Versicherungen für Vermieter
von Ferienwohnungen & Monteurzimmern

von Deutschland-monteurzimmer.de | 06.05.2022 | 8 Minuten

Vermieter Informationen

Das Angebot an Versicherungen für Vermieter ist riesig. Für jeden Bereich des Hauses, für den Umgang mit den Gästen und die Abwicklung der Mietverträge gibt es verschiedene Versicherungen. Diese sorgen im Schadensfall für finanzielle Entlastung und Rechtsschutz.

Versicherungen für Vermieter

Wenn Sie Ferienwohnungen oder Monteurzimmer vermieten, gibt es Angebote, auf die Sie nicht verzichten sollten. Welche das sind und welche überflüssig sind, erfahren Sie hier.

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Welche Versicherung bei Ferienwohnungen und Monteurzimmern?

Die Wohngebäudeversicherung

Alle Vermieter, denen das Gebäude gehört in dem sich die Monteurunterkunft befindet, schließen in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung ab. Diese deckt ausschließlich Schäden ab, die am stehenden Gebäude entstehen.

Die Wohngebäudeversicherung

Besonders empfehlenswert ist diese Versicherung, weil Sie einige Schäden nicht sofort entdecken, da die Unterkunft nicht ständig bewohnt ist. Sind Sie als Vermieter nicht Besitzer des Gebäudes, ist eine solche Versicherung unnötig, da die entsprechende Hausverwaltung dafür zuständig ist.

Bei der Wohngebäudeversicherung werden folgende Komponenten abgedeckt:

  • Wasserschäden (zum Beispiel durch einen Rohrbruch)
  • Feuerschäden (durch Brand, Blitzschlag und Explosion)
  • Unwetterschäden (durch Sturm und Hagel)
  • Elementare Schäden (durch Erdrutsch, Erdbeben und Überschwemmungen)

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Je nach individuellem Bedarf (beispielsweise je nach geografischer Lage des Wohngebäudes) können Sie wahlweise auf bestimmte Komponenten verzichten, die Sie nicht abdecken müssen. Als Vermieter überdenken Sie, welche Gefahren der Monteurunterkunft realistisch drohen und versichert sein sollten.

Tipp: Sind Garagen oder Carports am Wohngebäude vorhanden, sollten Sie diese mit der Versicherung ebenfalls abdecken.

Wohngebäude VersicherungWeiterlesen
Wohngebäude Versicherung
Wohngebäude Versicherung

Brauche ich als Eigentümer einer Ferienimmobilie eine Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die am direkten Hausrat entstehen. In der Regel gilt sie nur für private Vermieter. Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände, die im Falle eines Umzuges mitgenommen werden können – von Möbeln bis hin zur Kleidung.

Empfehlenswert ist diese Versicherung besonders für Vermieter, die Einrichtungsgegenstände in der Unterkunft aufbewahren, die nicht einfach zu ersetzen sind.

Hausratversicherung für Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern

Folgende Schäden werden von einer Hausratversicherung abgedeckt:

  • Feuerschäden
  • Wasserschäden
  • Schäden durch Einbruch
  • Unwetterschäden
  • Schäden durch Vandalismus
  • Elementare Schäden

Tipp: Kommt es durch einen der genannten Schäden (zum Beispiel einen Wasserschaden) zu einem Mietverlust oder Aufräumkosten, können Sie diese von der Versicherung zurückverlangen.

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Elektronikversicherung für VermieterWeiterlesen
Elektronikversicherung für Vermieter
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Die Inhaltsversicherung Gewerbe / Inventarversicherung

Bei einer gewerblichen Vermietung von Monteurwohnungen oder Monteurzimmern schließen Sie eine Inhaltsversicherung Gewerbe bzw. Inventarversicherung ab - anstatt einer Hausratversicherung, die in der Regel nur für private Vermieter gilt.

Sie deckt alle zum Gewerbe gehörenden Geräte, Anlagen, Maschinen und das sonstige Inventar ab. Diese Versicherung sichert Sie vor der Gefahr ab, Ihre materielle Betriebsgrundlage und damit Ihre unmittelbare Existenz zu verlieren.

