Rechnung erstellen für Ferienwohnung
Mit kostenloser Rechnungsvorlage

von Deutschland-monteurzimmer.de | 3 Minuten
Vermieter Informationen

Das Thema "Rechnungen" bereitet zahlreichen Vermietern von Ferienunterkünften und Monteurwohnungen Kopfzerbrechen. Viele fragen sich: Muss ich meinen Mietern zwingend eine Rechnung ausstellen? Und wenn ja, was muss in einer Rechnung alles enthalten sein? Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen zur Erstellung von Rechnungen auf und zeigen Ihnen anhand eines Beispiels, wie Ihre Rechnung aussehen könnte.

Eine Rechnung erstellen - Musterrechnung

Essentielle Inhalte einer Rechnung

Wie genau Ihre Rechnung aussieht, ist Ihnen überlassen. Dennoch dürfen die folgenden Inhalte nicht fehlen, damit es eine Formal korrekte Rechnung wird und das Finanzamt diese als ein Geschäftsdokument anerkennt. Die Rechnungs-Pflichtangaben finden Sie auch im §14 des Umsatzsteuergesetzes.

  • Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfängers)
  • Vollständige Anschrift des Vermieters und dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Zeitraum der Vermietung sowie Übernachtungspreis
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Angabe der Mehrwertsteuer
  • Eventuell vereinbarte Rabatte
  • Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. die Mehrwertsteuer in Summe
  • Informationen über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Beispielrechnung - Musterrechnung

Eventuell sollte der Hinweis auf die Steuerschuld des Mieters / Rechnungsempfängers nicht fehlen. Diese Angabe ist nur nötig, bei einer Rechnungsstellung in das europäische Ausland (in unserer Beispielrechnung grün markiert).

Hilfreiche freiwillge Angaben

Neben den Pflichtangaben, sind diese weiteren freiwilligen Angaben unter Umständen hilfreich, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen:

  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Rufnummer / E-Mail (für schnelle Rückfragen)
  • Zimmernummer oder Name der Wohnung (falls vorhanden) zur Zuordnung der Buchung
  • Anzahl der übernachtenden Personen
  • Zahlungsfrist bis zu der die Rechnung beglichen werden muss
  • Zahlungsanreize wie Skonto

Rechnung ausstellen als privater Vermieter

Als privater Vermieter von Unterkünften sind Sie nicht verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihre Ferienwohnungen nur gelegentlich vermieten und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. In solchen Fällen kann eine einfache Quittung oder Buchungsbestätigung ausreichen, um die Transaktion zu dokumentieren.

Wenn Sie jedoch regelmäßig Ferienwohnungen vermieten und dies als gewerbliche Tätigkeit gilt, müssen Sie Rechnungen ausstellen, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Kleinbetragsrechnung

Neben der "normalen" Rechnung, gibt es noch die Kleinbetragsrechnung für Beträge bis zu 250,00 €. Hier sparen Sie sich die Angabe des Rechnungs-/Leistungsgempfängers, der Rechnungsnummer, der Steuernummer sowie die separate Angabe des Mehrwertsteuerbetrages.

Eine Kleinbetragsrechnung muss nach § 33 UStDV mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • vollständige Anschrift des Vermieters
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Zeitraum der Vermietung sowie der Übernachtungspreis
  • Rechnungsbetrag (Entgelt)
  • Informationen über den Steuersatz oder die Steuerbefreiung
TIPP: Die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers muss nicht angegeben werden.
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Pension Musterbaum

Pension Musterbaum GmbH
Max Mustermann
Musterstraße 123
55555 Musterhausen
Tel.: 05555 - 555 555
Fax: 05555 - 555 556
Ust-IdNr: DE555555555
StNr: 555/5555/5555 *2
Pension Musterbaum Logo

MM Mustermonteure GmbH & Co. KG. *1
Manuel Mustermonteur
Mustergasse 6
44444 Musterort

Rechnung Nr. 000013 *3

Datum 01.01.2099

Sehr geehrter Herr Mustermonteur,
wir erlauben uns wie folgt in Rechnung zu stellen

Anzahl
Beschreibung
MwSt.
Rabatt
Einzelpreis
Gesamtpreis

14
14 Übernachtungen in der Pension Musterbaum vom 01.01.2099 bis 14.01.2099 *4

Übernachtungspreis pro Nacht / Person im Einzelzimmer 25,00€
5% / 0%
0% *5
25,00€
350,00

Nettobetrag
350,00€

Mehrwertsteuer (5%): / ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)
24,50€ / 0,00€

Gesamtbetrag:
374,50€ / 350,00€ *6
Das Datum der Rechnung entspricht dem Leistungsdatum.
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß §13b UStG. *7
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 374,50€ in den nächsten zwei Wochen auf das unten genannte Bankkonto.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Max Mustermann
Institut: Volksbank Musterhausen

IBAN: DE55 5555 5555 5555 5555
BIC: VOBAKEM555
*1

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger / Leistungsempfänger)

*2

Steuernummer oder Umsatzsteuer- identifikationsnummer (USt-ID) des Vermieters

*3

Fortlaufende Rechnungsnummer

*4

Zeitpunkt der Vermietung

*5

Evtl. vereinbarter Rabatt

*6

Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. Mehrwertsteuer in einer Summe / Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung

*7

Evtl. Hinweis auf Steuerschuld des Mieters / Rechnungs-/ Leistungsempfängers). Nur bei Rechnungsstellung in das europäische Ausland

Kleinunternehmer und die Steuerfreiheit

Diese Befreiung von der Umsatzsteuer ändert nichts an den Pflichtangaben einer Rechnung. Es muss sogar zusätzlich angegeben werden, aus welchem Grund hier eine Steuerbefreiung zu tragen kommt. Zum Beispiel "Sonstige Leistungen ohne MwSt. nach §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)" oder besser noch "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer".

Genau genommen sind Leistungen von Kleinunternehmern garnicht Steuerfrei. So wird die Umsatzsteuer bei Umsätzen von Kleinunternehmern bloß "nicht erhoben" (so die saloppe Beschreibung des Gesetzgebers). Alle anderen Pflichtangaben der Rechnung bleiben aber weiterhin gültig.

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Jeder Ihrer Gäste hat einen Anspruch auf eine Rechnung. Wenn Sie danach gebeten werden, müssen Sie diese ausstellen.

Muster finden Sie bei unseren kostenlosen Vorlagen.

Ob Sie auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen müssen, hängt von der Art Ihrer Vermietung ab. Wenn Sie z.B. Kleinunternehmer sind, ist dies nicht nötig.

Die Informationen auf der Rechnung sind nicht zu unterschätzen. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger / Leistungsempfänger), Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) des Vermieters und eine Fortlaufende Rechnungsnummer, sind nur Teil des Ganzen.

Bei Rechnungen gehen Sie mehr ins Detail. Eine Ausnahme bilden hier Kleinbetragsrechnungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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