Die Bettensteuer ist eine Extra-Gebühr. Man zahlt sie, wenn man in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft schläft. Sie kommt zu den Kosten für die Übernachtung dazu. Viele Städte in Deutschland verlangen diese Steuer. Sie gilt für die Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern. Was ist die Bettensteuer? Wie wird sie berechnet? Welche Städte verlangen diese Steuer? Gibt es Ausnahmen für bestimmte Gäste wie Geschäftsreisende oder Monteure? Wie können diese Ausnahmen nachgewiesen werden? Die Steuer ist in jeder Stadt unterschiedlich. Es gibt besondere Regeln für Übernachtungen, die aus privaten Gründen stattfinden.
Was ist die Bettensteuer?
Die Bettensteuer heißt auch Kulturförderabgabe.
Diese Steuer muss man bezahlen, wenn man in einem Hotel, einer Pension, einer Ferienwohnung oder manchmal auch, wenn auf einem Campingplatz übernachtet.
Das Geld soll der Kultur und dem Tourismus helfen. Aber in vielen Städten wird das Geld anders verwendet und kommt nicht immer der Kultur zugute.
Wie viel Bettensteuer man zahlen muss, hängt oft vom Preis für die Übernachtung ab. Meistens sind es etwa 5% vom Zimmerpreis.
Hotels und Pensionen können entscheiden, ob sie die Steuer auf den Zimmerpreis draufschlagen oder selbst bezahlen.
Besteuerung nur für private Übernachtungen
Die Bettensteuer ist in Deutschland nicht überall gleich. Diese Steuer galt normalerweise nur für private Übernachtungen. Viele Städte haben dies aber seit einigen Jahren auch auf die beruflichen Übernachtungen ausgeweitet.
Wenn Sie Zimmer vermieten, müssen Sie Ihre Gäste fragen, warum sie übernachten. Für berufliche Reisen von Handwerkern und Arbeitern brauchen Sie bestimmte Nachweise. Diese sind zum Beispiel:
- Buchungen durch deren Firma,
- Rechnungen, die auf die Firma ausgestellt sind,
- Bestätigungen für Seminare, Kongresse und Messen oder
- Bescheinigungen vom Arbeitgeber.
Selbständige und Arbeitnehmer müssen ein Formular ausfüllen, in dem sie den Grund ihrer beruflichen Übernachtung angeben.
Dieses Formular geben Sie bei Ihrem Gastgeber oder Ihrer Gastgeberin ab.
In den meisten Fällen genügt auch ein Hinweis auf den beruflichen Aufenthalt im Meldeschein.
In den seltensten Fällen müssen Sie die Steuer nach Ihrem Aufenthalt bei der Stadt geltend machen und zurückfordern.
Wir haben für Sie zwei Vorlagen erstellt. Diese können Sie als Gast kostenlos nutzen:
1. Arbeitgeberbescheinigung für Angestellte
2. Eigenbestätigung für Selbstständige
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Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.
Jede Stadt hat eigene Regeln und Formulare
(Stand: August 2024)
Die Liste unten soll Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.
Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach den aktuellen Regeln.
So sind Sie immer informiert. Diese Städte haben eine Steuer auf Hotelübernachtungen eingeführt.
Die folgenden 53 Städte haben eine Bettensteuer eingeführt.
Bitte wählen Sie Ihre Stadt für weitere Informationen:
(Das Symbol zeigt Ihnen, in welcher Stadt beruflich reisende Monteure und andere Geschäftsreisende von der Bettensteuer befreit sind.)
Berlin
Bonn
Borgwedel
Bremen / Bremerhaven
Chemnitz
Cuxhaven
Dahlem
Damp
Darmstadt
Dortmund
Dresden
Düsseldorf
Eisenach
Erfurt
Flensburg
Frankfurt am Main
Freiburg im Breisgau
Gera
Bettensteuer in Berlin
Berlin führte die Übernachtungssteuer am 1. Januar 2014 ein. In Berlin sind berufliche Aufenthalte ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Bettensteuer ausgeschlossen.
Die City-Tax in Berlin beträgt 5% des Netto-Übernachtungspreises. Das heißt, ohne Umsatzsteuer sowie ohne Entgelte für Serviceleistungen wie Sauna- und Wellnessbereiche oder Minibar. Fällig wird sie auch bei einer stornierten Nichtanreise (No-Show), da Sie grundsätzlich eine Möglichkeit zur Übernachtung bereitgestellt haben.
Die Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Berlin finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis 18 Jahre.
- Gäste für notwendige medizinische Behandlungen und Begleitpersonen.
- Übernachtungen bei genehmigten Schülerreisen mit Lehrkräften.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Berlin zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland erhebt die Bettensteuer seit dem 1. Juli 2015, wobei auch
hier Berufsreisende gegen Nachweis von
der Zahlung befreit sind.
In Bonn sind berufliche Reisen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr von der Bettensteuer ausgeschlossen.
Die Beherbergungssteuer beträgt 5 % des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück und sonstige Leistungen. Für Tageszimmer ist ebenso zu zahlen wie für No-Show.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Personen, die für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Bonn übernachten müssen, einschließlich erforderlicher Begleitpersonen.
- Übernachtungen im Rahmen genehmigter Schülerreisen, die von Lehrkräften begleitet werden.
Formulare zur Befreiung der Bettensteuer in Bonn finden Sie hier:
https://www.bonn.de/vv/produkte/Beherbergungssteuer.php?lang=de
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Bonn zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Borgwedel
Seit Anfang 2020 erhebt die Stadt Borgwedel eine Übernachtungsabgabe für private Übernachtungen:
- 1,50 € pro Person und Nacht
- 0,50 € pro Nacht für Personen unter 18
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Berufliche Übernachtungen
- Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung über 80 % sowie deren Begleitpersonen (Kennzeichen „B“)
Eine formlose und freie Vorlage zur Befreiung von der Bettensteuer haben wir für Sie erstellt. Hier können Sie sich eine Arbeitgeberbescheinigung zur Befreiung von der Bettensteuer in Borgwedel kostenlos herunterladen.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Borgwedel zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer Bremen und Bremerhaven
Die Städte Bremen und Bremerhaven erheben die Kulturförderabgabe seit dem 1. April 2012.
