Einfach erklärt: WLAN - Hotspot - VPN | Internet in der Unterkunft
Volle Punktzahl bei der Ausstattung - WLAN für zufriedene Gäste Ihrer Monteurzimmer oder Ferienwohnung

von Dennis Josef Meseg | 22.03.2025 | 5 Minuten Internet Gäste WLAN

Lernen Sie, wie Sie Internet und WLAN in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Zimmer für Arbeiter einrichten. Machen Sie den Aufenthalt für Ihre Gäste angenehm. Erhöhen Sie Ihre Vermietungserfolge. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wie verbessere ich das WLAN-Signal? Welche Internetanbieter und Tarife sind gut für Arbeiterzimmer? Wie schütze ich mein Netzwerk? Außerdem bekommen Sie Tipps zur Kostenplanung und Buchführung. Machen Sie Ihr Zimmer für die digitale Welt bereit. Heben Sie sich von anderen ab.

Spezial: Sicherheit und Thema VPN

Vermieter Informationen

WLAN für Gäste in Ihrer Unterkunft: Ein gefragter Service

Viele Mieter wollen unbedingt ein funktionierendes WLAN, wenn sie eine Unterkunft buchen. WLAN ist wichtig in Ferienwohnungen und Zimmern für Arbeiter. Abends zum Entspannen Netflix schauen. Schnell das Wetter checken oder nach der Arbeit am Laptop arbeiten. Das ist heute normal.

Als Vermieter ist ein Internetanschluss in der Unterkunft ein Muss. Es gehört zu den beliebtesten Ausstattungsmerkmalen.

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Wie bekomme ich WLAN in meine Unterkunft?

Heutzutage ist es einfach, WLAN in einer Ferienwohnung einzurichten. Man muss nur ein paar einfache Schritte befolgen. Hier ist eine kurze Anleitung:

1. Wählen Sie einen Internetanbieter:
- Suchen Sie einen Internetanbieter, der in Ihrer Region verfügbar ist.
- Wählen Sie einen Tarif, der genug Geschwindigkeit und Datenvolumen für Ihre Gäste bietet. Mindestens 25mbit/s sind gut.

2. Router anschließen:
- Sie bekommen vom Anbieter einen Router.
- Schließen Sie den Router an die Telefon- oder Kabelleitung an und stecken Sie ihn in die Steckdose.

3. Netzwerk einstellen:
- Verbinden Sie Ihren Computer mit einem Kabel mit dem Router.
- Öffnen Sie den Internetbrowser und gehen Sie auf die Einstellungsseite des Routers.
- Geben Sie Ihrem Netzwerk einen Namen (SSID) und erstellen Sie ein Passwort.

4. WLAN einrichten:
- Schalten Sie das WLAN im Router ein.
- Stellen Sie die WLAN-Einstellungen ein, wie Netzwerkname und Passwort.
- Nutzen Sie ein sicheres Passwort, damit Fremde Ihr WLAN nicht benutzen können.

5. Verbindung testen:
- Verbinden Sie ein Gerät, wie ein Smartphone, mit dem WLAN.
- Surfen Sie im Internet und prüfen Sie die Signalstärke und Geschwindigkeit.

6. Abdeckung erweitern (optional):
- Wenn Ihre Ferienwohnung groß ist und das WLAN nicht überall gut funktioniert, nutzen Sie einen WLAN-Verstärker oder ein Mesh-WLAN-System. So kommt das Signal überall hin.

So haben Sie schnell und einfach WLAN in Ihrer Ferienwohnung eingerichtet.


Die Lösung bei schwachem DSL-Zugang: Internet über Mobilfunk

Wenn du langsam und schlechter DSL-Zugang hast, gibt es eine Lösung: Internet über Mobilfunk. Das bedeutet, dass du das Internet über das Handynetz nutzen kannst. Manche Handyfirmen bieten Internet-Lösungen mit LTE oder 5G an.

Diese Lösungen können das normale Internet aus der Telefonleitung ersetzen. Du brauchst also keine Kabel mehr in deinem Haus. Es funktioniert ähnlich wie bei deinem Handy: Du legst eine SIM-Karte in einen speziellen Router. Dieser Router erstellt dann ein WLAN-Netz und versorgt es mit Internet. Dank LTE und 5G sind diese Tarife sehr schnell.

Wie viel Datenvolumen benötige ich für die Unterkunft?

Die benötigte Datenmenge hängt vom Nutzungsverhalten der Gäste in Ihrer Unterkunft ab. Daher kann man sie nicht genau berechnen. Meistens buchen Sie einen sogenannten Flatrate-Tarif. Diese haben ein unbegrenztes Volumen. Sie empfehlen sich auch für Ihre Ferienunterkunft.

Sollten Sie keine Flatrate gebucht haben, gilt: Je mehr Datenvolumen verfügbar, desto besser. Ein Richtwert von etwa 200GB sollte in der Regel ausreichen.

Als Tipp: 3-7 GB werden pro Stunde auf Netflix benötigt. Dies hängt von der gewählten Auflösung (1080p/4k) ab.

