Worauf Vermieter achten müssen
Beherbergungsverbote haben für viel Aufsehen gesorgt. Wo Sie gelten und wo nicht, ist oftmals nicht ganz klar. Wir haben für Sie eine kleine FAQ zusammengestellt, in der Sie sich informieren können.

Beherbergungsverbote der Bundesländer
Stand 28.10.2020
- Baden-Württemberg
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Bayern:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Berlin:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Brandenburg:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Bremen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Hamburg:
Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. Es besteht für Reisende die Pflicht, schriftlich zu bestätigen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Corona-Test einreisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Reisen zu geschäftlichen Zwecken sind hiervon ausgenommen. (Stand 28.10.2020) - Hessen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Mecklenburg-Vorpommern:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Niedersachsen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Nordrhein-Westfalen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Rheinland-Pfalz:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Saarland:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Sachsen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Sachsen-Anhalt:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Schleswig-Holstein:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020) - Thüringen:
Kein Beherbergungsverbot für Reisen aus innerdeutschen Gebieten. (Stand 28.10.2020)
Was gilt für Einreisende aus dem Ausland?
Alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet im Ausland nach Deutschland einreisen, müssen das zuständige
Gesundheitsamt benachrichtigen und sich in Quarantäne begeben. Zudem muss ein Coronatest vorliegen oder im
Anschluss gemacht werden. Ist der Test negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Es gibt eine Muster-Quarantäneverordnung auf dessen Grundlage die Bundesländer ihre Regelungen basieren. Für
alle Reisenden
gelten die ab 02.11. bundesweit in Kraft getretenen Maßnahmen, unabhängig, ob Sie aus dem Aus-
oder Inland anreisen.
Ausnahmen der Quarantänepflicht
Es gibt Ausnahmen, wenn die Reisenden keine Symptome aufweisen und die weiteren Voraussetzungen der Muster-Quarantäneverordnung erfüllt sind:
- Reisende mit systemrelevanten Berufen
- Reisende mit familiären Gründen
- Reisende, die im Sport (nur Sportler und Funktionäre), im Polizeidienst oder Verkehrsunternehmen arbeiten
- Reisende, die studien-, berufs- oder ausbildungsbedingt zwingend notwendig reisen müssen (bis 5 Tage Aufenthalt)
Mehr zu den einzelnen Quarantäne- und Einreiseverordnungen der Bundesländer finden Sie hier:
Baden-Württemberg Bayern Berlin (PDF) Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein ThüringenHinweis: Unsere gesammelten Informationen zu Beherbergungsverboten haben wir nach besten Wissen für Sie erstellt. Jedoch übernehmen wir keinerlei Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche in jedweder Art gegenüber Deutschland-Monteurzimmer.de sind ausgeschlossen.
Externe Quelle:
https://www.bundesregierung.de/[...]/musterquarantaeneverordnung--1798178Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
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Fragen und Antworten zum Beherbergungsverbot
Das Beherbergungsverbot bezeichnet Erlasse der Länderregierungen in Deutschland,
die zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) dienen sollen. In den meisten Bundesländern
wurde das Beherbergungsverbot von Gerichten wieder gekippt.
Es gibt aber noch Bundesländer mit Einschränkungen.
Die meisten Bundesländer in Deutschland haben kein aktives Beherbergungsverbot,
da es in vielen Fällen von einem Gericht außer Kraft gesetzt wurde.
Eine Übersicht, der bestehenden Beherbergungsverbote finden Sie hier.
Aktive Beherbergungsverbote schreiben vor, dass Gäste aus Risikogebieten, nur mit einem
negativen Corona-Test einreisen dürfen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Weitere Maßnahmen waren unter anderem, dass Gäste sich nach der Ankunft zunächst in Quarantäne
begeben mussten.
Aktuelle Informationen zum Beherbergungsverbot finden Sie hier.