Inhaltsversicherung/Inventarversicherung für Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurszimmern

Die Inhaltsversicherung Gewerbe schützt vor folgenden Gefahren:

Tipp: Kommt es zu einem solchen Schaden, ist es in der Regel nicht möglich die entstandenen Schäden von heute auf morgen zu ersetzen – daher ist es empfehlenswert die Inhaltsversicherung Gewerbe mit einer Betriebsausfallversicherung bzw. mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu kombinieren.

Überspannungsschäden versichernWeiterlesen
Überspannungsschäden versichern
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Schützen Sie als Vermieter Ihr Inventar und Ihre Geräte vor Überspannungsschäden!

Sachversicherungen für Elementarschäden

Elementarschaden-Versicherungen sind Sachversicherungen, die Sie nur als zusätzlichen Baustein zu einer bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen können. Bei manchen Versicherern lassen sie sich als Zusatz in die vorhandene Versicherung integrieren.

Schließen Sie diese ab, versichern Sie die eigene Immobilie samt Einbauten oder den beweglichen Hausrat gegen sämtliche Naturgewalten.

Versicherungen für Vermieter Sachversicherung für Elementarschäden

In den weiteren Sachversicherungen für Elementarschäden sind enthalten:

  • Rückstaus
  • Überschwemmungen
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Erdsenkungen
  • Erdrutsche
  • Lawinen

Eine derartige Versicherung ist sinnvoll, wenn sich Ihr Hauseigentum in einer stark oder sehr stark gefährdeten Region befindet.

Dazu zählen Häuser der Gefährdungsklassen 3 und 4. Diese Einstufung geht auf das von der deutschen Versicherungswirtschaft entwickelte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) zurück.

Auch wenn die zusätzliche Naturgefahren-Versicherung nur in seltenen Fällen teurer als eine Vollkasko-Autoversicherung ist, verfügen derzeit gerade einmal 35% der deutschen Eigenheim-Besitzer über diese Sachversicherung.

Kommt es zum Schadensfall, müssen Sie als Nicht-Versicherter damit rechnen, dass Ihnen der Staat die Zahlung von Beihilfen verweigert.

Die Höhe des zu entrichtenden Beitrags richtet sich nach der Gefahrenzone, in der sich Ihr Gebäude befindet, seiner Bauart-Klasse, der gewählten Versicherungssumme und der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.

Manche Anbieter verzichten hingegen auf den Selbstbehalt. Damit die Elementarschaden-Versicherung im Schadensfall leistet, müssen Sie als Versicherungsnehmer spezielle Bestimmungen einhalten.

ElementarschädenWeiterlesen
Elementarschäden
Elementarschäden

Wann sollte ich als Vermieter von Monteurzimmern eine Elementarschäden-Versicherung haben?

Sachversicherungen bei Inventarschäden

Als gewerblicher Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurszimmern können Sie sich gegen eine Vielzahl von Sach- und Personenschäden absichern. Auch die Absicherung gegen Vermögensschäden ist möglich.

Wichtig sind auch die Sachversicherungen, die speziell das Inventar Ihres Vermietungsobjekts schützen und mit denen Sie einen herben finanziellen Verlust absichern können.

Weitere Sachversicherungen bei Inventarschäden

Fallen aufgrund eines Elektronikschadens Rechner und elektronische Geräte aus und müssen ersetzt werden, kommt Sie das als Vermieter und Eigentümer des Objekts teuer zu stehen.

Teilweise führt der Ausfall der Geräte zur Betriebsunterbrechung. Dann fallen auf nicht absehbare Zeit sämtliche Einnahmen weg aber die Kosten für den Unterhalt des Objekts laufen weiter.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie ergänzend zu den Sachversicherungen abschließen oder vereinbaren einen entsprechenden Haftungseinschluss in der Versicherungspolice.

Nicht jede Sachversicherung ist für jeden Vermieter sinnvoll. Prüfen Sie Ihren individuellen Bedarf, ehe Sie einen Vertrag abschließen.

