Eine Quittung als Vermieter von Unterkünften ausstellen
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer an Handwerker, Monteure oder andere Berufsreisende vermietet,
haben Sie vielleicht diese Frage: Muss ich eine Rechnung schreiben oder reicht eine Quittung aus?
Viele Mieter, die beruflich unterwegs sind, wollen immer eine Rechnung. Oft brauchen sie die Rechnung, um sie
ihrem Chef zu zeigen. Das kann zu Streit zwischen Vermieter und Mieter führen.
Wenn Sie privat vermieten, reicht es auf jeden Fall, eine Quittung auszustellen.
Wenn Sie gewerblich vermieten, sollten Sie der Ordnung halber statt einer Quittung eine Rechnung ausstellen.
Im Alltag verstehen viele nicht genau den Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung. Beide müssen bestimmte Regeln erfüllen, um richtig zu sein.
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Unterschied zwischen Quittung und Rechnung bei Kurzzeitvermietung
Bei der Vermietung von Ferienunterkünften oder Monteurzimmern ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Quittung und einer Rechnung zu kennen. Beide Papiere haben unterschiedliche Zwecke und rechtliche Bedeutungen.

Was ist eine Quittung?
Eine Quittung zeigt, dass der Vermieter das Geld vom Mieter bekommen hat. Sie ist der Beweis, dass ein Mieter die Miete oder andere Kosten bezahlt hat. Quittungen werden oft bei Sofortzahlungen ausgestellt. Zum Beispiel bei Barzahlungen. Eine Quittung muss bestimmte Informationen enthalten.
Eine Quittung muss schriftlich sein und diese Informationen enthalten
- Name des Mieters
- Name des Vermieters
- Datum der Ausstellung
- Betrag der erhaltenen Zahlung
- Umsatzsteuer (falls zutreffend)
- Beschreibung der bezogenen Leistung<
- Ort der Ausstellung
- Handschriftliche Unterschrift des Empfangenden
Hier finden Sie weitere kostenlose Muster für verschiedene Varianten an Quittungen.
Was ist eine Rechnung?
Eine Rechnung fordert den Mieter auf, zu bezahlen. Sie enthält Informationen darüber, wie viel gezahlt werden muss.
Außerdem gibt sie an, wann und wie der Mieter bezahlen soll.
Der Vermieter stellt die Rechnung normalerweise vor der Bezahlung aus.
Dies geschieht vor oder nach der Dienstleistung. Sie hilft beiden Parteien, den Überblick über die Bezahlung zu behalten.
Eine Rechnung muss in Schriftform erfolgen und folgende Dinge beinhalten
- Name und komplette Anschrift des Mieters
- Name und komplette Anschrift des Vermieters
- Datum der Ausstellung
- Beschreibung der bezogenen Leistung
- Betrag der Leistung
- Umsatzsteuer (falls zutreffend)
- Rechnungsnummer
- Zahlungsbedingungen
- Handschriftliche Unterschrift (optional, aber empfohlen)
Bei der Vermietung von Monteurzimmern schreibt der Vermieter die Rechnung oft vor dem Aufenthalt des Mieters. Sie fordert den Mieter auf, die Kosten für die Unterkunft zu bezahlen.
Hinweis: Als Vermieter dürfen Sie eine Quittung ausstellen, wenn Sie Geld bekommen. Egal, wie viel Geld es ist. Es gibt kein Gesetz, das den Betrag begrenzt,
für den Sie eine Quittung schreiben können.
Bei größeren Beträgen oder besonderen Fällen kann es manchmal jedoch besser sein, eine richtige Rechnung zu schreiben.
Hier finden Sie unseren Ratgeber "Wie schreibe ich eine Rechnung".
Seit 2007 helfen wir Vermietern, erfolgreich Unterkünfte zu vermieten.
Jeder Ihrer Gäste hat Anspruch auf eine Rechnung oder Quittung. Wenn ein Gast Sie darum bittet, müssen Sie diese ausstellen.
Sie müssen
alle relevanten Informationen auf der Rechnung oder Quittung vermerken.
Ob Sie auf einer Rechnung oder Quittung die Mehrwertsteuer ausweisen müssen, hängt von der Art Ihrer Vermietung ab. Wenn Sie z.B. Kleinunternehmer sind, ist dies nicht nötig.
Die Informationen auf der Quittung sind überschaubar. Sie müssen nur das Ausstellungsdatum angeben.
Außerdem geben Sie eine Beschreibung der erhaltenen Leistung an. Sie müssen auch den Zusammenhang angeben, in dem die Leistung erbracht wurde.
Zum Schluss unterschreiben Sie. Bei Rechnungen geben Sie mehr Details an. Kleinbetragsrechnungen sind eine Ausnahme.
Weitere Informationen finden Sie hier.