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Hier erhalten Sie neue Informationen und Ratgeber im Bereich der Vermietung oder Funktionen auf Deutschland-Monteurzimmer.de
NEU: Kostenloser Hausordnungs-Generator
31.07.2018

NEU: Kostenloser Hausordnungs-Generator

Wo Menschen zusammenwohnen, da gibt es nicht selten Reibungen. Denn was gerade erlaubt ist und welche Verhaltensweisen verboten sind, lässt sich nicht immer nur anhand der gültigen Gesetze ablesen. Somit ist der Hausbesitzer für die Vermietung der Räumlichkeiten an Monteure, Touristen und sonstige Gäste befugt, für seine Immobilie eine eigene Reglung zu erstellen. Sie sollte klar erkennen lassen, wie sich die Mieter vor Ort zu verhalten haben.

Entsprechend wichtig ist es, eine einzuhaltende Ordnung zu entwerfen, die durch den Gastgeber ebenso wie durch den Gast einzuhalten ist. Sie kann entweder über den Mietvertrag zur Anerkennung vorgelegt oder eigenständig im Haus ausgehangen werden. Auf beiden Wegen erlangt sie Rechtskraft. Darin wiederum liegt die Basis, um eine verbotene Handlung durch Vertragsstrafen oder das Kündigen des Kontraktes zu sanktionieren.

Wurde das Erstellen einer solchen Ordnung bislang als mühsame – aber leider notwendige – Pflicht des Vermieters angesehen, das Zusammenleben zu regeln, so möchte unsere Webseite das gesamte Vorgehen künftig schnell und unkompliziert gewährleisten. Durch die Verwendung von Satzbausteinen, Bildern und Icons gelingt es mühelos und zeitsparend, alle Ge- und Verbote aufzuführen und ihnen gegebenenfalls auch eine Strafe gegenüberzustellen.

Hilfreich ist dafür die Verwendung von 13 unterschiedlichen Sprachen, die das Verfassen der Ordnung in zahlreichen Mundarten erlauben. Denn erst auf diese Weise können die Regelungen jene Rechtskraft auslösen, die ihnen zukommen soll. Sind die Inhalte für den Gast dagegen unverständlich aufgeführt, kann eine juristische Bindung erschwert werden. Dieser Gefahr wirkt unserer Webseite mit den verfügbaren – und rechtlich unanfechtbaren – Standardsätzen aber entgegen.

Bedürfnisse von Monteuren, Handwerkern auf Montage und anderen Berufsreisenden
25.07.2018

Bedürfnisse von Monteuren, Handwerkern auf Montage und anderen Berufsreisenden

Vermieter, die eine hohe Auslastung ihrer Immobilie erreichen möchten, finden in Monteuren und Geschäftsreisenden eine dankbare – und weitgehend anspruchslose – Klientel. Der Gast betritt das Zimmer häufig nur zur Ruhe. Den Tag verbringt er dagegen auf der Arbeit. Dennoch müssen dabei einigen Kriterien beachtet werden. Eine gute Anbindung an das Straßen- und Schienennetz gilt als wichtige Voraussetzung. Ebenso sollten Shops und Dienstleister schnell erreichbar sein. Die Wohnung selbst überzeugt dagegen mit ihrer funktionalen und dezenten Zurückhaltung. Der Mieter möchte sich hier nicht heimisch fühlen. Ebenso wenig verlangt er die Bequemlichkeit eines Urlaubes.

Mit einer Kochnische, einem Bad sowie dem Bett, dem Schrank und dem Tisch ist ihm vielfach bereits geholfen. Das wichtigste Merkmal der Wohnung sollte allerdings in ihrer Ruhe liegen. Der Monteur muss zumindest in der Nacht die Möglichkeit zur Entspannung finden. Und das, obwohl sich die Immobilie üblicherweise in zentraler Lage der Stadt befindet. Daneben wird im Einzelfall entschieden: Ist etwa das Rauchen in der Immobilie erlaubt, können vielleicht sogar Tiere mitgenommen werden? Wer alle diese Anforderungen erfüllen möchte, muss häufig Kompromisse eingehen.

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Backpacker in Deutschland - Lebensphilosophie aus dem Rucksack
16.07.2018

Backpacker in Deutschland - Lebensphilosophie aus dem Rucksack

Wenn Backpacker und Vermieter von Monteurzimmern aufeinandertreffen, entstehen spannende Begegnungen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten! Backpacker sind eine ganz besondere Spezies: Sie bereisen nur mit einem Rucksack die Welt, sind immer offen für Neues und haben viele interessante Geschichten zu erzählen! Als Gäste sind Backpacker daher heiß begehrt!

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Kameraüberwachung in der Monteurunterkunft oder Ferienwohnung
13.07.2018

Kameraüberwachung in der Monteurunterkunft oder Ferienwohnung

Angesichts steigender Einbrüche und Vandalismus wünschen sich immer mehr Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurunterkünften die Installation von Video- oder Kameraüberwachung im Bereich ihrer Immobilie. Dabei hat der Gesetzgeber eine Reihe von Hürden aufgebaut, die sowohl auf dem Bundesdatenschutzgesetz als auch auf dem Persönlichkeitsrecht der Gefilmten begründet sind. So dürfen Sie im Gebäude die Kameras auf keinen Fall in den Zimmern oder in sensiblen Bereichen wie Bad und Toilette oder dem von den Gästen genutzten Küchenbereich installieren.

