In Wohnungen und privat genutzten Wohnhäusern ist sie üblich: Die Hausratversicherung. Oft mit einer privaten Haftpflichtversicherung gekoppelt, bietet sie einen umfassenden Schutz in vielen Schadensfällen.
Wie sieht es bei Ferienhäusern aus? Wie ist der Hausrat dort zu schützen?
Was sichert die Hausratversicherung für Ferienhäuser?
Eine übliche Hausratversicherung schützt vor Risiken wie Einbruch und Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Fahrraddiebstählen usw. Die üblichen Schäden, die seitens der Versicherer in den Policen inbegriffen sind, lauten:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion und Implosion
- Fahrzeuganprall
- Leitungswasser und Rohrbruch
- Frost
- Sturm
- Hagel
Versicherbar sind des Weiteren Elementarschäden wie Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung oder
Schneedruck.
Die Versicherer machen Unterschiede. Sie lassen zum einen manche Elementarschäden nicht zur
Versicherung zu (weil das Ferienhaus nicht in einem Risikogebiet steht), zum anderen sollen die Risiken
über die Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Dies ist zum Vorteil für den
Versicherer, der höhere Prämien kassieren kann.
Als Faustregel gehen Sie davon aus, dass die Hausratversicherung für Ferienimmobilien und Monteurwohnungen die Einrichtung und das „Innen“ des
Objekts schützt. Die äußere Hülle, sowie Grundstück und Garage sind über
die Wohngebäudeversicherung
abgedeckt.
Ein üblicher Schutz für Ferienimmobilien sieht den Schutz für den gesamten Hausrat vor,
dazu die Absicherung für Bargeld bis 500 Euro sowie für Sparbücher und Urkunden mit einem
Wert bis 2.000 Euro.
Höher sind Schmuck, Münzen und Briefmarken versichert, sie sind bis zu einem Wert von 5.000
Euro abgesichert. Küchen und Einbaumöbel sind in der Hausratversicherung enthalten, fest mit
dem Gebäude verbundene Möbel (Einbauküchen o.ä.) hingegen sind über die Gebäudeversicherung
geschützt.
Die Hausratversicherung für Ferienhäuser
nimmt in ihren Schutz die Verglasungen von Schränken, Türen und Vitrinen auf. Auch Terrarien,
Aquarien und Glaskeramik-Kochfelder sind gesichert.
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Mutwillige Beschädigung:
In der Hausratversicherung enthalten?
Nicht alle Mieter gehen pfleglich mit der Einrichtung um. So mancher Vermieter von Monteurwohnungen oder Ferienhäusern fragt sich, ob die mutwillige Beschädigung des Mobiliars und anderer Einrichtungsgegenstände ebenfalls über die Hausratversicherung abzusichern ist.
Dies ist je nach Versicherer unterschiedlich. In der Regel wird der Schutz auf höchstens ein Prozent der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Maximal zahlen diese Anbieter 5.000 Euro bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung.
Eigenständige Versicherung nötig?
Die meisten Versicherer sehen eine Ferienwohnung
als eigenständiges Objekt und verlangen eine separate Absicherung für das Objekt.
Von einigen Anbietern ist die sogenannte Mobildeckung erhältlich, diese bezieht sich auf den
Hausrat in der Ferienwohnung. Ist die Mobildeckung nicht erhältlich, muss eine eigenständige
Versicherung abgeschlossen werden, die die Ferienwohnung in der Regel als Zweitwohnung definiert.
Leider sind viele Versicherer gegenüber Ferienwohnungen und –häusern skeptisch eingestellt.
Aufgrund des zeitweiligen Leerstandes schätzen Versicherer das Einbruchrisiko als besonders hoch
ein. Die Folge: Die Versicherungsprämien werden hoch angesetzt. Das ist für Sie als Vermieter
negativ, wollen Sie mit dem vermieteten Wohnraum doch einen Gewinn erwirtschaften.
Eine Lösung für das Problem besteht darin, das Objekt zu nutzen, wenn es nicht fremdvermietet
ist. Eine andere Variante ist die Beschäftigung eines Hausverwalters oder eine Person zu bitten,
zeitweilig nach dem Rechten zu schauen, wenn Sie verhindert sind.
