Bieten Sie Ihre Monteurzimmer der Ferienwohnungen in einem von Naturgewalten heimgesuchten Gebiet an, schützen Sie Ihr Eigentum mit einer Elementarschaden-Versicherung. Kommt es zu starken Überschwemmungen oder einem Lawinenabgang, leistet der Versicherer im Extremfall eine Entschädigung bis zum Wert eines Haus-Neubaus.
Was sind Elementarschäden?
Als Elementarschäden werden Sachschäden an Wohngebäuden und Hausrat, die die Natur
verursacht, bezeichnet. Zu diesen gehören Überschwemmungen, Hochwasser, Orkane,
Starkregen, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche, Hagelschlag, Blitzeinschläge,
Vulkanausbrüche und starker Schneedruck, der Hausdächer zum
Einstürzen bringt.
Klimaforscher stellen für die vergangene Dekade eine Zunahme an extremen Unwettern und
Naturkatastrophen fest. Diese verursachten hierzulande Schäden in einstelliger Milliardenhöhe.
Da die Wissenschaftler davon ausgehen, dass die extremen Wetterereignisse in absehbarer Zeit an Häufigkeit
und Stärke zunehmen, sollten Sie als Hauseigentümer den Abschluss einer
Elementarschaden-Versicherung in Erwägung ziehen.
Derzeit sind nur etwa 35 Prozent der deutschen Eigenheim-Besitzer gegen
die von Naturgewalten herbeigeführten
Schäden abgesichert. Und dies, obwohl 99 % der deutschen Immobilien derart versicherbar sind (sogar
mit Vorschäden).
Es muss kein Jahrhundert-Hochwasser sein, das Sie als Hauseigentümer in den finanziellen
Ruin treibt. Wenn tagelanger, ununterbrochener Starkregen Keller und Erdgeschoss unter
Wasser setzen, reicht dies oft aus.
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Welche Versicherungen helfen bei Elementarschäden?
Die deutschen Versicherer unterscheiden bei der Absicherung gegen Naturkatastrophen zwischen dem
Basis-Schutz und dem erweiterten Schutz. Ersterer ist meist in verbundenen Wohngebäudeversicherung
und
Hausratversicherungen
enthalten.
Sind Sie Vermieter von Monteurzimmern oder
Ferienwohnungen, sollten Sie wissen, dass die klassische Wohngebäudeversicherung lediglich
Risiken wie
- Hagel
- Blitzschlag
- Feuer
- Sturm ab Windstärke 8
- Leitungswasser
abdeckt. Für Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, kommt sie nicht auf.
Der Grund: Da immer mehr Gebiete von Naturkatastrophen betroffen und die auftretenden
Schäden enorm sind, müssten die Versicherer ihre Jahresbeiträge drastisch erhöhen
und immense Rücklagen bilden.
Die herkömmliche Hausrat-Versicherung leistet nur bei den genannten Schadensereignissen, wenn
beweglicher Hausrat und eventuell noch Wertgegenstände betroffen sind.
Möchten Sie eine Elementarschaden-Versicherung haben, müssen Sie diese als zusätzlichen
Baustein zu Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung abschließen. Dabei können
Sie die auf Ihre Region zutreffenden Einzelrisiken nicht frei wählen: Die
Versicherungsleistung umfasst sämtliche Elementarschäden.
Haben Sie eine Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung, erhalten Sie die
Elementarschaden-Versicherung je nach Anbieter entweder als Zusatz-Police oder Sie ergänzen Ihren
Vertrag um einen entsprechenden Zusatz.
Verzichten Sie auf diesen Versicherungsschutz, bekommen Sie im Katastrophenfall keine staatliche Beihilfe.
Welchen Schutz bietet die Elementarschaden-Versicherung?
Die zusätzliche Naturgefahrenversicherung, wie sie von manchen Anbietern genannt wird, deckt Schäden ab durch
- Überschwemmungen
- Rückstau
- Schneedruck
- Erdbeben
- Erdrutsche
- Erdsenkungen
- Lawinen
Überschwemmungen im Sinne der Versicherungsbestimmungen entstehen durch über die Ufer tretende Gewässer, Starkregen und im Hausinnern (nicht im Keller!) aufsteigendes Grundwasser. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Sturmflut-Schäden und die Durchfeuchtung des Keller-Mauerwerks durch gestiegenes Grundwasser.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Überschwemmungen oder Starkregen das, aus dem Haus geführte
Abwasser, ins Gebäude zurückdrängt und Rückstau-Ventile zerstört.
Schäden durch Erdsenkungen, Erdbeben und Erdrutsche werden nur übernommen, wenn sie
von der Natur verursacht sind. Befindet sich Ihr Haus mit den Ferienwohnungen auf einem ehemaligen
Bergwerk-Abbaugelände und senken sich Fundament und Haus ab, kommt die
Elementarschaden-Versicherung nicht für entstehende Gebäude- und Inventar-Schäden auf.
Tarife und Leistungen
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat die Bundesrepublik in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Der zu zahlende Tarif richtet sich überwiegend nach der Zone, in der sich Ihre Ferienwohnungen oder die Monteurzimmer befinden.
Kommt es dort öfter zu Überschwemmungen oder zum Abgang von Lawinen, rechnen Sie mit höheren Beiträgen und einer höheren Selbstbeteiligung.
