Rechte und Pflichten als Mieter einer Unterkunft
Als Mieter müssen Sie die Miete zu jedem vereinbarten Zeitpunkt zahlen. Es spielt keine Rolle,
ob Sie das Zimmer, die Wohnung oder Unterkunft in dieser Zeit genutzt haben oder nicht. Der Mietvertrag verpflichtet Sie zur Zahlung.
Zu Ihren Rechten gehört, dass das Zimmer, die Wohnung oder Unterkunft in einem bewohnbaren Zustand sein muss. Sie haben Anspruch auf die
vereinbarten Leistungen vom Vermieter. Dazu gehört auch, dass Sie die Wohnung pfleglich behandeln und die
Hausordnung beachten.
Zu Ihren Rechten gehört:
- Die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten.
- Die vereinbarten Leistungen vom Vermieter zu erhalten, z. B. WLAN, Bettwäsche und Handtücher.
Sie sind verpflichtet:
- Die Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen.
- Die Wohnung pfleglich zu behandeln und das Eigentum des Vermieters zu respektieren.
- Schäden an der Wohnung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Die Wohnung in angemessener Weise zu nutzen und die Hausordnung zu beachten.

Mängel und Schäden
Wenn Sie Mängel oder Probleme in der
Unterkunft bemerken, sagen Sie dem Vermieter sofort Bescheid.
Machen Sie Fotos als Beweis. Der Vermieter muss die Mängel in angemessener Zeit beheben. Notwendige
Reparaturen müssen Sie akzeptieren. Oder Sie können vereinbaren, dass die Reparaturen nach Ihrem Auszug gemacht
werden, wenn es nichts Dringendes ist.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts einen Schaden in der
Unterkunft verursacht haben,
sagen Sie es sofort dem Vermieter. Der Schaden wird meistens von der Kaution abgezogen.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigungsbedingungen für Ferienwohnungen und
Monteurzimmer sind unterschiedlich.
Normalerweise kann man nur bis zu einem bestimmten Datum vor Reisebeginn kündigen.
Bei Monteurzimmern gibt es oft kürzere Fristen. Wenn Sie früher abreisen, kann der Vermieter die volle Miete
verlangen, abzüglich der eingesparten Kosten.
Wichtige Punkte im Mietvertrag
Wenn Sie einen Mietvertrag für ein Monteurzimmer abschließen, sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
- Mietdauer und Kündigungsfristen: Diese sollten im Vertrag klar sein.
- Mietpreis und Nebenkosten: Schauen Sie, welche Kosten im Mietpreis enthalten sind und ob es zusätzliche Kosten gibt. Beachten Sie auch die Regeln zur Reinigung.
- Haftung für Schäden: Klären Sie, wer für Schäden verantwortlich ist. Achten Sie auf die Kaution.
- Zugang zu Einrichtungen: Prüfen Sie, welche Einrichtungen Sie nutzen dürfen, wie Küche, Bad oder WLAN.
- Datenschutz: Ihre Daten sollten im Mietvertrag geschützt sein.

Aus dem Mietvertrag aussteigen
Als Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag einer Ferienwohnung herauszukommen, ist in der Regel schwierig, aber nicht unmöglich.
Einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags
Sprechen Sie mit dem Vermieter und versuchen Sie, eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags zu erreichen. Dies ist die einfachste und schnellste Lösung, wenn der Vermieter kooperativ ist. Bieten Sie ihm ggf. an, die Kosten für die Suche nach einem Nachmieter zu übernehmen.
Kündigung durch den Vermieter
Auch der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig kündigen, zum Beispiel, wenn er die Wohnung selbst braucht oder
wenn der Mieter seine Pflichten stark vernachlässigt.
Jeder, Mieter und Vermieter, hat verschiedene Möglichkeiten, einen Mietvertrag zu beenden.
Sonderkündigungsrecht
In manchen Fällen können Sie den Mietvertrag früher beenden. Das ist das Sonderkündigungsrecht.
Sie müssen dann nicht die normale Kündigungszeit einhalten. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag und die Gesetze.
Gründe für ein Sonderkündigungsrecht können sein:
- Schlimme Mängel in der Wohnung: Wenn die Wohnung sehr kaputt ist und man sie kaum noch nutzen kann, dürfen Sie vielleicht sofort kündigen.
- Beruflicher Umzug: Wenn Sie wegen Ihrer Arbeit in eine andere Stadt ziehen müssen, können Sie eventuell früher kündigen.
- Krankheit: Eine schwere Krankheit kann ein Grund für das Sonderkündigungsrecht sein.
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Beliebte Städte anzeigenDer Gastaufnahmevertrag ist immer die richtige Wahl, wenn Sie nicht nur die Unterkunft bereitstellen, sondern auch weitere Leistungen erbringen. Dazu könnte die Reinigung der Wäsche oder die Instandhaltung des Zimmers zählen. - Ihre Gäste kümmern sich um die Reinigung, die Verpflegung und auch die Wäsche selbst? In diesem Fall ist ein simpler Mietvertrag die bessere Option, da Sie keine weiteren Leistungen erbringen.
Eine Möglichkeit ist, einen zusätzlichen Vertrag zu machen, in dem steht, dass beide Seiten den Mietvertrag früher beenden möchten. Normalerweise kann ein Mietvertrag für eine bestimmte Zeit nicht sofort beendet werden. Wenn der Mieter aber gegen die Regeln im Vertrag verstößt, kann der Vermieter den Vertrag beenden.
Bei einem 'normalen' Mietvertrag liegt das Hausrecht beim Mieter. Bei einem Gastaufnahmevertrag, bleibt das Hausrecht beim Vermieter. Dieses besagt, dass Sie den Mieter bei unangemessenem Verhalten – salopp gesagt – rausschmeißen können. Allerdings müssen hier triftige Gründe vorliegen.