Berufliche Übernachtungen, beispielsweise bei businessbezogenen Messebesuchen oder Monteurtätigkeiten,
sind gegen Nachweis von der Tourismusabgabe seit dem 01.01.2024 nicht mehr befreit.
Pro Nacht und Gast sind 5 % auf den Nettoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder ähnliches) zu zahlen. Zu besteuern sind maximal sieben aufeinander folgende Nächte. Übernachten Ihre Gäste länger ohne Unterbrechung bei Ihnen, wird dafür keine Steuer erhoben. Minderjährige sind von der Zahlung befreit.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Übernachtungen für Personen unter 18 Jahren.
Formulare zur Befreiung der Kulturförderabgabe in Bremen und Bremerhaven finden Sie hier:
https://www.bremerhaven.de/de/[...]/steueramt-tourismusabgabe-citytax.31307.html
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Bremen und Bremerhaven zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Chemnitz
Die Stadt Cuxhaven hat 2024 die Übernachtungssteuer eingeführt, um den Haushalt aufzubessern.
Berufliche Aufenthalte sind, gegen entsprechende Belege, von der Zahlung befreit.
Berechnet werden 5 % des Bruttoübernachtungspreises ohne sonstige Leistungen wie Frühstück. No-Show und Tageszimmer werden auch besteuert.
Befreit sind folgende Personengruppen:- Berufliche reisen Personen oder Gruppen
- Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
- Übernachtungen, die im Zusammenhang mit der berufsvorbereitenden Ausbildung stehen.
- Übernachtungen, die aufgrund einer medizinisch notwendigen Behandlung erforderlich sind.
- Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 % oder mehr sowie deren registrierte Begleiter.
Um von diesen Befreiungen Gebrauch zu machen, sollten die entsprechenden Nachweise (z. B. Ausbildungsbescheinigungen oder ärztliche Atteste) bei der Buchung oder beim Check-in im Hotel vorgelegt werden.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Chemnitz zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Cuxhaven
Die Stadt Cuxhaven hat 2018 neben der Kurtaxe auch eine Übernachtungssteuer eingeführt.
Für berufliche Aufenthalte gibt es ab 2024 keine Befreiung mehr, sodass auch Geschäftsreisende die Steuer zahlen müssen.
Berechnet werden 2,75 % des Bruttoübernachtungspreises ohne sonstige Leistungen wie Frühstück. No-Show und Tageszimmer werden auch besteuert.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Beruflich reisende Personen und Gruppen
- Personen mit Behinderungen umfassen Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, die das Merkzeichen "B" im Behindertenausweis haben
- Schülerreisen die im Rahmen von genehmigten Klassenfahrten stattfinden
Eine Vorlage zur Befreiung von der Bettensteuer in Cuxhaven haben wir hier für Sie zum Download.
Befreiung von der Bettensteuer in Cuxhaven kostenlos herunterladen .
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Cuxhaven zum Thema Übernachtungssteuersatz
Bettensteuer in Dahlem
In Dahlem gilt die Übernachtungsabgabe seit 2015.
Für berufliche Übernachtungen entfällt die Zahlung bei Vorlage entsprechender Belege. Für
jeden Aufenthalt und jeden Gast ist eine gesonderte Bescheinigung auszufüllen.
Die Abgabe beträgt 1,00 Euro pro Nacht und Gast. Kinder und Jugendliche zahlen bis zu einem Alter von 14
Jahren 0,50 Cent pro Nacht. Für Tageszimmer wird die Abgabe ebenfalls fällig. Bei No-Show gilt
dasselbe, es sei denn der Gast storniert die Übernachtung rechtzeitig.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Die Betreiberin oder der Betreiber eines Beherbergungsbetriebs muss keine Steuer zahlen, wenn Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre übernachten.
- Wenn mehrere Gäste in einer Übernachtungseinheit (zum Beispiel ein Doppelzimmer, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung) sind und darunter auch Kinder oder Jugendliche bis 16 Jahre sind, wird der Preis für die Übernachtung durch die Anzahl der Gäste geteilt.
Formulare zur Befreiung der Übernachtungsabgabe in Dahlem finden Sie hier:
https://dahlem.de/Formulare
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Dahlem zum Thema Übernachtungssteuersatz
Bettensteuer in Damp
Damp erhebt seit Anfang Januar 2017 eine Steuer auf private Übernachtungen. Geschäftsreisende zahlen diese nicht, sofern sie den entsprechenden Nachweis liefern.
Besteuert wird der Bruttoübernachtungspreis je Person mit 1,5%, unabhängig ob Tageszimmer oder reguläre
Übernachtung.
Beruflich Reisende zahlen in Damp keine Bettensteuer. Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung kann unter anderem
durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Personen, die aufgrund von Anweisungen der Behörde geschützt werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
- Personen, die einen Wohnsitz im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Dahlem begründet.
- Personen, die länger als zwei Monate in demselben Betrieb arbeiten, sind ab dem Beginn des dritten Monats betroffen.
- Personen, die als Berufsreisende in Dahlem sind, wenn sie einen Nachweis vorlegen.
Eine formlose und freie Vorlage zur Befreiung von der Bettensteuer haben wir für Sie erstellt. Hier können Sie sich eine Arbeitgeberbescheinigung zur Befreiung von der Bettensteuer in Damp kostenlos herunterladen.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Damp zum Thema Übernachtungssteuersatz
Bettensteuer in Darmstadt
Ab dem 1. Januar 2023 erhebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Steuer auf jede kostenpflichtige Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, wie zum Beispiel einem Hotel, Gasthof oder einer Pension.
Die Übernachtungssteuer beträgt 2 % vom Preis der Übernachtung ohne Mehrwertsteuer. Es spielt keine Rolle, ob man tatsächlich in dem Zimmer übernachtet, die Steuer muss trotzdem gezahlt werden. Nur bei einer Stornierung und Nichtzahlung des Übernachtungspreises entfällt die Übernachtungssteuer.
