Einfach erklärt: Kirchensteuer
bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern

von Dennis Josef Meseg | 04.09.2024 | 3 Minuten
Vermieter Informationen

Vermieten Sie eine Ferienwohnung oder ein Zimmer für Arbeiter? Fragen Sie sich, wie die Kirchensteuer für Ihre Mieteinnahmen funktioniert? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem einfachen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige über die Kirchensteuer und Vermietung. Sie lernen, wie man die Kirchensteuer berechnet. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten Sie abziehen dürfen. Wir geben Ihnen auch Infos, die speziell für Ferienwohnungen und Zimmer für Arbeiter gelten.

Die Kirchensteuer

Wie hoch ist der Kirchensteuersatz?

In Bayern und Baden-Württemberg zahlen die Leute 8 % von ihrer Steuer. In allen anderen Bundesländern sind es 9 %.

Wo du wohnst und wie viel du verdienst, ist wichtig für die Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer Bundesländer Deutschland

Wie wird die Kirchensteuer bei Mieteinnahmen berechnet?

Die Kirchensteuer wird auf Basis der Einkommensteuer berechnet. Das bedeutet, Sie zahlen einen bestimmten Prozentsatz Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer zusätzlich als Kirchensteuer.

So wird die Kirchensteuer auf Einnahmen aus der Vermietung berechnet


  1. Zuerst zählen Sie alle Mieteinnahmen für das Steuerjahr zusammen. Das sind alle Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen oder Häusern.

  2. Dann ziehen Sie bestimmte Ausgaben ab. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Reparaturen. Auch Zinsen für Kredite fallen darunter. Zudem zählen andere notwendige Ausgaben dazu, die Sie für die Immobilie hatten.

  3. Der Betrag, der übrig bleibt, wird zu Ihrem gesamten Einkommen dazugezählt.

  4. Ihre Einkommensteuer wird dann anhand Ihres Gesamteinkommens berechnet.

  5. Die Kirchensteuer beträgt normalerweise 8% oder 9% von der Einkommensteuer, je nachdem in welchem Bundesland Sie leben.

Beispiel:

  • Brutto-Mieteinnahmen: 20.000 Euro
  • Abzugsfähige Ausgaben: 5.000 Euro
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 15.000 Euro
  • Gesamtes zu versteuerndes Einkommen (inklusive anderer Einkünfte): 50.000 Euro
  • Einkommensteuer (angenommener Satz): 10.000 Euro
  • Kirchensteuersatz: 9%
  • Kirchensteuer: 900 Euro (9% von 10.000 Euro)

Dieser Text ist stark vereinfacht. Er soll nur zeigen, wie es ungefähr funktioniert. In Wirklichkeit kann die Berechnung anders aussehen, weil jede Situation unterschiedlich ist. Auch wie viel Geld man verdient und welche Freibeträge gelten, ist wichtig. Es ist deshalb gut, einen Steuerberater zu fragen. So bekommt man eine genaue Berechnung und gute Ratschläge.

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Wer bekommt die Kirchensteuer?

In Deutschland bekommen die römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche das meiste Geld aus der Kirchensteuer.

Andere Glaubensgemeinschaften können auch Kirchensteuer bekommen, wenn sie „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sind. Dazu gehören zum Beispiel jüdische Gemeinden.

Glaubensgemeinschaften, die nur Vereine sind, dürfen keine Kirchensteuer nehmen. Sie bekommen ihr Geld oft durch Mitgliedsbeiträge. Diese Beiträge hängen davon ab, wie viel Geld das Mitglied verdient. Wenn in der Steuererklärung „VD“ steht, heißt das, dass man zu so einem Verein gehört.

Die folgenden Konfessionsmerkmale stehen für Religionsgemeinschaften, die zur Kirchensteuererhebung berechtigt sind:

  • EV: evangelisch (protestantisch)
  • RK: römisch-katholisch
  • AK: alt-katholisch
  • IB: israelitisch-badisch
  • IW: israelitisch-württembergisch
  • FB: freireligiös-badisch

Wer ist kirchensteuerpflichtig?

Menschen, die Mitglied einer Kirche oder einer anderen Religion sind und Einkommensteuer zahlen, müssen auch Kirchensteuer zahlen. Das gilt auch für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen, die einer solchen Religion angehören und Mieteinnahmen versteuern.

Man wird Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche durch die Taufe. Diese Entscheidung treffen oft die Eltern, wenn man noch ein Baby ist. Trotzdem muss man als getaufte Person später die Folgen tragen. Zum Beispiel die Zahlung von Kirchensteuern, wenn man genug verdient.

Wer kein Mitglied mehr sein möchte, kann aus der Kirche austreten. Dann muss man auch keine Kirchensteuer mehr zahlen.

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Besteht Kirchensteuerpflicht für Rentner?

Ob Rentner Kirchensteuer zahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch ihre Rente ist. Wenn die Rente hoch genug ist und Sie Kirchenmitglied sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen.

Die Kirchensteuer Rentner und Arbeitslose Steuerbefreit

Kapitalerträge und Kirchensteuer: Wie hoch sind die Abgaben?

Kapitalerträge sind Einkommen, das man zum Beispiel durch Zinsen auf Sparguthaben bekommt. Auf diese Einkommen muss man Steuern zahlen. Es gibt die Abgeltungssteuer und, wenn man Mitglied einer Kirche ist, auch die Kirchensteuer.

Die Banken kümmern sich darum, dass diese Steuern direkt an das Finanzamt gehen. Wenn die Bank weiß, zu welcher Kirche man gehört, ziehen sie auch die Kirchensteuer ab.

Die Kirchensteuer Zinsen

Wer diese Steuern bezahlt, muss die Einkünfte nicht noch einmal in der Steuererklärung angeben.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % von den Kapitalerträgen. Dazu kommt noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Abgeltungssteuer. Die Kirchensteuer ist je nach Bundesland entweder 8 % oder 9 % der Abgeltungssteuer.

Kappungsgrenze und Möglichkeit eines Teilerlasses

Wenn Sie viel Geld verdienen, müssen Sie normalerweise auch viel Kirchensteuer zahlen. Aber in einigen Teilen von Deutschland gibt es besondere Regeln für Menschen mit hohen Einkommen.

Wenn Ihre Kirchensteuer sehr hoch ist und einen bestimmten Prozentsatz von Ihrem Einkommen überschreitet, gibt es eine Grenze. Diese Grenze nennt man "Kappungsgrenze". Das bedeutet, Ihre Kirchensteuer wird dann gedeckelt und Sie zahlen weniger.

Je nach Kirche und wo Sie leben, zahlen Sie dann nur zwischen 2,75 % und 4 % Kirchensteuer von Ihrem Einkommen. In einigen Bundesländern müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

Es gibt auch die Möglichkeit, weniger Kirchensteuer zu zahlen, indem Sie einen sogenannten "Teilerlass" beantragen. Sie müssen dann gute Gründe vorlegen, warum Sie weniger zahlen möchten. Besonders wenn Sie einmalig viel Geld bekommen, zum Beispiel durch eine Abfindung, könnte sich das lohnen. In diesen Fällen kann man bis zu 50 % der Kirchensteuer sparen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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