Einfach erklärt:
Quittung richtig ausstellen
als Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern. Oder doch lieber eine Rechnung schreiben!?

von Dennis Josef Meseg | 13.12.2025 6 Minuten Quittung Rechnung schreiben ausstellen

Sie vermieten Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung und fragen sich: Quittung oder Rechnung?
In diesem Leitfaden bekommen Sie klare Antworten, Checklisten und Muster-Downloads. Sie sehen, was auf eine Quittung muss, welche Pflichtangaben eine Rechnung braucht und wann die Kleinbetragsrechnung bis 250 € genügt.
Außerdem erfahren Sie, wann keine Umsatzsteuer auszuweisen ist (Kleinunternehmer) und wann bei kurzfristiger Beherbergung 7 % USt gilt. So vermeiden Sie Rückfragen Ihrer Gäste, sparen Zeit und bleiben rechtssicher im Alltag der Kurzzeitvermietung.
Am Ende wissen Sie genau, welches Dokument passt – und erstellen es in wenigen Minuten.

Vermieter Informationen

Auf einen Blick

Quittung = Zahlung erhalten (Beleg für Bar-/Sofortzahlung). Rechnung = Zahlung angefordert (besonders bei Firmenkunden). Bis 250 € (brutto) reicht oft die Kleinbetragsrechnung. USt nur ausweisen, wenn kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Wie stelle ich als Vermieter eine Quittung korrekt aus?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer an Handwerker, Monteure oder andere Berufsreisende vermieten, stellt sich oft die Frage: Muss ich eine Rechnung schreiben oder reicht eine Quittung?

Viele Gäste auf Dienstreise wünschen eine Rechnung, z. B. für die Abrechnung im Unternehmen. Das sorgt manchmal für Missverständnisse.

Bei privater Vermietung genügt für Bar-/Sofortzahlungen meist eine Quittung. Vermieten Sie gewerblich oder an Firmenkunden, ist eine Rechnung üblich und empfehlenswert.

Wichtig: Quittung und Rechnung haben unterschiedliche Zwecke – beide brauchen bestimmte Pflichtangaben.

Quittung vs. Rechnung in der Kurzzeitvermietung: der Kernunterschied

Bei der Vermietung von Ferienunterkünften oder Monteurzimmern ist der Unterschied wichtig: Quittung bestätigt den Erhalt des Geldes, Rechnung fordert die Zahlung an. Beides hat eigene Pflichten.

Was gehört auf eine Quittung?

Eine Quittung zeigt, dass der Vermieter das Geld bekommen hat (z. B. Barzahlung beim Check-in). Sie dient als Beleg für Miete oder Nebenkosten.

Pflichtangaben für eine Quittung

  • Name der zahlenden Person (Mieter/Gast)
  • Name des Empfängers (Vermieter/Unternehmen)
  • Datum der Ausstellung
  • Betrag der erhaltenen Zahlung
  • Beschreibung der Leistung (z. B. „Übernachtung 10.–12.10.2025, Zimmer 2“)
  • Ort der Ausstellung
  • Umsatzsteuer (falls zutreffend)nicht ausweisen, wenn Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
  • Unterschrift der empfangenden Person

Muster-Quittung herunterladen

Rechnung: Zweck & Pflichtangaben (für Firmenkunden)

Eine Rechnung fordert zur Zahlung auf und nennt Betrag, Zeitraum und Zahlungsfrist. Sie wird häufig vor dem Aufenthalt (Vorkasse) oder nach dem Aufenthalt ausgestellt – besonders bei Firmenbuchungen.

Umsatzsteuer – kurz erklärt

  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): keine USt ausweisen; Hinweis „§ 19 UStG“ auf der Rechnung aufnehmen.
  • Kurzfristige Beherbergung (reine Übernachtung): in der Regel 7 % USt. Mehr dazu im Umsatzsteuer-Ratgeber.
  • Nebenleistungen (z. B. Parkplatz, Frühstück, Wäsche-Service): häufig 19 % USt.

Pflichtangaben für eine Rechnung

  • Name und vollständige Anschrift des Leistungserbringers (Vermieter)
  • Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers (Mieter/Firma)
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung (Art, Zeitraum, Menge)
  • Entgelt (Nettobetrag), Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 19 UStG)
  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Bankverbindung)
  • Unterschrift ist nicht erforderlich (optional möglich)

Muster-Rechnung herunterladen

Kleinbetragsrechnung (≤ 250 € brutto): diese Angaben genügen

Für Rechnungen bis 250 € (brutto) genügt eine Kleinbetragsrechnung. Sie kommt oft bei kurzen Aufenthalten oder Teilbeträgen vor. Diese Angaben reichen:

Bei der Vermietung von Monteurzimmern wird häufig im Voraus oder direkt nach Abreise abgerechnet. Für die Anmeldung eines gewerblichen Betriebs lesen Sie: Gewerbeanmeldung für Vermieter.