Der ideale Tarif ist flexibel buchbar.

Wir empfehlen Ihnen, Tarife zu buchen, die monatlich flexibel genutzt werden können. Dies vermeidet fixe monatliche Kosten. Solche Tarife finden Sie bei der Telekom mit der Speedbox . Auch bei Vodafone mit dem Giga-Cube , bei O2 mit dem Homespot oder auch bei lokalen Anbieter gibt es solche Tarife. Nutzen Sie bei diesen Tarifen optimalerweise die Flex-Optionen.

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Hotspots statt klassisches WLAN

Ein Hotspot ist ein Bereich, in dem man drahtloses Internet über WLAN nutzen kann. Man stellt mit einem WLAN-Router oder einem speziellen Gerät einen Hotspot ein. So können sich Leute drahtlos mit dem Internet verbinden. Hotspots sind ideal für die Vermietung Ferienwohnungen oder Monteurzimmer. Unterschiede zwischen WLAN und Hotspot WLAN und Hotspot machen beide drahtloses Internet möglich. Aber es gibt einige Unterschiede.

WLAN (Wireles Local Area Network):

  • WLAN ist ein lokales drahtloses Netzwerk.
  • Es verbindet Geräte miteinander und mit dem Internet.
  • Meistens braucht man einen WLAN-Router.
  • WLAN gibt es zu Hause, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Bereichen.

Hotspot:

  • Ein Hotspot ist ein spezieller Bereich mit Internetzugang.
  • Verschiedene Technologien wie WLAN oder Mobilfunk können einen Hotspot bereitstellen.
  • Man muss sich oft einloggen oder zahlen, um den Hotspot zu nutzen.
  • Hotspots gibt es oft in Cafés, Flughäfen, Hotels, Bibliotheken und Geschäften.

Zusammengefasst:
WLAN ist ein allgemeiner Begriff für drahtlose Netzwerke. Ein Hotspot ist ein spezieller Bereich für die Öffentlichkeit. Hotspots können auf WLAN basieren, aber nicht nur das.

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WLAN im Mietvertrag festlegen

Viele Mieter finden WLAN sehr wichtig. Sie sehen es als das wichtigste Ausstattungsmerkmal an.

Das gilt für Ferienwohnungen und für Monteuruterkünfte für Arbeiter. Menschen wollen das Internet für Freizeit und Arbeit nutzen.

Kann jeder Mieter einen Internetanschluss verlangen? Nein, das geht nicht. Für viele ist WLAN wichtig. Aber wenn es fehlt, ist das kein rechtlicher Fehler. WLAN gehört nicht zu den grundlegenden Leistungen. Gäste können nicht einfach davon ausgehen, dass es da ist.

Steht etwas über das Internet im Mietvertrag? Dann kann ein fehlender oder defekter Anschluss ein rechtlicher Mangel sein. Der Mieter kann dann Rechte einfordern.

Achtung: Oft hängt eine Zu- oder Absage davon ab, ob es schnelles WLAN gibt.

Gäste-WLAN und privates WLAN trennen

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Vermieter Ihren eigenen privaten Internetzugang Ihren Gästen zur freien Verfügung stellen. Hierdurch sparen Sie Anschaffung und Unterhaltung einer gesonderten Anlage ein. Allerdings ist diese Praxis aus rechtlicher Sicht nicht unbedenklich und sollte eher vermieden werden. Denn das mitbenutzte Internet können Mieter zu rechtswidrigen Zwecken gebrauchen.

Internet Gäste-WLAN Gesetz

Dann stellt sich die Frage, wer für die hieraus resultierenden Schäden einzutreten hat. Zu den häufigsten Anwendungsfällen gehört etwa der illegale Datenaustausch auf Film- und Musikbörsen. Die Gerichte sowie die juristische Fachliteratur haben sich intensiv mit dieser Thematik befasst und zu diversen Fallkategorien geführt, die sich zum Teil untereinander widersprechen.


Mieter über Internetnutzung informieren

Als Vermieter sollten Sie Ihre Gäste darüber informieren, wie das WLAN in Ihrer Unterkunft genutzt werden darf. Das geht persönlich, per Aushang oder schriftlich im Mietvertrag. So zeigen Sie klar, dass illegale Internetnutzung nicht erlaubt ist.

Wenn Sie möchten, können Sie sich von den Mietern bestätigen lassen, dass sie die Regeln kennen. Das ist rechtlich zwar nicht verpflichtend, kann aber in Streitfällen helfen.

Falls Sie einmal eine Abmahnung wegen illegaler Nutzung Ihres Anschlusses erhalten sollten, bleiben Sie ruhig. Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Die rechtliche Lage kann kompliziert sein. Holen Sie sich in jedem Fall rechtlichen Rat von einem Anwalt.

Ein Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist – und Sie dazu beraten, wie Sie reagieren sollten. Oft reicht schon ein Schreiben vom Anwalt oder eine fachliche Einschätzung, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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