In der heutigen Welt werden nur noch die wenigsten Streitigkeiten persönlich geregelt. Deutlich häufiger ist die Aussage „Ich hole mir Rat beim Anwalt!“ zu hören.
Leider sind Hauseigentümer davon nicht ausgenommen. Sie müssen sich mit nachbarschaftlichen Streitigkeiten ebenso herumschlagen wie mit Streitfällen, die sich direkt aus der Vermietung von Wohnraum als Monteursunterkunft und Ferienzimmer ergeben.
Die Rechtsschutzversicherung: Angesagt wie nie!
Neben der Haftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer, die Wohnraum an Geschäftsreisende, Monteure oder Feriengäste vermieten, eine der wichtigsten Versicherungen. Die Klagebereitschaft der Menschen wächst und mehr Leute versuchen, vor Gericht ihr Recht zu erstreiten. Ob sie Recht haben oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Für den am Rechtsstreit Beteiligten heißt das, dass er sich verteidigen muss und einen Anwalt
beauftragt, der die Verteidigung übernimmt. Das wird teuer. Die anwaltlichen Stundensätze
liegen bei einem Fachanwalt gern zwischen 150 und 200 Euro – pro Stunde! Sieger ist am Ende der,
der mehr Geld hat, nicht der, der im Recht ist.
Die Rechtsschutzversicherung hilft in solchen Fällen durch vielfältige Leistungen und Kostenübernahme
im bestimmten Rahmen. Beachten Sie, dass das jeweilige Rechtsgebiet im Versicherungsschutz enthalten
ist. Sind Pachtrechtsachen nicht inbegriffen, zahlt die Versicherung nicht.
Das gilt auch für Verkehrsrechtssachen – ist keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
vorhanden, müssen Sie die Kosten für den Rechtsbeistand und alle mit der Streitigkeit
verbundenen Kosten tragen.
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Streitigkeiten mit Mietern und Behörden
Der Mieter bezieht die Monteurwohnung für die gebuchte
Zeit, zahlt seine Kosten und zieht wieder aus. Leider gestaltet sich der Alltag oft anders. Nicht wenige
Mieter halten sich nicht an die Hausordnung,
kommen Pflichten nicht nach oder weigern sich, festgelegte Kosten zu übernehmen.
Rechtliche Streitigkeiten können aus der Tatsache, dass Sie Wohnraum vermieten,
entstehen: Sollten Ihre Nachbarn nicht damit einverstanden sein, können Sie mit einer
Klage rechnen – auch wenn Sie rechtlich gesehen alles richtig machen oder gemacht haben.
Interessanterweise ergeben sich die häufigsten Streitigkeiten vor Gericht aus Miet- oder Pachtverhältnissen.
Deren Anzahl ist so hoch geworden, dass die Gerichte es nicht mehr schaffen, alle Fälle vor dem
Richter zu verhandeln. Häufig werden Vergleiche angestrebt, durch die dieser spezielle Rechtsfall
direkt abgeschlossen wird.
Teuer wird es für Sie als Vermieter bis dennoch. Ihr Rechtsbeistand muss den Fall prüfen und
wird sich nicht scheuen, jede beantwortete E-Mail und jeden Telefonanruf auf die Rechnung zu setzen.
Mögliche Rechtsstreitigkeiten ergeben sich schon, wenn Sie eine Monteurswohnung oder ein Ferienzimmer anbieten. Dafür sorgen Nachbarn, Mieter und Behörden!
Ein anderer Fall führt zu Streitigkeiten, wenn die Richtigkeit von Steuern und Abgaben angezweifelt
wird oder wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, weil Sie Wohnraum zur Vermietung umwidmen
wollen.
Die Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn Sie als Vermieter Handwerker
beauftragt haben, die bestimmte Leistungen für Sie ausführen und die Reparaturen oder
Einbauten nicht ordnungsgemäß durchführen.
Sofern diese Arbeiten im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vermieter ausgeführt wurden, kommt die
Rechtsschutzversicherung für Eigentümer von Immobilien zum Tragen.
Typische Fälle für Hauseigentümer
Es gibt Rechtsstreitigkeiten, mit denen sich die Gerichte immer wieder befassen und die inzwischen zum
Alltag dort gehören. Für Hauseigentümer, die Wohnraum an Feriengäste oder Monteure und
Geschäftsreisende vermieten, sind derartige Streitfälle aber meist neu.
Das Problem der Sträucher und Bäume, die von Nachbars Grundstück auf das eigene wachsen
und über die sich der Mieter der Ferienwohnung beschwert,
ist alltäglich. Auch die Beschwerde des Nachbarn, wenn einer Ihrer Bäume auf sein Grundstück
reicht, ist nicht neu.
