Einfach erklärt: Eine Rechnung erstellen
Schritt für Schritt zur professionellen Rechnungserstellung für Privatpersonen, Selbstständige und kleine Unternehmen - inklusive kostenloser Rechnungsvorlage

von Regina Müller | 08.01.2025 | 3 Minuten Eine Rechnung erstellen - Musterrechnung

Viele Selbstständige und kleine Firmen sind unsicher, wenn es um Rechnungen geht. Das gilt besonders für Leute, die Ferienwohnungen oder Zimmer an Monteure vermieten. Typische Fragen sind: Muss ich eine Rechnung schreiben? Was muss in der Rechnung stehen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen in einfachen Schritten, wie Sie eine richtige Rechnung schreiben. Außerdem bekommen Sie von uns eine kostenlose Vorlage für eine Rechnung.

Vermieter Informationen

So erstellen Sie als privater Vermieter eine Rechnung

Wenn Sie eine Wohnung privat vermieten, müssen Sie meistens keine offizielle Rechnung ausstellen. Dies gilt besonders, wenn Sie Ihre Ferienwohnung nur gelegentlich vermieten und dies nicht Ihr Hauptberuf ist.

In solchen Fällen genügt es, einen einfacher Beleg, eine Quittung oder eine Buchungsbestätigung auszustellen. Sollten Sie jedoch regelmäßig Ferienwohnungen vermieten und dies als Geschäft betreiben, ist es notwendig, Rechnungen zu erstellen.

Wichtige Inhalte einer Rechnung

Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Rechnung aussieht. Einige Angaben müssen jedoch enthalten sein. Nur dann ist die Rechnung gültig und wird vom Finanzamt akzeptiert. Diese Pflichtangaben stehen in §14 des Umsatzsteuergesetzes.

  • Vollständiger Name und Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger)
  • Vollständige Anschrift des Vermieters und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Zeitraum der Vermietung und Übernachtungspreis
  • Rechnungsdatum
  • Mehrwertsteuerangabe
  • Vereinbarte Rabatte (falls vorhanden)
  • Gesamtsumme (Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer)
  • Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung
Beispielrechnung - Musterrechnung

Hilfreiche freiwillige Angaben

Zusätzlich zu den Pflichtangaben können folgende freiwillige Informationen hilfreich sein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:

  • Ihre Bankverbindung: Damit der Kunde weiß, wohin er die Zahlung überweisen kann.
  • Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse: Für schnelle Rückfragen oder Rückmeldungen.
  • Zimmernummer oder Name der Wohnung: Falls vorhanden, hilft dies bei der Zuordnung der Buchung.
  • Anzahl der übernachtenden Personen: Um die Rechnung korrekt erstellen zu können.
  • Zahlungsfrist: Das Datum, bis zu dem die Rechnung bezahlt werden muss.
  • Zahlungsanreize: Zum Beispiel Skonto, um Kunden zu ermutigen, früher zu zahlen.

Bericht zur Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV

Es gibt zwei Arten von Rechnungen: normale Rechnungen und Rechnungen für kleine Beträge. Rechnungen für kleine Beträge sind für Summen bis 250,00 €. Sie erfordern weniger Informationen und sind daher einfacher zu erstellen.

Wichtige Angaben für eine Kleinbetragsrechnung:

  • Adresse des Vermieters: Die vollständige Adresse des Vermieters muss auf der Rechnung stehen.
  • Rechnungsdatum: Das Datum der Rechnung ist wichtig, damit man die Rechnung zeitlich zuordnen kann.
  • Zeitraum der Vermietung und Übernachtungspreis: Es ist sinnvoll, den Mietzeitraum und den Preis anzugeben. Diese Angabe ist freiwillig.
  • Rechnungsbetrag: Der gesamte Betrag, der zu zahlen ist, muss deutlich angegeben werden.
  • Angaben zur Steuer: Es muss klar sein, ob die Steuer berechnet wurde oder ob eine Steuerbefreiung vorliegt.

