Einfach erklärt: Mängel im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung – Was tun!? Ihre Rechte als Mieter - Schadenersatz bei der Anmietung von Unterkünften

von Dennis Josef Meseg | 26.02.2025 | 4 Minuten Mängel im Monteurzimmer oder Ferienwohnung

Sie betreten Ihr Monteurzimmer und stellen sofortige Mängel fest: eine defekte Heizung, starke Verschmutzungen oder sogar Schimmel. Was tun? Welche Rechte haben Sie als Mieter? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Mängel richtig dokumentieren, wann Sie Anspruch auf Mietminderung oder Schadenersatz haben und welche Unterschiede es zwischen privater und gewerblicher Vermietung gibt.

Was tun bei Problemen mit der Unterkunft?

Anleitungen für den Umgang mit Mängeln oder Konflikten mit Vermietern

Nicht immer läuft in einer gemieteten Unterkunft alles reibungslos. Mängel wie kaputte Heizung, fehlendes WLAN oder Streitigkeiten mit dem Vermieter können schnell den Aufenthalt belasten. Doch keine Sorge: Mit den richtigen Schritten können Sie die meisten Probleme lösen. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Was darf ich als Mieter erwarten?

Ein Monteurzimmer muss in einem vertragsgemäßen Zustand sein. Der Vermieter muss gewährleisten, dass:

  • Das Zimmer der gebuchten Ausstattung entspricht.
  • Die Möbel und Geräte funktionsfähig sind.
  • Keine unzumutbaren Verschmutzungen oder Schäden vorliegen.

Was gilt als Mangel?

Mangel Beispiel Folge
Defekte Einrichtung Kaputtes Bett, nicht funktionierende Heizung Beanstandung & Reparaturforderung
Hygienische Mängel Schimmel, starke Verschmutzungen Mietminderung möglich
Lärmbeeinträchtigung Baustellenlärm, laute Nachbarn Reklamation, ggf. Mietminderung

Mängel in der Unterkunft – So handeln Sie richtig

Wenn Sie Mängel in der Unterkunft entdecken, gehen Sie wie folgt vor:

  • Mangel dokumentieren: Machen Sie Fotos von dem Problem (z. B. kaputte Möbel, Schimmel oder defekte Geräte).
  • Vermieter informieren: Melden Sie den Mangel sofort. Am besten nutzen Sie dazu E-Mail oder Messenger, um die Kommunikation nachweisbar zu machen.
  • Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine klare Frist, um den Mangel zu beheben (z. B. 2-3 Tage bei kleineren Problemen).
  • Mietminderung prüfen: Falls der Mangel weiterhin besteht und Ihren Aufenthalt stark beeinträchtigt, können Sie eine Mietminderung verlangen.
Beispiel: Funktioniert die Heizung im Winter nicht, dürfen Sie eine schnelle Reparatur erwarten. Gelingt dies nicht, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.
Mängel im Monteurzimmer oder Ferienwohnung

Was tun bei Konflikten mit dem Vermieter?

Manchmal kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder Streit mit dem Vermieter. So lösen Sie Konflikte möglichst schnell:

  • Ruhe bewahren: Bleiben Sie sachlich und freundlich, auch wenn Sie sich ärgern.
  • Alles schriftlich festhalten: Wichtige Absprachen oder Beschwerden sollten Sie immer schriftlich dokumentieren. So haben Sie Beweise.
  • Rechte kennen: Informieren Sie sich, welche Ansprüche Sie als Mieter haben. Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel zu beheben und die Unterkunft in einem bewohnbaren Zustand zu halten.
  • Hilfe suchen: Wenn keine Lösung möglich ist, können Sie sich an einen Mieterverein oder eine rechtliche Beratung wenden.
    Tipp: Notieren Sie sich alle Gespräche und die zugesagten Lösungen. Das kann später helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Wie dokumentiere ich Mängel?

Um einen Mangel geltend zu machen, ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Fotos machen: Erfassen Sie den Mangel visuell.
  2. Zeugen hinzuziehen: Lassen Sie sich den Mangel von Mitbewohnern oder Kollegen bestätigen.
  3. Datum und Uhrzeit notieren: Halten Sie fest, wann der Mangel aufgetreten ist.
Mängel im Monteurzimmer Beweise Beweisfoto

Mängel richtig melden

Wenn Sie einen Mangel in Ihrer Unterkunft feststellen, sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Klären Sie, ob er bereit und in der Lage ist, den Schaden zu beheben oder Ihnen möglicherweise preislich entgegenkommt. Sollte keine Einigung möglich sein, melden Sie die dokumentierten Mängel schriftlich – am besten per E-Mail, damit Sie einen Nachweis haben.

In Ihrer Nachricht sollten Sie eine realistische Frist zur Behebung setzen, denn der Vermieter hat das Recht, den Schaden zunächst selbst zu beheben. Geben Sie ihm daher ausreichend Zeit für die Nachbesserung, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

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Wann darf ich den Vertrag kündigen?

In schweren Fällen dürfen Sie die Unterkunft vorzeitig verlassen. Das gilt, wenn:

  • Der Vermieter erhebliche Mängel nicht behebt (z. B. kein Wasser oder Strom).
  • Die Unterkunft unbewohnbar ist (z. B. durch Schimmel oder starke Schäden).
  • Der Vermieter mehrfach gegen Ihre Privatsphäre verstößt (z. B. unangekündigte Besuche).

Sprechen Sie eine Kündigung immer schriftlich aus und bewahren Sie eine Kopie auf.

Tipps, um Probleme zu vermeiden

  • Unterkunft vorab prüfen: Achten Sie bei der Buchung auf Bewertungen und fragen Sie nach wichtigen Details (z. B. WLAN, Heizung, Zustand der Möbel).
  • Mängel sofort melden: Warten Sie nicht, bis sich Probleme verschlimmern.
  • Alles schriftlich regeln: Halten Sie Absprachen und Übergaben schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Fotos machen: Fotografieren Sie die Unterkunft bei Einzug und Auszug. So können Sie Streit über Schäden vermeiden.

Mietminderung – Wann und wie?

Falls der Mangel nicht behoben wird, können Sie eine Mietminderung geltend machen:

  • Heizungsausfall im Winter: Bis zu 50 % Mietminderung.
  • Defekte Dusche oder Toilette: Bis zu 30 % Mietminderung.
  • Insektenbefall: Bis zu 25 % Mietminderung.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Mangel in der Unterkunft entdecke?
  • Dokumentieren Sie den Mangel (z. B. mit Fotos).
  • Informieren Sie den Vermieter sofort, am besten schriftlich (per E-Mail oder Messenger).
  • Setzen Sie eine Frist, damit der Mangel behoben wird.
  • Falls der Mangel nicht behoben wird, prüfen Sie, ob eine Mietminderung möglich ist.
Darf ich einen Mangel selbst beheben?

Ja, aber nur, wenn der Vermieter trotz Meldung und Fristsetzung nichts unternimmt.

  • Wichtig: Informieren Sie den Vermieter vorher und dokumentieren Sie alles (Fotos, Quittungen).
  • Die Reparatur muss notwendig und angemessen sein, z. B. eine Heizung im Winter.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?

Sie können vorzeitig kündigen, wenn:

  • Erhebliche Mängel nicht behoben werden (z. B. kein Wasser oder Strom).
  • Die Unterkunft unbewohnbar ist (z. B. durch Schimmel oder große Schäden).
  • Der Vermieter Ihre Privatsphäre verletzt (z. B. durch unangekündigte Besuche).

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung auf.


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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