Immer mehr Feriengäste ziehen die persönliche
Freiheit in privaten Ferienwohnungen der häufig starren Atmosphäre in Hotels vor.
Seit Jahren erfreut sich die Ferienwohnungsvermietung einer stetig steigenden Nachfrage.
Damit Sie bei der Vermietung einer Ferienwohnung erfolgreich sind, gilt es, wichtige Dinge zu beachten.
Dazu gehören rechtliche Bestimmungen wie Genehmigungen und Registrierungen, steuerliche Verpflichtungen, Sicherheits- und Gesundheitsstandards, angemessener Versicherungsschutz sowie lokale Gemeinde- oder Mietverordnungen.
Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie perfekt auf die Vermietung Ihres Ferienobjekts vorbereiten.

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Wer ist die Zielgruppe bei der Vermietung von Ferienunterkünften?
Die Zielgruppe bei der Vermietung von Ferienwohnungen umfasst Urlauber, Berufsreisende, Gruppenreisende, Langzeitmieter und besondere Interessengruppen. Es ist wichtig, die Bedürfnisse und Vorlieben der jeweiligen Zielgruppe zu verstehen und die Ferienwohnung entsprechend anzupassen, um attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein.

- Urlauber: Ferienwohnungen werden oft von Urlaubern als alternative Unterkunftsmöglichkeit zu Hotels oder Resorts gewählt. Touristen sind meist Familien, Paare oder auch Alleinreisende, die einen erholsamen Urlaub in einer privaten und komfortablen Umgebung verbringen möchten.
- Berufsreisende: In einigen Städten und Geschäftszentren können Ferienwohnungen auch von Geschäftsreisenden nachgefragt werden. Diese Zielgruppe schätzt die Unabhängigkeit, Privatsphäre und oft auch die Möglichkeit, eine längere Zeit in der Unterkunft zu verbringen.
- Gruppenreisende: Ferienwohnungen bieten oft genügend Platz für größere Gruppen wie Familien oder Freundeskreise. Diese Zielgruppe sucht nach Unterkünften, die genug Zimmer, Gemeinschaftsräume und eine voll ausgestattete Küche bieten.
- Langzeitmieter: In manchen Fällen suchen Menschen nach Ferienwohnungen für einen längeren Aufenthalt, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Langzeitmieter benötigen möblierte Wohnungen mit allen notwendigen Einrichtungen für den täglichen Bedarf.
- Besondere Interessengruppen: Je nach Standort können bestimmte Interessengruppen an Ferienwohnungen interessiert sein, beispielsweise Natur- und Outdoor-Enthusiasten, Skifahrer, Surfer oder kulturell interessierte Reisende.
Es ist wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Präferenzen Ihrer Zielgruppe zu verstehen und Ihre Ferienwohnung entsprechend anzupassen, um sie attraktiv und wettbewerbsfähig auf dem Markt zu positionieren.
Darüber hinaus lohnt es sich, wenn Sie mit Nischenangeboten werben, wie mit Angeboten für Allergiker, Angeboten für Vegetarier und Veganer oder Urlaub mit Hund.
Einrichtung und Ausstattung der Ferienwohnung
Ihre Feriengäste empfehlen Sie weiter und kommen wieder, wenn Sie sich bei Ihnen wohlfühlen. Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, wie Sie Ihr Urlaubsdomizil ausstatten wollen und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht.

Lassen es Ihre finanziellen Möglichkeiten zu, wenden Sie sich an einen professionellen Objekteinrichter. Dieser erstellt Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen, zugeschnittenes Konzept und unterstützt Sie bei der Realisierung. Möchten Sie die Einrichtung selbst übernehmen, helfen Ihnen folgende Tipps weiter.
Sorgen Sie für Atmosphäre zum Wohlfühlen in Ihrer Ferienwohnung
An Ihnen liegt es, Ihre Ferienwohnung so zu gestalten, dass sich potentielle Gäste motiviert fühlen, darin zu übernachten. Viele Unterkünfte sind spartanisch und wenig einladend eingerichtet. Es ist verständlich, dass Sie als Vermieter geringe Investitionen tätigen wollen, um dem Risiko aus dem Weg zu gehen, dass teure Einrichtung mutwillig beschädigt, zerstört oder gestohlen wird.
Auf der anderen Seite hebt sich eine überdurchschnittliche Ausstattung von der breiten Masse ab und beschert Ihnen eine größere Aufmerksamkeit.