Besteht im Vermietungsobjekt kein Risiko für einen hohen Glasschaden, brauchen Sie keine separate Glasschadenversicherung abzuschließen, wenn bereits eine Inhaltsversicherung besteht. Bis zu einem bestimmten Anteil sind Glasschäden dort versichert. Vermieten Sie eine Immobilie mit einem hohen Anteil an Glasflächen (Wintergarten, Türen mit Glaseinsätzen etc.), ist die Glasversicherung sinnvoll.

Jederzeit anzuraten ist eine Elektronikversicherung, auch die Feuerversicherung ist unverzichtbar. Achten Sie hierbei auf die festgelegten Ausschlüsse bestimmter Risiken!

Glasversicherung für Vermieter Weiterlesen
Glasversicherung für Vermieter
Glasversicherung für Vermieter

Schützen Sie Glas in Ihrer Unterkunft mit einer Glasversicherung!

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Die Betriebshaftpflichtversicherung / Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

Besitzen Sie als Vermieter einen Beherbergungsbetrieb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Sind Sie lediglich Hauseigentümer heißt diese Hauseigentümerhaftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflicht- und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

Obwohl eine normale private Haftpflichtversicherung gegen finanzielle Folgen bei einem Schaden absichert, ist dies für Hauseigentümer bzw. Besitzer eines Beherbergungsbetriebes nicht ausreichend - als solcher besitzen Sie eine umfangreiche Verkehrssicherungspflicht.

Verletzen Sie diese Pflicht und es kommt aufgrund dessen zu einem Unfall, kann das für Sie schnell hohe Kosten nach sich ziehen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Schäden auftreten, die ohne eine aktive Schuld Ihrerseits verursacht werden.

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Beide Versicherungen decken folgende berechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter ab:

  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz
  • Verlust / Beschädigung des Eigentums der Gäste
  • Verdienstausfälle für Dritte, die vom Schaden betroffen sind

Tipp: Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung werden die Ansprüche gegen die Mitarbeiter mit abgedeckt.

Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungWeiterlesen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sie ist es eine Versicherung, die jeder Grundstücks- bzw. Hauseigentümer haben sollte, wenn er Wohnraum zur Miete zur Verfügung stellt.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie regelmäßig Monteurzimmer vermieten, haben Sie aus vertraglicher Sicht den Status eines Vermieters. Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritten auf Ihrem vermieteten Grundstück kein Schaden entsteht.

Im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen Sie sicherstellen, dass Gehwege von Laub oder Eis und Schnee beseitigt wird. Stürzt ein Mieter oder ein Besucher auf Ihrem Grundstück und bricht sich ein Bein, kann er Schadenersatz von Ihnen verlangen, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Versicherungen für Vermieter Private Haftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die ein Dritter auf Ihrem vermieteten Grundstück erleidet. Eine Wohnungshaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihrem Mieter oder einem Besucher in den vermieteten Räumen entstehen.

Häufig sind solche Schäden in einer guten Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Wenn Sie sicher sein wollen, schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Haftpflicht an. Prüfen Sie, welcher Versicherungsschutz für die Vermietung von Monteurzimmern besteht.

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Sofern Ihre Privathaftpflicht nicht ausreicht, ergänzen Sie den Vertrag um einen entsprechenden Versicherungsschutz, wenn der Versicherer dies anbietet. Alternativ kommt der Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Wohnungshaftpflicht in Frage.

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Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung

Was ist über diese Versicherung bei meiner Vermietung abgesichert?

Die Rechtsschutzversicherung

Für Hauseigentümer – die Wohnraum an Monteure vermieten – kann eine Rechtsschutzversicherung für die vermieteten Zimmer oder Wohnungen sinnvoll sein. Als privater Vermieter informieren Sie sich, inwiefern eine private Rechtsschutzversicherung für Schäden aufkommt.

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Rechtsschutzversicherung
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Brauche ich als Vermieter unbedingt eine Rechtsschutzversicherung?

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind Versicherungen, die bei entstandenen Vermögensschäden für Schadensersatzforderungen und Gerichtskosten aufkommen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Verursacher über eine derartige Versicherung mit ausreichender Deckungssumme verfügt und den Vermögensschaden fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Außerdem muss es sich bei dem eingetretenen Schaden um einen echten Vermögensschaden handeln. Das heißt, er darf weder Folge eines Personen- noch eines Sachschadens sein.

