Darf ich meine Unterkunft weiterhin während Corona vermieten?
Vermietern fällt während der Pandemie die große Zielgruppe der Feriengäste weg. Um diesen Mietausfall zu kompensieren, empfiehlt sich die Vermietung an Berufsreisende.
Da Monteure und andere Berufsreisende während Corona mehr benötigt werden als zuvor, sollten Sie als Vermieter Ihre Unterkunft diesen Gästen zur Verfügung stellen.
Trotz der Beschränkungen in der gegenwärtigen Situation ist die Vermietung an Berufsreisende weiterhin erlaubt.

Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Unterkünfte vermieten.

An wen darf ich meine Zimmer während Corona vermieten?
Sie dürfen Ihre Monteurzimmer und auch Ferienwohnungen an Monteure & Berufsreisende weiterhin vermieten.
Achten Sie darauf alle geltenden Corona-Hygienevorschriften bei der Vermietung einzuhalten.
Unser Portal Deutschland-Monteurzimmer.de hilft Ihnen bei der erfolgreichen Vermietung an Berufsreisende.
Zimmer in Corona-Zeiten richtig vorbereiten
Versuchen Sie in den Räumlichkeiten selbst für genügend Abstand zu sorgen, besonders in Essbereichen und Schlafzimmern.
Wir empfehlen eine Einzelstellung der Betten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Sie auch ein Doppelzimmer als Einzelzimmer vermieten und den Preis etwas anheben, um Verluste abzufangen.
Beachtung der Hygienevorschriften
Die regelmäßige Reinigung der Zimmer, insbesondere der sanitären Einrichtungen, schützt nicht nur Ihre Kunden,
sondern letztlich auch Sie selbst. Eine Verkürzung der Reinigungsabstände würde die Sicherheit Aller erhöhen.
Wenn Sie in kürzeren Abständen vermieten, ist dies noch wichtiger.
Hinweise zur Reinigung Ihrer Ferienwohung /
Monteurzimmer finden Sie weiter unten im Artikel.
Versuchen Sie zudem Ihre Mieter ausreichend mit Hygieneartikeln zu versorgen. Hier denken Sie besonders an Seife.
Stellen Sie folgende Hygieneartikel zur Verfügung
- Seife
- Desinfektionsmittel
- Papiertücher
- Handtücher
Tipp: Als Orientierungshilfe für Ihre Mieter wäre es von Vorteil, verschiedenfarbige Handtücher bereit zu stellen. So ist gewährleistet, dass jeder stets auf seine eigenen Handtücher zurückgreift.
Maskenpflicht
Ab dem 29. April gilt in allen Bundesländern das Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV, in Supermärkten, kleineren
Läden und Kiosken als verpflichtend. Die Maske soll vor dem Coronavirus schützen.
Informationen zur Maskenpflicht
Sie können Ihre Mieter hier mit der Bereitstellung einiger Masken unterstützen,
die in Apotheken und/oder online ab 1,50 € pro Stück erhältlich sind.
Vor der Anreise
Um unnötige Kontakte und damit Gefährdungen für sich selbst und Ihre Kunden zu
reduzieren, empfehlen wir die Klärung organisatorischer und vertraglicher
Angelegenheiten wie Mietvertrag, Kaution, Endreinigung etc. per E-Mail oder am
Telefon.
Achten Sie bei der Schlüsselübergabe auf den Sicherheitsabstand. Sie können den
Schlüssel beispielsweise schon ins Schloss stecken und warten, bis die Mieter
kommen. Sie können ihn auch an einer sicheren Stelle deponieren.
Auf eine Führung sollten Sie nach Möglichkeit verzichten. Besonderheiten im Objekt können Sie den Mietern auch telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Sensibilisieren Sie Mitarbeiter
Halten Sie Ihre Mitarbeiter auf dem Laufenden, wenn es um aktuelle Beschränkungen geht. Machen Sie auf Symptome aufmerksam und raten Sie, bei einer möglichen Infektion dazu, zuhause zu bleiben und den Betrieb zu informieren.
Weitere Informationen für Sie
Weitere Infos erhalten sie bei Bedarf bei uns. Es stehen auch hilfreiche Vorlagen zum Download bereit. Für aktuelle Nachrichten und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lesen Sie auch unseren Artikel zur gegenwärtigen Lage, den wir immer wieder aktualisieren.