Ferienwohnung mit passendem Konzept
Überlegen Sie, wie groß die Wohnung ist und wie viele Personen darin Platz haben. Wer gehört zu
ihrer Zielgruppe? Dürfen Ihre Gäste Haustiere mitbringen? Ist die Unterkunft barrierefrei und für
Rollstuhlfahrer erreichbar?
Handelt es sich um eine Raucher- oder eine
Nichtraucherwohnung? Viele Menschen wollen nicht in einer verrauchten Ferienwohnung leben. Es empfiehlt
sich, in der Werbung darauf hinzuweisen, ob rauchen erlaubt ist oder nicht. Rauchvergilbte Wände und
Gardinen sind absolut tabu.
Gefragt sind heutzutage helle Farben, leichte Möbel und gut ausgestattete Küchen. Richten Sie am besten
die gesamte Wohnung in einem Stil ein und verfolgen Sie ein stimmiges Farbkonzept.
Die Einrichtung muss ebenso strapazierfähig und pflegeleicht sein wie der Boden. Optimal und für
Allergiker gut geeignet sind Parkett, Laminat und Fliesen. Um eine gute Hygiene zu gewährleisten und
unansehnliche Flecken zu vermeiden besorgen Sie waschbare Bezugsstoffe für Sitzmöbel.
Ganz wichtig sind bequeme Betten, wobei es schwer ist, es jedem Gast recht zu machen. Am besten wählen Sie Matratzen im mittleren Härtesegment, mit denen sich sowohl Weich- als auch Hartschläfer anfreunden.
Ferienwohnungen mit guter Küchenausstattung
Ferienwohnungen zielen in der Regel auf Selbstverpflegung ab. Eine komplett ausgestattete Küche ist
unverzichtbar.
Neben Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Toaster und Mikrowelle muss ausreichend Geschirr und Besteck sowie Töpfe
und Pfannen vorhanden sein. Kleine Küchenhelfer wie Flaschen- und Dosenöffner, Korkenzieher, Schöpflöffel,
Pfannenwender dürfen in einer gut bestückten Küche nicht fehlen. Auch Geschirrtücher und
Putzzeug werden von vielen Feriengästen als wichtig empfunden.
Ein sauberes Bad in der Ferienwohnung
Genügten vor einigen Jahren noch funktionale Nasszellen, legen Gäste mittlerweile großen Wert auf
ein komfortabel eingerichtetes Bad. Am besten eines mit Badewanne. Familien mit Kindern wissen bei längeren
Aufenthalten eine Waschmaschine zu schätzen.
Alle sanitären Anlagen halten Sie sauber und gepflegt. Kaum etwas ist abstoßender als undefinierbare
Flecken im Badezimmer, von denen niemand weiß, wer sie hinterlassen hat. Ein Muss sind genügend Handtücher,
die Sie regelmäßig wechseln.
Zudem sind seit Corona strengere Hygienemaßnahmen zu beachten.
Sorgen Sie für eine gute Desinfektion der Nutzungsflächen und stellen Sie Desinfektionsmittel für Ihre Gäste bereit.
Wichtige Informationen zur Ferienwohnungsvermietung während Corona.
Kinder und Haustiere in der Ferienwohnung
Zählen Familien mit jüngeren Kindern zu Ihrer Zielgruppe? Besorgen Sie einen Hochstuhl, ein Kinderbett,
ein Babyfon und Steckdosensicherungen zur weiteren Ausstattung Ihrer Ferienwohnung. Ist ein Außenbereich
vorhanden, freuen sich die Kleinen über eine Schaukel und einen Sandkasten mit Sandspielzeug.
Dürfen Ihre Gäste ihre geliebten Vierbeiner mitbringen, halten Sie ein gemütliches Hundekörbchen
und Näpfe für Wasser und Futter bereit. Für Katzen gibt es solide Kratzbäume zu günstigen
Preisen.
Ferienwohnung mit WLAN und TV
Ein Flachbildschirm und WLAN gehören heute zur Standardausstattung einer jeden Ferienwohnung. Ein DVD-Player
und eine gute Musikanlage sollten ebenfalls nicht fehlen.
Highlight für Kinder und Jugendliche, aber
auch für manchen Erwachsenen, ist eine Spielekonsole mit dazugehörigem Flat-Screen.
