Vertrag oder Abonnement kündigen
Wie kündige ich einen Vertrag oder ein Abonnement mit Internetportalen?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 6 Minuten
Vermieter Informationen

Kostenlos, günstig, ohne Provision – viele Unterkunftsportale versprechen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für das Einstellen von Monteurzimmern und Ferienwohnungen. Als Vermieter sollten Sie einen wichtigen Aspekt im Auge behalten: Die Angaben zur Kündigung des Vertrages.

Ratgeber Kündigung

Warum Sie sich nicht auf knackige Werbesprüche verlassen und stattdessen lieber einen Blick in die AGB werfen, erfahren Sie aus diesem Ratgeber. Zuvor stellen wir Ihnen Begriffe und Regelungen vor, die Sie kennen sollten, wenn Sie einen Vertrag kündigen oder die Kündigungsbedingungen vergleichen.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Für Agenturen, Kaufleute und Unternehmen gelten grundlegend andere rechtliche Konditionen.

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Wie kündige ich einen Vertrag fristgerecht und rechtssicher?

Einige Verträge schreiben eine Kündigung in Schriftform vor, andere gestatten es Ihnen, telefonisch zu kündigen. Mit der Schriftform sind Sie auf der sicheren Seite, da sich telefonische oder mündliche Absprachen im Streitfall nicht belegen lassen.

Schriftform heißt, dass Sie einen Text verfassen oder eine Vorlage verwenden. Die Übersendung muss nicht zwangsläufig auf postalischem Weg erfolgen – ein Fax oder vielfach eine E-Mail reichen aus. Wichtig ist, dass Sie eine Versandbestätigung haben.

Einige Unterkunftsportale bieten eine Kündigung über ein Dokument an, das Sie auf der Website des Unternehmens aufrufen und online versenden. Achten Sie darauf, dass Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder ein „Ticket“ erhalten.

Versandnachweise aufbewahren

Wählen Sie den Postweg, empfiehlt es sich, den Brief als Einschreiben zu versenden. Kennen Sie Ihren Ansprechpartner für die Kündigung namentlich und/oder handelt es sich um ein kleines Unternehmen? Wählen Sie ein Einschreiben mit Rückschein – der Empfänger muss den Erhalt quittieren.

Verschicken Sie Ihre Kündigung per Fax, bewahren Sie den Nachweis darüber auf.

Richtet sich die Kündigung an ein großes Unternehmen, ist es besser, ein Einwurf-Einschreiben zu wählen. Sonst scheitert die Zustellung zuweilen daran, dass sich kein Verantwortlicher findet, der den Empfang gegenzeichnet.

Allerdings: Einschreiben sind nicht so rechtssicher, wie angenommen. Sie haben damit einen Nachweis, dass Sie einen Brief an den Empfänger verschickt haben, nicht aber, was sich im Umschlag befand. In der Regel reicht dies allerdings aus.

Alternativ verschicken Sie Ihre Kündigung elektronisch und auf dem Postweg. Oder ziehen einen Zeugen hinzu, der bestätigt, dass sich im Einschreiben Ihre Kündigung befand.

Diese Angaben muss Ihr Kündigungsschreiben enthalten

Damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist und vom Unternehmen Ihrem Vertrag zugeordnet werden kann, muss sie folgende Angaben enthalten:

  • Anschriften von Empfänger und Absender,
  • Kundennummer und/oder Vertragsnummer,
  • Datum und Unterschrift,
  • einen kurzen Text, aus dem hervorgeht, dass und zu wann Sie den Vertrag kündigen wollen.

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Geht diese nicht bei Ihnen ein, fragen Sie nach, ob das Portal Ihre Kündigung erhalten hat.

Kündigungsfristen beachten

Verträge können Sie unbefristet, befristet oder mit automatischer Verlängerung abgeschlossen haben.

Unbefristete Verträge kündigen

Einen unbefristeten Vertrag kündigen Sie zu den vereinbarten Konditionen. Für unbefristete Verträge gilt generell eine Kündigungsfrist von drei Monaten, es sei denn, im Vertrag wurde eine andere Kündigungsfrist erwähnt.

Sie können einen unbefristeten Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zum Ablauf der vereinbarten Zeit kündigen.

Kündigung Unterkunftsportale Fristen beachten

Befristete Verträge und Abonnements kündigen

Einen befristeten Vertrag können Sie nicht vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen. Dafür läuft der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt aus, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Viele Verträge enthalten eine Verlängerungsklausel

Diese besagt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, sofern Sie nicht bis zum genannten Zeitpunkt kündigen. Die Klausel ist nur gültig, wenn Sie ausdrücklich darauf hingewiesen wurden.

