Folgende Städte haben eine Bettensteuer eingeführt
Berlin
Bonn
Borgwedel
Bremen / Bremerhaven
Cuxhaven
Berlin-Dahlem
Damp
Dortmund
Dresden
Eisenach
Erfurt
Flensburg
Frankfurt am Main
Bettensteuer – alles Wichtige zur Kulturförderabgabe
Bei der Bettensteuer handelt es sich um eine relativ neue Steuerart.
Sie wird von Kommunen eingeführt, um die immer größeren Haushaltslöcher in Städten und
Dörfern zu stopfen. Betroffen sind neben Hotels auch Pensionen,
Ferienwohnungen sowie Monteurzimmer. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wo die
Bettensteuer erhoben wird und was auf Sie zukommt, wenn sie
Monteurzimmer oder Ferienunterkünfte vermieten.

Was ist die Bettensteuer?
Die Bettensteuer, offiziell als Kulturförderabgabe bezeichnet, wurde vom damaligen Kölner Stadtkämmerer
und Finanzminister Nordrhein-Westfalens
Norbert Walter-Borjans ins Leben gerufen.
Es handelt sich um eine Steuer für die Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienunterkünften und
zum Teil auf Campingplätzen. Sie soll der Kultur und dem Tourismus zugutekommen. Allerdings fließen
die Einnahmen in fast allen Städten dem allgemeinen Haushalt zu, sodass die Erfüllung ihres
eigentlichen Zwecks nicht gewährleistet ist.
Die Höhe der Bettensteuer richtet sich in den meisten Fällen nach dem Übernachtungspreis. Hotels und Herbergen müssen in den betreffenden Städten rund fünf Prozent des Zimmerpreises abführen. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie diesen Betrag auf die Übernachtung aufschlagen und oder aus eigener Tasche finanzieren.
Besteuerung nur für privat veranlasste Übernachtungen
Die Bettensteuer ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die Übernachtungspauschale
nur für privat veranlasste Aufenthalte erhoben wird. Nur in Leipzig werden alle Übernachtungen
besteuert.
Ihnen als Vermieter fällt somit nicht nur die Aufgabe zu, Ihre Gäste zum Grund Ihrer Übernachtung
zu befragen. Sie müssen von beruflich Reisenden wie Monteuren und Handwerkern auch entsprechende Nachweise
einfordern wie:
- Buchungen durch den Arbeitgeber,
- Ausstellung der Rechnung auf den Arbeitgeber,
- Akkreditierungen für Seminare, Kongresse und Messen oder
- Arbeitgeberbescheinigungen.
Selbstständige müssen eine Eigenbescheinigung ausfüllen und darin den beruflichen Anlass ihres Aufenthalts glaubhaft darstellen.
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Unterschiedliche Städte – unterschiedliche Satzungen
(Stand: August 2020)
Jede Stadt hat ihre eigene Satzung und ihre eigenen Formulare. Folgende Auflistung soll Ihnen helfen, den Überblick zu behalten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die geltenden Rahmenbedingungen zu informieren, um immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge zu sein.
Bettensteuer in Berlin
Berlin führte die Übernachtungssteuer am 1. Januar 2014 ein. Von der Besteuerung ausgenommen sind
Geschäftsreisende,
also auch Monteure, sofern sie den beruflichen Zweck ihres Aufenthalts nachweisen.
Reisen mehrere Personen gemeinsam, müssen Sie von jedem Gast eine gesonderte Bescheinigung einfordern.

Die City-Tax beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises. Das heißt, ohne Umsatzsteuer sowie ohne Entgelte für Serviceleistungen wie Sauna- und Wellnessbereiche oder Minibar. Fällig wird sie auch bei einer stornierten Nichtanreise (No-Show), da Sie grundsätzlich eine Möglichkeit zur Übernachtung bereitgestellt haben.
Die Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Berlin finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
Bettensteuer in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland erhebt die Bettensteuer seit dem 1. Juli 2015, wobei auch
hier Berufsreisende gegen Nachweis von
der Zahlung befreit sind.
In Bonn ist für jeden aus beruflichen Gründen übernachtenden Gast zwingend eine gesonderte
Bescheinigung auszufüllen. Sammelbescheinigungen sind nicht zugelassen.