Wellness und Kamin in der Ferienunterkunft
Eine kleine Wellnessoase mit Sauna und Whirlpool lässt Ihre Ferienwohnung aus der breiten Masse herausragen. In der kalten Jahreszeit genießen viele Menschen die wohlige Wärme eines Schwitzbades. Für zusätzliche Behaglichkeit sorgen Sie mit einem Kaminofen.
Ferienwohnung mit Außenbereich
Zu Ihrem Ferienhaus gehört ein
Garten? Im Sommer freuen sich viele Gäste über eine Grillmöglichkeit und eine gemütliche
Terrasse mit Gartenmöbeln.
Ihr Ferienhaus liegt in einer Region, in der häufig die Sonne scheint?
Dann lohnt es sich, wenn Sie einen Swimmingpool bauen.
Wann ist die Vermietung einer Ferienwohnung gewerblich?
Die Vermietung einer Ferienwohnung wird in der Regel als gewerblich angesehen, wenn sie regelmäßig, systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Die genauen Kriterien können je nach Land und Rechtsprechung unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Faktoren als Indikatoren für eine gewerbliche Vermietung:
- Häufigkeit: Wenn Sie die Ferienwohnung wiederholt und regelmäßig vermieten, beispielsweise über das ganze Jahr hinweg oder für einen Großteil des Jahres, spricht dies eher für eine gewerbliche Vermietung.
- Gewinnerzielungsabsicht:Wird die Ferienwohnung mit der Absicht vermietet, Einnahmen zu erzielen und einen Gewinn zu erwirtschaften, wird dies als gewerbliche Vermietung betrachtet.
- Serviceleistungen: Bieten Sie hotelähnliche Dienstleistungen an, wie Frühstück/Brötchenservice oder andere Serviceleistungen, gilt die Vermietung als gewerblich.
- Vermarktung und Werbung: Wenn Sie aktiv Marketing- und Werbemaßnahmen ergreifen, um die Ferienwohnung zu bewerben und Gäste anzuziehen, deutet dies auf eine gewerbliche Vermietung hin.
- Umfang der Vermietung: Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen besitzen und vermieten oder zusätzliche Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Reinigungsservice oder Concierge-Service, spricht dies ebenfalls für eine gewerbliche Vermietung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung als gewerblich oder privat steuerliche und rechtliche Konsequenzen haben kann.
Gewerbliche Vermietungen können bestimmten Vorschriften und Steuerpflichten unterliegen, während private Vermietungen in einigen Fällen steuerliche Vorteile oder Freibeträge haben können.
Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt vertraut zu machen, um die spezifischen rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Aspekte Ihrer Situation zu klären.
Sollte Ihre Ferienwohnung meldepflichtig sein, sollten Sie diese als Gewerbe anmelden.
Bewerben Sie Ihre Ferienwohnung erfolgreich
Die schönste Ferienwohnung nützt Ihnen nichts, wenn Sie keine Gäste finden, die darin wohnen möchten. Um eine Ferienwohnung im Internet zu bewerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um potenzielle Gäste anzusprechen. Einige effektive Marketingansätze:

- Online-Buchungsplattformen: Registrieren Sie Ihre Ferienwohnung auf bekannten Online-Buchungsplattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.de. Unterkunfts-Plattformen haben eine große Reichweite und ermöglichen es Ihnen, Ihre Ferienwohnung einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
- Social Media: Erstellen Sie Konten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter, um Ihre Ferienwohnung zu bewerben. Teilen Sie ansprechende Fotos, Informationen über lokale Attraktionen und Aktivitäten und bieten Sie Sonderangebote oder Rabatte an.
- Lokale Kooperationen: Arbeiten Sie mit örtlichen Tourismusbüros, Reiseveranstaltern oder lokalen Unternehmen zusammen, um Ihre Ferienwohnung zu bewerben. Sie können beispielsweise Flyer in Touristeninformationszentren auslegen oder Kooperationen für spezielle Pakete oder Rabatte eingehen.
- Online-Bewertungen: Bitten Sie zufriedene Gäste, Bewertungen über Ihre Ferienwohnung auf Plattformen wie Google abzugeben. Positive Bewertungen wirken vertrauenswürdig und können das Interesse anderer potenzieller Gäste wecken.
- Professionelle Fotos: Investieren Sie in hochwertige Fotos, die Ihre Ferienwohnung in einem attraktiven Licht zeigen. Gute Bilder wecken das Interesse der potenziellen Gäste und erhöhen die Chancen auf Buchungen.
Die effektivste Werbung schalten Sie auf Unterkunfts-Portalen, da dort potentielle Mieter direkt nach einer Ferienunterkunft suchen.
