Parkplätze sind ein entscheidender Faktor, um Ihre Ferienwohnung oder Monteurzimmer attraktiv zu machen. Wussten Sie, dass ein sicherer Stellplatz die Buchungschancen erhöhen kann, besonders für die rund 20 Millionen Deutschen, die mit dem Auto verreisen? Für Berufsreisende wie Monteure ist ein Parkplatz oft unverzichtbar. Doch wie stellt man Parkplätze effizient zur Verfügung, und was ist rechtlich dabei zu beachten? Sind Sie neugierig, wie Sie in Städten mit knappem Parkraum Lösungen finden können? Und wie sieht es mit öffentlichen Parkplätzen aus – was ist erlaubt und was nicht? Dieser Leitfaden beleuchtet die Wichtigkeit von Parkplätzen für die Vermietung und bietet praktische Tipps und rechtliche Hinweise, um Ihren Gästen einen Mehrwert zu bieten.
Tipps und Tricks zum Parkraumangebot
Parkplätze sind ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, um Ihre Ferienwohnung oder Ihre Monteurwohnung und Monteurzimmer ganzjährig zu besetzen. Rund 20 Millionen Deutsche fuhren 2019 mit dem Auto in Urlaub, Tendenz steigend. Berufsreisende, die im Monteurzimmer unterkommen, sind auf einen Parkplatz angewiesen.
Viele Urlauber haben zwar Fahrräder, E-Bikes oder andere Fortbewegungsmittel, die sie am Urlaubsort vorwiegend
nutzen. Fakt ist jedoch: Sie alle benötigen mindestens einen Parkplatz, besser noch einen Carport oder eine
Garage.
Für Monteure und Geschäftsreisende
gilt, dass sie bevorzugt das Auto als Transportmittel verwenden. Handwerker, Bauarbeiter, Servicetechniker,
Handelsreisende und weitere Berufsgruppen sind auf ein Auto angewiesen, damit sie ihr Equipment transportieren
können. Hinzu kommen die Pendler
und Wochenendfahrer, die lange Zugfahrten oder unbequeme Busreisen vermeiden wollen.
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Alle Städte anzeigenWie stelle ich Parkplätze bereit? Tipps zur Suche nach geeigneten Stellplätzen.
Je näher eine Parkfläche an der Unterkunft liegt, desto besser. Urlauber fühlen sich sicherer, wenn sie das Auto in Sichtweite wissen, Monteuren steht am Feierabend selten der Sinn nach einem langen Fußmarsch.
In Ballungsgebieten und Großstädten ist dies leichter gesagt als umgesetzt. Der private Trend zum Zweit- oder
Dritt-Auto und der politische Trend, das Auto aus den Städten zu verbannen, sorgt für eine erhebliche
Parkraumverknappung.
Besitzen Sie einen Stellplatz oder eine Garage in der Nähe Ihrer Monteurzimmer, kann es sich lohnen, diesen den Gästen bereitzustellen und selbst auf eine
weiter entfernte Parkmöglichkeit auszuweichen. Das Parken auf der Hof- oder Garagenzufahrt (nicht auf dem
Gehweg) ist unter Umständen ebenfalls möglich. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn keine anderen
Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Stehen Ihnen keine eigenen privaten Parkmöglichkeiten zur Verfügung, heißt es, die Umgebung zu sichten.
Welche öffentlichen Parkplätze sind vorhanden, auf denen Ihre Gäste (möglichst gebührenfrei) parken können? Sind
private Garagen oder Stellplätze verfügbar? Häufig nutzen Eigenheimbesitzer ihre Garage zum Unterstellen von
Fahrrädern oder alten Möbeln – vielleicht findet sich jemand, der bereit ist, die Garage zu räumen und dauerhaft
an Sie zu verpachten?
Größere Unternehmen oder Supermarktketten halten Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden bereit, die abends und
nachts nicht genutzt werden. Sprechen Sie mit den Inhabern, ob ein Parkplatz-Sharing in Betracht kommt. Auch
kleine Baulücken, die für eine Wohnraumbebauung nicht geeignet sind, lassen sich zu Parkplätzen umfunktionieren.
