Einfach erklärt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
bei der Vermietung von Ferienwohnungen & Monteurzimmern

von Dennis Josef Meseg | 26.02.2025 | 3 Minuten AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wichtig, wenn man Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermietet. Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie AGB brauchen. Es ist wichtig zu wissen, was in den AGB stehen sollte. Dieser Ratgeber erklärt, ob es eine Pflicht gibt, AGB zu schreiben. Außerdem erfahren Sie, was nötig ist, damit die AGB rechtlich gültig sind. Der Ratgeber erklärt auch, wie Sie die AGB Ihren Mietern richtig mitteilen. Sie erfahren, wie Sie sicherstellen, dass Ihre Mieter die AGB lesen und akzeptieren.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Was ist wichtig und was steht drin?

Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung an Monteure vermieten, können Sie eigene Regeln (AGB) aufstellen. AGB klären wichtige Dinge für die Vermietung.

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Checkliste

Sie können selbst entscheiden, ob Sie AGB benutzen wollen. Es gibt kein Gesetz, das Sie dazu zwingt. Aber oft helfen AGB, um Streit zu vermeiden.

In die AGB können Sie diese Dinge schreiben:

Nutzen Sie gut Vorlagen für Vermieter, die gut geprüft sind, damit keine Fehler passieren. Schlecht gemachte AGB können Ärger bringen, zum Beispiel Abmahnungen von Anwälten.

Als Vermieter müssen Sie darauf achten, dass die AGB korrekt verwendet werden.

Wichtig ist: Der Mieter muss die AGB vor dem Vertragsabschluss bekommen und verstehen können.

Das Gesetz sagt, dass der Mieter die AGB vor einer festen Buchung alles lesen und alles verstehen muss. Er muss genau wissen, was drinsteht.

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Buchung Reservierung

Tipps für Ihre AGB


  • Bei einer schriftlichen Buchung stehen die AGB auf der ersten Seite oder im Hauptteil des Vertrags. So stellt der Mieter sicher, dass er die AGB mit der Buchung gemeinsam durch seine Unterschrift bestätigt.

  • Die Rückseite der Buchung sollte nicht für die AGB verwendet werden. Mieter übersehen diese häufig und lesen sie nicht.

  • Bei einer Online-Buchung setzen Sie einen Haken in einer Checkbox. Dadurch bestätigen Sie, dass der Mieter die AGB zur Kenntnis nimmt, bevor die Buchung fest wird.

  • Sie legen die AGB am Empfang oder im Eingangsbereich der Unterkunft aus. Sie sollten frei zugänglich und deutlich erkennbar sein.

  • Falls Ihre Unterkunft eine Internetseite hat, stellen Sie die AGB online zur Verfügung. Der Mieter kann sie zum Beispiel als PDF-Datei einsehen.

  • ACHTUNG: Veröffentlichen Sie die AGB nur im Internet, ist das nicht ausreichend. Nicht jeder Mieter hat Internetzugang und kann die AGB lesen.

  • Es bleibt Ihnen als Vermieter überlassen, mit Ihren Mietern individuelle Vereinbarungen zu treffen. Diese gelten unabhängig von den AGB und sind auch bei mündlicher Absprache gültig.

Als Vermieter dürfen Sie frei entscheiden, ob Sie individuelle AGB festlegen wollen oder nicht. Es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu. In der Praxis ist es sinnvoll, AGB zu nutzen. Auf diese Weise vermeiden Sie Streitigkeiten durch klare Regelungen im Vorfeld.

Wenn Sie als Vermieter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nutzen möchten, sollten Sie gut überlegen, was Sie darin festhalten wollen. Diese Punkte können in den AGB stehen:

  • Regeln zum Kündigen und zu den Fristen
  • Wer für Schäden haftet und wie hoch die Haftung ist
  • Wann dürfen die Mieter an- oder abreisen
  • Was passiert, wenn etwas kaputt ist
  • Ob Rauchen erlaubt ist und wo
  • Regeln zum Stornieren der Buchung und mögliche Kosten
  • Wann Ruhezeiten (zum Beispiel Mittagspause und Nachtruhe) gelten
  • Ob und wann Besucher kommen dürfen
  • Regeln zum Mitbringen von Haustieren

Es ist wichtig, als Vermieter geprüfte AGB-Vorlagen zu verwenden. Fehlerhafte AGB können zu Problemen führen. Im schlimmsten Fall können Verbraucherschützer, andere Vermieter oder Wettbewerbsverbände dagegen vorgehen. Lesen Sie hier mehr.

Richtig ist die Schreibweise "AGB". Die Abkürzung "ABG" ist Singular und Plural. Somit wären "AGB´s" oder "AGBs" ein doppelter Plural und das ist falsch. Um den Plural (die Mehrzahl) zu betonen, können Sie zur Not noch AGBs sagen, aber auf keinen Fall "AGB´s".


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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