Denken Sie daran, dass eine kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Online-Präsenz und eine schnelle Reaktion auf Anfragen und Buchungen wichtig sind, um das Vertrauen potenzieller Gäste zu gewinnen.
Indem Sie verschiedene Online-Marketingstrategien kombinieren, können Sie Ihre Ferienwohnung effektiv im Internet bewerben und die Buchungszahlen steigern.
Beachten Sie die Impressumspflicht
Egal, ob Sie online oder offline für Ihre Ferienwohnung werben, Sie unterliegen grundsätzlich der
Impressumspflicht. Das heißt, Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre persönlichen Daten in einem
eigens angelegten Impressum anzugeben.
Dazugehören:
- eine ladungsfähige Adresse,
- eine Telefonnummer sowie
- eine E-Mail-Adresse (bei einer Homepage).
Fehlt das Impressum oder ist dieses unvollständig, rechnen Sie mit einer teuren Abmahnung. Informieren Sie sich darüber, welche Voraussetzungen es in Ihrem Fall erfüllen muss und halten Sie die Daten aktuell.
Setzen Sie auf Ehrlichkeit bei der Vermietung
Beschreiben Sie Ihr Objekt und die Umgebung ehrlich. Zwar locken Sie unter Umständen mehr Mieter an, wenn
Sie behaupten, dass die Wohnung direkt am Meer liegt. Stellt Ihr Feriengast vor Ort fest, dass er bis zum Strand
einen halben Kilometer weit laufen muss, darf er den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen.
Dadurch entgehen Ihnen nicht nur die Einnahmen. Es besteht die Gefahr, dass sich Ihre Unehrlichkeit herumspricht
und potentielle Urlaubsgäste das Interesse verlieren.
Dasselbe gilt für unwahre und übertriebene Aussagen hinsichtlich der Wohnungsgröße, der
Anzahl der Zimmer und des Wohnkomforts. Natürlich rückt Werbung das zu bewerbende Objekt immer in ein
besonders günstiges Licht, übertreiben Sie es jedoch nicht.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Klassifizierung einer Ferienwohnung
Gehört Ihre Ferienwohnung zu keiner offiziellen Qualitätskategorie, verleihen Sie sich keinesfalls
selbst „Sterne“. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten hätte rechtliche Konsequenzen.
Haben Sie keine Klassifizierung oder nicht die Möglichkeit dazu, setzen Sie auf Kundenbewertungen.

Sie wünschen sich Sterne für Ihr Feriendomizil? Unterziehen Sie die Unterkunft einer offiziellen Qualitätsuntersuchung und lassen Sie diese regelmäßig wiederholen.
Für die DTV-Sterneklassifizierung (Deutscher TourismusVerband) gelten folgende Definitionen:
- 1 Stern – Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung. Einfacher Komfort. Die nötige Grundausstattung muss vorhanden sein. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
- 2 Sterne – Zweckmäßige, gute Gesamtausstattung. Mittlerer Komfort. Die Ausstattung ist von solider Qualität und in einem guten Erhaltungszustand.
- 3 Sterne – Wohnliche Gesamtausstattung. Guter Komfort. Die Ausstattung hat eine bessere Qualität und hinterlässt einen optisch ansprechenden Gesamteindruck.
- 4 Sterne – Höherwertige Gesamtausstattung. Gehobener Komfort. Ansprechende Qualität. Aufeinander abgestimmter Gesamteindruck.
- 5 Sterne – Erstklassige Gesamtausstattung. Exklusiver Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität. Sehr gepflegter, außergewöhnlicher Gesamteindruck.
Preisgestaltung für die Ferienwohnung
Die Wahl eines passenden Preises für Ihre Ferienwohnung ist keine einfache Entscheidung. Setzen Sie die Miete zu hoch an, ist die Nachfrage zu gering, während Sie mit übertrieben niedrigen Preisen die Kosten nicht decken.

Nicht zuletzt kommt es bei der Preisfindung darauf an, ob Sie Gewinne aus Ihrer Immobilie erzielen wollen. Vielleicht möchten Sie Ihre eigene Ferienunterkunft in der ungenutzten Zeit einfach nur nicht leer stehen lassen. Überlegen Sie sich, was für Gäste Sie bevorzugen und welches finanzielle Risiko für Sie mit der Vermietung verbunden ist.