Weitere Hinweise:

  • Name und Adresse des Käufers: Diese Angaben sind nicht erforderlich.
  • Rechnungsnummer und Steuernummer: Diese Angaben sind ebenfalls nicht notwendig.
  • Mehrwertsteuerbetrag: Der Steuerbetrag muss nicht extra aufgelistet werden.

TIPP: Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Unternehmens muss nicht angegeben werden.
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Pension Musterbaum GmbH
Max Mustermann
Musterstraße 123
55555 Musterhausen
Tel.: 05555 - 555 555
Fax: 05555 - 555 556
Ust-IdNr: DE555555555
StNr: 555/5555/5555 *2
Pension Musterbaum Logo

MM Mustermonteure GmbH & Co. KG. *1
Manuel Mustermonteur
Mustergasse 6
44444 Musterort

Rechnung Nr. 000013 *3

Datum 01.01.2099

Sehr geehrter Herr Mustermonteur,
wir erlauben uns wie folgt in Rechnung zu stellen

Anzahl
Beschreibung
MwSt.
Rabatt
Einzelpreis
Gesamtpreis

14
14 Übernachtungen in der Pension Musterbaum vom 01.01.2099 bis 14.01.2099 *4

Übernachtungspreis pro Nacht / Person im Einzelzimmer 25,00€
5% / 0%
0% *5
25,00€
350,00

Nettobetrag
350,00€

Mehrwertsteuer (5%): / ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)
24,50€ / 0,00€

Gesamtbetrag:
374,50€ / 350,00€ *6
Das Datum der Rechnung entspricht dem Leistungsdatum.
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß §13b UStG. *7
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 374,50€ in den nächsten zwei Wochen auf das unten genannte Bankkonto.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Max Mustermann
Institut: Volksbank Musterhausen

IBAN: DE55 5555 5555 5555 5555
BIC: VOBAKEM555
*1

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mieters (Rechnungsempfänger / Leistungsempfänger)

*2

Steuernummer oder Umsatzsteuer- identifikationsnummer (USt-ID) des Vermieters

*3

Fortlaufende Rechnungsnummer

*4

Zeitpunkt der Vermietung

*5

Evtl. vereinbarter Rabatt

*6

Rechnungsbetrag (Entgelt) und ggf. Mehrwertsteuer in einer Summe / Information über Steuersatz oder Steuerbefreiung

*7

Evtl. Hinweis auf Steuerschuld des Mieters / Rechnungs-/ Leistungsempfängers). Nur bei Rechnungsstellung in das europäische Ausland


Kleinunternehmer und die Steuerfreiheit

Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer. Bestimmte Angaben sind trotzdem Pflicht.

Wichtige Punkte:

Auf der Rechnung müssen alle wichtigen Informationen stehen. Kleinunternehmer müssen darauf hinweisen, dass sie keine Umsatzsteuer berechnen. Zum Beispiel können sie schreiben:

"Sonstige Leistungen ohne MwSt. nach § 19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)" oder "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."

Es ist wichtig zu verstehen, dass Kleinunternehmer Steuern zahlen müssen. Dies gilt auch, wenn es so aussieht, als wären ihre Dienstleistungen steuerfrei. Sie erheben nur keine Umsatzsteuer. Dennoch müssen alle anderen wichtigen Informationen auf der Rechnung angegeben werden.

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Jeder Ihrer Gäste hat einen Anspruch auf eine Rechnung. Wenn Sie danach gebeten werden, müssen Sie diese ausstellen.

Muster finden Sie bei unseren kostenlosen Vorlagen.

Ob Sie auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen müssen, hängt von der Art Ihrer Vermietung ab. Wenn Sie z.B. Kleinunternehmer sind, ist dies nicht nötig.

Die Infos auf der Rechnung sind sehr wichtig. Der volle Name und die volle Adresse vom Mieter (also der, der die Rechnung bekommt) sind nur ein Teil davon. Auch die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID vom Vermieter und eine fortlaufende Rechnungsnummer sind wichtig.

Bei Rechnungen sollten Sie genau sein. Eine Ausnahme sind kleine Rechnungen.


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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