Einfach erklärt: Einkommenssteuer für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen | So machen Ihre Mieteinnahmen auch dem Finanzamt Freude

von Dennis Josef Meseg | 10.01.2025 | 5 Minuten Einkommensteuer Vermieter

Vermieten Sie eine Ferienwohnung oder ein Zimmer an Arbeiter? Bekommen Sie dafür Geld? Dann müssen Sie dafür in der Regel auch Steuern zahlen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Wir erklären Ihnen, welche Formulare Sie ausfüllen müssen. Sie erfahren, welche Einnahmen (Geld, das Sie bekommen) und Ausgaben (Geld, das Sie ausgeben) wichtig sind. Mit unserem Ratgeber können Sie Ihre Steuerunterlagen einfach und richtig ausfüllen.

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Einkommensteuer als Vermieter von Unterkünften

Steuerrecht ist für viele Leute kompliziert. Viele haben Angst, bei der Steuererklärung Fehler zu machen. Keine Sorge, Sie müssen kein Experte sein. Wichtig ist, zu wissen, was für Sie wichtig ist.

Dieser Text hilft Ihnen bei der Steuererklärung als Vermieter. Sie finden hier Tipps, wie Sie Steuern sparen können.

Müssen Vermieter Steuern zahlen?

Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Ferienunterkunft oder Monteurunterkunft vermieten.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht: Sie vermieten Ihre Unterkunft dauerhaft, um Geld zu verdienen.
  • Vermietung aus Liebhaberei: Sie vermieten Ihre Unterkunft nur ab und zu, ohne dass Sie damit viel Geld verdienen wollen.
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Gewinnerzielungsabsicht

Wenn Sie Ihre Unterkunft dauerhaft vermieten, müssen Sie die Einnahmen versteuern. Es ist egal, ob Sie Gewinn machen oder nicht. Wichtig ist, dass Sie die Absicht haben, Gewinn zu erzielen.

Liebhaberei

Wenn Sie Ihre Unterkunft nur selten vermieten, müssen Sie die Einnahmen nicht versteuern. Das gilt aber nur, wenn Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Unterkunft nur an Freunde oder Verwandte vermieten.


Ferienunterkunft und Monteurunterkunft MIT oder OHNE Eigennutzung

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Versteuerung Ihrer Ferienunterkunft oder Ihrer Monteurzimmer/ Monteurwohnung ist die Unterscheidung zwischen Vermietung mit Eigennutzung und Vermietung ohne Eigennutzung.

Vermietung ohne Eigennutzung bedeutet, dass die Immobilie ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste, Monteure und andere Berufsreisende bestimmt ist. Sie selbst nutzen die Unterkunft nicht.

Vermietung mit Eigennutzung bedeutet, dass Sie die Unterkunft sowohl selbst nutzen als auch an Gäste vermieten.

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Wesentliche Kriterien für die Unterscheidung


  • Vermietungsabsicht
    Vermieten Sie die Unterkunft nur gelegentlich oder streben Sie eine dauerhafte Vermietung an?

  • Vermietungsdauer
    Wie viele Tage im Jahr wird die Unterkunft tatsächlich vermietet?

  • Ausstattung der Unterkunft
    Ist die Unterkunft für Ihre eigenen Bedürfnisse ausreichend ausgestattet?

  • Beauftragung eines Vermittlers
    Haben Sie einen Vermittler beauftragt, der die Unterkunft ganzjährig vermietet?

Hinweise auf eine Vermietung ohne Eigennutzung

  • Die Unterkunft wird ganzjährig oder zumindest den Großteil des Jahres vermietet.
  • Sie haben einen Vermittler beauftragt, der die Unterkunft ganzjährig vermietet.
  • Die Unterkunft ist nicht für Ihre eigenen Bedürfnisse ausgestattet.

Hinweise auf eine Vermietung mit Eigennutzung

  • Die Unterkunft wird nur gelegentlich vermietet.
  • Sie nutzen die Unterkunft selbst für Urlaube oder Besuche.
  • Die Unterkunft ist für Ihre eigenen Bedürfnisse ausgestattet.

Steuerliche Folgen

Bei einer Vermietung ohne Eigennutzung werden alle Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung steuerlich berücksichtigt.

