Auf einen Blick
Ein Gastaufnahmevertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Gast. Er kommt bereits mit einer Buchung zustande. Buchung, Zahlung, Hausordnung und Datenschutz sollten klar geregelt sein. Auch bei Online-Buchungen oder Drittanfragen gilt: Der Vertrag ist verbindlich.
Was ist ein Gastaufnahmevertrag?
Ein Gastaufnahmevertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Gast. Er gilt auch bei Monteurzimmern oder Ferienwohnungen. Die Grundlage ist das BGB, genauer gesagt: §§ 535 ff.. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten – zur Bereitstellung und zur Bezahlung der Unterkunft.
Wann kommt der Vertrag zustande?
Ein Gastaufnahmevertrag entsteht bereits durch die Buchung eines Monteurzimmers – egal ob schriftlich, mündlich oder online. Auch wenn der Gast auf eine Anzeige reagiert, ein Zimmer bucht und der Vermieter bestätigt, ist der Vertrag wirksam. Ein Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht.
Was muss geregelt sein?
Folgende Punkte sollten im Vertrag oder den AGB geregelt sein:
- genauer Zeitraum der Buchung
- Preis pro Nacht oder Aufenthalt
- Stornierungsbedingungen
- Zahlungsart (Vorkasse, Rechnung, Barzahlung)
- Hausordnung und Nutzungsregeln
- Haftung bei Schäden
- DSGVO-Hinweis zur Datenspeicherung
- Vertragspartner bei Firmenbuchung (Gast oder Arbeitgeber)
Was passiert bei Stornierung oder Nichtanreise?
Der Gast muss zahlen, auch wenn er nicht anreist – es sei denn, der Vermieter kann das Zimmer weitervermieten. Das ist in § 537 BGB geregelt. Viele Vermieter verlangen daher eine Anzahlung oder Kaution. Eine Rücktrittsvereinbarung kann Streit vermeiden.
Was gilt bei Firmenbuchungen?
Wenn ein Unternehmen ein Monteurzimmer bucht, sollte der Vertragspartner klar genannt sein. Ist es der Mitarbeiter oder die Firma? Nur mit einer eindeutigen Regelung kann der Vermieter Forderungen auch rechtlich durchsetzen.
Müssen Daten gespeichert werden?
Ja, in vielen Fällen ist das nötig. Bei Aufenthalten ab einer Nacht muss der Vermieter einen Meldeschein ausfüllen lassen. Dabei gelten die Regeln der DSGVO. Es braucht eine Rechtsgrundlage, z.B. die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Die Daten müssen sicher gespeichert und fristgerecht gelöscht werden.
Praxis-Tipp: Vorlage nutzen
Nutzen Sie eine einfache Vorlage oder Checkliste für Ihren Gastaufnahmevertrag. Das spart Zeit und gibt Ihnen rechtliche Sicherheit. Eine passende Vorlage für Deutschland-Monteurzimmer.de DMZ.de-Vermieter finden Sie hier als sicheren PDF-Download.
Fazit
Ein Gastaufnahmevertrag ist schnell abgeschlossen – aber ohne klare Regeln kann es zu Problemen kommen. Sorgen Sie für klare Angaben zu Buchung, Zahlung, Hausordnung und Stornierung. Auch Datenschutz und der richtige Vertragspartner sind wichtig. So vermeiden Sie Missverständnisse und sichern sich rechtlich ab.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja. Ein Gastaufnahmevertrag kommt auch zustande, wenn eine Buchung telefonisch, per E-Mail oder über ein Buchungsportal erfolgt. Eine Unterschrift ist nicht zwingend nötig.
Der Gast muss grundsätzlich den vollen Preis zahlen. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn das Zimmer weitervermietet werden kann oder eine gesonderte Vereinbarung vorliegt.
Ja. Laut Bundesmeldegesetz sind Vermieter verpflichtet, einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Dabei gelten die Datenschutzbestimmungen der DSGVO.
Das hängt vom Einzelfall ab. Im Vertrag sollte klar geregelt sein, ob der Gast oder die Firma Vertragspartner ist. Nur so können Forderungen rechtssicher geltend gemacht werden.
Der Vermieter kann eine Mahnung verschicken und bei ausbleibender Zahlung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ein schriftlicher Vertrag hilft bei der Durchsetzung.
Verweisen Sie im Vertrag auf die Hausordnung. Sie sollte dem Gast vor oder spätestens bei Buchung vollständig vorliegen – per E-Mail oder als Aushang.
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