Einfach erklärt: Mietvertrag und Beherbergungsvertrag
Arten von Verträgen für die Vermietung von Ferienwohnungen und Zimmern für Arbeiter und ihre Besonderheiten in verschiedenen Situationen |Inkl. kostenlosen Vorlagen
Die Wahl des richtigen Vertrags ist wichtig, wenn man Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermieten will. Sie fragen sich vielleicht: Welcher Vertrag ist der richtige? Miet-, Beherbergungs-, Zwischenmiete oder Untermiete? Je nachdem, ob die Vermietung privat oder gewerblich ist, ändert sich der Vertragstyp. Auch die angebotenen Serviceleistungen und die Vertragsdauer spielen eine Rolle. Es geht um die Rechte und Pflichten beider Seiten, sowie um Kündigungsfristen und Rücktrittsrechte. Am Ende klären wir, wie Sie sich rechtlich absichern können.
Dieser Leitfaden gibt Ihnen Orientierung und Antworten auf wichtige Fragen.
Am Anfang denkt man vielleicht, ein Vertrag ist nicht so wichtig. Man denkt, die Preise und Leistungen bleiben
gleich,
auch wenn es verschiedene Verträge gibt.
Doch wenn es Probleme oder Streit gibt, ist der Vertrag wichtig. Zum Beispiel:
Wenn der Kunde kurzfristig absagen will, hilft der Vertrag.
Wenn Schäden in der Wohnung sind oder jemand Geld haben will.
In Verträgen steht, welche Leistungen Vermieter und Mieter haben. Auch wie man kündigen kann, steht im Vertrag.
Man braucht nicht immer ein schriftliches Dokument, um einen gültigen Vertrag zu haben.
Trotzdem zeigt der Vertrag, ob man privat oder geschäftlich tätig ist. Das hat rechtliche Folgen.
Es gibt viele falsche Informationen, wie das 14-tägige Widerrufsrecht.
Wir wollen diese hier richtigstellen.
Welche Vertragsformen gibt es und wo liegen die Unterschiede?
Es gibt einige Eckdaten, die festlegen, welcher Vertrag für Sie in Frage kommt: Bieten Sie den Wohnraum privat
oder gewerblich an? Bieten Sie nur den Wohnraum oder zusätzliche Serviceleistungen? Für welchen Zeitraum bieten
Sie die Räumlichkeiten an? Und sind Sie selbst Mieter der Wohnung/des Zimmers oder ist es Ihr Eigentum?
Je nach Antwort kommen unterschiedliche Verträge in Betracht. Im Folgenden stellen wir die beiden üblichen
Vertragsarten und ihre verschiedenen Unterkategorien vor.
Am Ende des Artikels finden Sie hierzu einen übersichtlichen Leitfaden, der Ihnen die Suche nach dem passenden
Vertragsformat vereinfachen soll.
Unterschied zwischen Mietvertrag und Beherbergungsvertrag
Ein Mietvertrag dient der längerfristigen Überlassung von Wohnraum
und unterliegt dem Mietrecht des BGB. Der Mieter sorgt selbst für
Essen, Wäsche und die Reinigung (manchmal auch für die Endreinigung) bei der Abreise.
Ein Beherbergungsvertrag ist
ein sogenannter gemischter Vertrag mit Elementen aus Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht.
Er wird meist bei kurzzeitiger Vermietung an Feriengäste oder Monteure genutzt und ist deutlich flexibler kündbar.
Einfach gesagt: Im ersten Fall sind Sie Vermieter, im zweiten Fall Gastwirt. Dies ist wichtig, weil es
unterschiedliche Kündigungsrechte und Ansprüche gibt.
Ein Beherbergungsvertrag bedeutet immer eine gewerbliche Vermietung.
Es ist nicht wie ein Mietvertrag, der oft privat ist. Im Folgenden werden die einzelnen Teile, Unterkategorien,
Rechte und Pflichten der Verträge genau erklärt.
Monteurzimmer schon ab 5,53 € pro Monat inserieren
Volle Kostenkontrolle Zuverlässiger Service Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Im Mietvertrag gelten umfangreiche Kündigungs- und Schutzrechte für Mieter. Beim Beherbergungsvertrag haben Vermieter mehr Spielraum für individuelle Vereinbarungen, z. B. zur Hausordnung oder zum Check-in. Beide Seiten müssen sich an den vereinbarten Leistungsumfang halten – etwa bei Möblierung, Internetzugang oder Reinigung.