Versicherungen für Vermieter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Bestimmte Berufe sind mit einem erhöhten Risiko verbunden, Schaden am Vermögen Dritter zu verursachen. Dazu gehören Dienstleistungsberufe, bei denen begutachtende, projektierende, beratende und verwaltende Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Ärzte
  • Sachverständige
  • Notare
  • Bau-Plan
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Finanz- und Immobilienmakler

Für einige dieser speziellen Berufsgruppen besteht sogar die Pflicht, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist insbesondere bei Steuerberatern und Rechtsanwälten der Fall.

Den anderen Selbstständigen und Freiberuflern wird empfohlen, einen derartigen Versicherungsvertrag zu unterzeichnen. Denn verursachen Sie unwillentlich einen Vermögensschaden, können die Forderungen seitens des Geschädigten extrem hoch sein.

Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als Verursacher laut Bestimmungen des BGB mit Ihrem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen haften. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Sie bis zu 30 Jahre lang für den Vermögensschaden aufkommen müssen.

Vermögensschäden können schneller herbeigeführt werden als Sie vermuten: Schon ein unbeabsichtigt falscher Rat kann dafür sorgen, dass dem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht oder ihm Einkommen entgeht.

Da im Regelfall zwischen dem Eintritt des Schadensfalles und dem verursachenden Beratungsgespräch eine lange Zeit vergeht und für die Versicherer der Zeitpunkt der schuldhaften Handlung maßgebend ist, haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich für einen längeren Zeitraum rückzuversichern.

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Vermögensschaden
Vermögensschaden

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung: Für Verwalter von Ferienwohnungen unverzichtbar

Die Betriebsausfallversicherung

Die Betriebsausfallversicherung schützt Sie, wenn eine Unterbrechung des laufenden Betriebs für finanzielle Einbußen sorgt. Dabei kommt es auf den Umfang der Versicherung an, wie lange diese Ausfallzeiten abgesichert sind und bis zu welcher Höhe die fehlenden Gewinne ausgeglichen werden können.

Wichtig ist, dass Sie die Versicherung in einer Höhe abschließen, die einen mehrwöchigen Ausfall von Ihnen als Vermieter und Ihren Leistungen ebenso abfängt wie eine komplette Schließung Ihres Objekts aufgrund eines Elementarschadens.

Versicherungen für Vermieter Betriebsausfallversicherung

Teilweise sind die Versicherungsinhalte auch in anderen Versicherungen zu finden, hier schauen Sie genau hin, um eine Überversicherung und damit unnötig hohe Kosten zu vermeiden.

Wichtig ist außerdem, dass die Betriebsausfallversicherung keine Ausnahmen nennt. Tritt sie nicht in Leistung, weil Sie als Betriebsinhaber unter einem Burn-out leiden, wählen Sie diesen Versicherungsanbieter nicht.

Die Krankentagegeldversicherung allein ist keine ausreichende Alternative zur Betriebsausfallversicherung und sollte mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert werden. Nur dann besteht ein genügender Schutz und Sie als Vermieter und Geschäftsinhaber sind ausreichend versichert, wenn Sie aus Krankheitsgründen ausfallen.

Die Betriebsausfallversicherung ist nur steuerlich absetzbar, wenn sie Sachschäden versichert und nicht nur die Person des Unternehmers umfasst. Somit ist eine Betriebsausfallversicherung, die mit einer Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist, keine Betriebsausgabe und kann sich damit auch nicht Gewinn mindernd und steuersenkend auswirken. Diesbezüglich sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

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Betriebsausfall Versicherung
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Die Betriebsausfallversicherung sichert Ihre finanzielle Existenz als Vermieter bei komplettem Verdienstausfall.

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Die Mietausfallversicherung

Vermieten Sie Wohnraum, haben Sie manchmal auch mit säumigen Mietzahlern zu tun. In einigen Situationen kommt eine Mietausfallversicherung für die finanziellen Schäden auf.