Doch was ist zu tun, wenn Graffitisprayer das Ferienhaus
verschandelt haben? Wenn innerhalb einer Eigentümergemeinschaft eine Modernisierungsmaßnahme
durchgeführt werden soll, die Sie nicht wünschen? Oder wenn die Wohnung fachkundig saniert
wurde und binnen kürzester Zeit Schimmel an den Wänden wächst?
Hier ist guter Rat teuer, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht! Diese übernimmt die Kosten für
die Erstberatung durch den Anwalt und trägt bei einem sich anschließenden Rechtsstreit
zahlreiche weitere Kosten.
Haus- und Grundstücksrechtsschutz: Es geht ums Geld
Kein Rechtsschutzversicherer wird blind alles versichern. Es gibt verschiedene Bausteine, die Sie zur
Rechtsschutzversicherung buchen können und die ein einzelnes Risiko abdecken.
Die Höhe der maximalen Beteiligung am Rechtsstreit wird begrenzt: Beispielsweise
gibt es Versicherungen, die bis zu 1000 Euro für die Erstberatung durch einen Anwalt bereitstellen.
Abgezogen werden muss aber die Selbstbeteiligung. Eine solche ist in den meisten Fällen zur Senkung
der Prämien vereinbart worden und beträgt beispielsweise 150 Euro.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass sich die Rechtsschutzversicherung mit 850 Euro beteiligt. Wichtig
ist, dass der Rechtsanwalt die vorgeschriebene Form für die Rechnung einhält und nur
Leistungen abrechnet, die im Rahmen der Rechtsschutzversicherung enthalten sind – andernfalls
zahlt sie nichts.
Die Beitragshöhe ergibt sich jeweils daraus, ob die Versicherungssumme begrenzt oder unbegrenzt
festgelegt wurde und ob Sie Eigentümer und Vermieter oder selbst Mieter sind. Viele Versicherer
setzen den Wert der Immobilie oder die Anzahl der Immobilien in Ihrem Eigentum zur Berechnung der Prämienhöhe
ein.
Dazu kommen die Merkmale Tarifgruppe, Vertragslaufzeit und Selbstbeteiligung, nach deren Berücksichtigung
eine Beitragshöhe feststeht.
Des Weiteren beeinflussen die folgenden Faktoren den Beitrag:
- Alter des Versicherungsnehmers
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Anzahl der Versicherungsfälle (die der Versicherungsnehmer in den letzten Jahren gemeldet hat)
Meist senken Sie die Prämien, wenn Sie nicht allein die Grundstücks-Rechtsschutzversicherung abschließen, sondern darüber hinaus weitere Bausteine in den Vertrag aufnehmen. Das sind beispielsweise die Verkehrs- und Privatrechtsschutz- oder die Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?
Eigentümer von vermietetem Wohnraum, von Ferienunterkünften und Monteurszimmern sehen sich teilweise absonderlichen Streitigkeiten gegenüber, die zum einen ärgerlich, zum anderen richtig teuer sind. Schnell fallen vierstellige Summen an, für die Sie Zimmer oder Wohnung häufig vermieten müssen, um die Kosten wieder hereinzuholen.
Die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer hilft, indem sie anfallende Kosten übernimmt:
- Kosten für die Beratung beim Anwalt
- Anwaltshonorare für Beratung und Vertretung vor Gericht
- Kosten für Sachverständige und Gutachter
- Kosten für Zeugen
- Gerichtskosten
- Kosten für die gegnerische Seite, wenn der Prozess verloren wird
Es sei gesagt, dass die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung theoretisch meist genau
zutreffend ist, in der Praxis finden viele Versicherer jedoch Schlupflöcher in den Verträgen,
wodurch sie sich um die Zahlung drücken oder nur einen geringen Anteil übernehmen müssen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Verträge vor dem Unterzeichnen zu prüfen und mögliche
Fallstricke zu finden.
Die Kosten, die als Gerichtskosten zu begleichen sind, berechnen sich auf Basis des festgelegten
Streitwertes. Dieser sollte in Ihrem eigenen Interesse so gering wie möglich sein. Wenn Sie
verlieren, müssen Sie diese Kosten tragen.
Bei Streitigkeiten aus Mietsachen gehen die Gerichte meist von einem Streitwert aus, der sich aufgrund
der Mieteinnahmen eines Jahres ergibt.
Wichtig: Kommt es zu einem Vergleich, tragen Sie in der Regel die Hälfte des Streitwertes, auch wenn Sie derjenige waren, der verklagt wurde.
Häufig verlangen Rechtsschutzversicherungen, dass vor einem Gerichtsverfahren eine Schlichtung vor einem Mediator versucht wird – ist das nicht möglich, folgt die Klageverhandlung vor Gericht.
Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen für Vermieter
Wenn Sie als Hauseigentümer eine Rechtsschutzversicherung abschließen, weil Sie
wissen, dass der eben ausgezogene Mieter gegen Sie klagen wird, haben Sie schlechte
Karten:
Die Versicherer schließen eine Inanspruchnahme ihrer Leistungen aus, wenn ein Verfahren bereits läuft
oder wenn die Rechtsstreitigkeit vor Vertragsbeginn begonnen hat. Um sicherzugehen, dass jemand nicht
„noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließt“ und die Versicherung damit
Kosten hat, noch ehe sie Prämien einziehen konnte, ist meist eine Wartezeit von drei Monaten
vorausgesetzt.
Diese Wartezeit besteht nicht bei allen Arten der Rechtsschutzversicherung bzw. bei allen Bausteinen,
doch die Hauseigentümer-Rechtsschutzversicherung kommt im Allgemeinen nicht ohne eine solche
Wartezeit aus. Erst danach übernimmt die Assekuranz die vertraglich festgelegten Leistungen.
Ergibt sich in den ersten drei Monaten nach Vertragsschluss ein Rechtsstreit, kann dieser ebenfalls noch
nicht in die Leistungen einbezogen werden. Sie als Vermieter und Beteiligter müssen Ihre Kosten
selbst tragen.
Kosteneinsparung durch spezielle Verträge
Ein Vermieter, der ein Monteurszimmer anbietet, handelt oft nicht gewerblich und bringt in den meisten Fällen
nicht das nötige Fachwissen mit, um sich gegen rechtliche Auseinandersetzungen zu wehren oder
überhaupt zu wissen, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.
Die Rechtsschutzversicherung ist für einen Vermieter von enormer Bedeutung. Doch was, wenn die
Mieteinnahmen so gering sind, dass die Kosten für eine zusätzliche Versicherung nicht
herauskommen? Welche Möglichkeiten haben Sie als Vermieter, dennoch eine gute
Rechtsschutzversicherung zu nutzen?
Es gibt Angebote von Versicherungsgesellschaften, die eine Art abgespeckter Verträge anbieten. Sie
übernehmen nur die Kosten, die für einen Gerichtsprozess anfallen würden und das sind je
nach Streitwert einige Tausend Euro.
Alle anderen Kosten, die zu dem Rechtsstreit gehören, müssen Versicherungsnehmer selbst
bezahlen, was die Gebühren für den Anwalt mit einschließt. Das heißt, die
Versicherung trägt die Gerichtskosten, der Versicherte die außergerichtlichen
Rechnungen.
Möglich ist überdies, den Vertrag mit einer langen Laufzeit abzuschließen. Wenn Sie eine
Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren abschließen, sichern Sie
der Versicherung für diese Zeit die Einnahmen durch die Prämien. Das honoriert die
Gesellschaft durch niedrigere Beiträge. Zudem verlängert sich der Versicherungsvertrag meist
automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wenn Sie einen derart langen Vertrag laufen haben, vergessen Sie die rechtzeitige Kündigung gern
einmal. Ein Punkt, auf den Versicherungsgesellschaften spekulieren, denn er sichert die Einnahmen für
mindestens ein weiteres Jahr. Zu empfehlen ist eine derartig lange Laufzeit nicht. Der
Versicherungsmarkt befindet sich in einem ständigen Wandel und es treten immer wieder günstigere
Anbieter auf den Plan.
Direkte Kostenübernahme möglich?
Die Rechtsschutzversicherung muss immer erst eine Deckungszusage erteilen, ehe Sie mit den Leistungen
rechnen können. Es empfiehlt sich, zuerst die Service-Hotline zu nutzen und sich eine Erstberatung
bei einem Anwalt zu holen, der seitens der Versicherung empfohlen wird oder in ihrem Auftrag
handelt.
Wenn Sie sich einen anderen Anwalt suchen, übermitteln Sie Daten zur Rechtsschutzversicherung und
der Anwalt übernimmt die Deckungsanfrage. Die Versicherung teilt daraufhin mit, bis zu welcher Höhe
sie für die Kosten aufkommt und berät zu den nötigen Formalitäten.
Hat der Anwalt seinem Mandanten die Rechnungen geschickt und dieser hat sie direkt bezahlt, ist die Kostenübernahme nicht in allen Fällen einfach so möglich. Der Anwalt muss eine Aufschlüsselung seiner Kosten und den Nachweis der erfolgten Zahlung an die Versicherung übermitteln, diese erstattet dem Versicherten danach das Geld. Das gilt nur, wenn der vorliegende Fall im Leistungsumfang des Versicherten enthalten war.