Während des Aufenthaltes
Informieren Sie die Mieter
Informieren Sie Ihre Mieter mit Aushängen zum Händewaschen und Abstandsregeln. Bei uns finden Sie entsprechende Hilfen, die Sie sich einfach ausdrucken können.
Abstände einhalten
Halten Sie den vorgegebenen Abstand von 1,5 m ein. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier:
Abstände einhalten PDF
Weisen Sie auf die Maskenpflicht hin
Achten Sie darauf, dass Ihre Mieter in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen die Maskenpflicht einhalten. Eine
universelle Vorlage finden Sie hier:
Maskenpflicht PDF
Verhalten im Zimmer und außerhalb
Im Zimmer können Ihre Mieter die Maske abnehmen, sofern sie dort alleine oder mit bekannten Mitmietern
untergebracht sind. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier:
Verhalten im Zimmer PDF
Zeitplan für Küchen und Badezimmer
Ihre Mieter sollten sich bestenfalls einen Plan erstellen, wann, wer und wie lange geimanschaftliche Räume belegt
sind.
Einen Zeitplan, in den sich Ihre Gäste eintragen können, finden Sie hier:
Zeitplan für Gäste PDF
Begrenzen Sie die Personenzahl in Gemeinschaftsräumen
Zu viele Gäste, die auf einmal die Küche oder das Badezimmer nutzen, bilden ein Risiko. Je nach Größe und
Beschaffenheit des Raumes sollten Sie die Personenzahl dort beschränken. Eine Vorlage, in der Sie die
Personenzahl eintragen können, finden Sie hier:
Personenzahl in Gemeinschaftsräumen PDF
Regelmäßig lüften
Sie sollten Ihre Räumlichkeiten regelmäßig lüften. So vermeiden Sie, dass sich Aerosole (kleinste Partikel der Atemluft, die Coronaviren übertragen können) sammeln. Machen Sie auch Mitarbeiter und Gäste darauf aufmerksam.
Hygienevorschriften in Ferienwohnung und Monteurzimmer
Hinweise, Tipps und Empfehlungen zur Reinigung Ihrer Unterkunft
Die Hygienevorschriften für Ferienwohnungen und Monteurzimmer können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Im ersten
Schritt informieren Sie sich als Vermieter immer, was die aktuellen Vorschriften bezüglich der Reinigung und
Hygiene in Ihrer Unterkunft vorsehen.
Wir haben Ihnen hier einige Tipps und Hilfen zur Verfügung gestellt, an die Sie sich halten können.
Die Reinigung meiner Unterkunft während Corona
- Frische Luft hereinlassen: Vor der Reinigung des Zimmers oder der Wohnung sollten Sie 15-20 Minuten lüften. Auch bei der anschließenden Säuberung lassen Sie die Fenster am besten geöffnet.
- Handhygiene: Vor und nach der Säuberung der Ferienwohnung / des Zimmers waschen Sie Ihre Hände ca. 30 Sekunden lang mit Wasser und Seife (Tipp: Zweimal Happy Birthday singen sind etwa 20 Sekunden). Während der Reinigung tragen Sie vorzugsweise undurchlässige Einweghandschuhe, die Sie danach entsorgen.
- Putzmittel: Lappen, Tücher und Schwämme sollten Sie häufig wechseln. Bei der Reinigung in der Waschmaschine ist diese auf 60 Grad eingestellt. So töten Sie Bakterien und Viren ab. Die gewaschenen Tücher, Lappen etc. trocknen Sie so luftig, wie möglich.
- Desinfektion der Ferienwohnung / des Monteurzimmers: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder das Monteurzimmer desinfizieren, ersetzt dies keine Reinigung. Schmutz, Fettrückstände und andere Ablagerungen müssen Sie entfernen, bevor Sie den Flächen mit einem Desinfektionsmittel zu Leibe rücken. Flächen und Objekte, die von Ihren Gästen öfter genutzt werden (Klinke, Griffe in Gemeinschaftsräumen, Fernbedienungen, Schalter usw.) können Sie regelmäßiger desinfizieren.
Was Sie benötigen
- Ausreichend Putzlappen/ -Tücher, damit Sie diese oft wechseln können
- Einweghandschuhe in ausreichender Zahl
- Putzmittel (Seife, Desinfektionsmittel etc.)
