Wie Sie eine Formal korrekte Rechnung erstellen.
Das Monteurzimmer oder die Wohnung ist eingerichtet, die Monteure können kommen. Doch halt! Wie erstelle ich eine Rechnung? Eine genaue Anleitung wie Sie eine Rechnung erstellen, liefern wir Ihnen hier.

Die essentiellen Inhalte
Wie genau Ihre Rechnung aussieht, ist Ihnen überlassen. Dennoch dürfen die folgenden Inhalte nicht fehlen, damit es eine Formal korrekte Rechnung wird und das Finanzamt diese als ein Geschäftsdokument anerkennt. Die Rechnungs-Pflichtangaben finden Sie auch im §14 des Umsatzsteuergesetzes.
- vollständige Name und die vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfängers)
- vollständige Anschrift des Vermieters und dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitraum der Vermietung sowie Übernachtungspreis
- Datum der Rechnungsstellung
- Angabe der Mehrwertsteuer
- Eventuell vereinbarte Rabatte
- Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. die Mehrwertsteuer in Summe
- Informationen über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Eventuell sollte der Hinweis auf die Steuerschuld des Mieters / Rechnungsempfängers nicht fehlen. Diese Angabe ist nur nötig, bei einer Rechnungsstellung in das europäische Ausland (in unserer Beispielrechnung grün markiert).
Hilfreiche freiwillge Angaben
Neben den Pflichtangaben, sind diese weiteren freiwilligen Angaben unter Umständen hilfreich, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen:
- Ihre Bankverbindung
- Ihre Rufnummer / E-Mail (für schnelle Rückfragen)
- Zimmernummer oder Name der Wohnung (falls vorhanden) zur Zuordnung der Buchung
- Anzahl der übernachtenden Personen
- Zahlungsfrist bis zu der die Rechnung beglichen werden muss
- Zahlungsanreize wie Skonto
Die Kleinbetragsrechnung
Neben der "normalen" Rechnung, gibt es noch die Kleinbetragsrechnung für Beträge bis zu 250,00€. Hier sparen Sie sich die Angabe des Rechnungs-/Leistungsgempfängers, der Rechnungsnummer, der Steuernummer sowie die separate Angabe des Mehrwertsteuerbetrages. Hier reichen folgende Pflichtangaben:
- vollständige Anschrift des Vermieters
- Datum der Rechnungsstellung
- Zeitraum der Vermietung sowie der Übernachtungspreis
- Rechnungsbetrag (Entgelt)
- Informationen über den Steuersatz oder die Steuerbefreiung
TIPP: Allgemeine Angaben, wie z.B. "inklusive der gesetzlichen MwSt" sind nicht zulässig.
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* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.pro Woche *
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Pension Musterbaum
Max Mustermann
Musterstraße 123
55555 Musterhausen
Fax: 05555 - 555 556
Ust-IdNr: DE555555555
StNr: 555/5555/5555 *2

MM Mustermonteure GmbH & Co. KG. *1
Manuel Mustermonteur
Mustergasse 6
44444 Musterort
Rechnung Nr. 000013 *3
Datum 01.01.2099
Sehr geehrter Herr Mustermonteur,
wir erlauben uns wie folgt in Rechnung zu stellen
Übernachtungspreis pro Nacht / Person im Einzelzimmer 25,00€
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß §13b UStG. *7
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 374,50€ in den nächsten zwei Wochen auf das unten genannte Bankkonto.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kontoinhaber: Max Mustermann
Institut: Volksbank Musterhausen
IBAN: DE55 5555 5555 5555 5555
BIC: VOBAKEM555
Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger / Leistungsempfänger)
Steuernummer oder Umsatzsteuer- identifikationsnummer (USt-ID) des Vermieters
Fortlaufende Rechnungsnummer
Zeitpunkt der Vermietung
Evtl. vereinbarter Rabatt
Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. Mehrwertsteuer in einer Summe / Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Evtl. Hinweis auf Steuerschuld des Mieters / Rechnungs-/ Leistungsempfängers). Nur bei Rechnungsstellung in das europäische Ausland
Kleinunternehmer und die Steuerfreiheit
Diese Befreiung von der Umsatzsteuer ändert nichts an den Pflichtangaben einer Rechnung. Im gegenteil muss zusätzlich angegeben werden, aus welchem Grund hier eine Steuerbefreiung zu tragen kommt. Zum Beispiel "Sonstige Leistungen ohne MwSt. nach §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)" oder besser noch "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer".
Genau genommen sind Leistungen von Kleinunternehmern garnicht Steuerfrei. So wird die Umsatzsteuer bei Umsätzen von Kleinunternehmern bloß "nicht erhoben" (so die saloppe Beschreibung des Gesetzgebers). Alle anderen Pflichtangaben der Rechnung bleiben aber weiterhin gültig.
WICHTIG / ACHTUNG: Trotz sehr sorgfältiger Recherche zu unseren Vorlagen und Mustertexten / Musterverträgen, können wir für die angebotenen Vorlagen und Muster keinerlei Haftung übernehmen. Sie verwenden unsere Vorlagen und Muster auf eigene Gefahr. Sie sollen Ihnen als Vorlage und Muster für Ihre eigenen Texte / Schreiben dienen.
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