Bettensteuer bei Unterkünften im Jahr 2026 (Datenstand: 26.06.2026)
Bettensteuer einfach erklärt - Was gilt aktuell für die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen?

von Dennis Josef Meseg | 12.07.2026 5 Minuten Freundliche Gruppe aus Monteur und Begleitpersonen in Berlin vor Brandenburger Tor, Reichstag und Fernsehturm; der Monteur trägt dunkelblaue Arbeitskleidung mit weißem ‚DMZ.de‘-Schriftzug, im Hintergrund ist dezent die Jahreszahl zu erkennen.

In vielen Städten wird eine sogenannte Bettensteuer erhoben – auch bekannt als City-Tax, Kulturförderabgabe oder Übernachtungssteuer. Diese Abgabe betrifft nicht nur Hotels, sondern auch Ferienwohnungen und Monteurzimmer. Doch gilt die Steuer immer? Und wann sind Sie als Vermieter von der Zahlung befreit?
Dieser Artikel erklärt verständlich, worauf Sie achten müssen, welche Gäste von der Steuer ausgenommen sind und welche Unterschiede es zwischen den Städten gibt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Abgabe korrekt abrechnen und welche Angaben in der Steuererklärung wichtig sind.

Vermieter Informationen

Bettensteuer-Tabelle 2026: Städte, Sätze und Befreiung für Monteure

In der folgenden Übersicht sehen Sie, welche Städte eine Bettensteuer, City-Tax oder Beherbergungssteuer erheben. Prüfen Sie zuerst die passende Stadt, danach den Steuersatz, die Berechnungsgrundlage und ob eine Befreiung für berufliche Übernachtungen möglich ist. Für Vermieter ist wichtig: Entscheidend ist meist nicht die Personengruppe, sondern der nachweisbare Reisezweck.

Bettensteuer 2026: Übersicht nach Städten (Datenstand: 26.06.2026)

Übersicht zur Bettensteuer 2026: Stadt, Steuersatz, Berechnungsgrundlage und mögliche Befreiung für berufliche Übernachtungen.
Stadt Bettensteuer pro Übernachtung Berechnung
N = Netto
B = Brutto
? = nicht eindeutig
Berufliche Übernachtung befreit ✔ Keine Befreiung ✘
Aachen 2,50€ Pauschale
Bad Ems 3% B
Bad Honnef 5% B
Bad Säckingen 2,50€
Kurtaxe / Kernstadt
?
Bergisch Gladbach 5% ?
Berlin 7,5% N
Bonn 7% B
Borgwedel 1,50€ ?
Bremen 5,5% N
Bremerhaven 5,5% N
Brühl (Rheinland) 5%
(seit 01.04.2026)
N
Chemnitz 5% B
Cuxhaven 2,75% ?
Dahlem 2,00€ Pauschale
Damp bis 20,00€ = 1,00€
20,01€ bis 50,99€ = 1,50€
51,00€ und mehr = 2,00€
Staffel / Pauschale
Darmstadt 2% N
Dortmund 7,5% B
Dresden 6% B
Düsseldorf 3,00€ Pauschale
Duisburg 5% ?
Eisenach 1–2€ ?
Erfurt 5%
(ab 01.01.2027: 7%)
B
Essen 5%; max. 9€ pro Person & Nacht B
Flensburg 7,5% N
Frankfurt am Main 2,00€ Pauschale
Freiburg im Breisgau 5% N
Gera bis 40,00€ = 1,00€
40,00€ bis 80,00€ = 1,50€
ab 80,00€ = 2,00€
Staffel / Pauschale
Greifswald 3,00€ Pauschale
Halbe (Brandenburg) 2,00€ Pauschale
Halle (Saale) 4% N
Hamburg 0,00€ bei bis zu 10,00€
0,60€ bei bis zu 25,00€
1,20€ bei bis zu 50,00€
2,40€ bei bis zu 100,00€
3,60€ bei bis zu 150,00€
4,80€ bei bis zu 200,00€
über 200,00€: 4,80€ plus 1,20€ je weitere angefangene 50€
N
Hameln 4% ?
Hannoversch Münden 3,5% ?
Hannover von 0,00€ bis 10,00€ = 0,50€
über 10,00€ bis 25,00€ = 1,50€
über 25,00€ bis 50,00€ = 3,00€
über 50,00€ bis 100,00€ = 4,00€
danach je angefangene 50€ + 1,00€
Deckel 12,00€ ab > 450,00€
Staffel
Heimbach 7% ?
Heidelberg 3,50€ Pauschale
Hildesheim 4% N
Hürtgenwald 0,00€ - 9,99€ = 0,00€
10,00€ - 19,99€ = 0,50€
20,00€ - 39,99€ = 1,00€
40,00€ - 59,99€ = 2,00€
60,00€ - 79,99€ = 3,00€
80,00€ - 99,99€ = 4,00€
über 100,00€ = 5,00€
Staffel
Karlsruhe 4,00€
(ab 2028: 4,50€)
Pauschale
Kassel 5% N
Kirchheim (Hessen) 1,00€ bei bis zu 30,00€
1,10€ bei bis zu 100,00€
1,50€ bei mehr als 100,00€
Staffel / Pauschale
Kleve 5% ?
Köln 5% B
Königswinter 5% ?
Konstanz 5,6% ?
Lautertal (Odenwald) 1,00€ bei bis zu 30,00€
2,00€ bei bis zu 100,00€
3,00€ bei über 100,00€
Staffel / Pauschale
Leer (Ostfriesland) 3% ?
Leipzig 5% ?
Lörrach 0,80€ Pauschale
Ludwigshafen am Rhein 5% N
Lüneburg 4%
für die ersten 7 aufeinanderfolgenden Tage
?
Lutherstadt Wittenberg 2,00€ Pauschale
Magdeburg 5% ?
Mainz 2,00€ bis 5,00€
(ab 01.07.2026)
Pauschale / Staffel ? ?
Mannheim 4,5%
(ab 01.01.2027: 5,0%)
N
Markkleeberg 5% ?
Meißen 1,50€ Pauschale
Münster 4,5% ?
Naumburg/Bad Kösen Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10.: 2,00€
Nebensaison vom 01.11. bis 31.03.: 1,50€
Pauschale / Saison
Neustadt am Rübenberge 4% N
Nideggen 5% ?
Offenbach am Main 2,00€ Pauschale / Aufenthaltstag
Osnabrück 3,5% B
Pirna 3,00€ Pauschale
Potsdam 7,5% ?
Raunheim bis 50,00€: 1,00€
bis 99,99€: 2,00€
100,00€ und mehr: 3,00€
Staffel / Pauschale
Rheinhausen (Breisgau) 5% ?
Ringsheim 4% ?
Rüdesheim 2,50€ Pauschale
Saalburg-Ebersdorf 1,00€ Pauschale
Saarbrücken 3,5% B
Schleswig 5% N
Samtgemeinde Lühe 3% ?
Schwerin 7% ?
Stade 4% ?
Stralsund 5% ?
Trier 3,5% ?
Tübingen 2,00€ Pauschale ? ?
Überlingen Hauptsaison April bis Oktober:
3,30€ Kurbezirk 1
2,40€ Kurbezirk 2
Nebensaison November bis März:
2,60€ Kurbezirk 1
1,95€ Kurbezirk 2
Pauschale / Saison / Zone
Weimar Unterkünfte mit weniger als 50 Zimmern:
1,50€ Einzelzimmer und 1,10€ Doppel- oder Mehrbettzimmer
Unterkünfte mit mehr als 50 Zimmern:
3,00€ Einzelzimmer und 2,25€ Doppel- oder Mehrbettzimmer
Pauschale / Zimmerkategorie
Weiskirchen (Saarland) 1,40€ Pauschale ✔ ab Nacht 3
Wertheim 1,00€
Kurtaxe
Pauschale
Wiesbaden 5,00€
Kurbeitrag
Pauschale
Wismar 5% N
Wunstorf 4% N
Wuppertal 5% Bemessungsgrundlage laut Satzung