Bei einer sogenannten „stillschweigenden Verlängerung“ darf der sich anschließende Vertragszeitraum maximal ein Jahr betragen. Haben Sie es versäumt, einen Vertrag mit automatischer Verlängerung rechtzeitig zu kündigen, sind Sie mit einer maximalen Vertragsdauer von 12 Monaten weiter daran gebunden (BGB §309 Abs. 9).

Für Fristen gilt: Aus dem Vertrag muss deutlich werden, wann er beginnt und wann endet – oder sich verlängert, damit Sie die Möglichkeit haben, fristgerecht zu kündigen. Verträge mit Ferienwohnungsportalen, die eine monatliche Gebühr berechnen, werden zumeist über einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und sehen eine automatische (stillschweigende) Verlängerung vor.

Kündigung so früh wie möglich abschicken

Muss Ihre Vertragskündigung bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangen sein, warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Schicken Sie die Kündigung ruhig einige Wochen früher los.

Dass Datum des Poststempels als Nachweis für den fristgerechten Eingang einer Kündigung reicht nicht aus. Entscheidend ist Tag und Uhrzeit des Zugangs und die müssen Sie im Ernstfall beweisen.

An Ihrem Vertragsverhältnis ändert sich nichts. Sie haben aber die Gewissheit, dass der Empfänger die Kündigung erhalten hat und können sich dies bestätigen lassen.

Kündigung zum nächstmöglichen Termin

Wissen Sie nicht genau, mit welcher Frist Ihr Vertrag kündbar ist und erhalten Sie darüber keine verlässliche Auskunft, kündigen Sie Ihren Vertrag zum „nächstmöglichen Termin“. Bitten Sie darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken, aus der hervorgeht, wann der Vertrag endet.

Sonderfälle: außerordentliche Kündigung und Kündigungsbestätigung aus Kulanz

Ein Vertrag kann grundsätzlich immer von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. In der Regel dürfte das Unterkunftsportal kein Interesse haben, Ihnen zu kündigen, sofern alles wie vereinbart läuft.

Kündigung Unterkunftsportale Kulanz

Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Portal das Recht auf fristlose/außerordentliche Kündigung vorbehalten, sollten Sie gegen Vereinbarungen verstoßen. Dies ist der Fall, wenn Sie

  • die fälligen Gebühren nicht bezahlen;
  • das Portal missbräuchlich nutzen;
  • falsche Angaben zu Ihrer Person der der Ferienwohnung gemacht haben.

Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen beziehungsweise von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenn

  • sich die Vertragsbedingungen oder Gebühren ändern. Das Portal muss Sie davon in Kenntnis setzen und um Ihre Zustimmung bitten. Reagieren Sie nicht, gilt die Änderung als angenommen. Wollen Sie der Änderung widersprechen – was einer Kündigung gleichkommt –, muss dies zumeist binnen 14 Tagen geschehen.
  • das Unternehmen die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringt.

In Notsituationen um Kulanz bitten

Hat sich Ihre Lebenssituation verschlechtert oder verändert, sodass Sie keine Vermietungen mehr vornehmen können oder die Ferienwohnung verkaufen müssen?

Das Ferienportal muss eine Kündigung aus diesem Grund nicht akzeptieren. Es kann dies aus Kulanzgründen tun, wenn Sie Ihre Situation und die damit verbundene Notlage schildern.

Was ist nach der Kündigung zu erledigen?

Erkundigen Sie sich, wer für das Löschen Ihres Accounts und der eingestellten Bilder zuständig ist. In der Regel wird das Unterkunftsportal Ihre Inhalte nach Vertragsende aus der Datenbank entfernen.

Haben Sie auf anderen Portalen oder in Foren auf Ihren Eintrag verlinkt? Versuchen Sie, diese Verlinkungen zu entfernen, damit Interessenten sich nicht wundern, wenn Ihre Anfragen im Sande verlaufen.

Kündigung Unterkunftsportale Was ist nach der Küdndigung zu erledigen

Sonderfall Widerrufsrecht

Von einer Kündigung zu unterscheiden ist das Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber beim Abschluss von Onlineverträgen einräumt. Schließen Sie mit einem Unterkunftsportal einen Vertrag, haben Sie 14 Tage lang Zeit, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Viele Portale bieten einen vorformulierten Text an, in den Sie Ihre Daten eintragen.

