Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung entbindet Vermieter von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auszuweisen. Sie zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Diese Regelung richtet sich an Vermieter mit geringen Umsätzen. Sie hilft, den Aufwand bei der Buchhaltung zu verringern.
Was bleibt 2025 gleich?
- Keine Umsatzsteuerpflicht: Vermieter müssen weiterhin keine Umsatzsteuer berechnen. Rechnungen bleiben netto.
- Umsatzgrenze: Die Grenze für die Umsatzsteuerfreiheit bleibt relevant. Wer diese überschreitet, verliert den Status als Kleinunternehmer.
- Option zur Regelbesteuerung: Vermieter können weiterhin freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das lohnt sich oft, wenn sie hohe Vorsteuerbeträge abziehen möchten.
Was ändert sich 2025?
1. Erhöhung der Umsatzgrenze
- Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze. Vermieter dürfen jetzt bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz erzielen, statt bisher 22.000 Euro.
- Dies verschafft kleinen Vermietern mehr Spielraum und senkt die Gefahr, die Regelung zu verlieren.
2. Anpassung der Vorjahresgrenze
- Auch die Grenze für den Vorjahresumsatz steigt. Dadurch können mehr Vermieter von der Regelung profitieren.
3. Neue Meldepflichten
- Ab 2025 müssen Kleinunternehmer ihren Status aktiver melden. Dies soll Transparenz schaffen und Missbrauch verhindern.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile
Weniger Verwaltungsaufwand: Keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung.
Einfachere Buchhaltung: Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer geschrieben.
Attraktiv für private Kunden: Nettopreise wirken oft günstiger.
Nachteile
Kein Vorsteuerabzug: Investitionen sind steuerlich weniger attraktiv.
Beschränkung durch die Umsatzgrenze: Bei höheren Umsätzen endet die Regelung.
Eingeschränkte Wettbewerbsfähigkeit: Vermieter ohne Umsatzsteuer können für Geschäftskunden unattraktiver wirken.
Tipps für Vermieter
1. Umsatzgrenzen im Blick behalten
- Planen Sie Ihren Umsatz genau. Vermeiden Sie, die Grenze knapp zu überschreiten.

2. Vor- und Nachteile abwägen
- Prüfen Sie, ob ein Verzicht auf die Regelung sinnvoll ist. Nutzen Sie den Vorsteuerabzug, wenn Sie viel investieren.
3. Transparenz schaffen
- Informieren Sie Ihre Gäste über Ihren Status. Klarheit bei Rechnungen vermeidet Probleme.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung bleibt auch 2025 eine wichtige Unterstützung für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen. Mit den Änderungen steigen die Vorteile, besonders durch die höhere Umsatzgrenze. Vermieter sollten die Anpassungen nutzen, um ihre Planung zu verbessern und den Status optimal zu nutzen.