So erstellen Sie als privater Vermieter eine Rechnung
Wenn Sie eine Wohnung privat vermieten, müssen Sie meistens keine offizielle Rechnung ausstellen.
Dies gilt besonders, wenn Sie Ihre Ferienwohnung nur gelegentlich vermieten und dies nicht Ihr Hauptberuf ist.
In solchen Fällen genügt es,
einen einfacher Beleg, eine Quittung oder eine Buchungsbestätigung auszustellen.
Sollten Sie jedoch regelmäßig Ferienwohnungen vermieten und dies als Geschäft betreiben, ist es notwendig, Rechnungen zu erstellen.
Wichtige Inhalte einer Rechnung
Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Rechnung aussieht. Einige Angaben müssen jedoch enthalten sein. Nur dann ist die Rechnung gültig und wird vom Finanzamt akzeptiert. Diese Pflichtangaben stehen in §14 des Umsatzsteuergesetzes.
- Vollständiger Name und Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger)
- Vollständige Anschrift des Vermieters und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitraum der Vermietung und Übernachtungspreis
- Rechnungsdatum
- Mehrwertsteuerangabe
- Vereinbarte Rabatte (falls vorhanden)
- Gesamtsumme (Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer)
- Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Hilfreiche freiwillige Angaben
Zusätzlich zu den Pflichtangaben können folgende freiwillige Informationen hilfreich sein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
- Ihre Bankverbindung: Damit der Kunde weiß, wohin er die Zahlung überweisen kann.
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse: Für schnelle Rückfragen oder Rückmeldungen.
- Zimmernummer oder Name der Wohnung: Falls vorhanden, hilft dies bei der Zuordnung der Buchung.
- Anzahl der übernachtenden Personen: Um die Rechnung korrekt erstellen zu können.
- Zahlungsfrist: Das Datum, bis zu dem die Rechnung bezahlt werden muss.
- Zahlungsanreize: Zum Beispiel Skonto, um Kunden zu ermutigen, früher zu zahlen.
Bericht zur Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV
Es gibt zwei Arten von Rechnungen: normale Rechnungen und Rechnungen für kleine Beträge. Rechnungen für kleine Beträge sind für Summen bis 250,00 €. Sie erfordern weniger Informationen und sind daher einfacher zu erstellen.
Wichtige Angaben für eine Kleinbetragsrechnung:
- Adresse des Vermieters: Die vollständige Adresse des Vermieters muss auf der Rechnung stehen.
- Rechnungsdatum: Das Datum der Rechnung ist wichtig, damit man die Rechnung zeitlich zuordnen kann.
- Zeitraum der Vermietung und Übernachtungspreis: Es ist sinnvoll, den Mietzeitraum und den Preis anzugeben. Diese Angabe ist freiwillig.
- Rechnungsbetrag: Der gesamte Betrag, der zu zahlen ist, muss deutlich angegeben werden.
- Angaben zur Steuer: Es muss klar sein, ob die Steuer berechnet wurde oder ob eine Steuerbefreiung vorliegt.
Weitere Hinweise:
- Name und Adresse des Käufers: Diese Angaben sind nicht erforderlich.
- Rechnungsnummer und Steuernummer: Diese Angaben sind ebenfalls nicht notwendig.
- Mehrwertsteuerbetrag: Der Steuerbetrag muss nicht extra aufgelistet werden.
Zusammengefasst:
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine einfache und rechtlich gültige Rechnung, die weniger Aufwand verursacht und trotzdem alle wichtigen Informationen enthält.
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Fax: 05555 - 555 556
Ust-IdNr: DE555555555
StNr: 555/5555/5555 *2
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Rechnung Nr. 000013 *3
Datum 01.01.2099
Sehr geehrter Herr Mustermonteur,
wir erlauben uns wie folgt in Rechnung zu stellen
Übernachtungspreis pro Nacht / Person im Einzelzimmer 25,00€
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß §13b UStG. *7
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 374,50€ in den nächsten zwei Wochen auf das unten genannte Bankkonto.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kontoinhaber: Max Mustermann
Institut: Volksbank Musterhausen
IBAN: DE55 5555 5555 5555 5555
BIC: VOBAKEM555
Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger / Leistungsempfänger)
Steuernummer oder Umsatzsteuer- identifikationsnummer (USt-ID) des Vermieters
Fortlaufende Rechnungsnummer
Zeitpunkt der Vermietung
Evtl. vereinbarter Rabatt
Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. Mehrwertsteuer in einer Summe / Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Evtl. Hinweis auf Steuerschuld des Mieters / Rechnungs-/ Leistungsempfängers). Nur bei Rechnungsstellung in das europäische Ausland
Kleinunternehmer und die Steuerfreiheit
Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer. Bestimmte Angaben sind trotzdem Pflicht.
Wichtige Punkte:
Auf der Rechnung müssen alle wichtigen Informationen stehen. Kleinunternehmer müssen darauf hinweisen,
dass sie keine Umsatzsteuer berechnen. Zum Beispiel können sie schreiben:
"Sonstige Leistungen ohne MwSt. nach § 19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)"
oder "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."
Es ist wichtig zu verstehen, dass Kleinunternehmer Steuern zahlen müssen. Dies gilt auch, wenn es so aussieht, als wären ihre
Dienstleistungen steuerfrei. Sie erheben nur keine Umsatzsteuer. Dennoch müssen alle anderen wichtigen Informationen auf der Rechnung angegeben werden.
Hinweis: Aufbewahrungspflicht von Rechnungen
Für Selbstständige und Unternehmen gilt eine gesetzliche Pflicht, Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt sowohl für ausgestellte als auch für erhaltene Rechnungen. Dies dient dazu,
bei steuerlichen Prüfungen alle Unterlagen vorweisen zu können. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
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Jeder Ihrer Gäste hat einen Anspruch auf eine Rechnung. Wenn Sie danach
gebeten werden, müssen Sie diese ausstellen.
Muster finden Sie bei unseren kostenlosen Vorlagen.
Ob Sie auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen müssen, hängt von der Art Ihrer Vermietung ab. Wenn Sie z.B. Kleinunternehmer sind, ist dies nicht nötig.
Die Infos auf der Rechnung sind sehr wichtig. Der volle Name und die volle Adresse vom Mieter (also der, der die Rechnung bekommt) sind nur ein Teil davon.
Auch die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID vom Vermieter und eine fortlaufende Rechnungsnummer sind wichtig.
Bei Rechnungen sollten Sie genau sein. Eine Ausnahme sind kleine Rechnungen.