AGB-Vorlage für Vermieter von Unterkünften
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als individuelles Regelwerk für den Aufenthalt Ihrer Gäste. Eine Pflicht zur Erstellung der AGB gibt es nicht. Wann ist es sinnvoll, den Mietzeitraum in einem selbst verfassten Rahmen zu regeln und wann nicht?

Welche formalen und inhaltlichen Eckdaten müssen in den AGB enthalten sein, damit sie zulässig sind? Wir klären Sie auf.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB: Was ist sinnvoll und was gehört hinein?
Wenn Sie ein Monteurzimmer oder eine Monteurwohnung
vermieten, können Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihre Unterkunft aufsetzen. Diese regeln den
Aufenthalt für die Mieter.
Als Vermieter dürfen Sie frei darüber entscheiden, ob Sie individuelle AGB bestimmen oder
nicht – gesetzlich gibt es keine Pflicht. In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen AGB
einzusetzen. Auf diese Weise vermeiden Sie eventuell anfallende Streitigkeiten durch eine klare Regelung im
Vorfeld.

Entscheiden Sie sich als Vermieter für AGB, überlegen Sie, welche Inhalte Sie mit aufnehmen. Folgende Bestandteile für AGB sind möglich:
- Informationen zum Kündigungsrecht und zu Kündigungsfristen
- Haftung und deren Beschränkungen
- An- und Abreisezeiten der Mieter
- Gewährleistungsrechte
- Rauchverbote und ausgewiesene Raucherbereiche
- Stornoklauseln wie Storno-Entschädigungen
- Ruhezeiten (Mittagspause und Nachtruhe)
- Empfang von Besuch in der Unterkunft
- Aufenthalt von Haustieren
Für die AGB verwenden Sie als Vermieter geprüfte Vorlagen, denn unzureichende AGB bringen Ärger – im schlimmsten Fall kommt es zu einer Abmahnung der AGB von Verbraucherschützern, Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden.
Äußerst wichtig für Sie als Vermieter ist eine ordnungsgemäße Verwendung der AGB. Damit die
festgelegten AGB wirksam sind, gilt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Den Mieter weisen Sie in erster
Linie vor dem Vertragsabschluss / vor einer festen Buchung deutlich auf die geltenden AGB hin.
Laut Gesetz muss es dem Mieter möglich sein, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und sie
sorgfältig und komplett durchlesen zu können. Er muss in der Lage sein sich
über alle Bestandteile ausreichend zu informieren.

Tipps für Ihre AGB:
- Bei einer schriftlichen Buchung tauchen die AGB mit auf der ersten Seite / im Hauptteil
auf. Dies garantiert die Kenntnisnahme der AGB (gemeinsam mit der Buchung) durch eine
Unterschrift des Mieters.
Die Rückseite der Buchung ist für die AGB ungeeignet, da diese gerne von den Mietern übersehen und nicht gelesen wird. - Bei einer Online-Buchung verwenden Sie einen Haken in einer Checkbox, um sicherzugehen, dass der Mieter die AGB zur Kenntnis nimmt, bevor es zu einer festen Buchung kommt.
- Die AGB legen Sie direkt am Empfang der Unterkunft / im Eingangsbereich der Unterkunft frei zugänglich und deutlich erkennbar aus.
- Sofern Ihre Unterkunft eine Internetseite hat, sind dort die AGB einsehbar und können zur Kenntnis
genommen werden (wie in Form einer PDF-Datei).
ACHTUNG: Die AGB ausschließlich auf der Internetseite zu veröffentlichen ist nicht ausreichend, da nicht jeder potentielle Mieter einen Internetzugang hat und damit die Möglichkeit die AGB zu lesen. - Ihnen als Vermieter ist es überlassen mit Ihren Mietern sonstige individuelle Vereinbarungen - unabhängig von den geltenden AGB - zu treffen. Diese sind selbst bei mündlichen Absprachen gültig.
AGB - AGBs - AGB´s - Welche Schreibweise ist richtig?
Richtig ist die Schreibweise "AGB". Die Abkürzung "ABG" ist Singular und Plural. Somit wären "AGB´s" oder "AGBs" ein doppelter Plural und das ist falsch. Um den Plural (die Mehrzahl) zu betonen, können Sie zur Not noch AGBs sagen, aber auf keinen Fall "AGB´s".
Eine Vorlage für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) laden Sie hier kostenlos herunter!
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Als Vermieter dürfen Sie frei darüber entscheiden, ob Sie individuelle AGB bestimmen oder nicht – gesetzlich gibt es keine Pflicht. In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen AGB einzusetzen. Auf diese Weise vermeiden Sie eventuell anfallende Streitigkeiten durch eine klare Regelung im Vorfeld.
Entscheiden Sie sich als Vermieter für AGB, überlegen Sie, welche Inhalte Sie mit aufnehmen.
Folgende Bestandteile für AGB sind möglich:
- Informationen zum Kündigungsrecht und zu Kündigungsfristen
- Haftung und deren Beschränkungen
- An- und Abreisezeiten der Mieter
- Gewährleistungsrechte
- Rauchverbote und ausgewiesene Raucherbereiche
- Stornoklauseln wie Storno-Entschädigungen
- Ruhezeiten (Mittagspause und Nachtruhe)
- Empfang von Besuch in der Unterkunft
- Aufenthalt von Haustieren
Für die AGB verwenden Sie als Vermieter geprüfte Vorlagen, denn unzureichende AGB bringen Ärger – im schlimmsten Fall kommt es zu einer Abmahnung der AGB von Verbraucherschützern, Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden. Lesen Sie hier mehr.
Richtig ist die Schreibweise "AGB". Die Abkürzung "ABG" ist Singular und Plural. Somit wären "AGB´s" oder "AGBs" ein doppelter Plural und das ist falsch. Um den Plural (die Mehrzahl) zu betonen, können Sie zur Not noch AGBs sagen, aber auf keinen Fall "AGB´s".