Mietausfallversicherung für Ferienwohnungen und Monteurzimmer

Gründe für nicht erfolgte Begleichungen sind vielfältig und reichen von unfreiwilliger Zahlungsunfähigkeit bis hin zu beabsichtigter Zahlungsverweigerung. Die Versicherungsleistungen umfassen im Fall einer Übernahme sowohl die regulären Mietrückstände als auch Nebenkosten. Lesen Sie unseren Artikel zum Thema Mietausfallversicherung um mehr zu erfahren.

MietausfallversicherungWeiterlesen
Mietausfallversicherung
Mietausfallversicherung

Ein Mietausfall führt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Eine Mietausfallversicherung ist in einigen Fällen eine Option.

Tipp für Vermieter - Vorauszahlung oder RRV oder beides

Die Frage, für wen von beiden die RRV wichtiger ist, kann nicht so ohne Weiteres beantwortet werden. Für den Monteur als Versicherungsnehmer ist die RRV eine Mehrausgabe. Sie erhöht seine Mietkosten für die Monteurwohnung. Bezahlt wird mit der RRV eine Risikosituation, die in den meisten Fällen nicht eintritt.

Derartige Versicherungen werden gerne als "Geschäft mit der Angst" bezeichnet. Für den Vermieter ist die RRV eine Risikoabsicherung seiner vertraglichen Mieteinnahme.

Reiserücktrittsversicherung Achtung Baustelle

Ausschlaggebend ist die Mietzahlung für die Monteurwohnung. Der Vermieter hat ein finanzielles Risiko, wenn er die Monteurwohnung überlässt, ohne die Mietzahlung in der Tasche zu haben. Das beginnt am ersten Tag, quasi mit der Schlüsselübergabe.

Mit jeder Vorauszahlung ist der Vermieter für den Zeitraum der Vermietung auf der sicheren Seite, den der Monteur noch nicht abgewohnt hat.

Dieses „klein-klein“ soll deutlich machen, wie besorgt der Vermieter sein muss, um mit der Vermietung seiner Monteurwohnungen nicht ins Minus zu rutschen. Das geschieht schneller als gedacht.

Wenige Tage addieren sich übers Jahr hinweg zu Wochen, und die leicht zu einem Monat. Das sind immerhin knapp 10 Prozent der Jahresmiete, die zum Jahresende auf dem Mietkonto fehlt.

Monteur als Vertragsnehmer kann, muss aber keine RRV abschließen

Der Vermieter ist in der unangenehmen Situation, dass nicht er, sondern der Monteur als Mieter der Vertragspartner einer RRV ist. Der kann, er muss sie jedoch nicht abschließen.

Der Vermieter kann ihn nicht dazu zwingen oder anhalten, sondern ihm lediglich dazu raten. Das reicht von der Empfehlung bis zum wohlgemeinten Ratschlag im Sinne und Interesse des Monteurs.

Wenn der nicht einsichtig ist, verzichtet er auf einen Versicherungsabschluss. Im Grunde genommen braucht der Vermieter nicht zu wissen, ob oder dass der Monteur als Mieter eine RRV abgeschlossen hat.

Oftmals enden Gerichtsverfahren mit einem Vergleich. Der Vermieter bekommt die Hälfte der eingeklagten Miete und trägt seine Anwalts- sowie anteilig die Verfahrenskosten. Nicht selten lautet das Ergebnis: Außer Spesen nichts gewesen.

Die Grundlage für den Rechtsanspruch auf Mietzahlung ist der Mietvertrag für die Monteurwohnung. Der ist das latente Risiko eines jeden Vermieters. Sei es für die Ferien-, die Monteurwohnung oder für die heimische Wohnung zur Dauermiete.

Der Vermieter muss sich auf die Vertragstreue seines Mieters verlassen. Wird der zahlungssäumig, steht dem Vermieter der zivilrechtliche Weg offen, seinen Anspruch geltend zu machen. Das kann im Einzelfall lange dauern und ist mit Manpower, Kosten und Ärger verbunden.

