Wenn Sie eine Unterkunft zur Kurzzeitvermietung
anbieten möchten, sollten Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen: Wie lange darf ich meine Unterkunft
bei einer Kurzzeitmiete vermieten und an wen eigentlich? Was habe ich bei einer Kurzzeitvermietung im Gegensatz
zu einer „normalen Vermietung“ für Vorteile? Und was für Pflichten kommen durch eine solche Vermietung auf mich zu?

Unterkunft erfolgreich im Internet an Berufsreisende und Feriengäste vermieten.
* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.pro Woche *
Die Kurzzeitvermietung als attraktive Lösung
Viele Menschen erhalten in ihrem Berufsleben die Chance für ein besonderes Projekt eine Zeit in eine
andere Stadt zu gehen – oder in ein anderes Land.
Besitzen sie zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Heim, möchten sie es selten verkaufen. Bewohnen sie eine
tolle Mietwohnung, in der sie sich wohlfühlen und schön eingerichtet haben, möchten sie genauso wenig
kündigen.
Der Grund ist einfach: Schon bald kehren sie zurück und wer weiß, ob sie wieder so ein gutes Zuhause
finden? Doch das Problem ist Folgendes: Behalten sie das alte Heim und suchen sich gleichzeitig etwas
Neues auf Zeit, führt dies zu einer Doppelbelastung durch zweifache Mietzahlungen.

Die attraktive Lösung: Eine Kurzzeitvermietung! Die eigene, bisherige Unterkunft an einen
Kurzzeitmieter weitervermieten und somit nicht leer stehen lassen.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Kurzzeitmiete, von der Sie die Kosten für eine Unterkunft decken können.
In den meisten Fällen vermieten Sie eine Unterkunft möbliert
und komplett eingerichtet weiter. Für eine solch kurze Dauer in einer neuen Umgebung lohnt es sich
nicht alles mitzunehmen.
Im selben Zuge suchen Sie ebenfalls am neuen Standort nach einer Unterkunft, die vollständig
ausgestattet ist. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und viele Kosten für einen kompletten Umzug.
Was ist eine Kurzzeitvermietung?
Kurzzeitvermietung ist eine spezielle Form der Vermietung: Eine komplett eingerichtete und möblierte
Unterkunft – egal ob Haus, Wohnung oder Zimmer – wird für einen festgelegten Zeitraum
vermietet.
Der Zeitraum bei einer Kurzzeitmiete kann von einem Tag bis zu höchstens sechs Monate andauern.
Daher ist eine Kurzzeitvermietung die perfekte Übergangslösung, um leerstehende Wohnungen oder
Zimmer zu vermeiden.
Die Kurzzeitmiete ist ein „Sonderfall“ in den üblichen Mietregelungen: Der Vertrag darf den Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.
Die Kurzzeitmiete ist ein „Sonderfall“ in den üblichen Mietregelungen: Der Vertrag darf den Zeitraum von
sechs Monaten nicht überschreiten.
Zusätzlich darf der Mieter die Unterkunft bei einer Kurzzeitvermietung nur zu einem bestimmten Zweck
verwenden, der schriftlich vereinbart werden muss: „Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch
Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels“.
Zur Kurzzeitmiete können auch Zimmer oder Wohnungen genutzt werden, die als Zweitwohnung „zu Zwecken der
Erholung oder der Freizeitgestaltung“ gemietet werden.
In Deutschland werden Kurzzeit-Unterkünfte nur an Mieter abgegeben, „die in den Räumlichkeiten keinen
Lebensmittelpunkt begründen wollen“ – also den Wohnraum nur vorübergehend brauchen. Daher beträgt die
maximale Mietdauer sechs Monate.
Aufgrund dessen werden Unterkünfte für eine Kurzzeitmiete meistens wegen einem kurzfristigen beruflichen
Wechsel des Wohnsitzes vermietet. Beispielhaft wären Messearbeiten, ein Besuch einer Messe, Bauarbeiten
oder Montagen.
Die Zielgruppe für Kurzzeitvermietungen sind:
- Arbeitnehmer (Monteure, Arbeiter, Handwerker)
- Handelsvertreter
- Messegäste / Messebesucher / Messeaustseller
- Weitere Berufsreisende und Pendler
- Studenten
- Praktikanten
- Auszubildende
- Schüler
- Kurzzeitbesucher einer Stadt
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Rechte und Pflichten bei einer Kurzzeitvermietung
Rechtlich gelten bei einer Kurzzeitvermietung die Rechte und Pflichten des
Mietrechts wie bei einer „normalen“ Miete. Als eigentlicher Mieter werden Sie zum
Kurzzeit-Vermieter und vermieten Ihre Unterkunft kurzfristig weiter.
Den Haupt-Vermieter müssen Sie darüber informieren und seine Genehmigung bekommen, dass er mit
der Kurzzeitvermietung einverstanden ist. Er kann frei darüber entscheiden, ob die Kurzzeitmiete
zustande kommt oder nicht.
Kommt es zu einer Kurzzeitmiete, schließen Sie dafür einen eigenständigen Mietvertrag: Als Hauptmieter nehmen Sie dafür die Rolle des Vermieters ein und der Kurzzeitmieter die des Mieters.

