Einfach erklärt:
Vermietung als Kleinunternehmer
Was Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienunterkünften wissen sollten
Inkl. Vorlagen für: Muster Rechnung als Kleinunternehmer ohne MwSt. | Checkliste für die Gewerbeanmeldung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

von Dennis Josef Meseg | 18.11.2025 8 Minuten Regelung Kleinunternehmer

Wer Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermietet, muss sich auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Eine wichtige Regelung ist die Kleinunternehmerregelung. Sie kann Ihnen als Vermieter helfen, den Aufwand zu reduzieren und auf die Umsatzsteuer zu verzichten.
Doch nicht jeder darf diese Regelung nutzen – und nicht in jeder Situation ist sie sinnvoll. In diesem Ratgeber erklären wir, wann Sie als Kleinunternehmer gelten, welche Grenzen aktuell gelten und worauf Sie achten sollten. So treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Unterkunft.

Vermieter Informationen

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb. Der Betreiber muss es nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Das liegt am geringen Geschäftsumfang. Der Betreiber muss auch keine Bilanz erstellen.

Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und dann beim Finanzamt. Man kann ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft betreiben. Es unterliegt nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Stattdessen gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch die Vorschriften der Gewerbeordnung, der Steuer- und Sozialgesetze gelten.

Die Betreiber von einem Kleingewerbe müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen. Sie zahlen je nach Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Ab dem 01.01.2024 gelten erhöhte Schwellenwerte: Ab 800.000 € Jahresumsatz oder ab 80.000 € Jahresgewinn müssen die Betreiber von einem Kleingewerbe ihre Rechtsform ändern.

Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung

Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung von Monteurzimmern ist nicht immer einfach. Verschiedene Dinge müssen beachtet werden, um herauszufinden, ob es eine sogenannte private Vermögensverwaltung oder eine gewerbliche Tätigkeit ist.

Dies wird oft im Einzelfall entschieden. Die Abgrenzung hängt von der Art der Vermietung ab. Sie hängt auch von der Anzahl der vermieteten Objekte ab. Zusätzlich spielt der Umfang der erbrachten Dienstleistungen eine Rolle.

Zum Beispiel gilt die Vermietung als gewerblich, wenn man zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Wartung und Verwaltung anbietet. Man sollte sich über die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede bei der gewerblichen und Privaten Vermietung gut informieren, da diese große Auswirkungen haben können.

Anmeldung eines Kleingewerbes bei dem zuständigen Gewerbeamt

Wer sich entscheidet, Monteurzimmer oder Ferienwohnungen gewerblich zu vermieten, muss ein Gewerbe anmelden. Um ein Kleingewerbe anzumelden, wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt. Dort erhalten Sie das Formular GewA1. Dieses gilt für alle Rechtsformen. Das Formular kann je nach Gemeinde unterschiedlich aussehen. Der grundsätzliche Aufbau ist immer ähnlich.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie es beim Gewerbeamt ein. Sie müssen sich auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Das Gewerbeamt informiert die IHK über Ihre Gründung. Von der IHK erhalten Sie dann alle weiteren Informationen zur IHK-Mitgliedschaft.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist kostengünstig. Eventuelle Beiträge für bestimmte Mitgliedschaften und die Kosten für den Gewerbeschein kommen hinzu. Die genauen Kosten können je nach Standort und Art des Unternehmens variieren. In der Regel können Sie das Gewerbeanmeldeformular von der Website des Gewerbeamtes herunterladen. Füllen Sie es vorab aus. Anschließend müssen Sie persönlich zum zuständigen Gewerbeamt gehen, um das Kleingewerbe anzumelden.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes beim Gewerbeamt ist obligatorisch. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Die genauen Schritte und Kosten können je nach Region variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kammer zu informieren.

Wann gilt man als Kleinunternehmer?

In Deutschland gibt es eine Regel im Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Regel heißt Kleinunternehmerregelung. Sie erlaubt kleinen Firmen, keine Umsatzsteuer zu zahlen. Aber wann ist man ein Kleinunternehmer?

Laut § 19 Abs. 1 UStG ist man ein Kleinunternehmer, wenn:

Es ist wichtig, diese Grenzen im Blick zu behalten, um die Kleinunternehmerregelung weiterhin anwenden zu können.

