Was ist der Möblierungszuschlag?
Höhere Rendite durch möblierte Vermietung

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten
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Was ist der Möblierungszuschlag?

Der Möblierungszuschlag ist ein zusätzlicher Betrag, den Vermieter von möblierten Wohnungen oder Zimmern von ihren Mietern verlangen können. Dieser Zuschlag soll die Abnutzung und den Wertverlust der Möbel abdecken. Es ist eine gängige Praxis in der Vermietung von Monteurzimmern und anderen möblierten Unterkünften. Gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB darf der Vermieter für eine möbliert vermietete Wohnung einen Möblierungszuschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufschlagen. Der Möblierungszuschlag ist als angemessener Ausgleich für die Nutzung der Möblierung zu verstehen.

Moeblierungszuschlag Vermietung

Bedingungen für die Erhebung eines Möblierungszuschlags

Die Erhebung eines Möblierungszuschlags ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss die Möblierung einen gewissen Standard erfüllen und der Zustand der Möbel sollte regelmäßig dokumentiert werden. Zudem ist es ratsam, die Details zur Möblierung und zum Zuschlag explizit im Mietvertrag festzuhalten.

Unterschied zwischen Teilmöblierung und Vollmöblierung

Bei der Teilmöblierung werden nur bestimmte Räume oder Bereiche der Wohnung möbliert vermietet, während bei der Vollmöblierung sämtliche Räume mit Möbeln ausgestattet sind. Der Möblierungszuschlag kann dementsprechend bei einer Vollmöblierung höher ausfallen als bei einer Teilmöblierung.

Einfluss des Möblierungszuschlags auf die Mietpreisbremse

Der Möblierungszuschlag hat Einfluss auf die Mietpreisbremse in Deutschland. Die Mietpreisbremse gilt für Wohnungen, die zum ersten Mal nach dem 1. Juni 2015 vermietet werden. Sie legt fest, dass die Miete für diese Wohnungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Möblierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse nicht betroffen. Das bedeutet, dass der Vermieter für eine möblierte Wohnung eine Miete verlangen kann, die auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Dies wird von Kritikern der Mietpreisbremse als Schlupfloch kritisiert. Sie argumentieren, dass Vermieter durch den Möblierungszuschlag die Mietpreisbremse umgehen könnten.

Tatsächlich wird der Möblierungszuschlag in der Praxis oft genutzt, um die Miete für möblierte Wohnungen zu erhöhen. In einigen Städten ist der Möblierungszuschlag so hoch, dass die Miete für möblierte Wohnungen sogar deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Um die Umgehung der Mietpreisbremse durch den Möblierungszuschlag zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, die den Vermieter verpflichtet, den Zeitwert der Möbel nachzuweisen. Diese Regelung ist jedoch umstritten. Kritiker argumentieren, dass sie nicht wirksam ist, da der Zeitwert der Möbel in der Praxis schwer zu ermitteln ist.

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Berechnung des Möblierungszuschlags

Die Berechnung des Möblierungszuschlags basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter der Anschaffungswert der Möbel, ihr aktueller Zustand und ihr Alter. Es ist wichtig, eine realistische Einschätzung des Zeitwerts der Möbel vorzunehmen.

Nach der Rechtsprechung ist ein Möblierungszuschlag in Höhe von 2 % des Zeitwerts der Möbel als angemessen anzusehen. Dies gilt auch für gebrauchte Möbel. Bei neu angeschafften Möbeln entspricht der Zeitwert dem Neuwert.

Rechenbeispiele zur Berechnung des Möblierungszuschlags

Um den Möblierungszuschlag korrekt zu berechnen, ist es wichtig, den aktuellen Zeitwert der Möbel zu kennen. Hier sind einige Beispiele, die Ihnen helfen können, den Zuschlag zu berechnen:

Beispielrechnung:

  • Zeitwert der Möbel: 5.000 Euro
  • Möblierungszuschlag: 2 %
  • Monatlicher Möblierungszuschlag: 100 Euro

In diesem Beispiel beträgt der monatliche Möblierungszuschlag 100 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 2 % des Zeitwerts der Möbel.

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Mietspiegel und Möblierungszuschlag

Der Mietspiegel ist ein Instrument, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen ermittelt wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Lage und mit der gleichen Ausstattung bezahlt wird.

Der Möblierungszuschlag ist ein Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen. Er soll den Vermieter für die Nutzung der Möblierung entschädigen.

Wie der Möblierungszuschlag den ortsüblichen Mietpreis beeinflusst

Der Möblierungszuschlag kann den ortsüblichen Mietpreis beeinflussen, indem er die Miete für möblierte Wohnungen erhöht. Dies sollte bei der Festlegung des Zuschlags berücksichtigt werden.

Beispiel:

  • Ortübliche Vergleichsmiete: 1.000 Euro
  • Zeitwert der Möbel: 5.000 Euro
  • Möblierungszuschlag: 100 Euro

In diesem Beispiel beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete 1.000 Euro. Der Zeitwert der Möbel beträgt 5.000 Euro. Der Möblierungszuschlag beträgt 100 Euro.
Die Gesamtmiete für die möblierte Wohnung beträgt somit 1.100 Euro.

Nach der Rechtsprechung ist ein Möblierungszuschlag in Höhe von 2 % des Zeitwerts der Möbel als angemessen anzusehen. Dies gilt auch für gebrauchte Möbel. Bei neu angeschafften Möbeln entspricht der Zeitwert dem Neuwert.

Im Einzelfall kann die Höhe des Möblierungszuschlags aber auch geringer oder höher sein. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie z. B. der Qualität und Ausstattung der Möbel, der Größe der Wohnung oder der Lage der Wohnung.

In der Praxis werden möblierte Wohnungen oft deutlich teurer vermietet als leere Wohnungen. Dies liegt zum einen an dem Möblierungszuschlag, zum anderen aber auch an anderen Faktoren, wie z. B. der Bequemlichkeit, die eine möblierte Wohnung bietet.

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