Fazit

Für Bar- und Sofortzahlungen reicht meist die Quittung. Bei Firmenkunden und für klare Abrechnung ist die Rechnung besser. Prüfen Sie kurz: Kleinunternehmer → keine USt; Übernachtung → oft 7 % USt; Nebenleistungen → häufig 19 %. Mit den Muster-Downloads erstellen Sie Belege in wenigen Minuten.

Häufige Fragen zu Quittung & Rechnung in der Kurzzeitvermietung

Darf ich Quittungen/Rechnungen digital versenden und aufbewahren?

Ja, das ist üblich. Sie dürfen Belege als PDF per E-Mail verschicken und digital archivieren. Achten Sie darauf, dass die Datei gut lesbar ist und alle Pflichtangaben enthält.

Für die Ablage gilt: geordnet, vollständig, unveränderbar. Scans von unterschriebenen Quittungen sind in der Praxis ausreichend. Benennen Sie Dateien nachvollziehbar (z. B. Datum_Rechnung-Nr_Gastname.pdf).

Tipp: Fassen Sie Belege kundenweise in einem Ordner zusammen und sichern Sie diese zusätzlich in der Cloud oder auf einem externen Datenträger.

Anzahlung = Quittung oder Abschlagsrechnung. Erhalten Sie Geld vorab, quittieren Sie den Betrag oder stellen eine Abschlagsrechnung aus.

Nach Abreise: Endrechnung mit Gesamtpreis minus Anzahlung. Vermerken Sie die Zahlungsart und das Datum der Anzahlung in der Endrechnung, damit die Belegkette klar bleibt.

Tipp: Nutzen Sie fortlaufende Rechnungsnummern und wiederholen Sie die Buchungsreferenz (z. B. „Aufenthalt 12.–15.11., Zimmer 2“).

Ja, Sammelrechnungen sind praktisch bei wiederkehrenden Buchungen. Listen Sie die Zeiträume tabellarisch auf und führen Sie Zwischensummen je Woche oder Monat.

Wichtig: Leistungszeiträume klar angeben, Anzahl Personen/Betten nennen und Preisregeln (z. B. Staffelpreise ab 4 Wochen) erläutern. So kann die Firma die Rechnung intern schneller prüfen.

Optional: Ergänzen Sie eine Bestell-/Kostenstellennummer, wenn der Auftraggeber das wünscht.

Kleinere Tippfehler (z. B. falsche PLZ) können Sie per korrigierter Rechnung mit gleichem Datum und Hinweis beheben.

Bei falschem Betrag stornieren Sie die fehlerhafte Rechnung (Stornorechnung mit Bezug auf Nummer/Datum) und erstellen eine neue, korrekte Rechnung. So bleibt die Nummernfolge sauber.

Quittungen berichtigen Sie durch eine Neue Quittung plus kurze Notiz, welche frühere Quittung ersetzt wurde.

Deutsch oder Englisch sind in der Praxis gängig. Wichtig ist, dass die Pflichtangaben klar erkennbar bleiben.

Nutzen Sie EUR als Standard. Rechnen Sie in anderer Währung ab, nennen Sie den Umrechnungskurs und das Kursdatum. So kann der Auftraggeber intern korrekt verbuchen.

Tipp: Fügen Sie eine zweite, übersetzte Zeile bei der Leistungsbeschreibung hinzu (z. B. “overnight stay / 2 beds”).

Trennen Sie Positionen und nennen Sie den jeweiligen Steuersatz pro Zeile. Beispiel: „Übernachtung 4 Nächte (7 %)“, „Parkplatz/Waschmarken/Frühstück (19 %)“.

Fassen Sie gleiche Leistungen zusammen und ergänzen Sie Mengen (Nächte, Personen, Fahrzeuge). Das erleichtert die Prüfung in der Buchhaltung.

Praxis: Halten Sie Preislisten bereit, damit Sie wiederkehrende Positionen per Klick einfügen können.

Klarer Bezug spart Rückfragen. Fragen Sie ggf. nach Bestell-/Projektnummer, Kostenstelle, Ansprechpartner und Rechnungs-E-Mail.