Die Beherbergungssteuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück und sonstige Leistungen. Für Tageszimmer ist ebenso zu zahlen wie für No-Show.
Formulare zur Befreiung der Bettensteuer in Bonn finden Sie hier:
https://www.bonn.de/vv/produkte/Beherbergungssteuer.php?lang=de
Bettensteuer in Borgwedel
Seit Anfang 2020 erhebt die Stadt Borgwedel eine Übernachtungsabgabe für private Übernachtungen:

- 1,50 € pro Person und Nacht
- 0,50 € pro Nacht für Personen unter 18
Gegen den entsprechenden Nachweis sind berufliche Übernachtungen befreit. Ebenfalls befreit von der
Übernachtungsabgabe sind behinderte Personen mit einem Behinderungsgrad von 80 oder mehr. Mit einem, im Ausweis
angegebenen, Merkzeichen „B“ ist auch eine Begleitperson befreit.
Eine amtliche Vorlage zur Befreiung gibt es noch nicht. Fragen Sie am besten im Vorfeld bei Ihrer Unterkunft
nach.
Bettensteuer Bremen und Bremerhaven
Die Städte Bremen und Bremerhaven erheben die Kulturförderabgabe seit dem 1. April 2012.
Berufliche Übernachtungen, beispielsweise bei businessbezogenen Messebesuchen oder Monteurtätigkeiten,
sind gegen Nachweis von der Tourismusabgabe befreit. Für jeden beruflich bedingten Aufenthalt und jeden
Gast ist ein gesonderter Beleg erforderlich.

Pro Nacht und Gast sind 5 % auf den Nettoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder ähnliches) zu zahlen. Zu besteuern sind maximal sieben aufeinander folgende Nächte. Übernachten Ihre Gäste länger ohne Unterbrechung bei Ihnen, wird dafür keine Steuer erhoben. Minderjährige sind von der Zahlung befreit.
Formulare zur Befreiung der Kulturförderabgabe in Bremen und Bremerhaven finden Sie hier:
https://www.bremerhaven.de/de/[...]/steueramt-tourismusabgabe-citytax.31307.html
Bettensteuer in Cuxhaven
Die Stadt Cuxhaven hat 2018 neben der Kurtaxe auch eine Übernachtungssteuer eingeführt.
Berufliche Aufenthalte sind, gegen entsprechende Belege, von der Zahlung befreit.

Berechnet werden 2,75 % des Bruttoübernachtungspreises ohne sonstige Leistungen wie Frühstück. No-Show und Tageszimmer werden auch besteuert.
Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Cuxhaven finden Sie hier.
Geben Sie dort in der Suche einfach "Übernachtungssteuer" ein:
https://www.cuxhaven.de/verwaltung/formulare/index.php
Bettensteuer in Dahlem
In Dahlem gilt die Übernachtungsabgabe seit dem 1. Januar 2016.
Für berufliche Übernachtungen entfällt die Zahlung bei Vorlage entsprechender Belege. Für
jeden Aufenthalt und jeden Gast ist eine gesonderte Bescheinigung auszufüllen.

Die Abgabe beträgt 1,00 Euro pro Nacht und Gast. Kinder und Jugendliche zahlen bis zu einem Alter von 14 Jahren 0,50 Cent pro Nacht. Für Tageszimmer wird die Abgabe ebenfalls fällig. Bei No-Show gilt dasselbe, es sei denn der Gast storniert die Übernachtung rechtzeitig.
Formulare zur Befreiung der Übernachtungsabgabe in Dahlem finden Sie hier:
https://dahlem.de/Formulare
Bettensteuer in Damp
Damp erhebt seit anfang Januar 2017 eine Steuer auf private Übernachtungen. Geschäftsreisende zahlen diese nicht, sofern sie den entsprechenden Nachweis liefern.
Besteuert wird der Bruttoübernachtungspreis je Person, unabhängig ob Tageszimmer oder reguläre Übernachtung:
- 1,00 Euro Steuer bis 20,00 Euro
- 1,50 Euro Steuer bis 50,99 Euro
- 2,00 Euro Steuer bei 51,00 Euro und mehr
Bettensteuer in Dresden
Seit dem 1. Juli 2015 erhebt die Elbmetropole eine Beherbergungssteuer. Übernachtungen im Zuge von Geschäftsreisen und Montagetätigkeiten sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit.
Dresden fordert für jeden beruflich erforderlichen Aufenthalt das Ausfüllen einer gesonderten Bescheinigung. Allerdings sind Sammelbescheinigungen für mehrere Gäste zulässig, sofern diese namentlich und einschließlich Geburtsdatum erfasst werden. Getrennte Beherbergungszeiträume dürfen ebenfalls in einer Bescheinigung stehen, müssen jedoch genau mit den einzelnen Datumsangaben bezeichnet sein.

