Deutscher Tourismusverband (DTV)
Sterne-Auszeichnung für Unterkünfte

von Deutschland-monteurzimmer.de | 28.08.2023 | 9 Minuten
Vermieter Informationen

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“, dieses alte Sprichwort hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Reisende erzählen von berühmten Sehenswürdigkeiten, von Eigenheiten fremder Kulturen, sowie von abenteuerlichen Fortbewegungsmitteln und Unterkünften, die ganz anders waren, als sie sie sich vorgestellt hatten.

Deutscher Tourismusverband DTV Logo

So manche Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen werben mit großen Versprechungen und Bildern, die nicht immer die Realität widerspiegeln, die der Gast am Ende vorfindet. Das isiko, auf falsche Versprechungen hereinzufallen, vermindern Reisende, indem sie sich bei der Suche nach einem Feriendomizil auf Angebote beschränkt, die mit einem anerkannten Qualitätssiegel ausgezeichnet sind.

Ein wichtiger Verband, der Zertifizierungen vornimmt, ist der Deutsche Tourismusverband (DTV). In ihm haben sich Organisationen und Vereine aus den verschiedenen Regionen Deutschlands zusammengeschlossen, um den Qualitätstourismus im Lande zu fördern.

Als Dachverband von regionalen Tourismusorganisationen aus den Ländern und Stadtstaaten organisiert der DTV die Lobbyarbeit für seine rund 100 Mitglieder.

Außer den Fremdenverkehrsverbänden sind Unternehmen und Organisationen wie die Deutsche Bahn oder der ADAC als fördernde Mitglieder im DTV vertreten, die direkt oder indirekt Einfluss auf den Tourismussektor nehmen.

Vermietung von Ferienwohnungen lohnt sich

Ferienwohnung erfolgreich im Internet an Feriengäste vermieten.

* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Ferienwohnung pro Woche bei voller Belegung.
Verdiene 1320 €
pro Woche *
Jetzt Vermieter werden

Aufgaben, Ziele und Zertifizierungen des DTV

Das Ziel des DTV ist, die politischen Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern und einen Qualitätsstandard zu erreichen, der Deutschland dauerhaft zu dem Urlaubsziel in Europa machen soll, das mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis des Kontinents punktet.

Dazu nehmen die Vertreter des Verbandes Einfluss auf die Entscheidungsträger in Wirtschaft und Politik. Zu den Forderungen des DTV gehört unter anderem eine Ausweitung des Zeitfensters für die Sommerferien in den verschiedenen Bundesländern.

Die Vertreter des DTV formulieren Forderungen und Vorschläge als Grundlage für eine breite Diskussion um die vielfältigen Aspekte der touristischen Entwicklung. So setzt sich der Verband für eine Ausweitung der Gesamtferienzeit im Sommer auf 3 Monate ein. Dies würde eine bessere zeitliche Verteilung der Gäste bedeuten und Engpässe bei den Übernachtungsmöglichkeiten während der Hochsaison verhindern.

Auch die Forderung nach einer abgesicherten Finanzierung von Aufgaben und Projekten aus dem Tourismusbereich mit öffentlichen Mitteln gehört zu den zentralen Zielen des Verbandes. Darüber hinaus engagiert sich der Verein in der Diskussion über die Wirkung von steuerlichen Maßnahmen, wie die Einführung der Bettensteuer, die mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden üblich ist.

Deutscher Tourismusverband Ziele

Dazu bietet der Verband seinen Mitgliedern eine Plattform zum fachlichen Austausch und die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Er fungiert als Anlauf- und Informationsstelle in allen Fragen, die den Tourismus in Deutschland betreffen.

Zu den Aufgaben des DTV gehören nicht nur die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber der Politik und der fachliche Austausch, sondern die Steigerung der Qualität des Tourismus in Deutschland.

Deshalb hat der Verband ein Zertifizierungssystem ausgearbeitet, mit dem er anhand eines Kriterienkataloges das Qualitätsniveau von Zimmern und Ferienwohnungen feststellt.