Kündigungsfristen, Verlängerung & Sonderkündigung
Ein klassischer Mietvertrag sieht gesetzliche Kündigungsfristen von 3 Monaten vor – auf Seiten des Vermieters nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beim Beherbergungsvertrag kann eine Kündigung oder Vertragsverlängerung individuell vereinbart werden. Auch Sonderkündigungsrechte sollten schriftlich geregelt sein.
Einfacher Mietvertrag
Der einfache Mietvertrag bedeutet, dass der Vermieter nur die Wohnung zur Verfügung stellt.
Der Mieter muss sich selbst um Essen, Wäsche und den Weg zur Arbeit kümmern. Er muss auch die Wohnung sauber
machen.
Der Vermieter stellt nur die Wohnung zur Verfügung und bietet keine zusätzlichen Dienstleistungen an.
Er akzeptiert, dass die Wohnung durch normales Wohnen abgenutzt wird.
Rechte und Pflichten im Mietvertrag
Ein Mietvertrag muss auf Papier geschrieben und von Ihnen und Ihrem Mieter unterschrieben werden.
Ein mündliches Abkommen reicht leider oft nicht aus, damit der Vertrag gültig ist. Für einen mündlichen Mietvertrag brauchen Sie einen Zeugen. Wenn es Streit gibt, kann dieser Zeuge vor Gericht sagen, was genau im Mietvertrag besprochen wurde.
Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie die vorher abgemachte Zeit einhalten.
Das ist bei einem Beherbergungsvertrag schwieriger. Eine sofortige Kündigung einer
Ferienwohnung oder eines Monteurzimmers ist nur möglich,
wenn es sehr wichtige Gründe gibt. Diese Gründe müssen vorher in einer Abmahnung bekannt gegeben werden.
Mit einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten den Vertrag gemeinsam beenden. Das geht auch vor dem Ende der
Kündigungsfrist.
Bei Monteurzimmern und Monteurwohnungen
gibt es meistens einen befristeten Mietvertrag.
Darin steht die genaue Dauer und die Kosten des Aufenthalts.
Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen. Die bekannteste Art ist der unbefristete Wohnraummietvertrag.
Dieser Vertrag gibt Menschen langfristig ein Zuhause.
In jedem Mietvertrag müssen bestimmte Informationen enthalten sein, egal um welche Art von Vertrag es sich
handelt.
Folgende Informationen sollten im Mietvertrag stehen
Die Wohnung oder das Haus, das vermietet wird
Der Mietpreis
Die Mietdauer
Die Kündigungsfristen
Die Kaution und Nebenkosten
Die Hausordnung oder Nutzungsregeln
Die Daten des Vermieters und Mieters
Wenn jemand länger als 6 Monate bleibt, muss er sich nach § 29 BMG anmelden.
Wichtig vorher zu klären: Wer ist der Vertragspartner, die Monteure oder die Firma/Arbeitgeber der
Monteure?
Diese Person ist der Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag. Ein Monteur könnte einen Schaden im Wohnraum
verursachen, aber die Firma,
die den Vertrag unterzeichnet hat, ist verantwortlich.
Wenn Sie als Vermieter Umsatzsteuer zahlen müssen, müssen Sie den Preis inklusive Mehrwertsteuer angeben.
Sie müssen Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie jährlich mehr als 22.000 Euro aus Vermietung verdienen.
Verdienen Sie weniger, sind Sie Kleinunternehmer und müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Verdienen Sie mehr als 24.500 Euro pro Jahr,
müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen.
Der Mietvertrag muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Ein Vertrag mit den oben genannten Angaben
ist für Gastwirte nicht zwingend notwendig. Wenn Sie aber einen solchen Vertrag machen, sollten Sie die oben
genannten Punkte berücksichtigen.
Vertragsvorlagen zum Download
Nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen für Ihre Vermietung.
Im Download-Bereich von Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de finden Sie rechtssichere Muster für Beherbergungsverträge, Buchungsbestätigungen, Übergabeprotokolle und mehr.
Diese helfen Ihnen, professionell und klar mit Mietern zu kommunizieren und sorgen für mehr Sicherheit im Vermietungsalltag.
Befristete und unbefristete Mietverträge
Wir haben schon über befristete und unbefristete Mietverträge gesprochen. Handwerker und Monteure können
Mietverträge für Tage, Wochen oder Monate abschließen.
Bestimmen Sie genau, wann der Mieter einzieht und wieder auszieht.
So gibt es keine Probleme mit anderen Mietern und alles ist klar geregelt.
Kurzzeitmietverträge enden, wenn die vereinbarte Zeit vorbei ist. Sie enden auch, wenn der Vertrag fristgerecht
gekündigt wird oder nach einer Aufhebungsvereinbarung.
Im Mietvertrag, egal ob befristet oder unbefristet, können Sie eine Kündigungsfrist festlegen. Wenn Sie
das nicht machen, ist der Vertrag bindend.
Dann können Sie ihn nicht einfach vor dem Beginn der Mietzeit beenden.
Der Beherbergungsvertrag
Der Vertrag zur Beherbergung von Gästen nennt man Gastaufnahmevertrag. Er zieht andere Rechte und Pflichten nach
sich als der einfache Mietvertrag. Grundsätzlich ist hierbei nicht nur der Wohnraum, sondern auch ein gewisser
Service im Vertrag festgelegt.
Diese Serviceleistungen werden, wie in einem Hotel oder einer Pension, als Inklusivleistung verstanden und nicht
separat berechnet.
Zu diesen Serviceleistungen gehören Frühstücksservice, Wäscheservice, Transfer zum Arbeitsplatz und zurück,
Bewirtung/Bedienung oder auch die
Reinigung der
Räume.
Im Kern des Vertrages zur Aufnahme eines Gasts steht ein Mietvertrag. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der
Gastwirte und Gäste.
Dies geschieht auf besondere Art und Weise.
Ein Beherbergungsvertrag ist anders als ein normaler Mietvertrag. Der Vertrag wird gültig, sobald Sie dem Gast
mündlich zusagen,
sei es am Telefon oder persönlich. Allerdings müssen Sie dies im Zweifelsfall zum Beispiel durch einen Zeugen
belegen können.
Wenn Gäste eine Unterkunft telefonisch anfragen und Sie zusagen, ist der Vertrag gültig.
Manchmal schreiben Sie den Vertrag auch auf, damit sich beide Seiten abgesichert fühlen.
Als Gastgeber sind Sie ein gewerblicher Anbieter. Das bedeutet, dass Sie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und
Einkommenssteuer zahlen müssen.
Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Je nach Größe und Bettenanzahl brauchen Sie vielleicht eine Genehmigung vom
Bauamt. Informationen dazu finden Sie beim Bauamt.
Wenn Sie nur Ihre Gäste mit Essen versorgen, brauchen Sie keine extra Erlaubnis. Wenn Sie aber auch andere Leute
verköstigen wollen,
brauchen Sie eine spezielle Erlaubnis vom Amt.
Rücktritt oder Stornierung
Es passiert manchmal, dass Mieter kurzfristig den Vertrag kündigen wollen. Gründe dafür können Krankheit,
Verzögerungen auf der Baustelle oder persönliche Gründe sein.
Mit der Buchung und Zusage gilt der Vertrag verbindlich. Daher können Sie als Vermieter die Kosten für den
vereinbarten Mietzeitraum einfordern.
Der Deutsche Hotel-
und Gaststättenverband (DEHOGA)
hat eine Beispielrechnung erstellt. Wenn Mieter nicht kommen, berücksichtigen Vermieter bestimmte Einsparungen.
Sie ziehen diese Einsparungen von den geforderten Kosten ab.
Die geschätzten Einsparungen sind:
Übernachtung mit Frühstück: 10 - 20 %
Übernachtung mit Halbpension: 30 %
Übernachtung mit Vollpension: 40 %
Diese Prozentsätze müssen nicht zwingend vom Übernachtungspreis abgezogen werden. In einem Streitfall wird der zu
zahlende Preis individuell berechnet.
Rechtlich gesehen verlangt der Vermieter bei Nichterscheinen des Gastes Vertragserfüllung, keinen Schadensersatz.
Der Grund für die Stornierung spielt keine Rolle. Der Vermieter gibt dem Gast eine Frist, in der dieser ohne
Zahlungspflicht zurücktreten kann.
Ein Recht auf Stornierung gibt es grundsätzlich für keine Seite, sobald der Vertrag geschlossen ist. Der Mieter
hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Zimmer oder die Wohnung nicht wie vereinbart bereitgestellt wird. Oft
sorgt der Vermieter für eine vergleichbare Unterkunft.
Ein Unterschied zwischen Mietvertrag und Beherbergungsvertrag ist das Hausrecht. Beim Mietvertrag erhält der
Mieter das Hausrecht. Beim Beherbergungsvertrag bleibt es beim Vermieter.
Ein Beherbergungsvertrag kann nicht einseitig gekündigt werden – weder vom Vermieter noch vom Mieter.
Sonderfälle und Sonderrechte sollten in den AGB oder einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Der
Vermieter kann dem Gast das Recht auf Besuch einräumen.
Kosten und Serviceleistungen
Schreiben Sie die angebotenen Leistungen in die Geschäftsbedingungen oder den Vertrag.
Leistungen, die extra kosten, sollten Sie als solche kennzeichnen. Der Gast muss den Gesamtpreis klar sehen
können.
Wenn die Endreinigung, Strom oder das Frühstück extra kosten, zeigen Sie diese Kosten separat an. Oder geben Sie
den Aufpreis an.
Kosten, die der Mieter nicht abwählen kann, sollten im Gesamtpreis enthalten sein.
Zum Beispiel, wenn der Gast nicht ohne Frühstück buchen kann, darf das Frühstück nicht extra kosten.
Zeigen Sie klar, welche Leistungen im Gesamtpreis enthalten sind und welche extra bezahlt werden müssen.
Für Werbung können Sie Zimmerpreise „ab ... Euro“ angeben. Zeigen Sie deutlich, wo man weitere Preisinfos finden
kann.
So wissen die Gäste genau, welche Kosten auf sie zukommen.
Schreiben Sie die Regeln meist in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Achten Sie darauf, dass sie rechtlich gültig sind.
Sonst müssen Sie für Schäden oder Kosten aufkommen, wenn einzelne Klauseln ungültig sind.
Gäste müssen die Bedingungen vor dem Buchen lesen können. Sagen Sie Ihren Gästen deutlich, dass sie diese
Bedingungen mit der Buchung akzeptieren.
Im Vertrag sollten immer Preis pro Nacht/Woche, Zahlungsart, Fälligkeit und mögliche Zusatzkosten aufgeführt sein. Bei der Vermietung an Firmen sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Buchungsbestätigung mit klaren Konditionen.
Ein Zwischenmietvertrag wird gemacht, wenn jemand seine Wohnung oder ein Zimmer für eine kurze Zeit an eine
andere Person vermietet.
Oft ist der Zwischenvermieter auch der Hauptmieter der Wohnung. Solche
Vermietungen passieren oft, wenn der Hauptmieter in den Urlaub fährt.
Es kann auch andere Gründe geben, warum der Hauptmieter kurzzeitig nicht in der Wohnung wohnt. Der Vertrag
erklärt,
wie der Zwischenmieter die Wohnung benutzen darf und endet meist automatisch an einem festgelegten Datum.
Untermietvertrag
Ein Untermietvertrag wird gemacht, wenn der Hauptmieter einen Teil oder
die ganze Wohnung an eine andere Person vermietet.
Der Hauptmieter ist dann wie ein Vermieter, bleibt aber weiterhin für die Wohnung verantwortlich gegenüber dem
Vermieter.
Im Untermietvertrag steht, welche Rechte und Pflichten der Hauptmieter und der Untermieter haben, zum Beispiel
Mietzahlungen und Kündigungsfristen.
Der Hauptmieter muss vorher die Erlaubnis des Vermieters holen, bevor er einen Untermietvertrag machen kann.
Ein einfacher
Mietvertrag heißt, dass nur die Räume vermietet werden. Der Mietvertrag muss schriftlich
sein.
Sie und der Mieter müssen ihn unterschreiben. Eine mündliche Abmachung reicht nicht aus. Der
Vertrag gilt erst,
wenn er unterschrieben ist. Sie können den Vertrag alleine kündigen. Sie müssen dazu die vorher
festgelegte
Frist einhalten.
Der Vermieter muss die Wohnung für die gesamte Mietzeit in einem Zustand halten, in dem man gut
wohnen kann. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Toiletten und die Heizung funktionieren müssen.
Der Mieter muss darauf achten, keinen Schaden zu verursachen. Er muss auch im Treppenhaus sauber
machen oder im Winter bei Schnee und Eis streuen und fegen.
Die Pflicht zur Sicherheit bedeutet
auch, dass es im Haus keine sofortigen Gefahren gibt. Diese Gefahren können durch kaputte Möbel
entstehen. Auch defekte Böden oder andere Teile der Wohnung können gefährlich sein.
Die Parteien können im Mietvertrag eine Frist für den Rücktritt vereinbaren. Das gilt für
Verträge mit oder ohne festes Enddatum. Ohne diese Frist ist der Vertrag verbindlich und kann
nicht vor Beginn der Mietzeit aufgehoben werden. In diesem Fall ist nur eine Kündigung mit Frist
möglich.
Bei beiden Fällen ist der Vermieter nicht der Eigentümer, sondern Mieter der Räumlichkeiten und
muss zunächst die Einwilligung des Hauptvermieters einholen. Die Zwischenmiete wird gerne
genutzt, wenn Mieter einer Wohnung für längere Zeit verreisen. In der zwischenzeit vermieten sie
die Wohnung an einen Zwischenmieter. Sie reduzieren durch die Weitervermietung die anfallenden
Kosten der Reise.
Bei der Untermiete kommen auch unbefristete Verträge in Betracht, wobei der
Hauptmieter während der Mietdauer noch in den Räumlichkeiten wohnen kann.
Ein Miet- oder Beherbergungsvertrag muss folgende
Punkte enthalten: - Das zu vermietende Objekt - Den Mietpreis - Den
Mietzeitraum - Die Daten des Vermieters und Mieters.
Je nach Meldegesetz des
Bundeslandes muss der Gast einen Meldeschein ausfüllen, der folgende Daten laut § 30 BMG
enthält: - Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise - Familiennamen -
Vornamen - Geburtsdatum - Staatsangehörigkeiten - Anschrift - Zahl der Mitreisenden
und ihre Staatsangehörigkeit - Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder
Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.
Es gibt gesetzliche Unterschiede. Diese regeln, welche Leistungen ein bestimmter Vertrag
enthalten darf.
Auch welche Ansprüche Vermieter und Mieter geltend machen können, wird so festgelegt. Sie regeln
den
gesetzlichen Anspruch auf
Kündigung, Rücktritt
oder Stornierung in den Verträgen.
Der gewählte Vertrag zeigt, ob Sie privat oder gewerblich tätig sind.
Das zieht bestimmte Pflichten nach sich. Bieten Sie nur den Wohnraum an? Oder bieten Sie
zusätzliche Serviceleistungen? Für welchen Zeitraum bieten Sie die Räumlichkeiten an? Sind Sie
selbst Mieter der Wohnung/des Zimmers? Oder ist es Ihr Eigentum?
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Weitere Artikel zu dem Thema die Sie interessieren werden
Meldeschein & Gästebuch im Monteurbetrieb: Was gilt?
Seit 2025 gelten neue Meldepflichten für Vermieter. Doch wer braucht noch einen Meldeschein? Und was ist mit ausländischen Gästen? Wir erklären klar und einfach, worauf Sie jetzt achten müssen.
Rechte und Pflichten bei Reservierung und Buchung | Ein Leitfaden für Vermieter
Wenn Sie privat Ferienwohnungen oder Monteurzimmer vermieten, haben Sie bestimmt viele Fragen. Oft sind Vermieter neu und haben noch wenig Erfahrung. Sie möchten Geld verdienen, indem Sie ihre Zimmer oder Wohnungen vermieten. Viele Vermieter wissen nicht genau, was das Gesetz verlangt. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.
Mustermietvertrag | Ein Überblick über die wichtigsten Klauseln inkl. kostenloser Vorlage
Vermieter vermieten die Zimmer nur für kurze Zeit an Handwerker. Häufig buchen sie das Zimmer erst am selben Tag. Es ist gut, die Buchung schriftlich festzuhalten. Nutzen Sie dafür einen Mietvertrag. Mit einem unterschriebenen Mietvertrag stellen Sie sicher, dass Sie bezahlt werden.