Wichtige Kriterien für die Preisfindung
Informieren Sie sich, welche Preise für Ferienunterkünfte mit ähnlicher Ausstattung in Ihrer Region verlangt werden. In gefragten Urlaubsgebieten, wie in den Bergen oder in der Nähe eines Strands, sind die Preise höher als in entlegeneren Gebieten. Setzen Sie den Preis für Ihr Domizil nicht unverhältnismäßig niedrig an, nur weil die Konkurrenz ihre Wohnungen günstiger anbietet.
Ziehen Sie für die Nebensaison andere Zielgruppen als in der Hauptsaison in Betracht, beispielsweise Monteure.
Ist Ihre Ferienwohnung besser ausgestattet, können Sie mit dem Preis höher liegen. Bedenken Sie, dass viele potentielle Gäste davon ausgehen, dass die Preise in der Nebensaison geringer sind als in der Hauptsaison. Kalkulieren Sie die Preise übers Jahr gerechnet so, dass Sie sich günstigere Nebensaisonpreise leisten können.
Beachten Sie die Preisangabenverordnung
Bei der Preisangabe gilt für Sie die Preisangabenverordnung (PAngV), deren Paragraph 1 besagt, dass Sie Endpreise für die Anmietung Ihrer Ferienunterkunft angeben müssen. Zum Endpreis gehören sämtliche Kosten, die für Ihre Gäste grundsätzlich anfallen:
- Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung,
- Kosten für Bettwäsche und Endreinigung sowie
- die Umsatzsteuer, sofern Sie USt-pflichtig sind.
Nebenkosten/ Betriebskosten für
Heizung, Strom, Wasser und Gas dürfen Sie separat abrechnen, wenn Sie den Verbrauch über einen
Zähler
nachweisen. Gesondert ausweisen dürfen Sie Dinge, die der Gast buchen kann, aber nicht muss, sowie
verbrauchsabhängige Kosten wie Telefongebühren.
Halten Sie sich nicht an die Preisangabenverordnung, droht eine rechtskräftige, kostenpflichtige Abmahnung.
Das ist auch der Fall, wenn Sie aus reiner Unwissenheit handeln.
Was gilt hinsichtlich der Kurtaxe?
Ob die Kurtaxe zu den von vornherein feststehenden, unvermeidbaren Nebenkosten zählt, ist bislang umstritten. Somit ist nicht geklärt, ob Sie diese in den Endpreis einrechnen oder separat ausweisen. Der Deutsche Tourismusverband rät zur getrennten Berechnung von Mietpreis und Kurtaxe.

Die Kurtaxe fällt regional und saisonal zum Teil unterschiedlich aus. Mancherorts sind bestimmte
Personengruppen, wie Monteure, von dieser Aufenthaltsabgabe ausgenommen. Da es sich bei der Kurtaxe um eine Art
Erholungsabgabe handelt, müssen Personen, die sich zu Arbeitszwecken dort aufhalten, nicht zahlen.
Es gibt keine einheitliche deutschlandweite Regelung. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie es in Ihrer Region
geregelt ist.
Was ist mit der Kulturförderabgabe (Bettensteuer)?
Betrifft Sie eine solche Abgabe, rechnen Sie diese ebenfalls nicht in den Endpreis ein, sondern weisen sie
getrennt aus.
Ist eine Übernachtung beruflich bedingt, fällt grundsätzlich keine Kulturförderabgabe
an.
Erkundigen Sie sich, welche Nachweise Ihre Gäste hierfür am Standort Ihres Ferienhauses zu erbringen
haben (Rechnungsausstellung auf den Arbeitgeber, Zahlung der
Rechnung durch den Arbeitgeber, Ausfüllen einer Eigenbescheinigung).
Was tun, wenn die Konkurrenz sich nicht an die PAngV (Preisangabenverordnung) hält?
In diesem Fall dürfen Sie Ihren Mitbewerber kostenpflichtig abmahnen. Achten Sie darauf, wer der Mitbewerber ist. Haben Sie die fehlerhaften Preisangaben auf einem Werbe-Portal entdeckt, liegt die Verantwortung in der Regel beim Vermieter und nicht beim Portalbetreiber.
Demzufolge müssen Sie Ihre Abmahnung an den Vermieter richten und nicht an den Betreiber des Portals. Versuchen Sie die Angelegenheit mit einem Anruf oder einer E-Mail zu bereinigen und einen längeren Konflikt und Anwaltskosten zu vermeiden.