Die Klassifizierung erfolgt nach dem allgemein üblichen und international bekannten Sterneprinzip. Die Qualitätsstufen reichen von 1 Stern für einfache Unterkünfte bis hin zu 5 Sternen für Häuser mit besonderen Vorzügen.

Vermieter, die ihr Unternehmen der Klassifizierung durch die DTV-Prüfer unterziehen, schmücken sich mit den Sternen und nutzen diese in ihrer Werbung.

DTV-Sterne Zertifizierung

Kann ich meine Unterkunft klassifizieren lassen? Wie ist der Ablauf und was kostet das Ganze?

Am Klassifizierungsprogramm des DTV können sowohl Vermieter von Ferienwohnungen als auch Anbieter von Privatzimmern teilnehmen, in deren Haus weniger als 10 Betten für Gäste zur Verfügung stehen. Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, müssen Sie sich als Vermieter, aktiv um eine Prüfung bemühen.

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Touristeninformation, bei der Sie weitere Informationen und die Kontaktadresse der zuständigen Prüforganisation bekommen. Diese verfügt über die für diese Aufgabe notwendige Lizenz des DTV. Mit dieser vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung der Unterkunft.

Deutscher Tourismusverband Ziele erreichen

Zu diesem Termin erscheint ein Prüfer mit einer standardisierten Checkliste, die bei dem Besuch Punkt für Punkt abgearbeitet wird.

Zuvor müssen Sie als Vermieter noch versichern, dass Sie aktuell über keine Zertifizierung einer anderen Organisation verfügen.

Bei der Besichtigung des Objektes werden alle Kriterien je nach Relevanz mit einer Punktzahl versehen, aus denen am Ende der Prüfung das Gesamtergebnis berechnet wird. Je nach erreichter Punktzahl werden die entsprechenden Sterne verliehen.

Erreicht Ihr Objekt weniger als 100 Punkte, wird kein Stern vergeben. Eine Zertifizierung durch den DTV ist in einem solchen Fall nicht möglich.

Die Kosten für eine Klassifizierung durch den Deutschen Tourismus Verband setzen sich aus einer Lizenzgebühr von zurzeit 30 € (Stand 07/2019) für den DTV und einer Bearbeitungsgebühr für die Prüfung zusammen. Die Höhe dieser Gebühr setzt die Tourismusorganisation fest, die für die Prüfung vor Ort zuständig ist. In der Regel beträgt die Gebühr zwischen 50 € und 120 € (Stand 07/2019).

Was wird geprüft?

Je nachdem, ob es sich bei dem zu zertifizierenden Objekt um eine Ferienwohnung oder Privatzimmer handelt, werden unterschiedliche Kriterien angesetzt.

Geprüft werden der Service und die Ausstattung, sowie der allgemeine Zustand der Unterkunft. Ein gepflegter Zustand gehört zu den wichtigen Mindestkriterien, die Ihre Unterkunft erfüllen muss, um überhaupt eine Klassifizierung zu erhalten.

Bei offensichtlichen Mängeln, wie mangelnder Hygiene, die durch Schimmel, Ungeziefer oder schlechten Geruch zum Ausdruck kommt, wird keine Klassifizierung durchgeführt.

Deutscher Tourismusverband Sterne Bewertung Apartment

Kriterien für die Mindestanforderung an eine Ferienwohnung:

  • Das Objekt ist eine abgeschlossene Einheit, die über eine eigene Eingangstür zu erreichen ist.
  • Toilettenräume verfügen über eine abschließbare Tür.
  • Die zur Verfügung stehende Wohnfläche muss für jeden Gast mindestens 8 qm betragen.
  • Jedes Zimmer mit Ausnahme des Flurs, der Küche, des Sanitärbereichs und einer eventuell vorhandenen Abstellkammer hat mindestens ein Außenfenster.
  • Mit Ausnahme der zuvor genannten Räume muss jeder Raum mit einer individuell regelbaren Heizung ausgestattet sein.
  • In der Küche ist eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank sowie eine Spüle mit Warmwasseranschluss vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen eine Kaffeemaschine und eine für die vorgesehene Gästezahl angemessene Küchenausstattung vorhanden sein. Außerdem sind pro Person mindesten 2 Sätze identischer Teller und Tassen sowie Gläser und Besteck zur Verfügung zu stellen.
  • Vorhanden sein muss ein Esstisch mit der für die angegebene Personenzahl nötigen Anzahl von Sitzgelegenheiten. Ein Camping- oder Couchtisch entspricht nicht den Bestimmungen.
  • In allen Räumen müssen Steckdosen und eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein.
  • Zur Grundausstattung gehören ein Spiegel und eine Uhr.
  • Den Gästen ist eine Grundausstattung zur Reinigung der Wohnung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Ferienwohnung darf sich nicht komplett im Keller befinden und nicht nur über Kellerfenster verfügen.
  • Betten sowie Matratzen sind in einem guten und sauberen Zustand zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für Hygienebezüge, Bettdecken und Kopfkissen, die in ausreichender Zahl vorhanden sein müssen. Mit Ausnahme von Schlafsofas sind mehrteilige Matratzen nicht zulässig.

All diese Kriterien muss Ihre Ferienwohnung ohne Ausnahme erfüllen, damit der Prüfer des DTV überhaupt eine Klassifizierung durchführen kann.

DTV-Sterne: Klassifizierung für Ferienwohnungen

Die Höchsteinstufung mit 5 Sternen erhalten nur Unterkünfte, deren großzügiges Angebot mit einer erstklassigen Gesamtausstattung in herausragender Qualität sowie einem exklusiven Komfort punkten.

Darüber hinaus muss das Zimmer oder die Wohnung einen äußerst gepflegten und außergewöhnlichen Gesamteindruck vermitteln. Neben allen Annehmlichkeiten der unteren Kategorien muss außerdem eine Waschmaschine und ein fest eingebauter Safe vorhanden sein. Darüber hinaus darf es sich bei keinem der Schlafzimmer um ein Durchgangszimmer handeln.

Neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen muss Ihre Ferienwohnung für die Zertifizierung einer jeden Sternekategorie eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen. Diese wird anhand einer umfangreichen Checkliste ermittelt wird.

Sternekategorien für Ferienwohnungen

Deutscher Tourismusverband 1 Sterne Bewertung

Um 1 Stern zu erhalten, müssen Sie bei der Bewertung der Wohnung neben der Einhaltung der Mindestanforderungen eine Punktzahl von mindestens 100 erreichen. Für die Einstufung in die höheren Kategorien müssen Sie weitere Mindestanforderungen erfüllen.

Eine Wohnung, die vom DTV mit 1 Stern klassifiziert wurde, zeichnet sich durch eine zweckmäßige Ausstattung und einfache Komfortmerkmale aus. Die vorgeschriebene Grundausstattung ist vorhanden und Abnutzungen, die dem Alter der Einrichtung entsprechen, sind möglich.

Deutscher Tourismusverband 2 Sterne Bewertung

In einer 2-Sterne-Unterkunft wird eine gute Gesamtausstattung von solider Qualität erwartet, die sich in einem guten Zustand befindet und mittleren Komfort bietet. Dazu müssen weitere Mindestkriterien erfüllt werden. Neben einer aktuellen Informationsmappe, die mehr bietet als eine lose Prospektsammlung, gehören dazu mindestens ein ausreichend großer Kleiderschrank mit Kleiderbügeln sowie ein Fernseher mit Kabel-, Sat- oder DVB-T-Anschluss.

Deutscher Tourismusverband 3 Sterne Bewertung

3 Sterne erhalten Wohnungen, die einen guten Komfort und einen ansprechenden Gesamteindruck aufweisen. Die Ausstattung ist hier von einer besseren Qualität als in den unteren Kategorien. Ein Ganzkörperspiegel ist hier ebenso vorgeschrieben wie ein Haartrockner im Bad und ein vollwertiger Backofen oder Mikrowelle in der Küche. Außerdem darf es sich bei den Betten für die erwachsenen Gäste nicht um Etagenbetten handeln.