Essen, Getränke und andere Kosten werden nicht extra besteuert. Das Hotel oder die Pension berechnet die Steuer und führt diese an die Stadt ab.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, die als gemeinnützig anerkannt sind, zum Beispiel Jugendherbergen.
Seit dem 01. Juli 2024 sind berufliche Übernachtungen in Darmstadt nicht mehr von der Bettensteuer befreit.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Darmstadt zum Thema Übernachtungssteuersatz
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Bettensteuer in Dresden
Seit dem 1. Juli 2015 erhebt die Elbmetropole eine Beherbergungssteuer.
Pro Person und Nacht sind 6 % vom Bruttoübernachtungspreis zu zahlen.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Minderjährige
- Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 80 (Dies muss im Ausweis stehen.)
- Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen "B" im Ausweis
- Personen, die in dem Hotel oder der Pension gemeldet sind (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder alleinige Wohnung)
- Personen unter 27 Jahren, die sich in Ausbildung befinden (Gilt nur für Übernachtungen ab dem 1. September 2023)
Seit dem 1. Juli 2023 sind berufliche Übernachtungen in Dresden nicht mehr von der Bettensteuer befreit.
Um die Steuer nicht zahlen zu müssen, müssen Sie dies direkt im Hotel oder der Pension nachweisen.
Die Formulare zur Befreiung der Beherbergungssteuer in Dresden finden Sie hier:
https://www.dresden.de/de/rathaus/[...]beherbergungssteuer
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Dresden zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Dortmund
In Dortmund läuft die Bettensteuer unter dem Namen Beherbergungsabgabe. Sie wird seit November 2010 erhoben.
Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 Prozent auf den Bruttoübernachtungspreis.
Befreit sind folgende Personengruppen:
In Dortmund gibt es seit dem 1. April 2023 keine Befreiung mehr von der Bettensteuer, auch nicht für berufliche Übernachtungen.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Dortmund zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Düsseldorf
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde zum 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer eingeführt.
Die Beherbergungsabgabe 3,00€ pro Übernachtung.
Minderjährige und Aufenthalte im Rahmen von Klassenfahrten, Schulfahrten, Berufsschulfahrten und Jugendfahrten sind von der Steuer ausgenommen. Dies gilt auch für die Begleitpersonen.
Befreit sind folgende Personengruppen:
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Düsseldorf zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Eisenach
Seit dem 1. Januar 2012 erhebt Eisenach eine Tourismusförderabgabe.
Pro Gast und Nacht beträgt die Abgabe:
- 1,00 Euro in Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Privatwohnungen und ähnlichen Einrichtungen,
- 1,50 Euro in Hotels mit bis zu drei Sternen oder vergleichbarem Standard,
- 2,00 Euro in Hotels ab vier Sternen oder vergleichbarem bis höherem Standard.
Man muss maximal 14 Nächte am Stück im gleichen Hotel die Steuer bezahlen.
Befreit sind folgende Personengruppen:
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, muss die Steuer nicht bezahlen.
In Eisenach gibt es keine Befreiung mehr von der Bettensteuer für berufliche Übernachtungen.
Tageszimmer betrifft die Besteuerung nicht.
Die Formulare zur Befreiung der Tourismusförderabgabe in Eisenach finden Sie hier:
https://www.eisenach.de/rathaus/[...]#c28518
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Eisenach zum Thema Bettensteuer
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Bettensteuer in Erfurt
Erfurt verlangt seit dem 1. Januar 2011 diese nicht zweckgebundene Kulturförderabgabe.
Die Abgabe beträgt 5% des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und
Nebenleistungen. No-Show und Tageszimmer unterliegen ebenfalls der Besteuerung.
Befreit sind folgende Personengruppen:
Es gibt in Erfurt generell keine Befreiung von der Bettensteuer!
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Erfurt zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Flensburg
Seit dem 1. Januar 2013 erhebt Flensburg eine Beherbergungsabgabe.
Pro Gast beläuft sich die Abgabe auf 7,5 % des Übernachtungspreises ohne Nebenleistungen, wie zum Beispiel das Frühstück.
Für Tageszimmer gelten die Steuern seit 2018 ebenso.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Berufliche Übernachtungen sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit.
Eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung für den Erlass der Bettensteuer gibt es auf dem Stadtportal (Link finden Sie ein Stück weiter unten!)
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Flensburg zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Frankfurt am Main
Seit dem 1. Januar 2018 erhebt Frankfurt/Main eine Tourismusabgabe für Privatreisende, unabhängig ob diese
volljährig sind oder nicht.
Pro Aufenthaltstag und Person ist eine Abgabe von 2,00€ zu entrichten. Dabei zählen der An- und
Abreisetag als ein Aufenthaltstag.
Berufsreisende betrifft diese Abgabe nicht, sofern der entsprechende Nachweis geliefert wird. In Frankfurt
können Sie im Meldeschein angeben, dass Sie beruflich unterwegs sind.
Eine entsprechende Vorlage für die Beantragung einer Erstattung bei beruflichen Aufenthalten gibt es auf dem Stadtportal (Link finden Sie ein Stück weiter unten!)
Befreit sind folgende Personengruppen:
Beruflich reisende Personen und Gruppen
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Frankfurt am Main zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau gilt die Übernachtungssteuer seit dem 1. Januar 2014.
Geschäftsreisende müssen nicht zahlen, sofern sie den beruflichen Zweck ihres Aufenthaltes nachweisen.
Bescheinigungen gelten jeweils nur bis zur Abreise.