Reiserücktritt bei der Vermietung

Vermieter sollten die Mietzahlung für einen bestimmten Zeitraum im Voraus kassieren, und/oder eine Reiserücktrittversicherung in die Miete einrechnen, sie sozusagen einzupreisen.

Reiserücktrittsversicherung Vermieten

Die Miet- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters des Vermieters sind dahingehend klar zu formulieren, dass die Miete für jeweils eine Woche im Voraus fällig ist.

Ab einer bestimmten Mietdauer, wie ab vier, sechs oder acht Wochen, beinhaltet die Mietzahlung automatisch eine RRV. Der Vermieter arbeitet mit einem Versicherer zusammen. Er vermittelt die RRV, die nach wie vor vom Mieter als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird.

Ausschlaggebend ist, dass ab diesem feststehenden Zeitraum die Monteurwohnung entweder inklusive RRV oder gar nicht gemietet werden kann. Das klingt komplizierter, als es im Alltag ist. Eine RRV ist für Urlauber wie für Monteure finanziell überschaubar. Auf den Tagesmietpreis für die Monteurwohnung umgerechnet ist der Mehrbetrag marginal.

Da sich die Miete für das Monteurzimmer mit zunehmender Mietdauer reduziert, hat der Vermieter hier eine „geeignete Schraube“ zur Preisgestaltung inklusive RRV. So wie im Reisebüro bei Buchung der Pauschalreise werden auch der Mietvertrag für die Monteurwohnung sowie die RRV in einem Zuge, direkt nacheinander unterschrieben.

Der Monteur macht sich keine weiteren Gedanken, und das braucht er auch nicht. Der Vermieter hingegen weiß, dass er diesen betreffenden Mietvertrag für die Monteurwohnung "in trockenen Tüchern hat". Die RRV gilt ab sofort. Je länger die vertragliche Mietdauer ist, desto höher ist die Mieteinnahme beziehungsweise ein möglicher Mietausfall. Der lässt sich nur durch eine RRV kompensieren.

Anspruchsteller gegenüber der RRV ist der Monteur als Versicherungsnehmer. Mit der Versicherung im Rücken gibt es keinen Dissens, wenn ein Leistungsfall wie Rücktritt, Abbruch oder Unterbrechung des Monteuraufenthaltes eintritt. In diesem Fall weiß der Vermieter, dass der Monteur versichert ist.

Zu den juristischen Spitzfindigkeiten gehört, dass sich der Vermieter direkt bei Abschluss der RRV mögliche Ansprüche des Monteurs gegen seinen Versicherer abtreten lässt. In diesem Fall bleibt dem Vermieter im Versicherungsfall der Weg über den versicherten Mieter erspart. Er kann seinen Anspruch direkt beim Versicherer geltend machen, das heißt unmittelbar mit ihm abrechnen.

Recht haben und Recht kriegen ist in diesem Fall zweierlei für den Vermieter. Sein Anspruchsgegner ist immer der Monteur als Mieter. Der hat den Versicherungsanspruch und bekommt die Versicherungssumme auf sein Konto überwiesen. Doch damit ist sie noch nicht auf dem Konto des Vermieters. Der ist auch in dieser Situation auf den guten Willen des Mieters angewiesen, die Zahlung der Versicherung ungekürzt weiterzuleiten und sie nicht selbst einzustecken.

In der Alltagspraxis der Vermieter von Monteurzimmern geschehen Dinge, an die kaum jemand denkt. Dinge, die im Grunde genommen so gar nicht vorstellbar sind. Für den Vermieter steht seine ungekürzte Mieteinnahme für die Monteurwohnung im absoluten Vordergrund. Er muss darauf bedacht sein, möglichst lückenlos und ohne Risiko zu arbeiten, sprich zu vermieten.

Monteure kommen und gehen, sodass sich nur selten ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis entwickeln kann. Dem muss der Vermieter Rechnung tragen, indem er sich zu jeder Seite hin und so gut wie möglich vertraglich und finanziell absichert.

Dazu braucht es eine Reiserücktrittsversicherung mit allen nur erdenklichen Leistungsfällen rund um das Leben des Monteurs auf Montage.

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