Deutscher Tourismusverband 4 Sterne Bewertung

Um Ihre Unterkunft mit 4 Sternen auszuzeichnen, verlangt der DTV einen gehobenen Komfort, der sich in einer höherwertigen Ausstattung und einer ansprechenden Qualität der Einrichtung ausdrückt.

Ein kombinierter Wohn/Schlafraum ist hier nur ausnahmsweise zulässig, wenn es sich um einen offenen, modernen und baulich abgetrennten Schlafraum oder eine Maisonettewohnung handelt. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Stereoanlage und einer Internetpräsenz.

In den Schlafzimmern müssen effektive Verdunkelungsmöglichkeiten gegeben sein. In der Küche muss eine Spülmaschine, im Wohnzimmer eine Sitzgruppe mit einem Sofa oder Sesseln zu finden sein. Als kostenlose Erstausstattung müssen Sie mindestens 2 Handtücher pro Person und die für die angegebene Personenzahl notwendige Bettwäsche zur Verfügung stellen.

Ferienwohnung vermieten trotz Corona

Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Ferienwohnung vermieten.

Eintrag vermieten trotz Corona

Bei der Zertifizierung einer Ferienwohnung werden 9 Themenfelder mit verschiedenen Unterpunkten bewertet.

Deutscher Tourismusverband 9 Bewertungskriterien

1. Infrastruktur

Als erstes wird die Infrastruktur des Objektes in Augenschein genommen.
Punkte werden vergeben für:

  • die Wohnungsgröße
  • die Art der Heizung
  • die Unterhaltungselektronik
  • Telefon und Internetzugang
  • sonstige Einrichtungen wie Waschmaschine, Klimaanlage, Safe usw.

Beim Kriterium der zur Verfügung stehenden Fläche sind maximal 48 Punkte zu erreichen, wenn diese größer als 30 qm pro Person ist. Je kleiner die vorhandene Wohnfläche, desto geringer die Punktzahl.

Stehen nur 8 – 10 qm pro Gast zur Verfügung, schlägt dieser Umstand mit 32 Minuspunkten zu Buche. Gleich 48 Minuspunkte gibt es, wenn keine fest installierte Heizung, sondern nur portable Heizgeräte vorhanden sind. Alle anderen Einrichtungen im Punkt Infrastruktur werden je nach Qualität mit 4 bis 16 Punkten bewertet.

2. Räumlichkeiten

Im zweiten Themenfeld werden die einzelnen Räumlichkeiten bewertet.
Geprüft werden:

  • allgemeine Punkte wie der Zugang zum Objekt, der Eingangsbereich und zusätzliche Räume
  • Größe, Ausstattung und Qualität der Möbel im Wohnzimmer
  • Qualität, Zustand und Vollständigkeit der Küchenausstattung
  • Fläche, Ausstattung und Zustand der Schlafzimmer
  • Ausstattung, Zustand und Größe des Badezimmers

Auch hier gilt, je größer die Wohnfläche, je vollständiger die Ausstattung und je besser der Erhaltungszustand, desto höher die Punktzahl.

Belohnt wird ein stimmiger Gesamteindruck und eine klare Linie beim Design mit Zusatzpunkten. Abzüge gibt es u.a. bei sehr kleinen Räumen, Renovierungsstau und einer mangelhaften Qualität der Einrichtung. Sind in diesen Punkten große Defizite festzustellen, folgt daraus die Rückstufung in eine niedrigere Kategorie.

3. Aussicht aus dem Wohnzimmer

Punkt 3 auf der Checkliste des DTV-Prüfers ist die Aussicht aus dem Wohnzimmer. Blicken Gäste von hier aus auf eine attraktive Landschaft, gibt es 18 Punkte. Ist die Aussicht unattraktiv oder verbaut, werden 6 Punkte in Abzug gebracht. Alle anderen Ausblicke werden mit 9 Punkten bewertet.