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Steuerliche Aspekte beim Vermieten von Ferienwohnungen
Bei der Vermietung von Ferienwohnungen sind steuerliche Fragestellungen zu beachten, die wir an dieser Stelle erläutern.

Was gilt hinsichtlich der Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung?
Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen unterliegt der Umsatzsteuer. Hierbei gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Im Zusammenhang mit der Übernachtung angebotene Nebenleistungen stellen Sie Ihren Gästen ebenfalls mit 7 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung.
Leistungen ohne Bezug zur Übernachtung rechnen Sie mit dem vollen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent ab. Hierzu gehören:
- Bereitstellung von Internet und Telefon
- zur Verfügung stellen von Fahrrädern und anderen Sportgeräten
- Anbieten von Gästeparkplätzen
Von der Umsatzsteuer befreit sind Sie, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Dies trifft zu, wenn Ihr Vorjahresumsatz maximal 17.500 Euro brutto betrug und ihr voraussichtlicher Umsatz während des laufenden Jahres 50.000 Euro nicht überschreitet.
Achtung: Erzielen Sie steuerpflichtige Umsätze aus einer anderen Ferienwohnung oder einem Gewerbebetrieb, müssen Sie alle Umsätze zusammenrechnen. Sobald Sie auf insgesamt mehr als 17.500 Euro kommen, entfällt die Kleinunternehmerregelung.
Was müssen Sie beachten hinsichtlich der Einkommenssteuer?
Übersteigen Ihre Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung die damit verbundenen Ausgaben, müssen Sie den Überschuss im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung deklarieren. Abzugsfähig sind Aufwendungen wie:
- Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Grundsteuer)
- Verwaltungskosten
- Kosten für Reparaturen und Renovierungen,
- Darlehenszinsen
- Gebäudeabschreibung
Einen Verlust können Sie ebenfalls geltend machen. Dauerhafte Verluste über mehrere Jahre werden nur
anerkannt, wenn Sie nachweislich Gewinne aus der Vermietung erzielen wollen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie
Ihre Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste fremdvermieten und die jährliche
Vermietungsdauer sich im für Ihre Region üblichen Durchschnitt bewegt.
Anderenfalls müssen Sie eine Prognoserechnung für die folgenden dreißig Jahre anfertigen. Nur
wenn diese im Ergebnis einen Totalgewinn ergibt, können Sie mit einer Anerkennung und der steuerlichen
Berücksichtigung
Ihrer Anfangsverluste durch das Finanzamt rechnen.
Möchten Sie eine nur zeitweise vermietete, teilweise selbst genutzte Ferienwohnung steuerlich geltend machen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieses Thema ist in der deutschen Verwaltungspraxis äußerst komplex und von Laien nur schwer durchschaubar.
Welche weiteren Abgaben müssen Sie zahlen?
Neben der Einkommenssteuer und der eventuellen Umsatzsteuer entrichten Sie als Vermieter einer Ferienwohnung
weitere Abgaben, wie die Kurtaxe oder die Bettensteuer. Diese variieren je nach Gemeinde, in der sich Ihre
Unterkunft befindet.
Sie sind verpflichtet, diese Abgaben von Ihren Feriengästen einzufordern und fristgerecht an die
zuständige
Behörde weiterzuleiten. Sofern Sie mehr als eine Ferienwohnung
vermieten, müssen Sie ab der zweiten außerdem jeweils ein Drittel des regulären
Rundfunkbeitrags zahlen.
"Europaweit bekannteste Monteurzimmer Seite!
Sehr zuvorkommend und sehr nette Mitarbeiter."
Christof Pietruschka - Nachricht vom 08.05.2020
Rechtliches rund um den Vermietungsprozess einer Ferienwohnung
Fehler bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung können teuer werden. Zum Teil drohen rechtliche Folgen. Gehen Sie Schwierigkeiten aus dem Weg, indem Sie folgende Punkte beachten, und lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell beraten.

Setzen Sie den Mietvertrag schriftlich auf
Dokumentieren Sie die Anmietung Ihrer Ferienwohnung in einem Mietvertrag, in den Sie alles schreiben, was für die Buchung relevant ist. Dazu gehören:
- Name, exakte Anschrift und Ausweisnummer des Mieters
- Reisedaten (Anzahl der Personen, An- und Abreise, optional gebuchte Leistungen wie Bettwäsche, Endreinigung, Haustier)
- der Preis (gemäß PAgnV der Endpreis)
- Reisebedingungen (Schlüsselübergabe, Hausordnung, Müllentsorgung, besondere Nutzungsbedingungen für Ausstattungsmerkmale wie Sauna, Heizung, Pool)
- Zahlungsbedingungen
- Reiserücktrittsbedingungen
Halten Sie individuelle Vereinbarungen schriftlich fest und bestehen Sie auf der Gegenzeichnung des Mietvertrages durch den Feriengast. Ist dieser nicht volljährig, benötigen Sie die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.