Bei Teams hilft eine Belegliste im Anhang (Namen, Nächte, Zimmer), damit die Firma intern zuordnen kann. Arbeiten Sie mit festen Feldern in Ihrer Vorlage.

Hinweis: Ein kurzes Angebot vorab erleichtert die Freigabe. Einen Musteraufbau finden Sie im Ratgeber zur Beispielrechnung.

Arbeiten Sie mit Präfixen. Beispiel: „KO-2025-0012“ für Köln, „DU-2025-0045“ für Duisburg. So bleiben Nummern je Objekt fortlaufend und nachvollziehbar.

Dokumentieren Sie das Schema in Ihrer Vorlage (Legende unten auf der Rechnung). Bei einem Systemwechsel behalten Sie das alte Schema bei und starten nicht rückwirkend neu.

Tipp: Eine separate Bankverbindung pro Standort erhöht die Zuordnungssicherheit.

Sie können beides kombinieren: Rechnung als Zahlungsanforderung, Quittung als Nachweis der geleisteten Zahlung (Bar/Vorkasse).

Wichtig ist, dass die Zahlung auf der Rechnung vermerkt wird (z. B. „bezahlt am 12.10., bar“) und die Quittung die Rechnungsnummer nennt. So bleibt die Buchführung sauber.

Das hilft besonders bei Check-ins außerhalb der Bürozeiten oder wenn die Firma erst später eine Sammelrechnung benötigt.

Kaution separat behandeln. Quittieren Sie die Annahme der Kaution und vermerken Sie die geplante Rückgabefrist.

Bei Rückzahlung stellen Sie eine kurze Abrechnung aus (einbehaltene Posten, Gründe, Restsumme). Wird die Kaution mit der Rechnung verrechnet, nennen Sie das klar als Abzug in der Endrechnung.

Tipp: Legen Sie die Kautionshöhe in Ihrer Hausordnung oder im Angebot transparent fest.

Ja, als eigenständige Position. Nennen Sie die Stornobedingung (z. B. „bis 7 Tage vorher kostenfrei, danach 50 %“), den betroffenen Zeitraum und die berechnete Summe.

Bei Umbuchungen erstellen Sie eine neue Rechnung für den korrigierten Zeitraum und stornieren die alte (mit Verweis). So bleibt die Beleglage eindeutig.

Bei Bar-Erstattungen nutzen Sie eine Auszahlungsquittung zur Dokumentation.

In der Praxis bewahren Vermieter Rechnungen und Quittungen 10 Jahre auf. So können Sie Buchungen und Steuerangaben jederzeit belegen.

Halten Sie eine einheitliche Ordnerstruktur ein (Jahr → Kunde → Belege). Digitale Kopien schützen Sie zusätzlich mit regelmäßigen Backups.

Hinweis: Bei Unsicherheit sprechen Sie Ihren Steuerberater an – er kennt die für Ihren Fall passende Frist.

Überschreiten Sie die Grenze, stellen Sie eine normale Rechnung mit allen Pflichtangaben aus. Verweisen Sie kurz auf die ursprüngliche Kleinbetragsrechnung, falls schon erstellt.

Tipp: Prüfen Sie Extras (z. B. Wäsche, Parkplatz) vor Abreise und kündigen Sie die Anpassung an. Das vermeidet Rückfragen bei der Kostenstelle.

Für den Aufbau hilft der DMZ-Beispielrechner & Muster.

Fragen Sie kurz an, was benötigt wird. Viele Unternehmen akzeptieren PDF, einige fordern eRechnungs-Formate (XRechnung, ZUGFeRD) für die automatische Prüfung.

Nutzen Sie bei Bedarf eine Software oder einen Dienst, der diese Formate erzeugt. Achten Sie darauf, dass Leistungszeitraum, Steuersatz und Beträge korrekt in den strukturierten Feldern stehen.

Für Direktbuchungen über DMZ hilft vorab ein kurzes Angebot mit allen Feldern zur Freigabe.

Ja, vor allem bei der Form und beim Umfang. Privat vermietende Personen nutzen häufig Quittungen bei Bar-/Sofortzahlung; bei gewerblicher Vermietung dominieren Rechnungen mit klaren Zahlungszielen.

Je nach Art der Vermietung unterscheiden sich außerdem Pflichtfelder und Steuerhinweise (z. B. § 19 UStG). Einen kompakten Überblick zur Einordnung finden Sie im Ratgeber Private Zimmervermietung.