4. Service

Im nächsten Abschnitt auf der Prüfliste geht es um das weite Feld der Serviceleistungen.
Bewertet werden hier Angebote wie:

  • Hand- und Geschirrtücher
  • Bettwäsche
  • Servicedienste
  • Hausprospekt und Internetauftritt
  • Buchbarkeit über Online-Buchungssysteme
  • Infomappen
  • Zertifizierungen
  • Persönliche Gästebetreuung

Gerade im Servicebereich lassen sich viele Plus- aber auch Minuspunkte sammeln. Vermieter, die ihren Gästen ohne Aufpreis frisch bezogene Betten bieten, bekommen 12 Punkte gut geschrieben. Müssen Gäste die Bettwäsche mitbringen, gibt es 18 Punkte Abzug. Weitere 18 Minuspunkte werden fällig, wenn Sie Handtücher und Geschirrtücher nicht kostenlos zur Verfügung stellen.

12 Pluspunkte verdienen Sie sich, wenn Sie den Gästen die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung über Online-Buchungssysteme bieten. Wenn Sie weder über eine eigene Webseite noch über einen Hausprospekt verfügen, bekommen Sie 12 Punkte abgezogen.

Über gleich 16 Pluspunkte freuen Sie sich, wenn Sie ein Zertifikat eines anerkannten Qualitätssiegels, wie Bett+Bike oder Wanderbares Deutschland, vorweisen.

5. Freizeiteinrichtungen

Jede Menge Punkte gibt es im Kapitel 5 des Zertifizierungskataloges zu verdienen. Hier geht es um die Freizeiteinrichtungen.
Für die Sterneklassifizierung wichtige Punkte werden angerechnet für:

  • Pools
  • Wellnesseinrichtungen
  • Fitnessraum
  • Spielplatz
  • Fahrradverleih
  • sonstige Angebote
  • Abstellräume für Sportgeräte

Ist ein beheizter Pool vorhanden, der den Gästen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, verbuchen Sie 28 Punkte auf der Habenseite, handelt es sich um ein Hallenbad, sind es sogar 30 Punkte.

Auch mit weniger kostenintensiven Angeboten wie einer Sauna, einem Fitnessraum oder einem eigenen Spielplatz mit fest verbauten Spielgeräten sammeln Sie zusätzliche Punkte. In diesem Abschnitt gibt es lediglich eine Möglichkeit, negativ aufzufallen. Wenn sie Ihren Gästen keine Möglichkeit bieten, Sportgeräte wie Fahrräder oder Surfboards abzustellen, bekommen Sie 3 Punkte abgezogen.

6. Objektart

Im Abschnitt 6 der DTV-Prüfung werden Punkte für die Art und den Zustand des Objektes vergeben.
Bewertet werden die:

  • Art der Unterkunft
  • äußere Erscheinung des Gebäudes
  • Verfügbarkeit von Aufzügen bei Gebäuden mit mehr als 3 Etagen
  • Beeinträchtigung durch Lärm

Bei der Art der Unterkunft reicht die Spanne der zu vergebenden Punkte von 42 Zählern für außergewöhnliche Gebäude, wie Burgen und Schlösser oder andere historische Gebäude, die Sie Gästen zur alleinigen Nutzung überlassen, bis hin zu 0 Punkten für Ferienwohnungen, die sich im Souterrain eines Hauses befinden.

Eine „normale“ Wohnung in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus wird mit 6 Punkten bewertet. Punkte gibt es auch für die äußere Erscheinung des Gebäudes.

Für sehr gepflegte Objekte werden 12 Punkte vergeben, während veraltete und renovierungsbedürftige Häuser mit 12 Minuspunkten bestraft und darüber hinaus in eine niedrigere Kategorie zurückgestuft werden. Extrem negativ bewertet wird eine Unterkunft, wenn der Aufenthalt der Gäste durch massiven Lärm getrübt wird. 24 Zähler werden in einem solchen Fall vom Punktekonto gestrichen.

7. Balkon und Terrasse

Im Punkt 7 des Prüfungskataloges werden Balkone und Terrassen betrachtet.
Im Einzelnen werden nach der grundlegenden Frage des Vorhandenseins folgende Aspekte behandelt:

  • Art und Anzahl der Balkone oder Terrassen
  • alleinige Nutzung oder Mitbenutzung
  • Zustand
  • Größe
  • Umfang und Qualität der Möblierung

Die meisten Punkte verbuchen Sie hier, wenn Sie den Gästen gleich mehrere Balkone oder Terrassen zur alleinigen Nutzung anbieten und diese mit hochwertigen Stühlen, Tischen und Liegen ausstatten.