Das heißt: Als Hauptmieter haften Sie für den Kurzzeitmieter.
Ausstattungs-Gegenstände, wie zum Beispiel Möbel, die Sie in der Unterkunft für die Nutzung des
Kurzzeitmieters zurücklassen, sollten Sie schriftlich festhalten.
Ihre Verpflichtungen als Hauptmieter aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter, können Sie durch einen
Vermerk im Kurzzeitmietvertrag an den Kurzzeitmieter übertragen. Aufgaben wie Schnee schaufeln in der
Winterzeit oder Reinigen des Treppenhauses übernimmt er dann.
Die Zahlung der Miete erfolgt vom Kurzzeitmieter an Sie und Sie geben die Miete wie gewohnt an Ihren Vermieter weiter.
Als Hauptmieter sollten Sie berücksichtigen, dass Sie im Falle eines Schadens für den Kurzzeitmieter in Ihrer Unterkunft die alleinige Haftung übernehmen. Kommt es durch den entstandenen Schaden zu Renovierungs- oder Reparaturkosten, können Sie diese vom Kurzzeitmieter zurückverlangen. Ist dieser nicht dazu fähig die Zahlung zu erstatten oder weigert sich, bleibt Ihnen keine andere Option als alles allein zu bezahlen.
Auch für das Verhalten des Kurzzeitmieters übernehmen Sie die Verantwortung. Ist dieses so schlimm, dass
es nicht vom Vermieter geduldet wird, darf er den Mietvertrag mit Ihnen (fristlos) kündigen – was
zwangsweise eine Kündigung des
Kurzzeitmietvertrages nach sich zieht. Bevor es soweit kommt, spricht Ihr Vermieter in der Regel
Abmahnungen aus, die er direkt an Sie als Hauptmieter richtet.
Um sich als Kurzzeitmieter für den Fall eines Schadens in der Unterkunft besser abzusichern, gibt es die
Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung,
die dafür greift.
Als Hauptmieter lassen Sie sich am besten von Ihrem Kurzzeitmieter einen Nachweis darüber geben, dass er eine bestehende Haftpflichtversicherung besitzt und in dieser auch Mietsachen einbegriffen sind.
Einige Hauptmieter verlangen von ihren Kurzzeitmietern auch eine Kaution bei Beginn der Kurzzeitmiete. Diese können Sie im Fall eines Schadens einbehalten um die entstandenen Kosten zu decken.
Energieausweis für Vermieter einer Kurzzeit-Unterkunft
Der Energieausweis dient dazu dem Mieter Aufschluss über den energetischen Zustand bzw. die
energietechnische Qualität des Unterkunft-Gebäudes zu geben. Mieter können anhand dieser
Berechnung ermitteln, welche Energiekosten auf sie zukommen.
Den Energieausweis gibt es
entweder als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Sie unterschieden sich in den jeweils
eingetragenen Werten, das Dokument selbst ist gleich. Der Verbrauchsausweis beinhaltet den
Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre - Basis sind die jeweiligen Heizkostenabrechnungen.