Praxis: Stimmen Sie die Belegart mit Firmenkunden vorab kurz ab.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

Mehr Inhalte des Autors lesen

Vermieten auf Deutschland-Monteurzimmer.de

Seit 2007 helfen wir Vermietern, erfolgreich Unterkünfte zu vermieten.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Weitere Artikel zu diesem Thema, die für Sie von Interesse sein könnten

Vermieten als Kleinunternehmer: Regeln & Vorteile 2026
Vermieten als Kleinunternehmer: Regeln & Vorteile 2026

Kleinunternehmerregelung bei Monteurzimmern & Ferienwohnungen: Hier erfahren Sie, welche Umsatzgrenzen ab 2025 gelten, wann sich „ohne Umsatzsteuer“ wirklich lohnt und was auf Ihre Rechnung nach § 19 UStG gehört. Plus: Praxisbeispiel, EÜR-Überblick und typische Stolpersteine für Vermieter.

Buchführungspflicht für private und gewerbliche Vermieter
Buchführungspflicht für private und gewerbliche Vermieter

Sie vermieten Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung und wollen sauber abrechnen? Dieser Ratgeber erklärt privat vs. gewerblich, zeigt Schwellenwerte für EÜR/Bilanz und gibt klare Praxis-Tipps: Belege sortieren, Konto trennen, Umsatzsteuer prüfen, Werbungskosten richtig sammeln.

Rechnung erstellen als Vermieter - Schritt-für-Schritt-Anleitung
Rechnung erstellen als Vermieter - Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie schreibe ich eine korrekte Rechnung für Monteurzimmer oder Ferienwohnungen? Dieser Ratgeber zeigt eine Beispielrechnung, erklärt Pflichtangaben, 19 % MwSt., Kleinunternehmerregelung und typische Fehler – einfach und praxisnah.

10 Fehler, die Sie ... als Vermieter bei der Vermietung Ihrer Unterkunft vermeiden sollten
10 Fehler, die Sie ... als Vermieter bei der Vermietung Ihrer Unterkunft vermeiden sollten

Sie vermieten Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung? Schon kleine Fehler bei Preisangabe, Buchung, Zweckentfremdung oder Selbstnutzung können teuer werden. In diesem Ratgeber lernen Sie die 10 typischen Vermietungsfehler kennen – inklusive praktischer Tipps zu Endpreis, Hausordnung, Anzahlungen, Storno und persönlicher Übergabe.

Fragen von Lesern zu diesem Artikel

Monteurzimmer: Rechnungen/Quittungen & Steuer – kompakt + Vorlagen

Kurz erklärt

  • EStG § 21 (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist die Einkommensteuer-Schublade – unabhängig davon, ob Sie „privat“ oder gewerblich auftreten.
  • Umsatzsteuer entscheidet sich separat nach dem UStG: Auch als „Privatperson“ können Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer sein (z. B. bei Beherbergung).
  • Wohnzwecke (langfristig): i. d. R. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12a UStG) → keine USt ausweisen, Hinweis auf Steuerbefreiung aufnehmen, kein Vorsteuerabzug.
  • Kurzfristige Beherbergung (Monteurzimmer/Übernachtung): Übernachtung 7 % USt, typische Nebenleistungen (Frühstück, Parkplatz, Pay-TV etc.) 19 %.
  • § 19 KUR (Kleinunternehmer) ist optional. Wenn Sie nicht nach § 19 abrechnen, müssen Sie – soweit steuerpflichtig – USt ausweisen und abführen.
Wichtig: Bei steuerfreier Wohnraumvermietung niemals „0 % USt“ schreiben, sondern den Befreiungshinweis nutzen. Falsch ausgewiesene USt wird nach § 14c UStG geschuldet.

Praxis-Check für Monteurzimmer

A) Vermietung zu Wohnzwecken

  • Langfristige Überlassung als Wohnung (z. B. > 6 Monate, echter Wohnzweck)
  • USt-frei (§ 4 Nr. 12a UStG) → kein Vorsteuerabzug
  • Rechnung/Quittung mit Befreiungshinweis, ohne USt-Ausweis

B) Kurzfristige Beherbergung

  • Übernachtung 7 % USt
  • Frühstück, Parkplatz, weitere Nebenleistungen 19 % USt
  • Rechnung mit USt (wenn § 19 KUR nicht angewendet wird); Vorsteuerabzug anteilig möglich

Gewerblichkeit (EStG) entsteht erst bei hotelähnlicher Organisation/umfangreichen Zusatzleistungen. Für Rechnungen gelten § 14/14a UStG (bei Kleinbeträgen bis 250 € vereinfachte Angaben).

