Kurzzeitvermietung von Unterkünften
Die Kurzzeitvermietung an Berufsreisende wie Monteure

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 5 Minuten
Vermieter Informationen

Wenn Sie eine Unterkunft zur Kurzzeitvermietung anbieten möchten, sollten Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen: Wie lange darf ich meine Unterkunft bei einer Kurzzeitmiete vermieten und an wen eigentlich? Was habe ich bei einer Kurzzeitvermietung im Gegensatz zu einer „normalen Vermietung“ für Vorteile? Und was für Pflichten kommen durch eine solche Vermietung auf mich zu?

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Die Kurzzeitvermietung als attraktive Lösung

Viele Menschen erhalten in ihrem Berufsleben die Chance für ein besonderes Projekt eine Zeit in eine andere Stadt zu gehen – oder in ein anderes Land.

Besitzen sie zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Heim, möchten sie es selten verkaufen. Bewohnen sie eine tolle Mietwohnung, in der sie sich wohlfühlen und schön eingerichtet haben, möchten sie genauso wenig kündigen.

Der Grund ist einfach: Schon bald kehren sie zurück und wer weiß, ob sie wieder so ein gutes Zuhause finden? Doch das Problem ist Folgendes: Behalten sie das alte Heim und suchen sich gleichzeitig etwas Neues auf Zeit, führt dies zu einer Doppelbelastung durch zweifache Mietzahlungen.

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Die attraktive Lösung: Eine Kurzzeitvermietung! Die eigene, bisherige Unterkunft an einen Kurzzeitmieter weitervermieten und somit nicht leer stehen lassen.

Gleichzeitig erhalten Sie eine Kurzzeitmiete, von der Sie die Kosten für eine Unterkunft decken können. In den meisten Fällen vermieten Sie eine Unterkunft möbliert und komplett eingerichtet weiter. Für eine solch kurze Dauer in einer neuen Umgebung lohnt es sich nicht alles mitzunehmen.

Im selben Zuge suchen Sie ebenfalls am neuen Standort nach einer Unterkunft, die vollständig ausgestattet ist. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und viele Kosten für einen kompletten Umzug.

Was ist eine Kurzzeitvermietung?

Kurzzeitvermietung ist eine spezielle Form der Vermietung: Eine komplett eingerichtete und möblierte Unterkunft – egal ob Haus, Wohnung oder Zimmer – wird für einen festgelegten Zeitraum vermietet.

Der Zeitraum bei einer Kurzzeitmiete kann von einem Tag bis zu höchstens sechs Monate andauern. Daher ist eine Kurzzeitvermietung die perfekte Übergangslösung, um leerstehende Wohnungen oder Zimmer zu vermeiden.

Die Kurzzeitmiete ist ein „Sonderfall“ in den üblichen Mietregelungen: Der Vertrag darf den Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.

Die Kurzzeitmiete ist ein „Sonderfall“ in den üblichen Mietregelungen: Der Vertrag darf den Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.

Zusätzlich darf der Mieter die Unterkunft bei einer Kurzzeitvermietung nur zu einem bestimmten Zweck verwenden, der schriftlich vereinbart werden muss: „Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels“.

Zur Kurzzeitmiete können auch Zimmer oder Wohnungen genutzt werden, die als Zweitwohnung „zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung“ gemietet werden.

In Deutschland werden Kurzzeit-Unterkünfte nur an Mieter abgegeben, „die in den Räumlichkeiten keinen Lebensmittelpunkt begründen wollen“ – also den Wohnraum nur vorübergehend brauchen. Daher beträgt die maximale Mietdauer sechs Monate.

Aufgrund dessen werden Unterkünfte für eine Kurzzeitmiete meistens wegen einem kurzfristigen beruflichen Wechsel des Wohnsitzes vermietet. Beispielhaft wären Messearbeiten, ein Besuch einer Messe, Bauarbeiten oder Montagen.

Die Zielgruppe für Kurzzeitvermietungen sind:

  • Arbeitnehmer (Monteure, Arbeiter, Handwerker)
  • Handelsvertreter
  • Messegäste / Messebesucher / Messeaustseller
  • Weitere Berufsreisende und Pendler
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Auszubildende
  • Schüler
  • Kurzzeitbesucher einer Stadt
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Rechte und Pflichten bei einer Kurzzeitvermietung

Rechtlich gelten bei einer Kurzzeitvermietung die Rechte und Pflichten des Mietrechts wie bei einer „normalen“ Miete. Als eigentlicher Mieter werden Sie zum Kurzzeit-Vermieter und vermieten Ihre Unterkunft kurzfristig weiter.

