Die Mietpreisbremse
für Vermieter von Unterkünften

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten
Vermieter Informationen

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges, aber auch umstrittenes Instrument der Wohnungspolitik in Deutschland. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 hat sie sowohl Lob als auch Kritik erhalten. Für Vermieter von Unterkünften ist es entscheidend, die Regelungen und möglichen Auswirkungen der Mietpreisbremse zu verstehen. Dieser Ratgeber soll einen umfassenden Überblick über das Thema bieten und dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Mietpreisbremse bei Monteurzimmern

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung ist in § 556d BGB festgelegt. Die Bundesländer können Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt, und dies in der jeweiligen Landesverordnung festlegen.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und hat seitdem mehrere Anpassungen und rechtliche Überprüfungen erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat im August 2019 entschieden, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Trotzdem bleibt sie ein politisch umstrittenes Thema, und es gibt immer wieder Diskussionen über ihre Wirksamkeit und mögliche Reformen.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nur in den von den Bundesländern festgelegten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In Berlin gilt sie beispielsweise stadtweit, während sie in Bayern nur für 203 Städte und Gemeinden gilt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch den Mietspiegel bestimmt, der alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Dazu gehören Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und umfassend sanierte Wohnungen. In Berlin sind zudem möblierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen, sofern sie nicht als dauerhafter Wohnraum dienen.

Vermietung von Monteurzimmern lohnt sich

Monteurzimmer kurz- oder langzeit an Monteure oder Feriengäste vermieten.

* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.
Verdiene 1320 €
pro Woche *
Jetzt Vermieter werden

Vorteile der Mietpreisbremse

Für Mieter

Die Mietpreisbremse hat in Berlin dazu geführt, dass die Durchschnittsmiete für Neuvermietungen um etwa 3,1% gesunken ist. Dies erleichtert den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und schützt Mieter vor überhöhten Mieten, insbesondere in Ballungszentren.

Für die Gesellschaft

Die Mietpreisbremse kann dazu beitragen, die soziale Durchmischung in Wohngebieten zu erhalten. In München konnte beispielsweise die Gentrifizierung in einigen Stadtteilen verlangsamt werden. Dies fördert den sozialen Zusammenhalt und verhindert die Entstehung von sozialen Brennpunkten.

Für Vermieter

Ein stabiler Mieterstamm kann für Vermieter vorteilhaft sein, da die Fluktuation und die damit verbundenen Kosten für Neuvermietungen reduziert werden können. In Hamburg hat die Einführung der Mietpreisbremse zu einer geringeren Fluktuation und damit zu stabileren Mieteinnahmen geführt.

Nachteile der Mietpreisbremse

Für Vermieter

Die Mietpreisbremse kann die Rendite für Vermieter schmälern. In Frankfurt sind die Mieteinnahmen für Neuvermietungen im Schnitt um 2,5% gesunken. Dies macht die Vermietung insbesondere in beliebten Gebieten weniger attraktiv und kann zu einer geringeren Investitionsbereitschaft führen.

Für die Gesellschaft

Die Mietpreisbremse kann den Neubau von Wohnungen hemmen. In Stuttgart wurde ein Rückgang von 4% bei den Baugenehmigungen für Wohnungen verzeichnet. Dies könnte langfristig das Problem der Wohnungsknappheit verschärfen.

Mögliche Nachteile für Mieter

Die Mietpreisbremse könnte dazu führen, dass Vermieter weniger in die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Wohnungen investieren. Dies könnte langfristig zu einem Verfall des Wohnraums und einer Verschlechterung der Wohnqualität führen.

Monteurzimmer vermieten

Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Eintrag vermieten

Sind Vermieter von Unterkünften von der Mietpreisbremse betroffen?

Die Mietpreisbremse ist primär für die Vermietung von dauerhaftem Wohnraum gedacht. Ferienwohnungen und Monteurzimmer sind in der Regel ausgenommen, es sei denn, sie werden als dauerhafter Wohnraum vermietet. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu prüfen, da es hier Unterschiede geben kann.

Worauf müssen Vermieter achten?

Vermieter sollten sich gründlich über die Regelungen in ihrem Bundesland informieren und sicherstellen, dass die Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt. Bei Nichteinhaltung können Strafen von bis zu € 500.000 verhängt werden. Zudem können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu 30 Monate zurückfordern.

Als Vermieter den Mietpreis richtig kalkulieren

Als Vermieter von Monteurzimmern sollten Sie bei der Preiskalkulation einiges beachten. Was bietet Ihre Unterkunft an Ausstattung? Wie gut ist die Lage? Ist ein Rabatt möglich bei einer Vollbelegung der Unterkunft?
Viele Aspekte sollten bei der Kalkulation beachtet werden. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zur Preisfindung.

Praxisbeispiele und Fallstudien

In Berlin hat die strikte Umsetzung der Mietpreisbremse dazu geführt, dass die Durchschnittsmiete für Neuvermietungen gesunken ist. In ländlichen Gebieten wie dem Emsland sind die Auswirkungen der Mietpreisbremse jedoch oft geringer, da hier weniger Wohnungsknappheit besteht. Diese regionalen Unterschiede sollten Vermieter bei ihrer Preisgestaltung berücksichtigen.

Startseite
Merkliste
Kundenkonto