Auf einen Blick
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Vermietern, ihre Monteurzimmer umsatzsteuerfrei zu vermieten.
Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € (ab 1. Januar 2025) lag.
Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden – ein Hinweis auf §19 UStG ist Pflicht.
Es gelten vereinfachte Pflichten bei der Buchführung, wie etwa die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig, wenn die Vermietung dauerhaft, organisiert oder gewinnorientiert erfolgt.
Vorlagen finden Sie unten im Text als kostenlosen Download.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb. Der Betreiber muss es nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Das liegt am geringen Geschäftsumfang.
Der Betreiber muss auch keine Bilanz erstellen.
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und dann beim Finanzamt. Man kann ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen
oder Personengesellschaft betreiben. Es unterliegt nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Stattdessen gelten die allgemeinen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch die Vorschriften der Gewerbeordnung, der Steuer- und Sozialgesetze gelten.
Die Betreiber von einem Kleingewerbe müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen.
Sie zahlen je nach Gewerbesteuer
und Umsatzsteuer.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Methode zur Ermittlung des Gewinns. Dabei werden alle Einnahmen eines Jahres den tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt. Die EÜR eignet sich ideal für Kleinunternehmer und Vermieter, da sie unkompliziert ist und keine doppelte Buchführung erfordert.
Vorlage: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Dokumentieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben einfach und übersichtlich mit unserer EÜR-Vorlage – optimal für Kleinunternehmer im Vermietungsbereich.
EÜR-Vorlage herunterladenAb dem 01.01.2024 gelten erhöhte Schwellenwerte: Ab 800.000 € Jahresumsatz oder ab 80.000 € Jahresgewinn müssen die Betreiber von einem Kleingewerbe ihre Rechtsform ändern.
Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung
Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung von Monteurzimmern ist nicht immer einfach.
Verschiedene Dinge müssen beachtet werden, um herauszufinden,
ob es eine sogenannte private Vermögensverwaltung oder eine gewerbliche Tätigkeit ist.
Dies wird oft im Einzelfall entschieden. Die Abgrenzung hängt von der Art der Vermietung ab. Sie hängt auch von der Anzahl der vermieteten Objekte ab.
Zusätzlich spielt der Umfang der erbrachten Dienstleistungen eine Rolle.
Zum Beispiel gilt die Vermietung als gewerblich, wenn man zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Wartung und Verwaltung anbietet.
Man sollte sich über die rechtlichen und
steuerlichen Unterschiede bei der gewerblichen und Privaten Vermietung gut informieren, da diese große Auswirkungen haben können.
Anmeldung eines Kleingewerbes bei dem zuständigen Gewerbeamt
Wer sich entscheidet, Monteurzimmer oder Ferienwohnungen gewerblich zu vermieten, muss ein Gewerbe anmelden. Um ein Kleingewerbe anzumelden,
wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt. Dort erhalten Sie das Formular GewA1. Dieses gilt für alle Rechtsformen.
Das Formular kann je nach Gemeinde unterschiedlich aussehen. Der grundsätzliche Aufbau ist immer ähnlich.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie es beim Gewerbeamt ein. Sie müssen sich auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Das Gewerbeamt informiert die
IHK über Ihre Gründung. Von der IHK erhalten Sie dann alle weiteren Informationen zur IHK-Mitgliedschaft.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist kostengünstig. Eventuelle Beiträge für bestimmte Mitgliedschaften und die Kosten für den Gewerbeschein kommen hinzu.
Die genauen Kosten können je nach Standort und Art des Unternehmens variieren. In der Regel können Sie das Gewerbeanmeldeformular von der Website des Gewerbeamtes
herunterladen. Füllen Sie es vorab aus. Anschließend müssen Sie persönlich zum zuständigen Gewerbeamt gehen, um das Kleingewerbe anzumelden.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes beim Gewerbeamt ist obligatorisch. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt.
Die genauen Schritte und Kosten können je nach Region variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kammer zu informieren.
Checkliste zur Gewerbeanmeldung
Was braucht man für die Anmeldung als Vermieter? Mit dieser Checkliste vergessen Sie keinen wichtigen Schritt bei der Beantragung Ihrer Tätigkeit beim Gewerbeamt.
Checkliste als PDF herunterladenWann gilt man als Kleinunternehmer?
In Deutschland gibt es eine Regel im Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Regel heißt Kleinunternehmerregelung. Sie erlaubt kleinen Firmen, keine Umsatzsteuer zu zahlen. Aber wann ist man ein Kleinunternehmer?