Bei einer Vermietung mit Eigennutzung ist die steuerliche Behandlung komplexer. Hier kommt es unter anderem auf den Anteil der Eigennutzung an.


Ferienimmobilien oder Monteurunterkunft MIT Eigennutzung und Überschussprognose:
Die wichtigsten Punkte im Überblick


Kombination aus Vermietung und Eigennutzung

  • Auch die unentgeltliche Überlassung an Familie und Freunde gilt als Eigennutzung.
  • Bei klarer vertraglicher Regelung werden Leerstandszeiten der Vermietung zugerechnet.

Gewinnprognose

  • Betrachtet werden nur die Phasen der Vermietung und Bereithaltung zur Vermietung.
  • Aufwendungen in dieser Zeit sind als Werbungskosten absetzbar.
  • Ausgaben, die während der Eigennutzung UND Vermietung anfallen (z.B. Versicherung, Zinsen), müssen Sie zeitanteilig aufteilen.

Überschreitung des Richtwerts von 75%

Bei Überschreiten des ortsüblichen Vermietungszeitraumes von 75% geht das Finanzamt grundsätzlich von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, selbst bei geringer Eigennutzung.

Renovierung und Reparaturen

Diese Kosten können auch bei der Einkommenssteuererklärung entsprechend der anteiligen Nutzung geltend gemacht werden.


Ferienimmobilien oder Monteurunterkunft gewinnbringend vermieten:
steuerliche Einsparungen im Diskurs


Keine Angst vor dem Steuertermin! Mit guter Vorbereitung und ein bisschen Wissen können Sie die Steuererklärung für Ihre Unterkunft ganz einfach erledigen.

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Wichtige Unterlagen bereit halten

Bewahren Sie alle wichtigen Papiere wie Rechnungen, Mietverträge sicher auf. Sortieren Sie diese gut. Das ist der erste Schritt, um alles richtig zu machen.

Steuern sparen nicht automatisch möglich

Wenn Sie eine Ferienwohnung kaufen, sparen Sie nicht automatisch Steuern. Sie können die Kosten nur absetzen, wenn Sie alles gut planen und belegen.

Liebhaberei oder Gewinnabsicht

Das Finanzamt sagt, Ihre Vermietung ist nur ein Hobby? Dann zahlen Sie keine Einkommensteuer. Aber in diesem Fall können Sie auch keine Ausgaben absetzen.

Vermögensverwaltung oder Gewerbe?

Bieten Sie neben der Vermietung extra Leistungen wie Reinigung oder Essen an? Dann könnte das als Gewerbe gelten. Das würde Ihre Steuerlast verändern.

Hierzu bieten wir einen eigenen Ratgeber: Vermieter-Kompakt: Wann ist die Vermietung gewerblich?


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Abgabefrist der Steuererklärung für Vermieter von Unterkünften: Wichtige Termine

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Steuererklärung inklusive aller Anlagen und Belege bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.

Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2025.

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Verschiebung der Frist

  • Steuerberater: Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Fristverlängerung: Bei wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. In der Regel wird diese bis zum 30. September gewährt.

Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

  • Erinnerungsschreiben: Zunächst erhalten Sie eine Erinnerung mit einer neuen Frist.
  • Verspätungszuschlag: Bei weiterem Versäumnis kann ein Verspätungszuschlag von ca. 10% der Steuerschuld erhoben werden.
  • Zwangsgeld und Schätzung: Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld und eine Steuerschätzung zu Ihren Ungunsten.

Auf dem Weg zu einer lückenlosen Einkommensteuererklärung: Diese Unterlagen brauchen Sie!

Eine korrekte Einkommensteuererklärung erfordert die richtigen Dokumente. Sie dienen als Grundlage zum Ausfüllen und als Belege für Ihre Angaben, besonders wenn Sie Steuervorteile nutzen möchten.

Wichtige Belege für Steuervorteile

  • Sonderausgaben: Belege über Beiträge zur Lohnsteuerhilfe, Steuerberaterkosten, etc.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Nachweise über hohe Krankheitskosten, etc.
  • Werbungskosten: Belege für berufliche Ausgaben, wie Fortbildungen, Arbeitsmittel, etc.