Den Haupt-Vermieter müssen Sie darüber informieren und seine Genehmigung bekommen, dass er mit der Kurzzeitvermietung einverstanden ist. Er kann frei darüber entscheiden, ob die Kurzzeitmiete zustande kommt oder nicht.

Kommt es zu einer Kurzzeitmiete, schließen Sie dafür einen eigenständigen Mietvertrag: Als Hauptmieter nehmen Sie dafür die Rolle des Vermieters ein und der Kurzzeitmieter die des Mieters.

Kurzzeitvermietung Rechte und Pflichten

Das heißt: Als Hauptmieter haften Sie für den Kurzzeitmieter.

Ausstattungs-Gegenstände, wie zum Beispiel Möbel, die Sie in der Unterkunft für die Nutzung des Kurzzeitmieters zurücklassen, sollten Sie schriftlich festhalten.

Ihre Verpflichtungen als Hauptmieter aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter, können Sie durch einen Vermerk im Kurzzeitmietvertrag an den Kurzzeitmieter übertragen. Aufgaben wie Schnee schaufeln in der Winterzeit oder Reinigen des Treppenhauses übernimmt er dann.

Die Zahlung der Miete erfolgt vom Kurzzeitmieter an Sie und Sie geben die Miete wie gewohnt an Ihren Vermieter weiter.

Als Hauptmieter sollten Sie berücksichtigen, dass Sie im Falle eines Schadens für den Kurzzeitmieter in Ihrer Unterkunft die alleinige Haftung übernehmen. Kommt es durch den entstandenen Schaden zu Renovierungs- oder Reparaturkosten, können Sie diese vom Kurzzeitmieter zurückverlangen. Ist dieser nicht dazu fähig die Zahlung zu erstatten oder weigert sich, bleibt Ihnen keine andere Option als alles allein zu bezahlen.

Auch für das Verhalten des Kurzzeitmieters übernehmen Sie die Verantwortung. Ist dieses so schlimm, dass es nicht vom Vermieter geduldet wird, darf er den Mietvertrag mit Ihnen (fristlos) kündigen – was zwangsweise eine Kündigung des Kurzzeitmietvertrages nach sich zieht. Bevor es soweit kommt, spricht Ihr Vermieter in der Regel Abmahnungen aus, die er direkt an Sie als Hauptmieter richtet.

Um sich als Kurzzeitmieter für den Fall eines Schadens in der Unterkunft besser abzusichern, gibt es die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung, die dafür greift.

Als Hauptmieter lassen Sie sich am besten von Ihrem Kurzzeitmieter einen Nachweis darüber geben, dass er eine bestehende Haftpflichtversicherung besitzt und in dieser auch Mietsachen einbegriffen sind.

Einige Hauptmieter verlangen von ihren Kurzzeitmietern auch eine Kaution bei Beginn der Kurzzeitmiete. Diese können Sie im Fall eines Schadens einbehalten um die entstandenen Kosten zu decken.

Energieausweis für Vermieter einer Kurzzeit-Unterkunft

Der Energieausweis dient dazu dem Mieter Aufschluss über den energetischen Zustand bzw. die energietechnische Qualität des Unterkunft-Gebäudes zu geben. Mieter können anhand dieser Berechnung ermitteln, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Den Energieausweis gibt es entweder als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Sie unterschieden sich in den jeweils eingetragenen Werten, das Dokument selbst ist gleich. Der Verbrauchsausweis beinhaltet den Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre - Basis sind die jeweiligen Heizkostenabrechnungen.

Kurzzeitvermietung Energieausweis

Seit 2013 gilt für Vermieter eine Vorzeigepflicht des Energieausweises: Davor mussten Vermieter den Ausweis nur auf Nachfrage der Mieter vorzeigen.

Nun muss der Energieausweis vom Vermieter unaufgefordert gezeigt werden, wenn die Unterkunft neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Bei Missachtung dieser Pflicht droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Preise für das Mietobjekt einer Kurzzeitvermietung

Viele Vermieter sind sich unsicher, welchen Preis sie für ihre Unterkunft bei einer Kurzzeitvermietung verlangen können.

Generell gilt: Preise für Kurzzeitmieten liegen in der Regel zwischen den Preisen für eine Langzeitmiete und denen eines Hotels oder einer Pension. Sie geben sie für die Kurzzeitmieter als „Gesamtmietpreis“ an, inklusive Nebenkosten / Betriebskosten wie Gas, Wasser, Strom und zusätzlicher Serviceleistungen.