Die Kündigungsbedingungen und Fristen kleiner und großer Unterkunftsportale

So vielfältig die Portale sind, auf denen Sie Ihre Ferienwohnung anbieten können, so unterschiedlich fallen die Vertrags- und Kündigungsbedingungen aus.

Monteurzimmer mit festen Laufzeiten und automatischer Verlängerung

Auf Portalen für die Vermietung von Monteurzimmern und Wohnungen gehen Sie zumeist einen Vertrag mit einer jährlichen Laufzeit ein, für den Sie eine monatliche oder jährliche Gebühr entrichten.

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Bei www.Monteurzimmer.de beispielsweise ist die Laufzeit auf 12 Monate festgesetzt. Kündigen Sie nicht vier Wochen vor Ende der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Für einen Top-Eintrag wird eine flexible Laufzeit vereinbart, diese unterliegt ebenfalls der automatischen Verlängerung.

Lediglich der kostenlose Basis-Eintrag (Bronze) ist ohne Einhaltung von Fristen jederzeit kündbar. Die Kündigung muss in schriftlicher Form per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

Ähnliche Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen finden Sie bei www.Mein-Monteurzimmer.de, mit dem Unterschied, dass für die Kündigung des kostenlosen Basisvertrags hier die Frist von vier Wochen angegeben ist.

Beide Portale weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine automatische Verlängerung auch erfolgt, wenn Sie keine Anzeigen mehr schalten wollen, aber nicht fristgerecht kündigen.

Bei www.Deutschland-Monteurzimmer.de haben Sie verschiedene Laufzeiten. Sie können preiswerte Jahresverträge abschließen oder auch flexible monatliche Tarife buchen.

Auf www.Monteurunterkunft.de haben Sie keine Vertragslaufzeiten und können einen Eintrag jederzeit kündigen.

Ferienwohnungsportale für private und gewerbliche Vermieter

Welche Kündigungsfristen für Sie relevant sind, wenn Sie Ihre Wohnung auf einem Ferienwohnungsportal inserieren, hängt vom Vertragsmodell ab.

Einige Portale berechnen monatlich oder jährlich fällige Gebühren, was zumeist mit einer Vertragsdauer von einem Jahr und einer automatischen Verlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung einhergeht. Andere rechnen ihre Leistungen nach einem Provisionsmodell ab – hier sind die Kündigungsfristen oft deutlich kürzer.

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Bei festen Laufzeiten die tatsächliche Kündigungsfrist beachten

Auf www.Ferienwohnungen.de müssen Sie Ihren Vertrag sechs Wochen vor Ablauf kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert. Das Portal bietet hier eine eigenen Menüpunkt im Vermieterbereich der Website an.

Vertragsmodelle studieren

Das Portal HomeAway ist ein Zusammenschluss von zehn Ferienwohnungsportalen, zu denen auch FeWo-direkt gehört. HomeAway sieht beide Vertragsmodelle vor, die Abrechnung nach Pauschalen (Jahresinserat) und die Berechnung von Provisionen (provisionsbasiertes Inserat) bei erfolgreicher Vermittlung.

Entscheiden Sie sich für ein Jahresinserat, gehen Sie eine vertragliche Bindung von 12 Monaten ein. Unklar ist, Ob die automatische Verlängerung Standard ist, da HomeAway hier angibt, dass diese „möglich“ ist. Das in den AGB aber nicht weiter ausgeführt. Entscheiden Sie sich für ein provisionsbasiertes Inserat, ist der Vertrag jederzeit kündbar.

Missverständliche Angaben bei Unterkunft.de

Unklar sind die Angaben zur Kündigungsfrist auf Unterkunft.de. In den kurzen Detailangaben zu den verschiedenen Tarifen wird stichpunktartig der Unterpunkt „keine Kündigungsfristen“ aufgeführt. Das ist missverständlich, da es sich um Verträge mit fester Laufzeit handelt. „Nicht vor Ablauf kündbar“ – wäre die zutreffendere Umschreibung.

In den AGB wird deutlich, dass hier automatische Verlängerungen vorgenommen werden, sofern Sie nicht spätestens vier Wochen vor Vertragsende kündigen.