Die Steuer beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und sonstige
Leistungen. No-Show, Stornogebühren und Tageszimmer sind ebenfalls von der Besteuerung betroffen.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Beruflich reisende Personen und Gruppen
Die Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Freiburg finden Sie auf dem Stadtportal (Einen Verweis zur entsprechenden Seite auf dem Stadtportal der Stadt Freiburg im Breisgau finden im nächsten Absatz)
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Freiburg im Breisgau zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Gera
In Gera trat die Bettensteuer am 18. Juni 2011 in Kraft
Aktuell berechnet die Stadt Gera pro Gast und Nacht abhängig vom Bruttoübernachtungspreis:
- Zimmerpreis unter 40,00 EUR zahlen 1,00 EUR Übernachtungssteuer
- Zimmerpreise ab 40,00 EUR bis unter 80,00 EUR zahlen 1,50 EUR Übernachtungssteuer
- Zimmerpreise ab 80,00 EUR zahlen 2,00 EUR Übernachtungssteuer.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Gäste in Tageszimmer
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Beruflich reisende Personen und Gruppen
Die Formulare zur Befreiung der Übernachtungssteuer in Gera finden Sie auf dem Stadtportal (Einen Verweis zur entsprechenden Seite auf dem Stadtportal der Stadt Freiburg im Breisgau finden im nächsten Absatz)
Sammelbescheinigungen sind nicht zulässig. Jeder Gast muss eine gesonderte Bescheinigung ausfüllen.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Gera zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Hamburg
Hamburg besteuert Übernachtungen seit dem 1. Januar 2013.
Geschäftsreisende und Monteure müssen die Bettensteuer ab 2023 auch zahlen.
Übernachtungen zu einem Preis von bis zu 10,00 Euro sind kostenlos. Darüber hinaus ist die Abgabe wie folgt gestaffelt:
- 0,00 EURO bei bis zu 10,00 EURO
- 0,50 Euro bei bis zu 25,00 Euro
- 1,00 Euro bei bis zu 50,00 Euro
- 2,00 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 3,00 Euro bei bis zu 150,00 Euro
- 4,00 EURO bei bis zu 200,00 EURO
- Über 200,00 EURO 4 Euro plus je 1 Euro je weitere angefangene 50 Euro
Diese wird pro Gast und Nacht erhoben, wobei der Nettoübernachtungspreis exklusive Frühstück und sonstige Leistungen als Bemessungsgrundlage dient.
Die Steuerpflicht gilt auch für Stundenhotels sowie für Minderjährige und Studierende.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Hamburg zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Hannover
In Hannover trat die Bettensteuer am 18. Juni 2011 in Kraft
Aktuell berechnet die Stadt Gera pro Gast und Nacht abhängig vom Bruttoübernachtungspreis:
- 0,50 Euro bei bis zu 10,00 Euro
- 1,50 Euro ab 10,00 Euro bis 25,00 EUR
- 3,00 Euro ab 25,00 Euro bis 50,00 EUR
- 4,00 Euro ab 50,00 Euro bis 100,00 EUR
- Für je 50,00 Euro mehr Bruttolohn erhöht sich die Steuer um jeweils einen Euro.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Angaben hierzu erfolgen auf dem Meldeschein vor Ort bei dem Vermieter/ der Vermieterin.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Hannover zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Hannoversch Münden
Die Dreiflüssestadt Hann. Münden hat die Einführung einer Übernachtungssteuer zum 01.01.2023 beschlossen.
Aktuell berechnet die Stadt Hannoversch Münden pro Gast und Nacht abhängig vom Bruttoübernachtungspreis 3,5%.
Es gibt aktuell für keine Personen und Gruppen eine Befreiung von der Bettensteuer.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Hannoversch Münden zum Thema Bettensteuer
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Bettensteuer in Hürtgenwald
Die Nationalparkgemeinde Hürtgenwald führte die Übernachtungssteuer am 1. März 2014 ein.
Sie gilt ausschließlich für privat veranlasste Übernachtungen, während berufliche
Aufenthalte gegen Nachweis von der Zahlung befreit sind.
Die Steuer beträgt 7,5 % vom Übernachtungspreis, Frühstück und andere Extras zählen nicht dazu.
Wenn du beruflich in Hürtgenwald übernachtest, musst du die Steuer nicht bezahlen. Dafür musst du aber einen Nachweis erbringen.
Für die Befreiung von der in Hürtgenwald erhalten Sie hier entsprechende Formulare:
https://www.huertgenwald.de/medien/bue (...) -Arbeitgeberbestaetigung-zur-V.pdf
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Gemeinde Hürtgenwald zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Kirchheim (Hessen)
Kirchheim erheb die Bettensteuer seit dem 1. April 2013.
Zu zahlen sind je nach Bruttoübernachtungspreis pro Person:
- 1,00 Euro bei bis zu 30,00 Euro
- 1,10 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 1,50 Euro bei mehr als 100 Euro
Wenn ein Gast länger als 14 Nächte am Stück im gleichen Hotel wohnt, muss er die Steuer nur für die ersten 14 Nächte bezahlen.
Ist der Aufenthalt beruflicher Natur, sind Ihre Gäste gegen entsprechende Belege von der Zahlung befreit.
Für Formulare zur Befreiung der Bettensteuer in Kirchheim wenden Sie sich an:
verwaltung@gemeinde-kirchheim.de
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Kirchheim (Hessen) zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Kleve
Die Beherbergungssteuer trat in Kleve am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Abgabe beträgt 5 % des Bruttoübernachtungspreises, abzüglich Frühstück und sonstiger Leistungen. Sie gilt für Tageszimmer und nicht stornierte Nichtanreisen.
Befreit sind folgende Personengruppen:
- Businessreisende sind gegen Nachweis von der Zahlung befreit. Bescheinigungen gelten jeweils nur für einen Aufenthalt.
Auf der Internetseite der Stadt Kleve erhalten Sie die Formulare zur Befreiung von der Beherbergungssteuer. (Einen Absatz weiter gibt es den Link zum Stadtportal Kleve)
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Kleve zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Köln
Köln erhebt die Bettensteuer (ehemals Kulturförderabgabe KFA) seit dem 1. Dezember 2014.
Zu zahlen sind 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück oder sonstige Leistungen. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer, No-Show, Kinder, Studierende und Haustiere.
Gegen Nachweis von der Steuer befreit sind Geschäfts- und Messereisende sowie Monteure.