Können Sie gegenüber der Versicherung deutlich machen, dass Sie das Ferienobjekt nicht sich
selbst überlassen und es unbeobachtet bleibt, können Sie die Versicherungsprämien oft drücken.
Wie hoch sind die Kosten für die Hausratversicherung?
Ein Beispiel: Der Vermieter wohnt im Norden Deutschlands und besitzt dort ein eigenes
Haus. Dieses ist mit einer Summe von 65.000 Euro in der Hausratversicherung abgesichert, was eine Prämie
von rund 80 Euro im Jahr bedeutet.
Im Ort besitzt der Betreffende ein zweites Haus, welches er als Ferienhaus und für Geschäftsreisende zur Vermietung
anbietet. Die Jahresprämie dafür liegt bei rund 720 Euro im Jahr. Sie beträgt das
Neunfache der Prämie seines Wohnhauses.
Dabei fährt er noch gut. Wenn das Ferienhaus außerhalb des Ortes liegen würde, könnten
bis zu 1.240 Euro Jahresprämie anfallen.
Der Grund: Das Einbruchrisiko ist aufgrund der Lage und des zeitweiligen Leerstandes
besonders hoch. Die Versicherungen rechnen bei Abschluss des Vertrags damit, in Leistung gehen zu müssen.
Sie möchten sich absichern und verlangen hohe Prämien.
Derartig hohe Beiträge kennt übrigens nicht nur die Hausratversicherung, sondern auch die Gebäudeversicherung
für Ferienhäuser. Drücken können Sie die Beiträge nur durch die Beaufsichtigung
der Immobilie. Dabei kommt ein ständig anwesender Nachbar als Aufsichtsperson infrage.
Auch durch eine Ausstattung, die eher spartanisch als gemütlich ist, kann die Summe verringern. Je
höher der Wert des Hausrates, desto höher die Versicherungssumme und umso höher ist die
zu zahlende Prämie.
Private Vermietung im eigenen Haus
Ein Ferienhaus müssen Sie als solches versichern lassen, wenn Sie im Schadensfall nicht riskieren
wollen, dass die Versicherung aus bestimmten Gründen nicht in Leistung tritt. Wie sieht es aus,
wenn Sie eine Monteursunterkunft oder nur ein einzelnes Zimmer im eigenen Haus vermieten?
In der Regel ist die eigene Hausratversicherung ausreichend, die Sie ohnehin für Ihr Haus oder Ihre
Wohnung abgeschlossen haben.
Diese bezieht die Räumlichkeiten mit ein, die Sie für Handwerker oder Geschäftsreisende
zur Verfügung stellen. Vorhandenes Mobiliar ist geschützt. Bringt der Übernachtungsgast
nun ein Notebook, sein Smartphone oder etwas anderes mit, ist dieses nicht über Ihre Versicherung
geschützt, sondern über die Hausratversicherung des Gastes.
Übliche Hausratversicherungen beziehen Gegenstände mit ein, die in den Urlaub oder auf Geschäftsreise mitgenommen werden.
Flutet ein Rohrbruch das Gästezimmer und sorgt dafür, dass das Notebook des Gastes schwimmen
lernt, reguliert Ihre Hausratversicherung den Schaden. Wird das Notebook aus dem Monteurszimmer
gestohlen, kommt die Versicherung des Gastes für den Schaden auf und ersetzt den Zeitwert des Gerätes.
Stellen Sie ein Notebook zur Verfügung, trägt Ihre eigene Hausratversicherung den
Schaden.
Wichtig: Wird der Gast bei einem Ausflug zum Markt bestohlen, zahlt dies die
Hausratversicherung nicht. Dies gilt als normales Risiko, was nichts mit der Ferienunterkunft zu tun
hat.
Einbruchschutz zur Kostensenkung
Ein guter Einbruchschutz kostet viel Geld, dennoch rechnet sich die Investition schnell durch die eingesparten Prämien bei der Hausratversicherung. Wenn Sie der Versicherung klarmachen, dass Ihre Ferienimmobilie durch Alarmanlagen optimal geschützt ist, senken Sie das Einbruchrisiko, was zur Folge hat, dass die Beiträge günstiger werden können.