Befinden sich die Balkone oder Terrassen in einem renovierungsbedürftigen und ungepflegten Zustand, können sich die Bonuspunkte, die aufgrund des Vorhandenseins vergeben wurden, durch entsprechende Abzüge in Minuspunkte verwandeln.

8. Garten und Anlage

Der Garten und die Anlage des Objektes werden im 8. Kapitel der Klassifizierungsprüfung in Augenschein genommen.

Ein äußerst gepflegter und aufwändig gestalteter Garten, der den Gästen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, bringt Ihnen als Vermieter insgesamt 16 Punkte ein. Eine gepflegte Anlage ohne besondere Highlights, die mehrere Gäste gemeinsam nutzen, ist noch für 10 Punkte gut.

Durch zusätzliche Merkmale wie Pavillons, Gartenteiche oder ähnliches werden maximal 8 weitere Zähler auf dem Punktekonto gut geschrieben.

9. Zufahrt

Als letztes Kriterium wird die Erreichbarkeit des Gebäudes bewertet. Geprüft wird in diesem Abschnitt, wie Sie die Zufahrt gestalten und ob es Parkmöglichkeiten, eine ausreichende Beleuchtung und eine gut sichtbare Beschilderung gibt.

Für eine abschließbare Garage werden hier 15 Punkte gegeben. Ein befestigter Privatparkplatz direkt am Objekt bringt 3 Punkte. Häuser, die nur schwer zu erreichen sind, weil der Zugang über lange Treppen oder schlechte Wegstrecken möglich ist, nehmen 9 Minuspunkte in Kauf.

Am Ende der Klassifizierungsprüfung bildet sich aus den, in den Einzeldisziplinen erreichten Punkten, eine Gesamtpunktzahl. Abhängig von dieser wird die Sterneklassifizierung vorgenommen.

1 Stern erhalten Unterkünfte, die zwischen 100 und 249 Punkten erreichen. Um 2 Sterne zu bekommen, sind zwischen 250 und 499 Punkte notwendig. Mit 3 Sternen werden Ferienimmobilien ausgezeichnet, die mindestens 500 Punkte erreichen. Ab 700 Punkte werden 4 Sterne verliehen, wurden mehr als 900 Punkte erreicht, sind es 5 Sterne.

Vor- und Nachteile einer Klassifizierung durch den DTV

Für Sie als Gastgeber hat die Klassifizierung den Vorteil, dass potenzielle Gäste im Vorhinein über die zu erwartende Qualität der Unterkunft informiert sind. Als Anbieter wird Ihnen ein größeres Vertrauen entgegengebracht, wodurch die Chance größer ist, eine Buchung zu erhalten.

Diesen Vorteil genießen Sie als Gastgeber für drei Jahre. Danach müssten Sie die Klassifizierung erneuern, was mit erneuten Kosten verbunden ist.

Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Investitionen notwendig werden, um Defizite bei einer Klassifizierung zu beheben, damit Sie die gewünschte Sternekategorie erreichen.

Deutscher Tourismusverband Vorteile Nachteile

Ob sich diese durch höhere Einnahmen rechnen, müssen Sie im Einzelfall entscheiden. Nachteilig kann es sein, wenn ein zuvor mit 4 oder 5 Sternen klassifiziertes Haus bei einer neuen Prüfung auf einen niedrigeren Level herabgestuft wird. Der Verlust eines Sternes kann sich negativ auf das Buchungsverhalten von Gästen auswirken.

Wenn Sie den erreichten Standard halten wollen, sind Sie gezwungen, ständig zu investieren, was sich unweigerlich auf den Übernachtungspreis auswirkt.

Bei der Betrachtung der Kosten sollten Sie beachten, dass jeder klassifizierte Betrieb kostenlos in das offizielle DTV-Infoportal sterneferien.de aufgenommen wird. Hier haben Interessenten die Möglichkeit, gezielt nach zertifizierten Unterkünften in der Region zu suchen, in der sie ihren Urlaub verbringen möchten.