Verlangen Sie bei der Buchung höchstens eine Anzahlung
Bestätigen Sie ihrem künftigen Feriengast die Buchung und vergehen bis zum Reiseantritt mehr als vier
Wochen, haben Sie das Recht, eine
Anzahlung
auf den Mietpreis einzufordern. Keinesfalls dürfen Sie den kompletten Preis in einer Summe
verlangen.
Üblich sind Anzahlungen in Höhe von 10 bis 30 Prozent des Reisepreises. Alles darüber hinaus gilt
als unseriös. Den restlichen Mietpreis können Sie ab zwei bis drei Wochen vor Aufenthaltsbeginn
beanspruchen.
Erstellen Sie eine Inventarliste
Verzeichnen Sie alle in Ihrer Ferienwohnung befindlichen Möbel und Elektrogeräte, aber auch Gegenstände wie Besteck, Geschirr und Wandbilder in einer Inventarliste. Verweisen Sie Ihren Feriengast auf diese Liste und bitten Sie ihn, fehlende oder beschädigte Dinge umgehend zu melden. Versäumen Sie das Erstellen einer solchen Auflistung, wird es schwierig, Beschädigungen oder Verluste einer bestimmten Person zuzuordnen.

Sofern möglich, übernehmen Sie die Wohnungsübergabe selbst. So haben Sie bei jedem Ein- und Auszug die Gelegenheit, einen gründlichen Blick auf Ihr Eigentum zu werfen und erkennen bestehende Probleme.
Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht
Da ihre Ferienwohnung im Rahmen der Vermietung anderen
Personen zugänglich ist, unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, Sie
haben dafür zu sorgen, dass Ihre Feriengäste die Wohnung gefahrlos nutzen können und nicht zu
Schaden kommen.
Achten Sie darauf, dass die Elektrik im Haus den üblichen Sicherheitsvorschriften entspricht und beseitigen
Sie mögliche Stolperfallen. Bäume auf Ihrem Grundstück haben keine morschen Äste, die Ihren
Mietern auf den Kopf fallen. Räumen und streuen Sie bei Schnee und Eis alle Wege.
Vermieten Sie nicht doppelt
Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihrer Ferienwohnung, bevor Sie eine Buchung bestätigen. Wenn Sie eine
zweite Buchung annehmen und diese später nicht erfüllen können, sind Sie schadenersatzpflichtig
gegenüber diesem Mieter.
Im schlimmsten Fall steht der Vorwurf des Betrugs im Raum. Leider wird in dieser Branche viel Missbrauch
betrieben, sodass hier ein großes Frustpotenzial seitens der Mieter vorliegt.
Legen Sie Geld für Reparaturen zurück
In Ihrem Ferienhaus kann immer etwas kaputt gehen. Nicht selten sind:
- tropfende Wasserhähne oder Duschschläuche
- lockere Tür- und Fenstergriffe
- gerissene Jalousienbänder
- Ausfall des Kühlschranks
Legen Sie ausreichend finanzielle Mittel zurück, um kleine bis mittlere Reparaturen jederzeit vornehmen zu können.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
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Leerstand in der Nebensaison vermeiden
Außerhalb der Saison sind Sie als Vermieter froh, wenn gerade so viele Buchungen reinkommen, dass Sie die
laufenden Kosten/ Nebenkosten gedeckt bekommen.
Genau hier haben wir die richtige Lösung für Ihr Problem!
Eine Vermietung oder Untervermietung an Monteure und andere
Berufsreisende bietet die Möglichkeit, die Lücken in Ihrem Belegungsplan zu schließen.
Viele Handwerker arbeiten ganzjährig weit weg von zu Hause und sind auf eine Unterkunft in der Ferne angewiesen.
Der typische Monteur arbeitet unter der Woche auf Baustellen in ganz Deutschland. Viele Firmen buchen komplette
Wohnungen oder Pensionen für mehrere Wochen oder Monate um
den Mitarbeitern eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Baustelle zu bieten.
Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung auf Deutschland-Monteurzimmer.de und vermieten Sie Ihre Unterkunft während dieser Zeit an Monteure und Handwerker. Damit schaffen Sie
sich eine zusätzliche Einnahmequelle. Baustellen haben zu jeder Jahreszeit Saison. Daher gibt es immer
Bedarf an preiswerten Unterkünften.

Pendler und Berufsreisende benötigen die Wohnung in der Regel von Montag bis Freitag. Dadurch bleibt Ihnen am Wochenende ausreichend Zeit für die Reinigung der Räumlichkeiten. Sie können Ihr Urlaubsdomizil am Wochenende auch an andere Gäste vermieten, sodass Sie im Idealfall voll ausgelastet sind.
Lassen Sie sich nicht von Vorurteilen abschrecken
Leider herrscht noch immer das Vorurteil, Monteure wären unordentlich und würden alles schmutzig und
kaputt machen. In der Regel ist das Gegenteil der Fall. Monteure benehmen sich vernünftiger als so mancher
Urlauber.
Sie verhalten sich anständig und bemühen sich, alles ordentlich zu hinterlassen. Sie möchten die
Wohnung schließlich gern ein weiteres Mal nutzen, wenn sie wieder in der Gegend sind.
Wird versehentlich etwas beschädigt, haftet üblicherweise der Arbeitgeber und kommt für den Schaden auf. Lesen Sie unseren Artikel: Vorurteile von Vermietern gegenüber Monteuren und Handwerkern.
Beachten Sie spezielle Ansprüche von Monteuren
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung an Monteure und Handwerker vermieten, gilt es, wichtige Dinge zu beachten. So brauchen Monteure ein eigenes Bett (kein Ehe- oder Doppelbett), das sie mit niemandem teilen.
Des Weiteren erfüllt die Unterkunft folgende Voraussetzungen:
- Sie ist durch eine gute Beschilderung einfach zu finden.
- Die Zufahrtswege sind für Pkw mit Anhänger oder Lkw befahrbar.
- Es sind genügend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Monteure reisen häufig nachts oder in den frühen Morgenstunden an. Eine ausreichende Beleuchtung im
Außenbereich
ist unverzichtbar. Ideal sind Bewegungsmelder, damit Ihre Gäste nicht die Lichtschalter suchen
müssen.
Lesen Sie unseren Artikel: Einrichtung von
Monteurzimmern.
Ferienwohnung erfolgreich im Internet an Feriengäste vermieten.
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Ja, Sie können Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten. Um Ihre Ferienwohnung
erfolgreich im Internet zu präsentieren empfiehlt sich ein Portal wie
www.Deutschland-Monteurzimmer.de.
Über Vermietungsportale erreichen Sie sehr viele Zimmersuchende, die schnell und bequem eine
Ferienwohnung buchen möchten.
Die Suche nach Ihrer Ferienwohnung wird so den Zimmersuchenden enorm erleichtert. Registrieren Sie jetzt
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In der Nebensaison haben Vermieter von Ferienwohnungen mit unerwünschten Leerständen zu kämpfen. Möchten Sie das vermeiden, vermieten Sie Ihr Domizil während dieser Zeit an Monteure und Handwerker. Damit schaffen Sie sich eine zusätzliche Einnahmequelle. Baustellen haben zu jeder Jahreszeit Saison. Daher gibt es immer Bedarf an preiswerten Unterkünften.
Übersteigen Ihre Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung die damit verbundenen Ausgaben, müssen Sie den Überschuss im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung deklarieren Steuerliche Aspekte bei der Vermietung von Ferienwohnungen.
Fehler bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung können teuer werden. Zum Teil drohen rechtliche Folgen. Gehen Sie Schwierigkeiten aus dem Weg, indem Sie folgende Punkte bei der Vermietung von Ferienwohnungen beachten, und lassen Sie sich im Zweifelsfall professionell beraten
Die Ausstattung einer Ferienwohnung sollte komfortabel und praktisch sein. Im Schlafzimmer ist ein bequemes Bett sehr wichtig, damit sich die Zimmersuchenden wohlfühlen. Für die Küche sollte eine gute Basisausstattung mit den wichtigsten Geräten vorhanden sein. Dazu zählen z.B. ein Herd mit Ofen, ein Kühlschrank, sowie eine Kaffeemaschine. Die Ferienwohnung sollte, wenn möglich, über einen WLAN-Zugang verfügen.