Pro Person und Nacht sind 6 Prozent vom Bruttoübernachtungspreis zu zahlen. Kinder werden ebenso wenig besteuert wie Schwerbehinderte mit einem Grad von über 80 Prozent sowie deren Begleiter („B“).
Die Formulare zur Befreiung der Beherbergungssteuer in Dresden finden Sie hier:
https://www.dresden.de/de/rathaus/[...]beherbergungssteuer
Bettensteuer in Dortmund
In Dortmund läuft die Bettensteuer unter dem Namen Beherbergungsabgabe. Sie wird seit November 2010
erhoben.
Geschäftsreisende sind nach Vorlage von Belegen von der Zahlung befreit.

Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 Prozent auf den Bruttoübernachtungspreis abzüglich Frühstück und sonstige Leistungen. Für Tageszimmer und No-Show ist die Besteuerung ebenfalls zu leisten. Kinder sind steuerpflichtig.
Formulare zur Befreiung der Beherbergungsabgabe in Dortmund finden Sie hier:
https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/[...]beherbergungsabgabe.html
Bettensteuer in Eisenach
Seit dem 1. Januar 2012 erhebt Eisenach eine Tourismusförderabgabe.
Für berufliche Aufenthalte entfällt die Zahlung, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Pro Gast und Nacht beträgt die Abgabe:
- 1,00 Euro in Pensionen, Gasthöfen, Ferienhäusern und Privatwohnungen,
- 1,50 Euro in Hotels mit bis zu drei Sternen,
- 2,00 Euro in Hotels ab vier Sternen.
Tageszimmer betrifft die Besteuerung nicht.
Die Formulare zur Befreiung der Tourismusförderabgabe in Eisenach finden Sie hier:
https://www.eisenach.de/rathaus/[...]#c28518
Bettensteuer in Erfurt
Erfurt verlangt seit dem 1. Januar 2011 eine nicht zweckgebundene Kulturförderabgabe.
Berufliche Aufenthalte sind davon gegen Nachweis befreit. Die Gültigkeit entsprechender Belege erlischt bei
Abreise.

Die Abgabe beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und Nebenleistungen. No-Show und Tageszimmer unterliegen ebenfalls der Besteuerung.
Formulare zur Befreiung der Beherbergungsabgabe in Dortmund finden Sie hier:
https://www.erfurt.de/[...]Kulturf%C3%B6rderabgabe&button=Suche
Bettensteuer in Flensburg
Seit dem 1. Januar 2013 erhebt Flensburg eine Beherbergungsabgabe.
Berufliche Übernachtungen sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit.

Pro volljährigem Gast beläuft sich die Abgabe auf 7,5 % des Bruttoübernachtungspreises. Für Tageszimmer gelten die Steuern seit 2018 ebenso.
Weitere Informationen und Formulare zur Befreiung von der Beherbergungsabgabe erhalten Sie hier:
steuerverwaltung@flensburg.de
Bettensteuer in Frankfurt/Main
Seit dem 1. Januar 2018 erhebt Frankfurt eine Tourismusabgabe für Privatreisende, unabhängig ob diese
volljährig sind oder nicht.
Pro Aufenthaltstag und Person ist eine Abgabe von 2,00€ zu entrichten. Dabei zählen der An- und
Abreisetag als ein Aufenthaltstag.

Berufsreisende betrifft diese Abgabe nicht, sofern der entsprechende Nachweis geliefert wird. In Frankfurt können Sie im Meldeschein angeben, dass Sie beruflich unterwegs sind.
Bettensteuer in Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau gilt die Übernachtungssteuer seit dem 1. Januar 2014.
Geschäftsreisende müssen nicht zahlen, sofern sie den beruflichen Zweck ihres Aufenthaltes nachweisen.
Bescheinigungen gelten jeweils nur bis zur Abreise.

Die Steuer beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und sonstige Leistungen. No-Show, Stornogebühren und Tageszimmer sind ebenfalls von der Besteuerung betroffen. Grundsätzlich befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Freiburg finden Sie hier
https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid830
Bettensteuer in Gera
In Gera trat die Bettensteuer am 18. Juni 2011 in Kraft und galt zunächst für alle
Übernachtungen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 11. Juli 2012 entschied, dass berufsbedingte Übernachtungen nicht
besteuert werden dürfen, wurde sie ab dem 1. August 2012 für Dienstreisende ausgesetzt.

Seit dem 16. Juni 2016 gilt eine neue Satzung, nach der die Übernachtungssteuer rückwirkend zum 18. Juni 2011 nur noch für private Aufenthalte erhoben wird. Haben Gäste Ihres Hauses zwischen diesem Termin und dem 1. August 2012 nachweislich dienstlich in Gera übernachtet und die Bettensteuer gezahlt, steht ihnen eine Rückzahlung zu.
Aktuell berechnet die Stadt Gera pro Gast und Nacht abhängig vom Bruttoübernachtungspreis:
- 1,00 Euro bei bis zu 39,99 Euro,
- 1,50 Euro bei 40,00 Euro bis 79,99 Euro und
- 2,00 Euro ab 80 Euro.
Tageszimmer werden nicht besteuert. Minderjährige können steuerfrei übernachten. Sammelbescheinigungen sind nicht zulässig. Jeder Gast muss eine gesonderte Bescheinigung ausfüllen.
Für weitere Informationen und Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Gera wenden Sie sich
an:
steuern@gera.de
Bettensteuer in Hamburg
Hamburg besteuert privat veranlasste Übernachtungen seit dem 1. Januar 2013.
Geschäftsreisende und Monteure müssen nicht zahlen, wenn sie den beruflichen Grund Ihres Aufenthalts
belegen. Hierzu ist für jeden Gast ein gesonderter Nachweis erforderlich.

Bescheinigungen sind für jeden Aufenthalt neu zu erbringen und für vier Jahre zu archivieren. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht vorgesehen. Möchte der Gast Ihnen den Grund seiner Übernachtung nicht mitteilen, muss er die Steuer zahlen.
Diese wird pro Gast und Nacht erhoben, wobei der Nettoübernachtungspreis exklusive Frühstück und sonstige Leistungen als Bemessungsgrundlage dient.
Übernachtungen zu einem Preis von bis zu 10,00 Euro sind kostenlos. Darüber hinaus ist die Abgabe wie folgt gestaffelt:
- 0,50 Euro bei bis zu 25,00 Euro
- 1,00 Euro bei bis zu 50,00 Euro
- 2,00 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 3,00 Euro bei bis zu 150,00 Euro
Weiter geht es in Schritten von 1,00 Euro pro 50,00 Euro Nettoübernachtungspreis.
Die Steuerpflicht gilt auch für Stundenhotels sowie für Minderjährige und Studierende.
Formulare zur Befreiung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/fb/nav-steuern-2013/3742264/kttg2013/
Bettensteuer in Hürtgenwald
Hürtgenwald führte die Übernachtungssteuer am 1. März 2014 ein.
Sie gilt ausschließlich für privat veranlasste Übernachtungen, während berufliche
Aufenthalte gegen Nachweis von der Zahlung befreit sind.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabe dient der Nettoübernachtungspreis ohne Frühstück und andere Nebenleistungen. Pro Nacht und Gast sind zu zahlen:
- 0,00 Euro bei bis zu 10,00 Euro
- 0,50 Euro ab 10,00 Euro
- 1,00 Euro ab 20,00 Euro
- 2,00 Euro ab 40,00 Euro
Die weitere Staffelung erfolgt in 1,00-Euro-Schritten je 20,00 Euro Nettoübernachtungspreis.
Für die Befreiung von der in Hürtgenwald erhalten Sie hier entsprechende Formulare:
http://www.huertgenwald.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/steuern-abgaben/
Bettensteuer in Kirchheim
Kirchheim erheb die Bettensteuer seit dem 1. April 2013.
Ist der Aufenthalt beruflicher Natur, sind Ihre Gäste gegen entsprechende Belege von der Zahlung befreit.

Zu zahlen sind je nach Bruttoübernachtungspreis pro Person:
- 1,00 Euro bei bis zu 30,00 Euro
- 1,10 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 1,50 Euro bei mehr als 100 Euro
Für Formulare zur Befreiung der Bettensteuer in Kirchheim wenden Sie sich an:
verwaltung@gemeinde-kirchheim.de
Bettensteuer in Kleve
Die Beherbergungssteuer trat in Kleve am 1. Januar 2016 in Kraft.
Businessreisende sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit. Bescheinigungen gelten jeweils nur für einen
Aufenthalt.

Die Abgabe beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und sonstige Leistungen. Sie gilt für Tageszimmer und nicht stornierte Nichtanreisen.
Auf der Internetseite der Stadt Kleve erhalten Sie die Formulare zur Befreiung von der Beherbergungssteuer:
https://www.kleve.de/de/dienstleistungen/beherbergungssteuer/
Bettensteuer in Köln
Köln erhebt die Kulturförderabgabe seit dem 1. Dezember 2014. Gegen Nachweis von der Steuer befreit
sind Geschäfts- und Messereisende sowie Monteure. Bescheinigungen gelten jeweils nur für einen
Aufenthalt und sind für jeden Gast gesondert zu erbringen.
Weisen Sie Ihre Gäste bitte darauf hin, beim Ausfüllen der Belege den Terminus „zwingend
beruflich erforderlich“ zu verwenden.

Zu zahlen sind 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück oder sonstige Leistungen. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer, No-Show, Kinder, Studierende und Haustiere.
Die Formulare zur Befreiung der Kölner Kulturförderabgabe finden Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe
Bettensteuer in Königswinter
Seit dem 1. Juli 2016 gibt es die Beherbergungsabgabe in Königswinter. Von der Zahlung befreit sind Ihre Gäste, wenn sie nachweisen, dass ihre Übernachtung berufliche Gründe hatte. Auch hier ist der Terminus „zwingend beruflich erforderlich“ maßgeblich für die Anerkennung.
In Königswinter beträgt die Steuer 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und sonstige Leistungen. Tageszimmer, No-Show und Kinder unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht.

Von der Bettensteuer ausgenommen sind Übernachtungen im Zusammenhang mit ärztlichen Heilbehandlungen. Möchte ein Gast den Anlass seiner Reise nicht bekanntgeben, hat er die Möglichkeit, die Abgabe zunächst zu zahlen und bis spätestens zum Ablauf des übernächsten Quartals von der Stadt Königswinter zurückzufordern. Die Erstattung erfolgt erst ab einem Betrag von 10,00 Euro.
Nicht steuerpflichtig sind Übernachtungen zum Vermeiden von Obdachlosigkeit. Schülergruppen müssen ebenfalls nicht zahlen, sofern es sich um eine gemäß der Schulgesetze teilnahmepflichtige Schulveranstaltung handelt. Als Nachweis genügt eine von der Schulleitung ausgestellte Sammelbestätigung. Auch Übernachtungen im Rahmen von Vorstellungsgesprächen unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Formulare zur Befreiung der Beherbergungsabgabe in Königswinter erhalten Sie hier:
https://www.koenigswinter.de/de/formulare/formulare-sonstiges-20002112.html
Bettensteuer in Lautertal
Lautertal erhebt seit dem 1. Januar 2013 eine Tourismusfördersteuer.
Von der Zahlung befreit sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen wie Geschäftsreisen und
Monteurtätigkeiten, sofern entsprechende Belege vorgelegt werden.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem vom Gast gezahlten Übernachtungsentgelt ohne Frühstück und sonstige Leistungen.
Zu zahlen sind pro Tag:
- 1,00 Euro bei bis zu 30,00 Euro
- 2,00 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 3,00 Euro bei über 100,00 Euro
Der Steuer unterliegen maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nicht zahlen.
Für Formulare zur Befreiung und weitere Informationen über die Tourismusfördersteuer in
Lautertal nutzen Sie diese E-Mailadresse:
groh@lautertal.de
Bettensteuer in Leipzig
Leipzig erhebt seit dem 01. Januar 2019 eine Gästetaxe. Diese Steuer gilt auch für berufliche Übernachtungen. Nur Personen die folgende Kriterien erfüllen, können sich von der Zahlung befreien:
- Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Auszubildende, Schüler und Studenten unter 25 Jahre
- Schwerbehinderte und eingetragene Begleiter
- Kranke (mit Attest zu belegen), sofern diese die Unterkunft nicht verlassen können

In allen anderen Fällen beläuft sich die Gästetaxe auf 3,00 Euro pro Tag und Person. Liegt der Bruttozimmerpreis unter 30,00 Euro wird nur 1,00 Euro erhoben.
Mehr Informationen und Befreiungsformulare für die Gästetaxe in Leipzig erhalten Sie hier::
https://www.leipzig.de/[...]/gaestetaxe/
Bettensteuer in Lörrach
Die Stadt Lörrach bezeichnet ihre Bettensteuer als KoNuS-Abgabe. KoNuS steht für "Kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald". Sie erhalten in Lörrach eine Gästekarte und fahren kostenfrei Bus und Bahn im Bereich des KONUS-Verkehrsverbundes.
- Die Abgabe beläuft sich auf 0,60€ pro Person und Nacht.

Ausnahmen gelten nur für Kinder bis 5 Jahren und Schwerbehinderte.
Berufsreisende sind nur befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis liefern. Es reicht eine Bestätigung des
Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle.
Bettensteuer in Lüneburg
Seit dem 1. Oktober 2015 erhebt Lüneburg eine Übernachtungssteuer.
Berufliche Aufenthalte sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit.

Die Abgabe beläuft sich auf 4 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und sonstige Leistungen. Minderjährige sind ebenfalls steuerpflichtig. Gleiches gilt für Schwerbehinderte, allerdings sind Begleitpersonen mit dem Merkzeichen „B“ von der Steuer befreit. Der Steuer unterliegen maximal 14 zusammenhängende Übernachtungen.
Ein Dokument zur Befreiung der Beherbergungssteuer können Sie sich bei der Stadt Lüneburg
herunterladen:
https://www.hansestadtlueneburg.de/[...]erklaerung_zur_beruflichen_veranlassung.pdf
Bettensteuer in Münster
In Münster gibt es die Beherbergungssteuer seit dem 1. Juli 2016. Können Ihre Gäste den beruflichen Zweck Ihres Aufenthalts nachweisen, sind sie von der Zahlung befreit. Sammelbescheinigungen, beispielsweise für Tagungsmitglieder oder eine Monteurgruppe sind möglich, allerdings an eine feste Form gebunden.
Die Steuer beträgt 4,5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück und weitere Leistungen. Kinder unterliegen ebenso der Besteuerung wie Tageszimmer und No-Show. Schwerbehinderte sind ebenfalls zu besteuern, nicht jedoch Begleitpersonen mit dem Merkzeichen „B“.

Von der Steuer ausgenommen sind Studenten, die in Münster auf Wohnungssuche sind, hauptberufliche Politiker
und Übernachtungen im Rahmen ärztlicher Heilbehandlungen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt
werden.
Formulare zur Befreiung der Beherbergungssteuer in Münster finden Sie hier:
https://www.stadt-muenster.de/[...]beherbergungsteuer.html
Bettensteuer in Nideggen
Nideggen erhebt seit dem 1. Januar 2015 eine Übernachtungssteuer.
Aufenthalte aufgrund von Geschäftsreisen, Monteurtätigkeiten und anderen beruflichen Veranlassungen
sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit. Pro Gast und Aufenthalt ist eine gesonderte Bescheinigung
erforderlich.

Zu zahlen sind 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises exklusive Frühstück und sonstige
Leistungen. Tageszimmer und No-Show unterliegen gleichfalls der Besteuerung.
Aktuelle Dokumente, um sich von der Übernachtungssteuer zu befreien bekommen Se auf der Internetpäsenz
der Stadt:
https://www.nideggen.de/aktuelles/steuern/uebernachtungssteuer/uebernachtungssteuer.php
Bettensteuer in Potsdam
In Potsdam gilt die Übernachtungssteuer seit dem 1. Oktober 2014.
Gäste, die den beruflichen Zweck ihrer Übernachtung nachweisen, müssen nicht zahlen.

Die Steuer beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und weitere
Leistungen. Sie wird auch auf Tageszimmer und No-Show erhoben. Von der Zahlung befreit sind Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren.
Informationen zur Übernachtungssteuer der Stadt Potsdam und Formulare um sich von dieser zu befreien finden
Sie hier:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012252.php
Bettensteuer in Raunheim
Die Übernachtungsteuer in Raunheim nennt sich „City Tax“ Sie wird auf private Übernachtungen erhoben.

Als Grundlage wird der Bruttoübernachtungspreis pro Person und Nacht genutzt:
- bis 50,00 €: 1,00 € Steuer
- bis 99,99 €: 2,00 € Steuer
- 100,00 € und mehr: 3,00 € Steuer
- Tageszimmer (ohne Übernachtung) werden auch besteuert
- Max. 15 fortlaufende Nächte werden besteuert
Bettensteuer in Rheinhausen (Breisgau)
Rheinhausen verlangt seit Anfang 2017 eine Übernachtungssteuer für private Übernachtungen. Wenn der entsprechende Nachweis getätigt wird, sind Geschäftsreisende von der Steuer ausgenommen.
Berechnet werden 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und andere
Zusatzleistungen. Auch No-Show und Tageszimmer unterliegen der Besteuerung. Minderjährige übernachten
steuerfrei.
Alle wichtigen Vordrucke und Formulare zur Übernachtungsteuer, auch um sich von dieser zu befreien erhalten
Sie hier:
https://www.rheinhausen.de/pb/1199265.html
Bettensteuer in Ringsheim
Ab dem 01. Januar 2019 erhebt die Stadt Ringsheim eine Übernachtungssteuer. Alle Übernachtungen, die
nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit stattfinden, werden mit 4 % vom Nettoübernachtungspreis
besteuert.
Um sich von der Steuer in Ringsheim zu befreien, finden Sie hier die entsprechenden Formulare:
https://www.ringsheim.de/dynasite.cfm?dsmid=18669
Bettensteuer in Saalburg-Ebersdorf
Seit Mai 2015 erhebt Saalburg-Ebersdorf eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen aus privaten
Gründen.
Businessreisen unterliegen nicht der Besteuerung. Pro Person und Nacht ist 1,00 Euro abzuführen.
Minderjährige
zahlen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr 0,50 Cent pro Nacht.

Wenn Sie Fragen zur Kulturförderabgabe in Saalburg-Ebersdorf haben, wenden Sie sich an diese E-Mail:
verwaltung@saalburg-ebersdorf.de
Bettensteuer in Schwerin
Schwerin hat die Übernachtungssteuer zum 1. Januar 2014 eingeführt.
Übernachtungen aus beruflichen Gründen sind gegen Nachweis steuerfrei. Die Bescheinigungen gelten
jeweils nur für einen Aufenthalt.

Als Bemessungsgrundlage gilt der Nettoübernachtungspreis. Davon zu zahlen sind 5% exclusive
Frühstück
und sonstige Leistungen.
Auf der Homepage der Stadt Schwerin finden Sie weitere Informationen. Auch Formulare, um sich von der
Übernachtungssteuer
zu befreien:
https://www.schwerin.de/[...]uebernachtungssteuer/
Bettensteuer in Trier
In Trier gilt seit dem 01.01.2018 eine Beherbergungssteuer.
Alle nicht beruflichen oder fortbildungsfördernden Übernachtungen werden besteuert.

Verlangt werden 3,5 Prozent vom Bruttoübernachtungspreis. Nicht stornierte Buchungen (No-Show) unterliegen
der Steuer ebenfalls.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Stadt. Die Formulare zur Berfreiung von der
Beherbergungssteuer ebenfalls:
https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/steuern-und-abgaben/beherbergungsteuer/
Bettensteuer in Überlingen
In Überlingen wird eine veränderte Kurtaxe verlangt. Diese ist je nach Saison verschieden und
zweckgebunden.
Geschäftliche und berufliche Reisen sind gegen Nachweis davon befreit.

In der Hauptsaison von April - Oktober:
- 2,00 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 1
- 1,50 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 2
In der Nebensaison von November - März:
- 1,10 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 1
- 0,65 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 2
Informationen zur Kurtaxe Überlingen in und wie Sie sich davon befreien können, finden Sie hier:
https://www.ueberlingen-bodensee.de/Service/Kurtaxe/Kurtaxe
Bettensteuer in Weimar
Seit 2005 erhebt Weimar eine Kulturförderabgabe. Berufliche Aufenthalte sind von der Zahlung befreit, sofern
ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Besteuert werden nur Übernachtungen für 7 aufeinanderfolgende Nächte.

Die Staffelung erfolgt entsprechend der Unterkunft wie folgt:
In Unterkünften mit weniger als 50 Zimmern:
- 1,00 Euro pro Nacht im Einzelzimmer und
- 0,75 Euro pro Nacht und Person im Doppel- oder Mehrbettzimmer.
In Unterkünften ab 50 Zimmern:
- 2,00 Euro pro Nacht im Einzelzimmer und
- 1,50 Euro pro Nacht und Person im Doppel- oder Mehrbettzimmer.
Weiterführende Informationen zur Kulturförderabgabe in Weimar erhalten Sie unter folgendem Link:
https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/kulturfoerderabgabe-fuer-uebernachtungen-68/
Bettensteuer in Weiskirchen (Saarland)
Private Hotelübernachtungen unterliegen in Weiskirchen einer Kurabgabe. Dies gilt seit dem 01.01.2020. Ab der
dritten Nacht wird auch für Übernachtungen beruflicher Natur die Abgabe gefordert.
Pro Person und Übernachtung werden hier 1,40 € fällig.

Als Berufsreisender in Weiskirchen können Sie im Meldeschein des Hotels angeben, dass Sie beruflich unterwegs sind. Die Abgabe wird dann erst ab Nacht 3 gefordert.
Bettensteuer in Wertheim
Für private Übernachtungen wird in Wertheim eine Kurtaxe in Höhe von 1,00 € pro Nacht und Person gefordert.

Um sich davon zu befreien, ist lediglich nötig, im Hotel anzugeben, dass Sie zu folgenden Gruppen gehören:
- Berufsreisende
- Tagestouristen
- Kinder unter 16 Jahren
- Kranke / Schwerbehinderte (ab 80%), die keine Veranstaltungen und Erholungseinrichtungen besuchen können. Mit einer Eintragung „B“ im Ausweis auch deren Begleiter.
Bettensteuer in Wismar
Wismar führte die Übernachtungssteuer zum 1. April 2015 ein.
Betroffen sind auch hier ausschließlich privat veranlasste Übernachtungen, während
geschäftliche
Aufenthalte gegen entsprechende Belege von der Zahlung befreit sind.

Gefordert werden 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises exklusive Frühstück und sonstige
Leistungen. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer und No-Show.
Formulare zur Befreiung von der Übernachtungssteuer in Wismar gibt es auf der Homepage der Stadt:
https://www.wismar.de/index.php[...]
Bei der Bettensteuer handelt es sich um eine relativ neue Steuerart.
Folgende Städte haben eine Bettensteuer eingeführt:
· Berlin
·
Bonn
· Borgwedel
· Bremen / Bremerhaven
· Cuxhaven
·
Berlin-Dahlem
· Damp
· Dortmund
· Dresden
·
Eisenach
· Erfurt
· Flensburg
· Frankfurt am Main
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Freiburg im Breisgau
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· Hamburg
· Hürtgenwald
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Kirchheim
· Kleve
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Die Bettensteuer liegt oft zwischen 5% und 7,5% des Übernachtungspreises. Jedoch hat jede Stadt Ihre eigenen Steuersätze und Regelungen. So haben viele Städte einen Festpreis von 0,50€ bis 3,00€ pro Nacht und fordern keinen prozentualen Anteil. Lesen Sie hier mehr.