Bescheinigungen gelten jeweils nur für einen Aufenthalt und sind für jeden Gast gesondert zu erbringen.Weisen Sie Ihre Gäste bitte darauf hin, beim Ausfüllen der Belege den Ausdruck „zwingend beruflich erforderlich“ zu verwenden.
Die Formulare zur Befreiung der Kölner Kulturförderabgabe finden Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Köln zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Königswinter
Seit dem 1. Juli 2016 gibt es die Beherbergungsabgabe in Königswinter.
In Königswinter beträgt die Steuer 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich
Frühstück
und sonstige Leistungen.
Tageszimmer, No-Show, Monteure, Medizinische Aufenthalten und Kinder unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Königswinter zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Konstanz
Seit dem 01.04.2023 erhebt die Stadt Konstanz eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe. Im Gegenzug wird die Kurtaxe eingestellt.
In Konstanz beträgt die Abgabe 5,6 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich
Frühstück und sonstige Leistungen.
Folgende Übernachtungen sind von der Steuer befreit:
- Übernachtungen von Minderjährigen
- Übernachtungen im Rahmen von Schulveranstaltungen (z.B. Landschulheimaufenthalte)
- Übernachtungen von Schwerbehinderten mit 100%iger Behinderung und deren eingetragenen Begleitpersonen
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Konstanz zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Lautertal
Lautertal erhebt seit dem 1. Januar 2013 eine Tourismusfördersteuer.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem vom Gast gezahlten Übernachtungsentgelt ohne Frühstück und sonstige Leistungen.
Zu zahlen sind pro Tag:
- 1,00 Euro bei bis zu 30,00 Euro
- 2,00 Euro bei bis zu 100,00 Euro
- 3,00 Euro bei über 100,00 Euro
Von der Zahlung befreit sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen wie Geschäftsreisen und Monteurtätigkeiten, sofern entsprechende Belege vorgelegt werden.
Der Steuer unterliegen maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nicht zahlen.
Für Formulare zur Befreiung und weitere Informationen über die Tourismusfördersteuer in
Lautertal nutzen Sie diese E-Mailadresse:
groh@lautertal.de
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Lautertal zum Thema Bettensteuer
Monteurzimmer in Kurz- oder Langzeit an Monteure oder Feriengäste vermieten.
* Berechnung mit einem Preis von 25 € pro Nacht bei 5 Personen an 21 Tagen pro Monat.pro Monat *
Bettensteuer in Leipzig
Leipzig erhebt seit dem 01. Januar 2019 eine Gästetaxe.
Die Gästetaxe beläuft sich auf 3,00 Euro pro Tag und Person. Liegt der Bruttozimmerpreis unter 30,00 Euro wird nur 1,00 Euro erhoben.
Diese Steuer gilt auch für berufliche Übernachtungen.
Nur Personen die folgende Kriterien erfüllen, können sich von der Zahlung befreien:
- Personen unter 18 Jahren
- Schwerbehinderte ab 80% Behinderung (Merkzeichen B: auch die Begleitperson)
- Patienten, die für eine notwendige Behandlung in Leipzig sind (bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson)
- Personen, die in der Unterkunft gemeldet sind (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnsitz)
Mehr Informationen und Befreiungsformulare für die Gästetaxe in Leipzig erhalten Sie hier::
https://www.leipzig.de/[...]/gaestetaxe/
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Leipzig zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Lörrach
Die Stadt Lörrach bezeichnet ihre Bettensteuer als KoNuS-Abgabe. KoNuS steht für "Kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald". Sie erhalten in Lörrach eine Gästekarte und fahren kostenfrei Bus und Bahn im Bereich des KONUS-Verkehrsverbundes.
- Die Abgabe beläuft sich auf 0,80€ pro Person und Nacht.
Ausnahmen gelten nur für Kinder bis 5 Jahren und Schwerbehinderte.
Berufsreisende sind nur befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis liefern. Es reicht eine Bestätigung des
Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle.
Eine formlose und freie Vorlage zur Befreiung von der Bettensteuer haben wir für Sie erstellt. Hier können Sie sich eine Arbeitgeberbescheinigung zur Befreiung von der Bettensteuer in Lörrach kostenlos herunterladen.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Lörrach zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Lüneburg
Seit dem 1. Oktober 2015 erhebt Lüneburg eine Übernachtungssteuer.
Die Abgabe beläuft sich auf 4 Prozent des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück
und sonstige Leistungen.
Minderjährige sind ebenfalls steuerpflichtig. Gleiches gilt für
Schwerbehinderte, allerdings sind Begleitpersonen mit dem Merkzeichen „B“ von der Steuer befreit.
Der Steuer unterliegen maximal 14 zusammenhängende Übernachtungen.
Ein Dokument zur Befreiung der Beherbergungssteuer können Sie sich bei der Stadt Lüneburg
herunterladen:
https://www.hansestadtlueneburg.de/[...]erklaerung_zur_beruflichen_veranlassung.pdf
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Lüneburg zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Mannheim
Seit dem 1. März 2024 erhebt Mannheim eine Übernachtungssteuer.
Die Abgabe beläuft sich auf 3,5 Prozent des Nettoübernachtungspreises abzüglich Frühstück und sonstige Leistungen.
Die Beherbergungssteuer gilt für Geschäfts- und Privatreisende. Ob es Ausnahmen gibt, ist bisher noch nicht bekannt.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Mannheim zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Meißen
Seit dem 1. März 2024 erhebt Meißen eine Übernachtungssteuer.
Die Abgabe beläuft sich auf 1,50 EUR pro Person des Bruttoübernachtungspreises abzüglich Frühstück
und sonstige Leistungen.
Folgende Personen müssen keine Gästetaxe zahlen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Schüler, Studenten und Auszubildende unter 25 Jahren
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen BL oder aG und ihre berechtigten Begleitpersonen
- Ab dem vierten Familienmitglied
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Meißen zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Münster
In Münster gibt es die Beherbergungssteuer seit dem 1. Juli 2016.
Können Ihre Gäste den beruflichen Zweck Ihres Aufenthalts nachweisen, sind sie von der Zahlung befreit. Sammelbescheinigungen, beispielsweise für Tagungsmitglieder oder eine Monteurgruppe sind möglich, allerdings an eine feste Form gebunden.
Die Steuer beträgt 4,5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises ohne Frühstück und weitere Leistungen. Kinder unterliegen ebenso der Besteuerung wie Tageszimmer und No-Show. Schwerbehinderte sind ebenfalls zu besteuern, nicht jedoch Begleitpersonen mit dem Merkzeichen „B“.
Von der Steuer ausgenommen sind Studenten, die in Münster auf Wohnungssuche sind, hauptberufliche Politiker
und Übernachtungen im Rahmen ärztlicher Heilbehandlungen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt
werden.
Formulare zur Befreiung der Beherbergungssteuer in Münster finden Sie hier:
https://www.stadt-muenster.de/[...]beherbergungsteuer.html
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Münster zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Naumburg / Bad Kösen
Naumburg/Bad Kösen erhebt seit dem 1. Januar 2015 eine Übernachtungssteuer.
- Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10. 2,00 €
- Nebensaison vom 01.11. bis 31.03. 1,50 €
- Jahreskurtaxe 75,00 €
An- und Abreise gelten als ein Tag.
Die Jahreskurtaxe wird für das gesamte Kalenderjahr erhoben.
Folgende Personen müssen keine Kurtaxe zahlen:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Personen, die in der Stadt arbeiten, lernen oder einen Freiwilligendienst leisten, sowie Teilnehmer von beruflichen Veranstaltungen
- Verwandte, Besucher oder Gäste von Einwohnern, wenn sie kostenlos in deren Haushalt wohnen
- Schwerbehinderte ab 50% (mit Ausweis) und deren Begleitpersonen (falls im Ausweis vermerkt)
- Teilnehmer von Klassenfahrten und ähnlichen Veranstaltungen in Jugendübernachtungen und deren Aufsichtspersonen
- Trainer und Aufsichtspersonen von Kinder- und Jugendgruppen
- Inhaber einer Zweitwohnung in der Stadt
- Patienten und Begleitpersonen von Kliniken mit Akutkrankenhaus
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Naumburg/Bad Kösen zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Nideggen
Nideggen erhebt seit dem 1. Januar 2015 eine Übernachtungssteuer.
Zu zahlen sind 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises exklusive Frühstück und sonstige
Leistungen. Tageszimmer und No-Show unterliegen gleichfalls der Besteuerung.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Nideggen zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Pirna
In Pirna gilt die Übernachtungssteuer seit dem 1. Januar 2020.
Die Steuer beträgt 3,00 EUR pro Person und Nacht des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und weitere Leistungen. Sie wird auch auf Tageszimmer und No-Show erhoben.
Keine Gästetaxe zahlen:
- Kinder unter 16 Jahren
- Teilnehmer an Schulfahrten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mit Nachweis)
- Kranke, die die Unterkunft nicht verlassen können (mit ärztlichem Attest)
- Ein Nachweis ist nötig, wenn die Befreiung nicht offensichtlich ist.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Pirna zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Potsdam
In Potsdam gilt die Übernachtungssteuer seit dem 1. Oktober 2014.
Die Steuer beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und weitere
Leistungen. Sie wird auch auf Tageszimmer und No-Show erhoben.
Von der Steuer befreit sind:
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Informationen zur Übernachtungssteuer der Stadt Potsdam und Formulare um sich von dieser zu befreien finden Sie hier: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000012252.php
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Potsdam zum Thema Bettensteuer
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Bettensteuer in Raunheim
Die Übernachtungsteuer in Raunheim nennt sich "Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer" Sie wird auf private Übernachtungen erhoben.
Als Grundlage wird der Bruttoübernachtungspreis pro Person und Nacht genutzt:
- bis 50,00 €: 1,00 € Steuer
- bis 99,99 €: 2,00 € Steuer
- 100,00 € und mehr: 3,00 € Steuer
- Tageszimmer (ohne Übernachtung) werden auch besteuert
- Max. 15 fortlaufende Nächte werden besteuert
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Raunheim zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Rheinhausen (Breisgau)
Rheinhausen verlangt seit Anfang 2017 eine Übernachtungssteuer für private Übernachtungen.
Wenn der entsprechende Nachweis getätigt wird, sind Geschäftsreisende von der Steuer ausgenommen.
Berechnet werden 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises ohne Frühstück und andere
Zusatzleistungen. Auch No-Show und Tageszimmer unterliegen der Besteuerung. Minderjährige übernachten
steuerfrei.
Alle wichtigen Vordrucke und Formulare zur Übernachtungsteuer, auch um sich von dieser zu befreien erhalten
Sie auf der Webseite. (Link im nächsten Absatz)
https://www.rheinhausen.de/pb/1199265.html
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Rheinhausen (Breisgau) zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Ringsheim
Ab dem 01. Januar 2019 erhebt die Stadt Ringsheim eine Übernachtungssteuer. Alle Übernachtungen, die nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit stattfinden, werden mit 4 % vom Nettoübernachtungspreis besteuert.
Um sich von der Steuer in Ringsheim zu befreien, finden Sie hier die entsprechenden Formulare:
https://www.ringsheim.de/dynasite.cfm?dsmid=18669
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Ringsheim zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Saalburg-Ebersdorf
Seit Mai 2015 erhebt Saalburg-Ebersdorf eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen aus privaten Gründen.
Pro Person und Nacht ist 1,00 Euro abzuführen. Minderjährige zahlen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr 0,50 Cent pro Nacht.
Businessreisen unterliegen nicht der Besteuerung.
Wenn Sie Fragen zur Kulturförderabgabe in Saalburg-Ebersdorf haben, wenden Sie sich an diese E-Mail:
verwaltung@saalburg-ebersdorf.de
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Saalburg-Ebersdorf zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Schwerin
Schwerin hat die Übernachtungssteuer zum 1. Januar 2014 eingeführt.
Die Übernachtungssteuer beträgt 5% vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Provisionen.
Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer ausgeschlossen. Man benötigt aber eine Eigenbestätigung für Selbstständige oder eine Arbeitgeberbestätigung.
Den Link zum Download finden Sie im nächsten Absatz.
Auf der Homepage der Stadt Schwerin finden Sie weitere Informationen. Auch Formulare, um sich von der
Übernachtungssteuer
zu befreien:
https://www.schwerin.de/[...]uebernachtungssteuer/
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Schwerin zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Stralsund
In Stralsund gilt seit dem 01.09.2023 eine Beherbergungssteuer.
Verlangt werden 5 Prozent vom Bruttoübernachtungspreis. Nicht stornierte Buchungen (No-Show) unterliegen ebenfalls
der Steuer.
Wenn eine Begleitperson unbedingt notwendig ist, muss sie keine Übernachtungssteuer zahlen. Das gilt zum Beispiel für:
- die Betreuung eines frisch Operierten auf der Heimreise
- den Besuch der Eltern bei einem kranken Kleinkind
- den Besuch eines Vormunds, der Dinge für seinen Mündel regeln muss
- die Begleitung eines sterbenden Angehörigen im Hospiz
Begleitpersonen von Patienten in Kliniken etc. sind grundsätzlich nicht steuerbefreit.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Stralsund zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Trier
In Trier gilt seit dem 01.01.2018 eine Beherbergungssteuer.
Verlangt werden 3,5 Prozent vom Bruttoübernachtungspreis. Nicht stornierte Buchungen (No-Show) unterliegen
der Steuer ebenfalls.
Alle nicht beruflichen oder fortbildungsfördernden Übernachtungen werden besteuert.
Berufliche Übernachtungen sind von der Steuer befreit.
Füllen Sie die folgende Arbeitgeberbestätigung aus oder die Eigenerklärung als Selbstständiger.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Stadt. Die Formulare zur Befreiung von der
Beherbergungssteuer ebenfalls auf der Webseite der Stadt. Den Link hierzu finden Sie im nächsten Absatz.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Trier zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Überlingen
In Überlingen wird eine veränderte Kurtaxe verlangt. Diese ist je nach Saison verschieden und zweckgebunden.
In der Hauptsaison von April - Oktober:
- 3,30 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 1
- 2,40 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 2
In der Nebensaison von November - März:
- 2,60 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 1
- 1,95 Euro pro Person pro Nacht im Kurbezirk 2
Befreit sind folgende Personen/ Personengruppen
- beruflich Reisende
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Schwerbehinderte (über 80%) sowie deren eingetragene Begleiter
Informationen zur Kurtaxe Überlingen in und wie Sie sich davon befreien können, finden Sie auf der Webseite der Stadt. Den Link zur Webseite der Stadt finden Sie im nächsten Absatz.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Überlingen zum Thema Bettensteuer
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Bettensteuer in Weimar
Seit 2005 erhebt Weimar eine Kulturförderabgabe.
Berufliche Aufenthalte sind von der Zahlung befreit, sofern
ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Besteuert werden nur Übernachtungen für 7 aufeinanderfolgende Nächte.
Die Staffelung erfolgt entsprechend der Unterkunft wie folgt:
In Unterkünften mit weniger als 50 Zimmern:
- 1,50 Euro pro Nacht im Einzelzimmer und
- 1,10 Euro pro Nacht und Person im Doppel- oder Mehrbettzimmer.
In Unterkünften mit mehr als 50 Zimmern:
- 3,00 Euro pro Nacht im Einzelzimmer und
- 2,25 Euro pro Nacht und Person im Doppel- oder Mehrbettzimmer.
Weiterführende Informationen zur Kulturförderabgabe in Weimar erhalten Sie auf der Webseite der Stadt. Den Link hierzu finden Sie im nächsten Absatz.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Raunheim zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Weiskirchen (Saarland)
Private Hotelübernachtungen unterliegen in Weiskirchen einer Kurabgabe. Dies gilt seit dem 01.01.2020.
Pro Person und Übernachtung werden hier 1,40 € fällig. Dauercamper und Personen, die laut § 3 Abs. 1 Satz 3 ortsfremd sind,
zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag von 20,00 € pro Stellplatz.
Ab der
dritten Nacht wird auch für Übernachtungen beruflicher Natur die Abgabe gefordert.
Als Berufsreisender in Weiskirchen können Sie im Meldeschein des Hotels angeben, dass Sie beruflich unterwegs sind. Die Abgabe wird dann erst ab Nacht 3 gefordert.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Weiskirchen (Saarland) zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Wertheim
Für private Übernachtungen wird in Wertheim eine Kurtaxe in Höhe von 1,00 € pro Nacht und Person gefordert.
Um sich davon zu befreien, ist lediglich nötig, im Hotel anzugeben, dass Sie zu folgenden Gruppen gehören:
- Berufsreisende
- Tagestouristen
- Kinder unter 16 Jahren
- Kranke / Schwerbehinderte (ab 80%), die keine Veranstaltungen und Erholungseinrichtungen besuchen können. Mit einer Eintragung „B“ im Ausweis auch deren Begleiter.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Wertheim zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Wiesbaden
Wiesbaden erhebt einen Kurbeitrag, um die Kosten für die Unterhaltung von Einrichtungen und Veranstaltungen für Kur- und Erholungszwecke zu decken.
Derzeit beträgt der Kurbeitrag 5 Euro pro Tag und Gast.
Folgende Personen und Gruppen sind von der Bettensteuer befreit:
- Kinder unter 6 Jahren
- Schüler, Auszubildende und Studenten bis 21 Jahre von der Zahlung befreit,
- wenn sie an Lehrgängen oder Fortbildungen teilnehmen.
- Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % sowie deren Begleitperson, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B" eingetragen ist.
- Gäste, die aus beruflichen Gründen nach Wiesbaden reisen und dies nachweisen können, z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Mit der Kurkarte, die man gegen Vorlage der Kurbeitragsquittung erhält, gibt es zahlreiche Vergünstigungen, z.B. bei Stadtführungen, im Museum oder in der Therme. Trotz der Vorteile der Kurkarte sorgt der hohe Kurbeitrag für Unmut bei den Gästen, besonders bei Geschäftsreisenden, die die Angebote oft nicht nutzen können
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Wiesbaden zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Wismar
Wismar führte die Übernachtungssteuer zum 1. April 2015 ein.