Durch die Auswahl eines zertifizierten Anbieters vermindert der Zimmersuchende das Risiko, vor Ort eine böse Überraschung zu erleben. Bei der Suche nach einem Zimmer oder einer Ferienwohnung über sterneferien.de hat der potenzielle Gast die Gewissheit, dass ein festgelegter Qualitätsstandard nicht unterschritten wird.

Bieten Sie Ihre Ferienwohnung schon ab 5,53 € pro Monat an
Volle Kostenkontrolle
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison

Werbung mit Sternen

Um die Sterne auch nach außen hin sichtbar zu machen, hält der DTV eine Reihe von Werbemitteln bereit. Diese reichen vom Etikettenaufkleber über das Klassifizierungsschild und Schlüsselanhänger bis hin zum Fahrradständer. Für diese Werbemittel falen jedoch zusätzliche Kosten an, die nicht in den Prüfungsgebühren enthalten sind.

Bei der Werbung mit den DTV-Sternen ist darauf zu achten, dass diese korrekt dargestellt werden, damit es nicht zu Verwechslungen mit den Klassifizierungen anderer Anbieter, wie etwa der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), kommt.

Deutscher Tourismusverband Hotel Sterne Bewertung Klassifizierung

Die Sterne des DTV haben 8 Zacken, sollten deshalb auch in dieser Form dargestellt werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, muss im Text darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Klassifizierung des DTV handelt.

Ist in der Werbeanzeige nicht auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich bei dem Angebot um eine Ferienwohnung oder ein Privatzimmer handelt, sollte den Sternen ein F für Ferienwohnung oder ein P für Privatzimmer vorangestellt werden.

Besteht eine Ferienimmobilie aus mehreren Objekten, von denen nur ein Teil klassifiziert ist, muss dies deutlich erkennbar sein. Mit den Sternen dürfen ausschließlich solche Betriebsteile beworben werden, die vom DTV überprüft und mit der entsprechenden Sternezahl ausgezeichnet worden sind.

Wird im Logo oder neben dem Namen des Hauses mit den DTV-Sternen geworben, so muss der gesamte Betrieb mit der dargestellten Anzahl von Sternen klassifiziert sein. Wurden für verschiedene Betriebsteile unterschiedliche Einstufungen erreicht, so ist eine einheitliche Werbung mit der höchsten Anzahl von Sternen nicht zulässig.

Die Gültigkeit einer Klassifizierung durch den DTV beträgt 3 Jahre. Sofern nach Ablauf dieser Frist keine neue Klassifizierung stattgefunden hat, muss die Werbung mit den Sternen in allen Werbemitteln eingestellt werden.

Eventuell noch vorhandene Druckerzeugnisse wie Hausprospekte, Aufkleber und andere Werbemittel, auf denen die Sterne abgebildet sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. Auch auf der Homepage und anderen Internetseiten muss die Werbung mit den Sternen eingestellt werden.

Wird trotzdem weiter mit ihnen geworben, so handelt es sich dabei um unzulässige Werbung und einen Verstoß gegen das Urheber- und Markenrecht des DTV. Die wettbewerbswidrige Werbung hat eine Abmahnung zur Folge, die einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch begründet.

Jedes vom DTV klassifizierte Objekt bekommt eine Urkunde, in der nicht nur die Anzahl der Sterne, sondern auch die Gültigkeitsdauer und die maximale Belegung angeben sind. Eine Kopie der Urkunde sollte allgemein zugänglich in der Infomappe des Hauses oder in einem Rahmen an einer Wand im Eingangsbereich zu finden sein.

Im Rahmen der Klassifizierung wird eine maximale Belegungszahl festgelegt. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Höchstzahl nicht zu überschreiten und seine Werbung in diesem Sinne zu gestalten und beizubehalten.

Externe Informationsquellen zu diesem Thema:

Ferienwohnung vermieten

Mit einem starken Partner erfolgreich im Internet werben.

Eintrag vermieten
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto