Einfach erklärt: Untermietvertrag für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen
Was müssen Vermieter und Mieter bei Untervermietung beachten?
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von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 4 Minuten Einrichtung Monteurzimmer

Viele Monteure wohnen zur Zwischenmiete – oft bei Kollegen oder anderen Mietern. Doch auch für diese Form der Unterbringung gelten klare Regeln. Ein Untermietvertrag kann sinnvoll sein, um Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu regeln. Doch wann ist eine Untervermietung überhaupt erlaubt? Was muss im Vertrag stehen? Und wie schützen sich Vermieter vor Missbrauch?
Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um den Untermietvertrag – speziell für Vermieter von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Ferienunterkünften.

Vermieter Informationen

Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag entsteht, wenn ein Mieter Teile oder die gesamte Wohnung an eine dritte Person weitervermietet. Gerade in Monteurzimmern oder Ferienwohnungen kann dies vorkommen, wenn z.B. ein Mitarbeiter die Unterkunft für Kollegen untervermietet. In jedem Fall braucht es dafür die Zustimmung des Vermieters.

Rechtslage: Wann ist Untervermietung erlaubt?

Wichtig: Laut § 553 BGB darf ein Mieter einzelne Räume untervermieten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus triftigen Gründen verweigern – etwa bei Überbelegung oder Sicherheitsbedenken.

Welche Informationen darf der Vermieter verlangen?

Der Vermieter darf verlangen, dass der Hauptmieter folgende Informationen über den Untermieter offenlegt: Name, Beruf, Anzahl der mitziehenden Personen sowie Dauer und Zweck der Nutzung. Diese Auskunftspflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Mietrecht.

Was muss im Untermietvertrag stehen?

Ein Untermietvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Er regelt u.a.:

  • Name und Anschrift der Parteien
  • Dauer und Umfang der Untervermietung
  • Mietpreis und Nebenkosten
  • Nutzungsregeln (z.B. Mitbenutzung von Küche, Bad)

Ein schriftlicher Vertrag dient als Beweismittel bei Konflikten. Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de bietet dafür kostenlose Vorlagen.

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Welche Kündigungsfrist gilt für Untermietverträge?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Untermietverträge richtet sich nach § 573c BGB: Drei Monate bei unbefristetem Vertrag. Bei befristeter Untervermietung endet das Mietverhältnis automatisch. Eine schriftliche Kündigung ist Pflicht.

Muss ich dem Untermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Ja, der Hauptmieter muss dem Untermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Nur so kann dieser seinen Wohnsitz ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt anmelden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Vermietung befristet oder dauerhaft ist.

Müssen sich Untermieter anmelden?

Seit Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für inländische Gäste bei kurzfristiger Vermietung. Für ausländische Gäste bleibt jedoch die handschriftliche Anmeldung mit Meldeschein nach § 29 Bundesmeldegesetz bestehen – auch bei Untervermietung.

Wer haftet für Schäden durch den Untermieter?

Der Hauptmieter haftet für alle Schäden, die sein Untermieter in der Wohnung verursacht. Das gilt auch gegenüber dem eigentlichen Vermieter. Deshalb ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit klaren Regeln zu treffen – idealerweise mit Kautionsregelung.

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Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Muss ich als Vermieter immer einverstanden sein, wenn ein Mieter untervermieten will?

Nein, nur bei berechtigtem Interesse des Vermieters besteht ein Anspruch auf Zustimmung. Die Untervermietung der gesamten Wohnung kann vom Vermieter immer abgelehnt werden.

Welche Risiken bestehen für Vermieter bei Untervermietung?

Der Vermieter hat keinen direkten Vertrag mit dem Untermieter. Schäden oder Regelverstöße muss der Hauptmieter verantworten und beheben.

Muss ich als Vermieter den Untermietvertrag sehen oder genehmigen?

Sie müssen den Vertrag nicht genehmigen, dürfen aber Informationen über den Untermieter verlangen. Die Zustimmung zur Untervermietung bleibt Ihre Entscheidung.

Wie lange darf untervermietet werden?

Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Die Mietdauer sollte im Untermietvertrag klar geregelt sein – befristet oder unbefristet mit Kündigungsfrist.

Dürfen mehrere Untermieter gleichzeitig wohnen?

Ja, aber nur wenn Sie als Vermieter zugestimmt haben und die Wohnfläche ausreichend ist. Es darf keine Überbelegung entstehen.

Was passiert bei Überbelegung?

Eine unerlaubte Übernelegung kann zur fristlosen Kündigung des Hauptmieters führen. Der Vermieter muss vorher abmahnen.

Gibt es Unterschiede zwischen Haupt- und Untermietvertrag?

Ja, der Hauptvertrag bindet Mieter und Vermieter. Der Untermietvertrag gilt nur zwischen Hauptmieter und Untermieter – ohne direkte Rechte gegenüber dem Vermieter.

Darf ich im Untermietvertrag eine Kaution verlangen?

Ja. Wie beim regulären Mietvertrag dürfen auch im Untermietvertrag bis zu drei Nettokaltmieten als Kaution vereinbart werden.

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