Gefordert werden 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises exklusive Frühstück und sonstige
Leistungen. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer und No-Show.
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Jugendhilfe-Einrichtungen (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung) sind von der Bettensteuer befreit.
Das gilt auch für die Gruppenleiter.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Wismar zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Wittenberg
Wismar führte die Übernachtungssteuer zum 1. April 2015 ein.
Betroffen sind auch hier ausschließlich privat veranlasste Übernachtungen, während
geschäftliche
Aufenthalte gegen entsprechende Belege von der Zahlung befreit sind.
Gefordert werden 2,00€ pro Person und Nacht. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer und No-Show.
Wer ist vom Gästebeitrag befreit (erhält also keine Gästekarte)?
- Wer jemanden aus der Familie oder aus ähnlichen Gründen besucht und bei dieser Person wohnt, ohne dafür zu zahlen. Die besuchte Person muss in der Gegend wohnen oder arbeiten.
- Schüler und Auszubildende
- Personen unter 18 Jahren
- Personen, die in der Gegend arbeiten. Auch ehrenamtliche Betreuer mit Juleica-Ausweis zählen dazu.
Formulare zur Befreiung von der Übernachtungssteuer in Wismar gibt es auf der Homepage der Stadt. Den Link zur Webseite finden Sie unten.
Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Wittenberg zum Thema Bettensteuer
Bettensteuer in Wuppertal
Die Infrastrukturförderabgabe, auch bekannt als Bettensteuer, wurde in Wuppertal am 1. März 2023 eingeführt
.Sie beträgt 5% des Brutto-Zimmerpreises ohne Frühstück und wird von den Beherbergungsbetrieben auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen Kultur und Soziales zu finanzieren. Die Besteuerung gilt auch für Tageszimmer und No-Show.
Betroffen sind auch hier ausschließlich privat veranlasste Übernachtungen, während geschäftliche Aufenthalte gegen entsprechende Belege von der Zahlung befreit sind.
Formulare zur Befreiung von der Übernachtungssteuer in Wismar gibt es auf der Homepage der Stadt. Link untenstehend.>Hier gelangen Sie zu der Informationsseite der Stadt Wuppertal zum Thema Bettensteuer
Die Bettensteuer ist eine relativ neue Steuerart. Steuer auf Übernachtungen. Man findet sie in Hotels, Pensionen, Monteurzimmern, Ferienwohnungen und teilweise auf Campingplätzen. Sie soll der Kultur und dem Tourismus zugutekommen. Die Städte verwenden die Einnahmen meist für den allgemeinen Haushalt. Der eigentliche Zweck wird dadurch nicht erfüllt.
Folgende Städte haben eine Bettensteuer eingeführt:
· Berlin
· Bonn
· Borgwedel
· Bremen / Bremerhaven
· Chemnitz
· Cuxhaven
· Dahlem
· Damp
· Darmstadt
· Dortmund
· Dresden
· Düsseldorf
· Eisenach
· Erfurt
· Flensburg
· Frankfurt am Main
· Freiburg im Breisgau
· Gera
· Hamburg
· Hannover
· Hannoversch Münden
· Hürtgenwald
· Kirchheim (Hessen)
· Kleve
· Köln
· Königswinter
· Konstanz
· Lautertal
· Leipzig
· Lörrach
· Lüneburg
· Mannheim
· Meißen
· Münster
· Naumburg/Bad Kösen
· Nideggen
· Pirna
· Potsdam
· Raunheim
· Rheinhausen (Breisgau)
· Ringsheim
· Saalburg-Ebersdorf
· Schwerin
· Stralsund
· Trier
· Überlingen
· Weimar
· Weiskirchen (Saarland)
· Wertheim
· Wiesbaden
· Wismar
· Wittenberg
· Wuppertal
Lesen
Sie hier mehr zu dem Thema.
Die Bettensteuer liegt oft zwischen 5% und 7,5% des Übernachtungspreises. Jedoch hat jede Stadt Ihre eigenen Steuersätze und Regelungen. So haben viele Städte einen Festpreis von 0,50€ bis 3,00€ pro Nacht und fordern keinen prozentualen Anteil. Lesen Sie hier mehr.
Der Unterschied zwischen zweckgebundener und zweckungebundener Bettensteuer liegt darin, wie die Einnahmen verwendet werden dürfen:
Zweckgebundene Bettensteuer Die Einnahmen aus der Bettensteuer müssen direkt in die Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Angebote des Ortes fließen.
Das können beispielsweise der Ausbau von Radwegen, die Pflege von Parks und Grünanlagen oder die Finanzierung von kulturellen Veranstaltungen sein.
Bettensteuer: Hier fließen die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune und können frei verwendet werden.
Das bedeutet, dass sie nicht zwingend dem Tourismus zugutekommen müssen, sondern auch für andere Bereiche wie Bildung,
Soziales oder Infrastruktur verwendet werden können.
In Deutschland ist die Bettensteuer meist zweckungebunden. Das bedeutet, dass die Kommunen frei entscheiden können, wofür sie die Einnahmen verwenden.
Wichtig ist: Die Bezeichnung der Abgabe (Bettensteuer, City Tax, Kulturförderabgabe etc.) lässt nicht automatisch auf die Zweckbindung schließen.
Lesen
Sie hier mehr.
Die Beherbergungssteuer wird von den Städten erhoben und kann zweckgebunden oder zweckungebunden sein. Das heißt, dass die
Städte und Kommunen die Steuer entwerde zu
Die Bettensteuer heißt in vielen Städten unterschiedlich:
Zum Beispiel: Übernachtungssteuer, Übernachtungsabgabe, Tourismusbeitrag, Kulturförderabgabe, Infrastrukturförderabgabe, Beherbergungssteuer
.Lesen
Sie hier mehr.