Belege rund um Ihre Ferienunterkunft

  • Mieteinnahmen: Mietverträge, Kontoauszüge mit Mieteinnahmen.
  • Nebenkosten/Betriebskosten: Rechnungen für Strom, Wasser, Heizung, etc.
  • Reparaturen: Handwerkerrechnungen, Quittungen für Materialkosten.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnungen für Reinigung, Gartenarbeiten, etc.

Weitere wichtige Dokumente

  • Lohnsteuerkarte oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
  • Letzter Einkommensbescheid.
  • Nachweise über Krankenversicherungsbeiträge.
  • Belege über Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.

Viele Wege führen zum Ziel: Versand Ihrer Steuererklärung

Nach Ihren Vorbereitungen können Sie Ihre Steuererklärung nun auf verschiedenen Wegen einreichen:

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Klassische Methode

  • Füllen Sie die Papierformulare selbstständig oder mit Ihrem Steuerberater aus.
  • Formulare und Merkblätter erhalten Sie beim Finanzamt oder online.
  • Originalgetreue Kopien sind laut einem Urteil von 2006 ebenfalls gültig.

Digitaler Versand

  • Geht mit dem Programm ELSTER (siehe unten).

Exkurs: ELSTER – Vorteile einer elektronischen Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung selbst in die Hand nimmt, findet mit dem Online-Finanzamt ELSTER eine einfache und moderne Lösung. ELSTER steht für ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht die digitale Abwicklung von Steueranträgen und -erklärungen.

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Vorteile von ELSTER

  • Benutzerfreundlich:
    Die Webseite ist klar und übersichtlich gestaltet, auch für Einsteiger. Bei Bedarf unterstützt Sie der ELSTER-Informationsassistent ELIAS.
  • Kostenlos:
    Die Nutzung von ELSTER ist kostenlos.
  • Schnell und einfach:
    Formulare werden online ausgefüllt und elektronisch versendet.
  • Hilfe und Support:
    Bei Fragen steht Ihnen ein Forum und eine Hotline zur Verfügung.


Keine Angst vor der Steuererklärung: Ein Wort zum Schluss

Nach dieser Einführung in die Welt des Steuerrechts sollten Sie nun die wichtigsten Punkte besser verstehen. Starten Sie gut vorbereitet in Ihre Steuererklärung!

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Langfristige Strategie für Vermieter

  • Heben Sie ab sofort alle wichtigen Unterlagen auf, z. B. Handwerkerrechnungen, Mietverträge, Belege über Reparaturen.
  • Behalten Sie steuerliche Aspekte bei Entscheidungen rund um Ihre Ferienimmobilie im Blick (z. B. Art der Vermietung).

Hilfreiche Unterstützung

  • Nutzen Sie unsere weiteren link textkostenlosen Vermieter Ratgeber.
  • Ziehen Sie bei Bedarf einen Steuerberater hinzu.
  • Nutzen Sie ein kostenpflichtiges Online-Programm als Unterstützung.


Wichtige Gesetze

Für die Versteuerung der Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen gibt es verschiedene Gesetze.
Die wichtigsten sind:

Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

Erfolgreich Monteurzimmer vermieten

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Zuerst sollte man klären: Wie nutzt du die Wohnung und wie oft vermietest du sie? Dabei sind wichtige Fragen: Machst du das als Hobby oder willst du Geld damit verdienen? Nutzt du die Wohnung auch selbst, oder vermietest du sie nur? Lesen Sie hier mehr.

Eine klare Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten. Dies gilt, wenn die Vermietung ungefähr 75 Prozent der üblichen Zeit in der Region erfolgt. Das Finanzamt benutzt diesen Wert als Richtlinie.

Können Sie mit Belegen nachweisen, dass Dritte Ihre Immobilien dauerhaft nutzen? Erzielen Sie dabei keine Einkünfte? In diesem Fall spricht man im Fachjargon von 'Liebhaberei'.

Es gibt keinen einfacheren und moderneren Weg, um eine Steuererklärung zu machen als mit dem Online-Finanzamt ELSTER. ELIAS, der ELSTER-Helfer, unterstützt Sie, wenn Sie möchten, bei jedem Schritt. Sie schicken Ihre Steuererklärung mit ELSTER ab, indem Sie die passenden Formulare ausfüllen und online absenden.


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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