Folgende drei Faktoren berücksichtigen Sie bei einer Preisgestaltung für die Kurzzeitvermietung:

  • Die Lage der Unterkunft: Befindet sich die Unterkunft in zentraler Lage oder liegt sie eher sehr abseits?
  • Die Ausstattung der Unterkunft: Wie ist die Unterkunft im Einzelnen ausgestattet – standardmäßig oder eher luxuriöser?
  • Die Größe der Unterkunft: Ist die Unterkunft eher klein, mittelgroß oder sehr groß?

Für große Unterkünfte in einer guten Lage und mit einer tollen Ausstattung können Sie als Vermieter einen höheren Preis für eine Kurzzeitvermietung verlangen, als für eine kleine Unterkunft mit einer schlechten Lage und einer Standard-Ausstattung. Eine weitere Idee sind die beliebten Saisonpreise: Im Sommer verlangen Sie mehr Geld als in der kalten Jahreszeit.

Bei der Preisfindung ist es für Sie als Vermieter stets wichtig ein vernünftiges Mittelmaß zwischen Auslastung und Gewinn zu finden. Zu hohe Preise wirken sich negativ auf die Auslastung aus: Sind die Preise zu teuer, bleiben die Mieter aus. Sind die Mietkosten zu gering, entgehet Ihnen ein möglicher Gewinn, den Sie durch die Kurzzeitvermietung haben könnten.

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Fest steht: Den genauen Mietpreis können Sie als Vermieter (Hauptmieter) und Ihr Kurzzeitmieter untereinander individuell vereinbaren. Diesen halten Sie anschließend im Kurzzeitmietvertrag fest.

In den meisten Fällen bestehen Sie als Hauptmieter auf genau denselben Mietbetrag, den Sie auch selbst an Ihren Vermieter zahlen. In Ausnahmen verlangen Sie eine etwas höhere Miete vom Kurzzeitmieter, damit etwas Gewinn für Sie abfällt. Diesen Überschuss darf Ihr Vermieter nicht eingefordern. Er steht ganz allein Ihnen als Hauptmieter zu.

Steuerrechtliche Aspekte der Kurzzeitvermietung

Auch bei Kurzzeitvermietungen schaut das Finanzamt genau hin: Gewinne aus einer Vermietung und Verpachtung müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage V angeben.

Für Eigenheim-Nutzer, die ihre eigene Unterkunft vermieten, gibt es eine Freigrenze von 520 Euro pro Jahr. Wichtig: Ihre Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung dürfen diese Grenze nicht überschreiten – sonst sind die gesamten Mieteinnahmen steuerpflichtig.

Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung lassen sich auch mit den Kosten verrechnen. Holen Sie sich darüber nur die eigene Miete wieder herein und verdienen nichts daran, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Vorteile einer Kurzzeitvermietung

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Für Vermieter

  • Flexibilität: Sie als Vermieter entscheiden frei, für welchen Zeitraum ein Mieter Ihr Objekt bewohnen darf.
  • Schutz vor Mietnomaden: Unterkünfte mit kurzen Mietzeiten sind für Mietnomaden meist uninteressant.
  • Attraktive Einnahmequelle: Die Kurzzeitmiete dient als zusätzliche Einnahmequelle – die Kosten der Unterkunft werden gedeckt.

Für Mieter

  • Einsparung von Kosten: Kosten für eine neue Ausstattung in der Unterkunft entfallen, wenn sie schon eingerichtet ist.
  • Mietpreisvergünstigung: In der Regel sind Kurzzeitmieten wesentlich günstiger als „normale“ Mieten.
  • Haftung: Der Vermieter haftet gegenüber dem Haupt-Vermieter für den Mieter.
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Eine komplett eingerichtete und möblierte Unterkunft wird für einen festen Zeitraum vermietet. Der Zeitraum kann von einem Tag bis zu sechs Monate andauern.

Kurzzeitvermietung ist die perfekte Übergangslösung, um leerstehende Wohnungen oder Zimmer zu vermieten.

Rechtlich gelten bei einer Kurzzeitvermietung die Rechte und Pflichten des Mietrechts. Sie als Mieter werden Sie zum Kurzzeit-Vermieter und vermieten kurzfristig weiter.

Den Hauptvermieter müssen Sie informieren und eine Genehmigung erhalten. Kommt es zur Kurzzeitmiete, schließen Sie einen eigenständigen Mietvertrag.

Auch bei Kurzzeitvermietungen schaut das Finanzamt hin: Gewinne aus Vermietung müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage V angeben.

Wenn Sie Ihre Unterkunft vermieten, gibt es eine Freigrenze pro Jahr. Ihre Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung sollten diese Grenze nicht überschreiten, sonst sind die gesamten Mieteinnahmen steuerpflichtig.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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