Laut § 19 Abs. 1 UStG ist man ein Kleinunternehmer, wenn:
Ab dem 1. Januar 2025:
- Der Umsatz im letzten Jahr nicht mehr als 25.000 € betrug.
- Der Umsatz im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € betragen wird.
Beispielrechnung: So viel dürfen Sie als Kleinunternehmer einnehmen
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung bei 25.000 € Umsatz im Vorjahr. Zusätzlich dürfen Sie im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € voraussichtlich umsetzen. Die Grenze bezieht sich auf den gesamten Umsatz – also den Endpreis Ihrer Vermietung ohne Umsatzsteuer.
Beispiel: Sie vermieten zwei Monteurzimmer zum Preis von 30€ pro Nacht.
- 30€ × 30 Tage = 900€ Umsatz pro Monat und Zimmer
- 900€ × 2 Zimmer = 1.800€ Monatsumsatz
- 1.800€ × 12 Monate = 21.600€ Jahresumsatz
Ergebnis: Sie bleiben unter der Grenze von 25.000 € und gelten somit als Kleinunternehmer. Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber trotzdem eine Rechnung schreiben – mit Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG.
Es ist wichtig, diese Grenzen im Blick zu behalten, um die Kleinunternehmerregelung weiterhin anwenden zu können.
Rechtliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - speziell Mietrecht
Das Mietrecht ist ein wichtiger Teil des Gesetzes. Es gilt für alle, die eine Wohnung vermieten. Es regelt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Es geht um Themen wie Kaution, Kündigungsfristen und Mietminderung. Das Mietrecht schützt sowohl Mieter als auch Vermieter. Deshalb ist es wichtig, die passenden Paragraphen zu kennen und sie im Mietvertrag richtig zu nutzen.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das WEG regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungsbesitzern. Wenn jemand eine Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen besitzt, muss er die Interessen der Mieter und der anderen Wohnungsbesitzer beachten. Das Gesetz sagt, wie Entscheidungen in der Wohnungsbesitzer-Gemeinschaft getroffen werden. Es regelt auch, wie die Kosten für Reparaturen und Verwaltung aufgeteilt werden.
Gewerbeordnung (GewO)
Die GewO ist das Hauptgesetz für Geschäfte in Deutschland. Sie sagt, welche Tätigkeiten ein Gewerbe sind. Sie regelt auch, wie man ein Gewerbe anmeldet und unter welchen Bedingungen man es betreiben darf. Wer zum Beispiel Zimmer für Handwerker vermieten möchte, muss alle Regeln der GewO beachten.
Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.
Steuern und Abgaben
Umsatzsteuer: Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer fragen oft nach der Umsatzsteuer (Abkürzung USt; auch Mehrwertsteuer genannt; Abkürzung MwSt). Bei der Regelbesteuerung führt man die Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze an das Finanzamt ab. Man zieht die gezahlte Vorsteuer ab. Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es Besonderheiten. Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Sie dürfen dann keine Vorsteuer abziehen. Dies ist besonders interessant für Vermieter mit geringen Umsätzen.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Als Kleinunternehmer in Deutschland können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus. Tatsächlich ist es Ihnen sogar untersagt, Umsatzsteuer auszuweisen. Dies gilt, solange Sie von dieser Regelung Gebrauch machen.
Wenn Sie eine Rechnung als Kleinunternehmer ausstellen, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Kein Umsatzsteuerausweis: Sie dürfen keine Umsatzsteuer und keinen Umsatzsteuersatz (wie 19 % oder 7 %) auf der Rechnung zeigen.
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung: Es ist gut, einen Hinweis auf der Rechnung zu haben. Manchmal ist das auch notwendig. Der Hinweis sollte sagen, dass die Kleinunternehmerregelung gilt. Ein Beispieltext ist: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Alle weiteren Pflichtangaben: Neben der Umsatzsteuer müssen alle anderen wichtigen Angaben auf der# Rechnung sein. Dazu gehören die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Auch die vollständigen Namen und Adressen von Absender und Empfänger müssen drauf. Zudem muss klar sein, was genau geliefert oder geleistet wurde. Schließlich muss der Preis für die Leistung auf der Rechnung stehen.
Musterrechnung für Kleinunternehmer
Wie sieht eine korrekte Rechnung ohne Umsatzsteuer aus? Nutzen Sie unsere Vorlage mit allen Pflichtangaben nach § 19 UStG – ideal für Vermieter von Monteurzimmern.
Musterrechnung als PDF herunterladenEinkommensteuer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest, musst du das Geld in deiner Steuererklärung angeben. Oft hast du aber auch Ausgaben, die du von der Steuer abziehen kannst. Das können zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Abnutzung oder Fahrtkosten sein. Es ist wichtig, alles genau aufzuschreiben und alle Belege gut aufzubewahren.