Seit 2013 gilt für Vermieter eine Vorzeigepflicht des Energieausweises: Davor mussten Vermieter den
Ausweis nur auf Nachfrage der Mieter vorzeigen.
Nun muss der Energieausweis vom Vermieter unaufgefordert gezeigt werden, wenn die Unterkunft neu
vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Bei Missachtung dieser Pflicht droht ein Bußgeld von
bis zu 15.000 Euro.
Preise für das Mietobjekt einer Kurzzeitvermietung
Viele Vermieter sind sich unsicher, welchen Preis sie für ihre Unterkunft bei einer Kurzzeitvermietung
verlangen können.
Generell gilt: Preise für Kurzzeitmieten liegen in der Regel zwischen den Preisen für eine Langzeitmiete
und denen eines Hotels oder einer Pension. Sie geben sie für die Kurzzeitmieter als
„Gesamtmietpreis“
an, inklusive Nebenkosten /
Betriebskosten wie Gas, Wasser, Strom und zusätzlicher Serviceleistungen.
Folgende drei Faktoren berücksichtigen Sie bei einer Preisgestaltung für die Kurzzeitvermietung:
- Die Lage der Unterkunft: Befindet sich die Unterkunft in zentraler Lage oder liegt sie eher sehr abseits?
- Die Ausstattung der Unterkunft: Wie ist die Unterkunft im Einzelnen ausgestattet – standardmäßig oder eher luxuriöser?
- Die Größe der Unterkunft: Ist die Unterkunft eher klein, mittelgroß oder sehr groß?
Für große Unterkünfte in einer guten Lage und mit einer tollen Ausstattung können Sie als Vermieter einen höheren Preis für eine Kurzzeitvermietung verlangen, als für eine kleine Unterkunft mit einer schlechten Lage und einer Standard-Ausstattung. Eine weitere Idee sind die beliebten Saisonpreise: Im Sommer verlangen Sie mehr Geld als in der kalten Jahreszeit.
Bei der Preisfindung ist es für Sie als Vermieter stets wichtig ein vernünftiges Mittelmaß zwischen Auslastung und Gewinn zu finden. Zu hohe Preise wirken sich negativ auf die Auslastung aus: Sind die Preise zu teuer, bleiben die Mieter aus. Sind die Mietkosten zu gering, entgehet Ihnen ein möglicher Gewinn, den Sie durch die Kurzzeitvermietung haben könnten.

Fest steht: Den genauen Mietpreis können Sie als Vermieter (Hauptmieter) und Ihr
Kurzzeitmieter untereinander individuell vereinbaren. Diesen halten Sie anschließend im
Kurzzeitmietvertrag fest.
In den meisten Fällen bestehen Sie als Hauptmieter auf genau denselben Mietbetrag, den Sie auch selbst
an Ihren Vermieter zahlen. In Ausnahmen verlangen Sie eine etwas höhere Miete vom Kurzzeitmieter, damit
etwas Gewinn für Sie abfällt. Diesen Überschuss darf Ihr Vermieter nicht eingefordern. Er steht ganz
allein Ihnen als Hauptmieter zu.
Steuerrechtliche Aspekte der Kurzzeitvermietung
Auch bei Kurzzeitvermietungen schaut das Finanzamt genau hin: Gewinne aus einer Vermietung und
Verpachtung müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage V angeben.
Für Eigenheim-Nutzer, die ihre eigene Unterkunft vermieten, gibt es eine Freigrenze von 520 Euro pro
Jahr. Wichtig: Ihre Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung dürfen diese Grenze nicht überschreiten – sonst
sind die gesamten Mieteinnahmen steuerpflichtig.
Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung lassen sich auch mit den Kosten verrechnen. Holen Sie sich darüber nur die eigene Miete wieder herein und verdienen nichts daran, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Vorteile einer Kurzzeitvermietung

Für Vermieter
- Flexibilität: Sie als Vermieter entscheiden frei, für welchen Zeitraum ein Mieter Ihr Objekt bewohnen darf.
- Schutz vor Mietnomaden: Unterkünfte mit kurzen Mietzeiten sind für Mietnomaden meist uninteressant.
- Attraktive Einnahmequelle: Die Kurzzeitmiete dient als zusätzliche Einnahmequelle – die Kosten der Unterkunft werden gedeckt.
Für Mieter
- Einsparung von Kosten: Kosten für eine neue Ausstattung in der Unterkunft entfallen, wenn sie schon eingerichtet ist.
- Mietpreisvergünstigung: In der Regel sind Kurzzeitmieten wesentlich günstiger als „normale“ Mieten.
- Haftung: Der Vermieter haftet gegenüber dem Haupt-Vermieter für den Mieter.
Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Unterkünfte vermieten.

Eine komplett eingerichtete und möblierte Unterkunft wird für einen festen Zeitraum
vermietet. Der Zeitraum kann von einem Tag bis zu sechs Monate andauern.
Kurzzeitvermietung ist die perfekte Übergangslösung, um leerstehende
Wohnungen
oder Zimmer zu vermieten.
Rechtlich gelten bei einer Kurzzeitvermietung die Rechte und Pflichten des Mietrechts.
Sie als Mieter werden
Sie zum Kurzzeit-Vermieter und vermieten kurzfristig weiter.
Den Hauptvermieter müssen Sie informieren und eine Genehmigung erhalten.
Kommt es zur Kurzzeitmiete, schließen Sie einen eigenständigen Mietvertrag.
Auch bei Kurzzeitvermietungen schaut das Finanzamt hin: Gewinne aus Vermietung müssen Sie in der
Steuererklärung in der Anlage V angeben.
Wenn Sie Ihre Unterkunft
vermieten, gibt es eine Freigrenze pro Jahr. Ihre
Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung sollten diese Grenze nicht überschreiten,
sonst sind die gesamten Mieteinnahmen steuerpflichtig.