Rechnungs-Pflichtangaben (kurz)

  • Name/Anschrift von Ihnen und des Leistungsempfängers
  • Rechnungsnummer, -datum
  • Leistungsbeschreibung & Leistungszeitraum
  • Entgelt (netto), Steuersatz & Steuerbetrag oder Befreiungshinweis (§ 4 Nr. 12a UStG)
  • Bei USt-pflicht: Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.

Rechnung / Quittung

Rechnungsnummer: {{RECHNUNGSNR}}
Rechnungsdatum: {{RECHNUNGSDATUM}}
Vermieter (Absender)
{{NAME_VERMIETER}}
{{STRASSE_HAUSNR_VERMIETER}}
{{PLZ_ORT_VERMIETER}}
{{EMAIL_VERMIETER}} · {{TEL_VERMIETER}}

Rechnung an
{{NAME_MIETER}}
{{STRASSE_HAUSNR_MIETER}}
{{PLZ_ORT_MIETER}}
{{EMAIL_MIETER}} · {{TEL_MIETER}}
Objekt
{{OBJEKT_BEZEICHNUNG}}
{{OBJEKT_ADRESSE}}
Zeitraum: {{VON}} – {{BIS}}
Leistung Menge Einzelpreis (€) Betrag (€)
Vermietung zu Wohnzwecken, Zeitraum {{VON}} – {{BIS}} {{MENGE}} {{EP}} {{BETRAG}}
Zwischensumme {{SUMME}}
Umsatzsteuer 0,00
Rechnungsbetrag {{SUMME}}
Hinweis: Steuerfreie Vermietung zu Wohnzwecken gem. § 4 Nr. 12a UStG. Kein Vorsteuerabzug aus damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis {{FAELLIGKEIT}} auf {{BANKVERBINDUNG}} (IBAN/BIC).

Rechnung

Rechnungsnummer: {{RECHNUNGSNR}}
Rechnungsdatum: {{RECHNUNGSDATUM}}
Vermieter (Absender)
{{NAME_VERMIETER}}
{{STRASSE_HAUSNR_VERMIETER}}
{{PLZ_ORT_VERMIETER}}
{{EMAIL_VERMIETER}} · {{TEL_VERMIETER}}
USt-IdNr./St.-Nr.: {{USTID_ODER_STNR}}

Rechnung an
{{NAME_MIETER}}
{{STRASSE_HAUSNR_MIETER}}
{{PLZ_ORT_MIETER}}
{{EMAIL_MIETER}} · {{TEL_MIETER}}
Objekt
{{OBJEKT_BEZEICHNUNG}}
{{OBJEKT_ADRESSE}}
Zeitraum: {{VON}} – {{BIS}}
Position Menge Einzelpreis (€) Steuersatz Betrag (€) netto
Übernachtung {{NÄCHTE}} Nächte ({{VON}} – {{BIS}}) {{NÄCHTE}} {{EP_UEBERNACHTUNG}} 7 % {{BETRAG_UEBERNACHTUNG_NETTO}}
Frühstück {{ANZ_FRUEHSTUECK}} {{EP_FRUEHSTUECK}} 19 % {{BETRAG_FRUEHSTUECK_NETTO}}
Parkplatz {{ANZ_PARKEN}} {{EP_PARKEN}} 19 % {{BETRAG_PARKEN_NETTO}}
Zwischensumme netto {{SUMME_NETTO}}
zzgl. 7 % USt (Übernachtung) {{UST7}}
zzgl. 19 % USt (Frühstück/Parkplatz) {{UST19}}
Rechnungsbetrag (brutto) {{SUMME_BRUTTO}}
Steuerhinweise: Beherbergungsleistung (Übernachtung) mit ermäßigtem Steuersatz 7 %; Nebenleistungen wie Frühstück/Parkplatz mit 19 %. Bitte überweisen Sie den Betrag bis {{FAELLIGKEIT}} auf {{BANKVERBINDUNG}} (IBAN/BIC). Bei B2B kann eine E-Rechnungspflicht gelten (XRechnung/ZUGFeRD-konform).

Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall (z. B. Optionstatbestände, Vorsteueraufteilung, lokale Beherbergungsabgaben) bitte den Steuerberater einbeziehen.


Sie haben noch weitere Fragen?
Geben Sie einen Namen an, damit wir die Frage für andere Kunden veröffentlichen können.
Wird nicht veröffentlicht. So können wir Sie mit einer Antwort kontaktieren.
Waren diese Informationen hilfreich?