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - speziell Mietrecht

Das Mietrecht ist ein wichtiger Teil des Gesetzes. Es gilt für alle, die eine Wohnung vermieten. Es regelt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Es geht um Themen wie Kaution, Kündigungsfristen und Mietminderung. Das Mietrecht schützt sowohl Mieter als auch Vermieter. Deshalb ist es wichtig, die passenden Paragraphen zu kennen und sie im Mietvertrag richtig zu nutzen.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das WEG regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungsbesitzern. Wenn jemand eine Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen besitzt, muss er die Interessen der Mieter und der anderen Wohnungsbesitzer beachten. Das Gesetz sagt, wie Entscheidungen in der Wohnungsbesitzer-Gemeinschaft getroffen werden. Es regelt auch, wie die Kosten für Reparaturen und Verwaltung aufgeteilt werden.

Gewerbeordnung (GewO)

Die GewO ist das Hauptgesetz für Geschäfte in Deutschland. Sie sagt, welche Tätigkeiten ein Gewerbe sind. Sie regelt auch, wie man ein Gewerbe anmeldet und unter welchen Bedingungen man es betreiben darf. Wer zum Beispiel Zimmer für Handwerker vermieten möchte, muss alle Regeln der GewO beachten.

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Steuern und Abgaben

Umsatzsteuer: Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer fragen oft nach der Umsatzsteuer (Abkürzung USt; auch Mehrwertsteuer genannt; Abkürzung MwSt). Bei der Regelbesteuerung führt man die Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze an das Finanzamt ab. Man zieht die gezahlte Vorsteuer ab. Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es Besonderheiten. Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Sie dürfen dann keine Vorsteuer abziehen. Dies ist besonders interessant für Vermieter mit geringen Umsätzen.

Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Als Kleinunternehmer in Deutschland können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus. Tatsächlich ist es Ihnen sogar untersagt, Umsatzsteuer auszuweisen. Dies gilt, solange Sie von dieser Regelung Gebrauch machen.

Wenn Sie eine Rechnung als Kleinunternehmer ausstellen, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Kein Umsatzsteuerausweis: Sie dürfen keine Umsatzsteuer und keinen Umsatzsteuersatz (wie 19 % oder 7 %) auf der Rechnung zeigen.
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung: Es ist gut, einen Hinweis auf der Rechnung zu haben. Manchmal ist das auch notwendig. Der Hinweis sollte sagen, dass die Kleinunternehmerregelung gilt. Ein Beispieltext ist: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Alle weiteren Pflichtangaben: Neben der Umsatzsteuer müssen alle anderen wichtigen Angaben auf der# Rechnung sein. Dazu gehören die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Auch die vollständigen Namen und Adressen von Absender und Empfänger müssen drauf. Zudem muss klar sein, was genau geliefert oder geleistet wurde. Schließlich muss der Preis für die Leistung auf der Rechnung stehen.

Einkommensteuer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest, musst du das Geld in deiner Steuererklärung angeben. Oft hast du aber auch Ausgaben, die du von der Steuer abziehen kannst. Das können zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Abnutzung oder Fahrtkosten sein. Es ist wichtig, alles genau aufzuschreiben und alle Belege gut aufzubewahren.

Regelung Kleinunternehmer Umsatzsteuer

Vertragsrecht und Mieterbeziehungen

Erstellung und Inhalte eines Mietvertrags

Ein guter Mietvertrag ist wichtig für eine erfolgreiche Vermietung. Er sollte wichtige Punkte enthalten, wie die Höhe der Miete, die Kaution und die Kündigungsfristen. Es gibt viele Vorlagen für Mietverträge im Internet. Du solltest diese Vorlagen an deine eigene Situation anpassen. Oder du lässt einen Experten die Vorlagen prüfen. Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Er hilft dabei, Konflikte zu vermeiden.

Umgang mit Konflikten und Streitigkeiten

Konflikte zwischen Mieter und Vermieter können passieren. Es ist wichtig, miteinander zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bei größeren Streitigkeiten können Mediation oder rechtliche Beratung hilfreich sein. Es ist immer gut, die eigenen Rechte und Pflichten als Vermieter zu kennen. So kann man Konflikte von vornherein vermeiden.

Was sind die Vor- und Nachteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer?

ie Vermietung von Unterkünften für kurze Zeit ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Beispiele sind Monteurzimmer, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte. Portale wie www.Deutschland-Monteurzimmer.de haben diesen Trend unterstützt. Viele kleine Unternehmer denken darüber nach, ihre Unterkünfte so zu vermieten.