Gerade Türen und Fenster stehen im Mittelpunkt. Versicherer sehen hier gern einen aktiven Schutz vor Einbrüchen durch das Anbringen von Fensterstangenverschlüssen, Stangenriegelschlössern und weiteren Maßnahmen. Eine Kombination aus mechanischem und elektrischem Einbruchschutz ist ein gutes Argument, die Beiträge nicht allzu hoch anzusetzen.
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Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Was ist die Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist eine Erweiterung der Hausratversicherung und besteht für Gegenstände,
die auf Reisen mitgeführt werden. Wie beim Beispiel des Notebooks kommt die Außenversicherung
zum Tragen, wenn Sie auf Reisen sind und Ihr persönliches Hab und Gut zu Schaden kommt.
Wichtig: Die Gegenstände dürfen Sie für maximal drei Monate mitführen,
außerdem müssen sie zu Hause zum Hausrat gezählt haben.
Das heißt, wenn Sie auf der Geschäftsreise ein Tablet erwerben, ist dieses nicht in der Außenversicherung
inbegriffen. Es konnte daheim noch nicht zum Hausrat gerechnet werden. Nur, was mitreist, ist
versichert.
Dieser Fakt ist für Vermieter wichtig. Nicht wenige Mieter oder Übernachtungsgäste
versuchen, einen Schaden gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, obwohl die eigene
Hausratversicherung zuständig wäre.
Wichtig: Weisen Sie Ihre Mieter vorsorglich darauf hin, dass sie Wertgegenstände
besser wegschließen, da sich ansonsten die Entschädigungsgrenze des Versicherers herabsetzen
kann. Im schlimmsten Fall zahlt die Hausratversicherung nicht, und zwar weder die des Mieters noch die
des Vermieters.
Ferienobjekte im Ausland sind teilweise von der Leistung ausgeschlossen. Dies ist abhängig vom gewählten
Tarif der Versicherung.
Kostenübernahme durch den Mieter?
Grundsätzlich gilt, dass nur Gewerbetreibende Sach- und Haftpflichtversicherungen als Betriebskosten ansetzen können, wobei
sich die Sachversicherungen auf das Haus beziehen.
Wenn Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben und ein Monteurszimmer im selbst genutzten
Haus vermieten, können Sie die Kosten auch nicht anteilig für die Hausratversicherung
auf den Mieter umlegen und diese als Nebenkosten ausweisen.
Versichern Sie eine Immobilie separat als Ferienhaus, können Sie alle Kosten (neben der Wohngebäudeversicherung
auch die Hausratversicherung) umlegen. Denken Sie an das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dieses gilt zwar
eigentlich für gewerbliche Vermieter, sollte aber auch für private Anbieter eine Maßgabe
sein.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wie Theorie und Praxis gehandhabt werden:
Wenn die Preisberechnung für die Miethöhe einen Teil der Kosten einschließt, diese dafür
nicht in der Betriebskostenabrechnung
ausgewiesen werden, beteiligt sich der Mieter indirekt an sämtlichen Kosten. Einfach aus dem Grund,
weil die Preisberechnung am Ende nicht nachvollziehbar ist, wenn ein Objekt beispielsweise für 40
Euro pro Nacht angeboten wird.
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Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Gewerbetreibende
Die Inhaltsversicherung (auch Inventarversicherung genannt) ist nichts anderes als die
Hausratversicherung für Private. Sie richtet sich an Gewerbetreibende und an gewerbliche Vermieter
von Monteurszimmern und Ferienimmobilien.
Die versicherten Risiken gleichen denen der Hausratversicherung. Sie können sie aber durch
Zusatzbausteine erweitern.
Was kann versichert werden?
Wie der Name vermuten lässt, umfasst die Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung den gesamten
Inhalt eines Unternehmens. Zu versichern sind Elektronikgegenstände ebenso wie das Mobiliar der
Ferienwohnung. Sie können Lager und weitere Betriebseinrichtungen wie das Büro absichern.