Vertragsrecht und Mieterbeziehungen
Erstellung und Inhalte eines Mietvertrags
Ein guter Mietvertrag ist wichtig für eine erfolgreiche Vermietung. Er sollte wichtige Punkte enthalten, wie die Höhe der Miete, die Kaution und die Kündigungsfristen. Es gibt viele Vorlagen für Mietverträge im Internet. Du solltest diese Vorlagen an deine eigene Situation anpassen. Oder du lässt einen Experten die Vorlagen prüfen. Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Er hilft dabei, Konflikte zu vermeiden.
Umgang mit Konflikten und Streitigkeiten
Konflikte zwischen Mieter und Vermieter können passieren. Es ist wichtig, miteinander zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bei größeren Streitigkeiten können Mediation oder rechtliche Beratung hilfreich sein. Es ist immer gut, die eigenen Rechte und Pflichten als Vermieter zu kennen. So kann man Konflikte von vornherein vermeiden.
Was sind die Vor- und Nachteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer?
ie Vermietung von Unterkünften für kurze Zeit ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden.
Beispiele sind Monteurzimmer, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte. Portale wie www.Deutschland-Monteurzimmer.de
haben diesen Trend unterstützt. Viele kleine Unternehmer denken darüber nach, ihre Unterkünfte so zu vermieten.
Hier sind einige Vorteile und Nachteile, die man beachten sollte:
Vorteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer:
- Höhere Mieteinnahmen: Kurzzeitvermietungen lassen sich oft zu einem höheren Tagessatz vermieten als Langzeitmieten.
- Flexibilität: Der Vermieter wählt, wann er vermietet. Er entscheidet auch, wann er die Unterkunft selbst nutzen möchte. Zudem kann er sie für Familie und Freunde reservieren.
- Anpassungsfähigkeit an Marktentwicklungen: Preise passen sich schnell an Saison, Veranstaltungen oder Nachfrage an.
- Geringeres Risiko von Mietrückständen: Das Risiko ausbleibender Zahlungen ist geringer. Grund: Vorauszahlung und kurze Mietdauer.
- Steuervorteile: Kleinunternehmer können bestimmte Steuervorteile nutzen. Dies hängt davon ab, wie die Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden.
Nachteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer:
- Mehr Arbeit: Es gibt oft neue Mieter, das bedeutet mehr Arbeit wie z.B. Putzen und Reparieren.
- Abnutzung: Bei vielen Mietern nutzen sich Möbel und die Wohnung schneller ab.
- Gesetze: Manche Städte haben Regeln, die Kurzzeitvermietung einschränken. Das soll den Wohnungsmarkt schützen.
- Ärger mit Nachbarn: Manche Nachbarn stören sich an ständig neuen Gästen.
- Versicherung: Manche Versicherungen zahlen nicht für Schäden, die Kurzzeitmieter verursachen.
Kleinunternehmer und leer stehender Wohnraum
Wenn Ihr Monteurzimmer vermietet ist, ist
alles in Ordnung. Doch was, wenn der Raum leer steht, weil Sie nicht direkt im Anschluss einen neuen Mieter
gefunden haben?
Prinzipiell ist das nicht schlimm und die Kosten, die für leerstehende Monteurzimmer entstehen, können Sie sogar
als Werbungskosten abziehen. Das gilt aber nur, wenn weiterhin erkennbar ist, dass hier eine Absicht zur
Gewinnerzielung besteht. Das heißt, als Vermieter können Sie zwar ein leerstehendes Zimmer oder eine ganze freie
Wohnung haben, es muss dennoch erkennbar sein, dass Sie diesen Raum gern vermieten möchten.
Die Möglichkeit zum Abzug der Werbungskosten erlischt, wenn Sie die Räume zwischenzeitlich selbst nutzen.
Wenn sie als Gästewohnung oder Abstellfläche zum Einsatz kommen, liegt eine Eigennutzung vor und es wird Ihnen
unterstellt, dass Sie diesen Raum nicht vermieten wollen. Auch, wenn Sie ein leerstehendes Zimmer oder eine
Wohnung an einen Bekannten oder Verwandten vermieten und keinen formellen Mietvertrag geschlossen haben, hat
diese Tätigkeit keinen gewerblichen Hintergrund mehr. Die Abzugsfähigkeit der Kosten erlischt.
Es ist sinnvoll, auch mit Ihrer Familie einen ordentlichen Mietvertrag zu schließen, wenn Sie ein Monteurzimmer
kurzzeitig an diese vermieten. Der berechnete Mietbetrag darf dabei 60 Prozent der ortsüblichen Miethöhe nicht
unterschreiten, damit der Mietvertrag rechtliche Anerkennung findet.