Automatische Verlängerung deaktivieren auf Traum-Ferienwohnung.de

Ein weiteres Beispiel für unklare Angaben einiger (nicht aller!) Unterkunftsportale findet sich auf www.traum-ferienwohnung.de. In den Erläuterungen für Vermieter heißt es, dass die Jahresinserate am Ende des Buchungszeitraumes nicht automatisch verlängert werden. Dieser Service wird jedoch nur als Möglichkeit angeboten.

In den AGB ist festgehalten, dass Inserate, die ab September 2012 freigeschaltet wurden, automatisch verlängert werden. Wünschen Sie dies als Vermieter nicht, müssen Sie aktiv werden und die automatische Verlängerung im Vermieter-Bereich deaktivieren. Das kommt einer schriftlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gleich.

Ausgenommen sind Vermieter, die den Rechnungsweg für Ihre Überweisung nutzen – statt eines elektronischen Bezahldienstes.

Wenig Service - gute Bedingungen: Kleine Portale mit übersichtlichen Gebühren

Einfacher und unmissverständlicher geht es auf dem überschaubaren Portal ferienwohnungen-total.de zu. Hier können Sie ein kostenfreies Basisinserat oder ein günstiges Premiuminserat für die Laufzeit von zwei Jahren einstellen.

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Der Account erlischt, sobald Sie keine Anzeige mehr schalten. Allerdings handelt es sich um ein sehr einfach eingerichtetes Content-Management-System, auf dem wenige Filter und Suchfunktionen nutzbar sind.

Auf automatische Verlängerung von Verträgen verzichten auch die Portale ferienhausmiete.de und trend-ferienwohnung.de (Stand 01/2018).

Eine Klasse für sich: Peer-to-Peer-Portale

Wie sogenannte Peer-to-Peer-Portale funktionieren, wie Airbnb oder Wimdu, erklären wir im Beitrag „Die besten 5 Ferienwohnungsportale“.

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Die Portale wenden sich gezielt an Privatvermieter und stellen zumeist eine Provision in Rechnung, sofern eine Buchung getätigt wurde. Entsprechend sind die Verträge auf unbestimmte Zeit angelegt und jederzeit oder binnen 30 Tagen kündbar.

Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel, wenn Sie zusätzliche Services oder Dienstleistungen gegen Gebühr abonnieren.

Warum sind die Kündigungsbedingungen so wichtig?

Verträge ohne Kündigungsfristen, die sich automatisch verlängern oder Abonnements, die stillschweigend von der Testversion zur Bezahlversion umschalten. Ein solches Geschäftsgebaren ist innerhalb der Branche selten, leider aber nicht ausgeschlossen.

Schon aus diesem Grund ist es wichtig für Sie als Vermieter, die Vertrags- und Kündigungsbedingungen eines Portals zu prüfen und sich nicht auf werbende Aussagen zu verlassen.

Wenn Sie nur die halbe Wahrheit erfahren – was ist mit Ihren Mietern?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie als Vermieter vor Vertragsabschluss nur die halbe Wahrheit erfahren, ob gewollt oder aus Missgeschick, wie mag es Ihren Mietern ergehen? Jegliche negative Erfahrung fällt auf Sie und Ihr Angebot zurück.

Achtgeben heißt es bei Testangeboten oder kostenlosen Probevertragslaufzeiten. Auf einigen Webseiten laufen die Testangebote aus. Auf anderen werden Sie – sofern Sie nicht widersprechen – in einen kostenpflichtigen Vertrag mit automatischer Verlängerung überführt.

Keine Scheu vor hartnäckigem Nachfragen

Fühlen Sie sich getäuscht oder finden Sie widersprüchliche Angaben, scheuen Sie nicht davor zurück, nachzuhaken und nachzufragen, bis alle Konditionen klar und schriftlich festgehalten sind.

Möglicherweise hat sich ein Fehler auf der Website eingeschlichen, weil die Vertragskonditionen geändert, aber nicht alle Texte angepasst wurden.

Langfristige Vertragsbindungen sind oft überflüssig

Langfristige Vertragsbindungen sollten Sie nur eingehen, wenn es sich aufgrund der hohen Relevanz, die das Unterkunftsportal für Ihre Zielgruppe hat, für Sie lohnt. Wenn Sie günstig inserieren und ganzjährig vermieten können.

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Auf Deutschland-Monteurzimmer.de können Sie zwischen verschiedenen Vertragsmodelle wählen und auf Monteurunterkunft.de bieten wir Ihnen diese Option ohne Vertragsbindung an. Sie haben auf Deutschland-Monteurzimmer.de die Möglichkeit Ihre Vertragslaufzeit flexibel zu wählen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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