Sogar die Vorräte für das Frühstücksbuffet sind in die Versicherung aufnehmbar.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Gegenstände, die in Ihrem Eigentum als Vermieter
sind. Wenn ein geliehener Sessel, der die Ferienunterkunft
komplettiert, zerstört wird, ist das nicht Sache der Inhaltsversicherung. Hier könnte die Haftpflichtversicherung
greifen, die Schäden an geliehenen Sachen abdeckt.
Haben Sie als Vermieter bestimmte Gegenstände unter der Absicht des Kaufs aufgenommen, sind diese
Dinge ebenfalls versichert.
Versichert sind nur Gegenstände, die sie sich an dem angegebenen Versicherungsort befinden. Wenn Sie einen Tisch aus der Mietunterkunft nehmen, in Ihre Privatwohnung stellen und er dort Schaden nimmt, kommt die Inhaltsversicherung nicht dafür auf.
Als Versicherungsnehmer können Sie den Schutz erweitern lassen und vervollständigen die
Inventarversicherung durch den Schutz gegen böswillige Beschädigungen, Aussperrung und Streik.
Das Abhandenkommen von Sachen, deren Beschädigung und Zerstörung sind weitere versicherbare
Punkte.
Werden die Gegenstände, die zum Bestandteil der Inhaltsversicherung zählen, aus der Monteurunterkunft gebracht und an einem anderen Ort beschädigt,
erlischt der Versicherungsschutz (siehe das Beispiel mit dem Tisch).
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Die Inhaltsversicherung umfasst keine Wertgegenstände: Bargeld und Sparbücher,
Briefmarken und Münzen, Wertpapiere und Urkunden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch
unbearbeitete Edelmetalle sowie Gegenstände aus Edelmetallen können Sie nicht versichern.
Mit einer Einschränkung: Dienen die Sachen dem Raumschmuck, sind sie Bestandteil
der Inhaltsversicherung. Sie gehören fest zum Unternehmen bzw. zur vermieteten Wohnung.
Ebenfalls nicht versichern können Sie Akten und Pläne, Karteikarten und Zeichnungen, Geschäftsbücher
sowie Programme und Dateien, die individuell erstellt wurden.
Möchten Sie in Ihrer Ferienwohnung oder im
Monteurzimmer neue Möbel aufstellen, die Sie zwar gekauft, aber noch nicht montiert
haben, sind diese nicht im Versicherungsumfang enthalten. Das gilt generell für alle Dinge, die
sich noch in einem nicht betriebsfertigen oder nutzbaren Zustand befinden.
Ausstellungsstücke und Prototypen sind nicht Inhalt der Inventarversicherung, was sich selbst einem Laien schon aufgrund des Namens erschließt.
Die Versicherer schließen Dinge aus, die bei Antragstellung älter als zehn Jahre sind. Hier wird davon ausgegangen, dass sich deren Zeitwert auf null beläuft. Die Versicherung würde ohnehin nicht in die Leistungspflicht genommen werden.
Die Inhaltsversicherung mit dem Baustein der Elektronikversicherung
Da heute fast alles mit Computern und Technik geregelt wird, kommen Sie als moderner Vermieter von Ferienimmobilien
nicht um den Zusatzbaustein der Elektronikversicherung herum.
Durch den Versicherungsbaustein sind Sie gegen alle Schäden an elektronischen Geräten
abgesichert. Hier gilt wieder, dass individuell für Sie erstellte Programme (selbst oder im Auftrag
erstellt) nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.
Dieser Baustein kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel ein Leitungswasserschaden eintritt, der die Computer
im Büro unbrauchbar werden lässt. Die Kosten sind enorm, zumal mit hohen Folgekosten zu
rechnen ist.
Buchungen können Sie nicht mehr einsehen, Berechnungen sind nicht durchführbar. Die
Elektronikversicherung kombinieren Sie im besten Fall mit einer Ausfallversicherung, die den
Zeitraum überbrückt, bis Sie die Technik wieder nutzen können.
