stuttgart

Die Stadt Stuttgart plant, ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer für private und geschäftliche Reisende einzuführen, basierend auf dem Modell aus Freiburg.


Foto der Stadt Stuttgart

Berlin

Berlin beabsichtigt, die bestehende Bettensteuer ab dem 1. Januar 2025 von 5 % auf 7,5 % zu erhöhen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.


Foto der Stadt Berlin

Essen

Die Stadt Essen plant, ab Sommer 2025 eine Bettensteuer für Gäste in Hotels oder Ferienwohnungen einzuführen. Es werden jährliche Einnahmen von etwa sieben Millionen Euro erwartet, die für Tourismus und Kultur genutzt werden sollen.


Foto der Stadt Essen

Karlsruhe

Karlsruhe wird ab dem 1. Juli 2025 eine Übernachtungssteuer erheben, um die städtischen Finanzen zu entlasten. Es werden Einnahmen von zwei Millionen Euro im Halbjahr erwartet.


Foto der Stadt Karlsruhe

Stade

Die Hansestadt Stade erhebt ab dem 1. Juli 2025 eine Bettensteuer von 4 % auf den Übernachtungspreis, um zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren.


Foto der Stadt Stade

Erfolgreich Monteurzimmer vermieten

Provisionsfrei vermieten. Volle Kostenkontrolle. Kostenloser Support.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Waren diese Informationen hilfreich?
Startseite
Merkliste
Kundenkonto