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) hat die Gefährdungsklassen:
GK1: sehr geringes Risiko (höchstens ein Hochwasser in 200 Jahren)
GK2: geringes Risiko (ein Hochwasser in 100 bis 200 Jahren)
GK3: hohes Risiko (eine Überschwemmung in 10 bis 100 Jahren)
GK4: sehr hohes Risiko (mindestens ein Hochwasser innerhalb von 10 Jahren)
Während höchstens ein Prozent der Deutschen in GK1 und GK2
Regionen leben, sind es bei der GK3 7,4 %. Zirka 90,9 % der Bevölkerung wohnen in, als sehr
hochwassergefährdet eingestuften, Gebieten.
Die Zuordnung Ihres Hauseigentums zu einer Gefährdungsklassen und der Schadensverlauf der letzten fünf
Jahre entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung abschließen können
oder nicht, und falls ja, zu welchem Tarif. Außerdem entscheidet die Einstufung Ihrer Immobilie in
eine bestimmte Bauart-Klasse über Ihren Tarif. Wählen Sie bei Vertragsabschluss am besten eine
großzügig bemessene Versicherungssumme.
Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt der Anbieter die Kosten für:
- das Schadengutachten
- das Aufräumen in Ihrem Hauseigentum
- erforderliche Reparaturen
- nötige Renovierungen
- den gleichwertigen Ersatz bei Neuanschaffungen
- für einen Neubau entsprechend dem ortsüblichen Immobilienwert
Falls Sie wissen möchten, ob sich Ihre Immobilie in einer gefährdeten Region befindet, nutzen Sie den GDV Kompass Naturgefahren und geben die Adresse ein. Befindet sie sich im GK3 oder GK4 Bereich, benötigen Sie den zusätzlichen Versicherungsschutz.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Leben Sie in einer hochwassergefährdeten Region und haben Sie eine Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung,
sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, Rückstau-Ventile einzubauen und für ihre
Funktionstüchtigkeit zu sorgen.
Bei der kombinierten Wohngebäude- und Elementarschaden-Versicherung halten Sie die, auf Ihrem
Grundstück verlaufende Abflussleitung, stets frei.
Schließen Sie Ihre Naturgefahren-Versicherung zusätzlich zur Hausratversicherung ab, müssen
Sie im Keller aufbewahrte Gegenstände in einem Abstand von wenigstens 12 Zentimetern über dem
Fußboden lagern. Finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag keine diesbezügliche Klausel, können
Sie diese im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28 Abs. 3 nachlesen.
Wird das Gebäude von einer Naturgewalt getroffen und haben Sie schuldhaft gegen diese Bestimmung
verstoßen, muss der Versicherer für die entstandenen Schäden nicht aufkommen. Außerdem
kann es passieren, dass er Ihren Vertrag kündigt.
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Voraussetzungen für die Elementarschaden-Versicherung
Experten raten Hauseigentümern, ihre Elementarschaden-Versicherung in Kombination mit einer
Wohngebäudeversicherung
abzuschließen. Eine Hausratversicherung ist wegen des erhöhten Tarifs nur sinnvoll, wenn Sie
die beschädigte Wohnungseinrichtung nur unter großen finanziellen Schwierigkeiten ersetzen
könnten.
Haben Sie eine zu DDR-Zeiten abgeschlossene und später von der Allianz weitergeführte
Hausratversicherung mit dem ursprünglichen Elementarschaden-Schutz, benötigen Sie keine
weitere Versicherung gegen Naturgewalten.
Eine Photovoltaik-Anlage sichern Sie am besten über eine gute Photovoltaik-Versicherung ab. Diese leistet bei nahezu allen entstandenen Schäden.
Möchten Sie Ihre bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um eine
Elementarschadenversicherung erweitern, kann es passieren, dass Ihr Versicherer dies ablehnt. Ist die
Versicherung gegen Naturgefahren kein zusätzlicher Vertrag, kündigen Sie Ihre Versicherung und
schließen beide Verträge bei einem anderen Anbieter ab. Ihr bisheriger Versicherer ist
verpflichtet, Sie zu diesem Zweck vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Der Grund: Da Sie die Zusatzversicherung nicht einzeln abschließen können,
wären
Sie im Falle eines Schadens
benachteiligt. Stimmt der Anbieter dem Zusatz oder der Vertragserweiterung zu, ist es ratsam, eine bestehende
Unterversicherung zu beseitigen und eine höhere Versicherungssumme festzulegen.
Dies ist notwendig, wenn Sie Umbauten, Einbauten oder teure Neuanschaffungen vorgenommen haben. Möchten
Sie die neue Versicherungssumme nicht mithilfe des Pauschalpreises pro
m² Wohnfläche
berechnen, lassen Sie am besten ein Sachverständigen-Gutachten erstellen.
Eine Hausratversicherung, die nicht mehr benötigte Kosten-Positionen enthält, bereinigen Sie um
diese. Sind die festgesetzten Beträge nicht angemessen, korrigieren Sie diese. Damit bestimmen Sie
zugleich, was im Fall von Elementarschäden gilt.
Welche Selbstbeteiligung für Sie akzeptabel ist, entscheiden Sie mithilfe der
Beitragshöhe:
Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger ist meist der Jahresbeitrag. Die
Elementarschaden-Versicherung ist oft wesentlich kostengünstiger als die Beiträge für
eine Kfz-Vollkaskoversicherung.
Die meisten Versicherer schlagen Selbstbeteiligungen von 500 bis 2.500 Euro vor. Die Wartezeit beträgt
je nach Anbieter zwei bis sechs Monate. Im Ausnahmefall enthalten die Verträge keine Wartezeit und
keinen Eigenanteil des Versicherungsnehmers.