Ist Ihre Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr erkennbar, stellt sich die Frage, ob nicht eine private
Vermögensverwaltung vorliegt. Damit wird Ihnen als Vermieter der Status des Gewerbetreibenden aberkannt und Sie
sind auch kein Kleinunternehmer mehr.
Alle Vorlagen auf einen Blick
Musterrechnung als PDF herunterladenCheckliste als PDF herunterladen
EÜR-Vorlage herunterladen
Externe Informationsquellen zu diesem Thema:
Kleinunternehmerregelung bei DMZ.de korrekt angeben
Wenn Sie Ihre Unterkunft auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de inserieren, sollten Sie als Vermieter auch klar angeben, ob Sie der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG unterliegen. Das ist besonders wichtig für Geschäftskunden, die auf eine korrekte Rechnungsstellung angewiesen sind.
Im Inserat können Sie wählen, ob Ihre Preise inklusive MwSt., zuzüglich MwSt. oder nach §19 Abs. 1 UStG „ohne Umsatzsteuer“ dargestellt werden. Bitte prüfen Sie diese Einstellung sorgfältig. Auch auf Ihren Rechnungen an Gäste muss deutlich erkennbar sein, ob Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Rechnungsstellung und Preisangaben korrekt gestalten, nutzen Sie die Ratgeber zu Rechnung und Umsatzsteuer auf DMZ.de.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung bietet eine einfache Möglichkeit, Monteurzimmer steuerlich unkompliziert zu vermieten – besonders für Einsteiger oder nebenberufliche Vermieter.
Wer die Umsatzgrenzen einhält, muss keine Umsatzsteuer abführen und spart sich viel bürokratischen Aufwand.
Wichtig ist jedoch, die Grenzen im Blick zu behalten und rechtzeitig zu prüfen, ob sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt – insbesondere bei wachsender Nachfrage oder mehreren Unterkünften.
Entdecken Sie preiswerte Unterkünfte in Deutschland.
Beliebte Städte anzeigenHäufig gestellte Fragen zu dem Thema
Nein, als Kleinunternehmer sind Sie von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit, da Sie keine Umsatzsteuer erheben.
Ja, Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann für mindestens fünf Jahre daran gebunden sind.
Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, gelten Sie ab dem folgenden Jahr als regelbesteuerter Unternehmer und müssen Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und abführen.
Nein, als Kleinunternehmer sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da Sie keine Umsatzsteuer erheben und abführen.
Ja, Sie sind verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Diese darf jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen und sollte einen Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung enthalten.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Wenn Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sind Sie grundsätzlich fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden und können erst danach zurückkehren.
Ja, Sie dürfen auch mehrere Unterkünfte vermieten, solange der Gesamtumsatz die Kleinunternehmergrenze nicht übersteigt und keine Gewerbepflicht entsteht.
Ein Kassenbuch ist nur bei Barzahlungen verpflichtend. Bei reiner Überweisung genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Belegsammlung.
Die Rechnung muss Name und Anschrift, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag und den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ enthalten.
Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Weitere Artikel zu diesem Thema, die für Sie von Interesse sein könnten
So versteuern Sie Monteurzimmer & Ferienwohnung korrekt: 7 %/19 % Umsatzsteuer richtig trennen, privat oder gewerblich sauber einstufen, Kleinunternehmer prüfen, Gewerbesteuer beachten und Bettensteuer abführen. Mit Rechnungsbeispielen und 5-Punkte-Checkliste.
Vermietung an Monteure oder Urlaubsgäste? So klappt die Steuer: Gewinn = Einnahmen – Ausgaben, 7 % auf Übernachtung, 19 % auf Zusatzleistungen, Anlage V, KUR-Regeln (25.000/100.000 €), AfA & GWG. Mit Beispielrechnung, Checkliste und passenden DMZ-Ratgebern.
Die BWA zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie Ihr Geschäft läuft. Für Vermieter von Monteurzimmern ist sie ein Schlüssel zu mehr Übersicht und Kontrolle. Sie hilft, Einnahmen, Kosten und Gewinne zu verstehen und zu vergleichen – Monat für Monat.
Geschäftsunterlagen müssen Vermieter nicht unbegrenzt aufbewahren. Für Rechnungen, Buchungsbelege oder Steuerunterlagen gelten klare Fristen. Wer diese kennt, spart Platz und vermeidet Ärger mit dem Finanzamt. Erfahren Sie hier alle wichtigen Details zu den Archivierungspflichten für Monteurzimmer und Ferienwohnungen.