Worauf Sie achten
- Einwirkzeiten von Desinfektionsmitteln und deren Alkoholgehalt (min. 60%)
- Wirkung von Putzmitteln (antibakteriell? aggressiv bei bestimmten Oberflächen?)
- Zeitliche Abläufe (reinigen Sie oft genug? Können Sie den Ablauf verbessern?)
Hinweis: Bei unseren gesamten Informationen handelt es sich um Hilfestellungen zum kostenfreien Download und Gebrauch! Diese Inhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt/ recherchiert. Jedoch übernehmen wir keinerlei Haftung für den Inhalt in Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Inhalte ersetzen niemals eine Rechtsberatung! Schadensersatzansprüche in jedweder Art gegenüber Deutschland-Monteurzimmer.de sind ausgeschlossen!
Trotz Beschränkungen können Sie weiterhin an Berufsreisende und Monteure vermieten. Vorbereitende Maßnahmen zum Infektionsschutz erfahren Sie hier.
Sorgen Sie für Abstand und halten Sie die Hygienevorschriften ein.
Besonders in den gemeinschaftlich genutzten Räumen ist es nicht einfach. Sie können die
Personenzahl einschränken (z.B. nur 2 Personen gleichzeitig in der Küche) und im Essbereich
weniger Stühle aufstellen.
Wir empfehlen zudem eine Einzelstellung der Betten.
Reinigung der Zimmer, Verkürzung der Reinigungsabstände.
Stellen Sie folgende Hygieneartikel zur Verfügung:
Seife
Desinfektionsmittel
Papiertücher
Handtücher
Ja, innerhalb der Unterkunft besteht Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind die Schlafbereiche.
Wir empfehlen die Klärung organisatorischer und vertraglicher Angelegenheiten wie Mietvertrag, Kaution, Endreinigung etc. per E-Mail oder am Telefon. Auch für die Schlüsselübergabe gibt es verschiedene Lösungsvorschläge.
Was gilt für Übernachtungen in Ferienwohnungen und Monteurzimmern?
Bei allen Übernachtungen während eines Lockdowns gilt, dass Sie nicht mehr als 2 Personen eines unterschiedlichen Hausstandes in einer
Unterkunft unterbringen dürfen. Kommen Gäste aus dem Ausland, müssen diese sich 10 Tage in Quarantäne begeben und einen
Corona-Test machen. Mehr zu ausländischen Gästen hier.
Wir haben eine Liste mit Personen erstellt, die Sie während Corona unterbringen dürfen, weil diese einen triftigen Grund
für Ihre Reise haben:

Berufliche Gründe
Hier zählen alle dazu, die durch ihren Job gezwungen sind, eine Zeit außerhalb zu wohnen. Wer also aufgrund von
Ausbildung, Studium oder Beruf zwingend reisen muss, darf sich in Ihrer Unterkunft aufhalten. Hier gilt für die meisten
Beschäftigten eine Maximaldauer des Aufenthalts von 5 Tagen.
Für Personen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und auch für Beschäftigte aus dem Sportbereich oder von
Verkehrsunternehmen, gilt die 5 Tage-Grenze nicht. Auch betrifft diese keine Polizisten / Polizeibeamte.
Medizinische Gründe
Das sind Gäste, die nicht auf eine medizinische Behandlung verzichten können. Ist eine Behandlung bereits begonnen, besteht ohne sie ein Risiko auf erhebliche bleibende Schäden und/oder ist ohne sie das Leben des Patienten gefährdet, dürfen Sie den Gast unterbringen.Der Gast darf zudem bis zu zwei Begleitpersonen mitbringen, wenn diese für ihn erforderlich sind. Wenn beispielsweise eine Person im Rollstuhl eine Begleitung zur Unterstützung benötigt, darf diese ebenfalls bei Ihnen übernachten.
Familiäre Gründe
Wenn jemand aus familiären Gründen verreist, dürfen Sie Ihre Unterkunft zur Verfügung stellen. Anlässe wie eine Eheschließung, Geburt oder Beerdigung/Todesfall fallen hierunter. Auch, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt und auf Unterstützung angewiesen ist, besteht solch ein triftiger Anlass.