Die Einkommensausfälle halten sich in Grenzen, wenngleich Sie als Vermieter den Ärger der
Wiederherstellung eines arbeitsfähigen Zustands Ihres Betriebs hinnehmen. Generell ist die
Elektronikversicherung zu empfehlen und ergänzt die Inventarversicherung sinnvoll.
Denn: Kommt es zu einem Schaden oder zu einer längeren Störung der
elektronischen Anlagen, gehen damit hohe Kosten einher.
Zu empfehlen ist diese Versicherung, wenn Sie, zur Vermietung
der Ferienunterkünfte und Monteurszimmer, auf die Nutzung elektronischer Hilfsmittel und
Computer angewiesen sind.
Wichtiges Detail: Die Inhaltsversicherung deckt Schäden mit ab, die Dritte in
Ihrem Unternehmen erleiden. Wenn ein Angestellter sein Smartphone in die Pfütze, die durch den
Rohrbruch im Büro entstanden ist, fallen lässt, kommt die Inhaltsversicherung auf.
Sie deckt bei Dritten die üblichen Risiken wie Sturm und Hagel, Vandalismus und Raub mit ab, wobei
Voraussetzung ist, dass sich die Gegenstände zum Schadenszeitpunkt in Ihrem Unternehmen befunden
haben.
Im Rahmen der Inhaltsversicherung und speziell der Elektronikversicherung versichern
Sie:
- Schäden, die durch Implosion oder Explosion hervorgerufen wurden.
- Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag auftreten.
- Schäden durch Feuchtigkeit und Überschwemmung.
- Schäden durch Über- oder Unterspannung sowie durch Kurzschluss.
- Schäden durch Fehler in der Bedienung oder durch Ungeschicklichkeit.
- Schäden durch Fahrlässigkeit und Sabotage.
- Schäden durch sengende, glimmende oder glühende Gegenstände.
Im Prinzip deckt die Elektronikversicherung alle Schäden ab, die in der Inhaltsversicherung vorhanden sind, doch sie bezieht sich nur auf die elektronische Ausstattung eines Gewerbebetriebs.
Dynamische Anpassung sinnvoll
Es empfiehlt sich, die Deckungssummen dynamisch anpassen zu lassen. Das hat den Nachteil, dass die Prämien
mit jeder Anpassung ebenfalls steigen. Dafür können Sie sicher sein, dass die Deckungssumme
hoch genug ist, um Neuanschaffungen zu tätigen.
Wenn jemand eine konstante Deckungssumme beibehält, verschiedene Gegenstände gleicher Qualität
inzwischen aber deutlich teurer auf dem Markt erhältlich sind, könnte der Betreffende vom
durch die Versicherung erstatteten Geld keine Sachen in der gleichen Menge kaufen.
Durch die dynamische Anpassung beugen Sie einer Unterversicherung vor, die häufiger im Versicherungsalltag vorkommt.
Tipp: Schließen Sie die Einrede der Unterversicherung in Ihren Versicherungsvertrag mit ein. Dann genießen Sie zum einen Schutz bei Sachschäden, zum anderen Schutz bei allen Kosten, die erstattet werden müssen. Das kann zum Beispiel Reparaturen oder Wiederherstellungen betreffen.
Kosten umlegen oder selbst tragen?
Die Kosten für die Inhaltsversicherung können Sie als Vermieter von Ihren Mietern verlangen,
wobei eine anteilige Berechnung der Prämien pro Mieter nötig wird. Die ermittelten Beträge
verlangen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, wobei Sie sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot
halten müssen.
Dieses gilt für alle Versicherungsarten, die für ein Ferienobjekt infrage kommen: Sie dürfen
mit Ihrer Versicherung nicht höher als 20 Prozent über dem aktuellen Marktpreis für
vergleichbare Leistungen liegen. Sollte das der Fall sein, haben Ihre Mieter das Recht, das Geld
einzubehalten und im schlimmsten Fall Schadenersatz zu fordern.
Dabei sind niedrige Prämien auch in Ihrem Interesse: Sie können die Preise für die Vermietung niedriger ansetzen und sich einen Konkurrenzvorteil sichern oder Ihren eigenen Gewinn steigern.