Andernfalls sind bei einer Klage Schadenersatz oder sogar Schmerzensgeld möglich. Erlaubt sind Kameras im Eingangsbereich, allen allgemein zugänglichen Bereichen wie Flur oder Lobby sowie auf dem privaten Grundstück des Eigentümers mit Gartenbereich, Terrasse, Gartenhaus und ähnlichen Anlagen. Auf die Kameras ist mit Hinweistafeln ausdrücklich hinzuweisen.

Schwenkbare Kameras, die öffentliche Bereiche mit Passanten wie Gehwege oder das Nachbargrundstück abfilmen, sollten Sie in jedem Fall nicht installieren. Die aufgenommenen Bilder dürfen auf keinen Fall im Internet veröffentlicht werden und sind nach spätestens 48 Stunden zu vernichten. Wer alle gesetzlichen Vorschriften bei der Installation einhält, gewinnt wegen der erhöhten Sicherheit bei möglichen Gästen Pluspunkte als verantwortungsvoller Eigentümer. Für die Kosten bei Kauf und Einbau einer Video- oder Kameraüberwachung gibt es staatliche Zuschüsse durch die Frankfurter Förderbank Kfw in Höhe von bis zu 1.600 Euro.

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Vermieter-Portrait Juli 2018 - Zimmervermietung Leiß
02.07.2018

Vermieter-Portrait Juli 2018 - Zimmervermietung Leiß

Die Zimmervermietung Leiß von Vermieterin Jennifer Leiß bietet Monteuren, Handwerkern, sonstigen Berufsreisenden sowie auch privaten Urlaubsgästen gemütlich eingerichtete Zimmer in vier verschiedenen Häusern in Winzer, Stephansposching, Deggendorf und Hengersberg. Alle Häuser befinden sich in toller Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung Richtung Dingolfing / Wallersdorf (BMW-Standorte), Passau bzw. Straubing/Regensburg. Jedes Haus verfügt über kostenloses Internet per WLAN, großzügige Küchen und schöne Aufenthaltsbereiche. Im Mietpreis inbegriffen ist jeweils die Reinigung der Zimmer und Gemeinschaftsräume wie auch ein regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche.

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Die Grundsteuer beim Erwerb von Immobilien zwecks Vermietung
26.06.2018

Die Grundsteuer beim Erwerb von Immobilien zwecks Vermietung

Durch den Erwerb einer Immobilie zum Zweck der Vermietung an Urlauber, Monteure sowie Geschäftsreisende kommen viele Kosten auf Sie zu. In den meisten Fällen stellt die Grundsteuer jedoch einen besonders hohen Kostenpunkt dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, über ausreichend Rücklagen zu verfügen. Die Zahlung dieser Steuer sollte in keinem Fall von Ihnen aufgeschoben werden, denn der Staat zählt als einer der unangenehmsten Gläubiger. Unbeglichene Grundsteuerschulden sind in der Regel mit schweren verfahrens- und sachrechtlichen Folgen verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Grundsteuer ist, wie sie für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen berechnet wird und was Sie bei der Vermietung beachten müssen.

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Das Lunchpaket für Ihre Gäste sollte ein Comeback feiern und als Extraservice im Angebot sein
25.06.2018

Das Lunchpaket für Ihre Gäste sollte ein Comeback feiern und als Extraservice im Angebot sein

Lunch-Pakete waren früher in Hotels und Pensionen eine beliebte Leistung. Heute kommt der fast vergessene Service auch für Gäste in Monteurunterkünften und Ferienwohnungen wieder in Mode als gesunder Snack für den Tag. Das Lunch-Paket gibt es als einmalige Aufmerksamkeit bei Ankunft oder Abreise oder alternativ zum Frühstück als mobile Verpflegung.

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Mahnbescheid beantragen - Aber wie!? Offene Mietforderungen: So beantragen Sie einen Mahnbescheid
22.06.2018

Mahnbescheid beantragen - Aber wie!? Offene Mietforderungen: So beantragen Sie einen Mahnbescheid

Wenn ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung trotz mehrmaliger Mahnungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Ein rechtskräftiger Mahnbescheid verlängert die Verjährungsfrist der Forderung auf 30 Jahre. Der Schuldner kann dem Mahnbescheid Folge leisten und die Forderung bezahlen, er kann ihn ignorieren oder Widerspruch einlegen. Reagiert er nicht, ist ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen, bei einem Widerspruch bleibt nur die Klage auf Zahlung.

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Die besten 5 Ferienwohnungsportale aus Sicht von Vermietern
18.06.2018

Die besten 5 Ferienwohnungsportale aus Sicht von Vermietern

Ferienwohnungsportale werden zumeist aus Sicht von Mietern getestet und bewertet. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie die 5 besten Ferienwohnungsportale aus Sicht von Vermietern einzuordnen sind. Welche Verpflichtung gehen Sie ein und welche Gebühren werden erhoben? Welche Alternativen gibt es, um Ferienwohnungen und Zimmer ganzjährig zu transparenten Konditionen zu inserieren?

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Durch Automatisierung einfacher vermieten und verwalten
14.06.2018

Durch Automatisierung einfacher vermieten und verwalten

Im Hotel- und Gaststättengewerbe kommt dem persönlichen Umgang mit dem Gast große Bedeutung zu. Bei der Anmietung von Ferienwohnungen oder Monteurzimmern legen viele Gäste mehr Wert auf eine unproblematische Buchung, Bezahlung und Schlüsselübergabe. Wie Sie sich und Ihren Mietern zahlreiche Abläufe und Vorgänge durch Automation erleichtern, zeigt dieser Beitrag.

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