Wohnung vermieten - Was ist zu beachten?
Wissenswertes zur Kurzzeitvermietung einer Unterkunft

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 1 Minuten
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Das Vermieten von Wohnraum für den Zeitraum von einigen Tagen oder auch Wochen wurde vor allem in Ballungsräumen in den letzten Jahren deutlich erschwert. Zunehmend mehr Städte haben ihre Wohnraumschutzgesetze angepasst, um dringend benötigten Wohnraum zu erhalten. Damit verbunden ist vielfach ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot, das die Wohnraumumwandlung in eine Nutzung als Ferienwohnung untersagt.

Wohnung vermieten - was ist zu beachten?
Im Gegensatz dazu liegt in der Regel bei einer Kurzzeitvermietung keine Zweckentfremdung vor, da hierbei eine echte Vermietung mit der Absicht des Wohnens gegeben ist.

Die Regelung der Kurzzeitvermietung

Grundsätzlich besteht bei den einzelnen Bundesländern keine einheitliche Regelung zum Thema einer befristeten Wohnraumvermietung. Es gilt demnach bei kurzzeitigen Vermietungen immer die jeweiligen Ländervorgaben zu beachten.

Generell ist eine Kurzzeitvermietung dann gegeben, wenn das Wohnen in der entsprechenden Unterkunft nicht dem Mittelpunkt der Lebensführung gleichkommt. Der Aufenthalt in der Wohnung darf demnach nur vorübergehend sein und muss darüber hinaus auch im Mietvertrag als vorübergehend festgehalten werden.

Der zulässige Zeitraum ist dabei nicht eindeutig definiert. Ein Richtwert sieht jedoch in den meisten Fällen eine Höchstdauer von etwa sechs Monaten vor, die auch rechtlich als ein vorübergehender Vermietungszeitraum anerkannt wird. Entscheidend ist hier auch die Gestaltung des Mietvertrags. Der Zweck der kurzzeitigen Vermietung muss in jedem Fall darin benannt werden, beispielsweise ein Aufenthalt zur Montage, für ein Praktikum oder zu Fortbildungszwecken.

Kündigungsschutz und Miete

Während ein regulärer Langzeitmietvertrag konkrete Kündigungsschutzregelungen enthält, greift die damit verbundene Sozialklausel hier nicht. Ein Mieter, der eine Unterkunft für einen kurzfristigen Zeitraum anmietet, kann das Mietverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum hinweg fortsetzen.
Möchte ein Wohnungsbesitzer sein Objekt kurzzeitig vermieten, muss er sich dabei nicht an die vielfach geltende Mietpreisbremse halten, die in vielen Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt. Sie kommt nicht zum Tragen bei Wohnraum, der lediglich im Sinne eines vorübergehenden Gebrauchs vermietet wird.
Die Höhe der vertraglich festzuhaltenden Miete darf im Rahmen einer kurzzeitigen Vermietung auch deutlich höher ausfallen als bei einer Langzeitvermietung üblich. Die Kosten lassen sich hierbei mit dem erhöhten Aufwand für Organisation und Instandhaltung begründen.

Die Ausstattung der Wohnung

Üblicherweise steht die Wohnung zur Kurzzeitmiete dem Mieter in einem möblierten und bezugsfertigen Zustand zur Verfügung. Dies liegt in der Natur der Sache, damit sich vorübergehende Mieter nicht für wenige Wochen oder Monate neu einrichten und die Wohnung danach wieder leer übergeben müssen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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