Hier sind einige Vorteile und Nachteile, die man beachten sollte:

Vorteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer:

  • Höhere Mieteinnahmen: Kurzzeitvermietungen lassen sich oft zu einem höheren Tagessatz vermieten als Langzeitmieten.
  • Flexibilität: Der Vermieter wählt, wann er vermietet. Er entscheidet auch, wann er die Unterkunft selbst nutzen möchte. Zudem kann er sie für Familie und Freunde reservieren.
  • Anpassungsfähigkeit an Marktentwicklungen: Preise passen sich schnell an Saison, Veranstaltungen oder Nachfrage an.
  • Geringeres Risiko von Mietrückständen: Das Risiko ausbleibender Zahlungen ist geringer. Grund: Vorauszahlung und kurze Mietdauer.
  • Steuervorteile: Kleinunternehmer können bestimmte Steuervorteile nutzen. Dies hängt davon ab, wie die Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden.

Nachteile der Kurzzeitvermietung als Kleinunternehmer:

  • Mehr Arbeit: Es gibt oft neue Mieter, das bedeutet mehr Arbeit wie z.B. Putzen und Reparieren.
  • Abnutzung: Bei vielen Mietern nutzen sich Möbel und die Wohnung schneller ab.
  • Gesetze: Manche Städte haben Regeln, die Kurzzeitvermietung einschränken. Das soll den Wohnungsmarkt schützen.
  • Ärger mit Nachbarn: Manche Nachbarn stören sich an ständig neuen Gästen.
  • Versicherung: Manche Versicherungen zahlen nicht für Schäden, die Kurzzeitmieter verursachen.

Kleinunternehmer und leer stehender Wohnraum

Wenn Ihr Monteurzimmer vermietet ist, ist alles in Ordnung. Doch was, wenn der Raum leer steht, weil Sie nicht direkt im Anschluss einen neuen Mieter gefunden haben?

Prinzipiell ist das nicht schlimm und die Kosten, die für leerstehende Monteurzimmer entstehen, können Sie sogar als Werbungskosten abziehen. Das gilt aber nur, wenn weiterhin erkennbar ist, dass hier eine Absicht zur Gewinnerzielung besteht. Das heißt, als Vermieter können Sie zwar ein leerstehendes Zimmer oder eine ganze freie Wohnung haben, es muss dennoch erkennbar sein, dass Sie diesen Raum gern vermieten möchten.

Die Möglichkeit zum Abzug der Werbungskosten erlischt, wenn Sie die Räume zwischenzeitlich selbst nutzen.

Wenn sie als Gästewohnung oder Abstellfläche zum Einsatz kommen, liegt eine Eigennutzung vor und es wird Ihnen unterstellt, dass Sie diesen Raum nicht vermieten wollen. Auch, wenn Sie ein leerstehendes Zimmer oder eine Wohnung an einen Bekannten oder Verwandten vermieten und keinen formellen Mietvertrag geschlossen haben, hat diese Tätigkeit keinen gewerblichen Hintergrund mehr. Die Abzugsfähigkeit der Kosten erlischt.

Es ist sinnvoll, auch mit Ihrer Familie einen ordentlichen Mietvertrag zu schließen, wenn Sie ein Monteurzimmer kurzzeitig an diese vermieten. Der berechnete Mietbetrag darf dabei 60 Prozent der ortsüblichen Miethöhe nicht unterschreiten, damit der Mietvertrag rechtliche Anerkennung findet.

Ist Ihre Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr erkennbar, stellt sich die Frage, ob nicht eine private Vermögensverwaltung vorliegt. Damit wird Ihnen als Vermieter der Status des Gewerbetreibenden aberkannt und Sie sind auch kein Kleinunternehmer mehr.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

Nein, als Kleinunternehmer sind Sie von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit, da Sie keine Umsatzsteuer erheben.

Ja, Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann für mindestens fünf Jahre daran gebunden sind.

Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, gelten Sie ab dem folgenden Jahr als regelbesteuerter Unternehmer und müssen Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und abführen.

Nein, als Kleinunternehmer sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da Sie keine Umsatzsteuer erheben und abführen.

Ja, Sie sind verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Diese darf jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen und sollte einen Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung enthalten.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Wenn Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sind Sie grundsätzlich fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden und können erst danach zurückkehren.

Ja, Sie dürfen auch mehrere Unterkünfte vermieten, solange der Gesamtumsatz die Kleinunternehmergrenze nicht übersteigt und keine Gewerbepflicht entsteht.

Ein Kassenbuch ist nur bei Barzahlungen verpflichtend. Bei reiner Überweisung genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Belegsammlung.

Die Rechnung muss Name und Anschrift, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag und den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ enthalten.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

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