Diese Übersicht ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

Hinweis zur Aktualität der Tabelle

Wir prüfen und aktualisieren diese Übersicht regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen. Die Bettensteuer, Beherbergungssteuer oder City-Tax wird jedoch von jeder Stadt selbst geregelt. Dadurch ändern sich Steuersätze, Berechnungsgrundlagen, Befreiungen und Bezeichnungen teilweise sehr kurzfristig. Trotz sorgfältiger Pflege kann es deshalb vorkommen, dass einzelne Werte bereits wieder angepasst wurden. Für die verbindliche Abrechnung gilt immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Was ist Bettensteuer, City-Tax oder Übernachtungssteuer?

Die Bettensteuer ist eine kommunale Abgabe, die viele Städte und Gemeinden auf Übernachtungen erheben. Sie wird auch unter anderen Namen geführt, zum Beispiel:

  • City-Tax
  • Kulturförderabgabe (KFA)
  • Beherbergungssteuer
  • Tourismusabgabe
  • Übernachtungssteuer
  • Gästetaxe
  • Kurbeitrag oder Kurtaxe
  • KoNuS-Abgabe, zum Beispiel für die ÖPNV-Nutzung im Schwarzwald

Diese Steuer fällt bei entgeltlichen Übernachtungen an – also zum Beispiel in Hotels, Pensionen, Monteurzimmern oder Ferienwohnungen. Teilweise wird sie auch bei Campingplätzen verlangt.

Ziel der Bettensteuer ist es häufig, Tourismus oder städtische Infrastruktur zu finanzieren. In der Praxis fließt das Geld aber oft auch in andere Bereiche des kommunalen Haushalts.

Die Höhe der Bettensteuer hängt vom Ort und vom Übernachtungspreis ab. In vielen Städten liegt sie bei etwa 5% des Zimmerpreises. Manche Städte verlangen auch einen festen Pauschalbetrag pro Nacht und Person.

Vermieter entscheiden selbst, ob sie die Steuer im Preis einrechnen oder zusätzlich in der Preisgestaltung für Monteurzimmer und Ferienwohnungen berücksichtigen . Wichtig ist, dass sie die Abgabe korrekt einziehen, dokumentieren und abführen.

Private oder berufliche Übernachtung: Wann fällt Bettensteuer an?

Die Bettensteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Lange galt sie vor allem für private Übernachtungen. Viele Städte haben ihre Satzungen inzwischen aber auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen ausgeweitet.

Wenn Sie Zimmer vermieten, sollten Sie den Reisezweck Ihrer Gäste sauber dokumentieren. Für berufliche Reisen von Handwerkern, Monteuren, Arbeitern oder Geschäftsreisenden brauchen Sie je nach Stadt bestimmte Nachweise. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Buchungen durch die Firma,
  • Rechnungen, die auf die Firma ausgestellt sind,
  • Bestätigungen für Seminare, Kongresse und Messen oder
  • Bescheinigungen vom Arbeitgeber.
Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte. Vorgaben und Bewertungen können sich ändern und je nach Bundesland, Kommune, Objektart und Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen Fachanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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