Beachten Sie allerdings stets die Verhältnismäßigkeit. Lohnt sich der finanzielle Einsatz mit Blick auf die
Mieteinnahmen?
Liegt die Ferienwohnung oder die Monteurwohnung in einem Quartier, in dem Parkplätze Bewohnern vorbehalten werden, haben Sie als Gewerbetreibender in vielen Städten Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Vermieten Sie nur gelegentlich und als Privatperson, können Sie im begrenzten Umfang Besucherkarten für Ihre Gäste erwerben.
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Öffentliche Parkplätze für die Unterkunft nutzen: Was ist erlaubt?
Sofern im Quartier kein Bewohnerparken vorgesehen ist, können Ihre Gäste jederzeit auf allen öffentlichen
Parkplätzen ein verkehrstüchtiges Auto abstellen. Zwar sind Anwohner oft der Meinung, der Parkplatz vor dem
eigenen Haus gehöre ihnen. Die Straßenverkehrsordnung kennt jedoch keinen solchen Paragrafen.
Ausnahmen gelten für Kraftfahrzeuge, die die zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen überschreiten. Laut § 12 StVO
ist es verboten, derlei Fahrzeuge an Werktagen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Wohn- und
Erholungsgebieten zu parken. Gleiches gilt für Wohnmobile und für Anhänger, die die Gesamtmasse von 2 Tonnen
überschreiten.
Pkw, Transporter oder Kleinlaster – auf die Größe und Gesamtmasse kommt es an!
Transporter, Lkw, Wohnmobile und Anhänger dürfen in Wohngebieten auf öffentlichen Parkflächen parken, wenn sie
die oben genannten Gesamtmassen nicht überschreiten. Problematisch ist dies, wenn die Parkflächen gekennzeichnet
sind, da laut Straßenverkehrsordnung das Parken unzulässig ist, „wenn es die Benutzung gekennzeichneter
Parkflächen verhindert“.
Pkw-Stellplätze für das Längsparken sind in der Regel mit der Breite 2,30 m und der Länge 5,70 m bemessen. Für
das Schräg- und Senkrechtparken kann ein knapperer Parkraum vorgegeben sein. Fahren Ihre Gäste einen kompakten
SUV oder Geländewagen, kann es schwierig sein, eine gekennzeichnete Parkfläche von ausreichender Größe zu
finden. Dies gilt umso mehr für Transporter und Lkw.
Ein mittlerer Mercedes Benz Sprinter bringt es beispielsweise auf die Länge von rund 6 bis 7 Metern. Zusätzlich wird Platz zum Rangieren benötigt, der Parkplatz muss demnach mindestens 9 bis 10 Meter Länge aufweisen.
Fazit: Klare Absprachen erleichtern das Vermieterdasein
Parkplätze im öffentlichen Raum sind immer wieder Anlass für Streitereien unter Nachbarn. Gelingt es Ihnen nicht,
eigene Stellflächen oder Garagen bereitzustellen, ist es von Vorteil, wenn Sie ein gutes Verhältnis mit den
Anwohnern rund um Ihre Ferienwohnung oder Monteurwohnung
pflegen.
Werben Sie um Verständnis, lassen Sie sich von eigenwilligen Vorstellungen darüber, wer welchen Parkplatz
bevorzugt besetzten darf, aber nicht einschüchtern.
Können Sie Ihren Gästen keinen gebührenfreien Parkraum zusichern, ist es besser, Sie kommunizieren dies vorab klar und deutlich. Die meisten Gäste kennen das Problem vom eigenen Wohnort. Hier macht sich Ärger nur breit, wenn sie mit falschen oder unterlassenen Angaben als Mieter angeworben wurden.
Externe Informationsquellen zum Thema:
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182269/umfrage/anzahl-der-personen-die-mit-dem-auto-in-den-urlaub-fahren[...]
- https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html