Sowohl die Betriebshaftpflicht- als auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind für Vermieter sinnvoll.
Während erstere Versicherung für gewerbliche Vermieter gedacht ist, eignet sich die zweite Variante für Vermieter, die privat Monteurszimmer oder Ferienwohnungen anbieten.
Ein typischer Schaden
Eine Einliegerwohnung wurde an einen Geschäftsreisenden
vermietet. Früh am Morgen putzt der Vermieter bzw. seine Reinigungskraft die Treppe und vergisst,
das „Achtung, frisch gewischt!“ – Schild aufzustellen.
Wie es das Schicksal will, kommt der Gast die Treppe hinunter, rutscht aus und bricht sich ein Bein. Der
Bruch ist kompliziert und zieht mehrere Operationen und einen teuren Reha-Aufenthalt nach sich.
Außerdem konnte er für viele Wochen nicht arbeiten, erleidet also zusätzlich einen
Verdienstausfall. Das wird teuer für den Vermieter! Erstens fordert die Krankenkasse ihr Geld für
die Behandlungen zurück, zweitens muss der Verdienstausfall durch den Schadensverursacher übernommen
werden.
Bleiben Beeinträchtigungen zurück, die zum Status einer Behinderung führen, wird
eventuell die Erwerbsminderungsrente eingefordert. Die Insolvenz des Vermieters rückt in greifbare
Nähe.
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Betriebshaftpflichtversicherung: Wofür ist sie gut?
Sind Sie als Vermieter im Schadensfall nicht versichert, sieht es schlecht aus. Sie haften mit Ihrem
gesamten Betriebs- und Privatvermögen für den Personen- und Vermögensschaden –
schlimmstenfalls ein Leben lang.
Hätten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, hätte diese die Kosten übernommen
und geprüft, ob alle Schadenersatzforderungen rechtens sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für gewerbliche Vermieter eine der wichtigsten Versicherungen. Sie reduziert das finanzielle Risiko enorm.
Als Vermieter von Monteurzimmern und Ihre Mitarbeiter können Sie noch so vorsichtig
agieren. Es passiert, dass fremdes Eigentum beschädigt wird oder Menschen zu Schaden kommen. Gerade
bei Personenschäden belaufen sich die Kosten teilweise in Millionenhöhe, was den finanziellen
Ruin bedeutet.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Vermieter und Mitarbeiter vor Schäden, die an
Sachen, Personen oder am Vermögen Dritter entstehen. Entschädigungszahlungen werden im Rahmen
der Begleichung von Vermögensschäden übernommen.
Ergänzend könnten Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abschließen, wichtiger ist die Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei jedem gemeldeten Schadensfall überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung, ob die
Forderungen berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen, was der Versicherung den
Status einer passiven Rechtsschutzversicherung verleiht.
Sie übernimmt im Falle der Prüfung die Kosten für den Prozess, für Sachverständige
und den Rechtsanwalt. Das ist nicht nur bei unberechtigten Forderungen der Fall, sondern auch bei
deutlich zu hohen.
Wer ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung geschützt?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt alle Personen, die im Auftrag des Vermieters einer Ferienwohnung oder eines Monteurszimmers
handeln.
Es ist nicht wichtig, welches Angestelltenverhältnis besteht oder sich ein Selbstständiger im
Gartenbau mit der Hausverwaltung befasst – ausschlaggebend ist, dass die schadenverursachende
Person in Ihrem handelt und eine Geschäftstätigkeit ausführt. Kommt diese Person zu
Schaden, tritt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Das gilt auch, wenn sich der Mieter verletzt – beispielsweise kommt er in einem Sturm an Ihrem
Haus an – plötzlich fällt ein Dachziegel herab und verletzt den Mieter. Wieder handelt
es sich um einen Personenschaden, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung zu begleichen ist.
Grundsätzlich schützt die Betriebshaftpflichtversicherung nur innerhalb der Bundesrepublik. Teilweise sind geschäftliche Tätigkeiten im Ausland mitversichert. Wenn Sie Vermieter eines Ferienhauses im Ausland sind, sollten Sie vorab bei der Betriebshaftpflichtversicherung zum geltenden Versicherungsschutz nachfragen.
Die Deckungssumme bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung wählen Sie nicht zu gering – nehmen Sie den größtmöglichen Schaden an, wenn Sie Ihr Unternehmen schützen wollen. Vor allem Personen- und Vermögensschäden müssen hoch versichert sein, teilweise werden hier Deckungssummen von bis zu zehn Millionen empfohlen.
Lange Zeit wurden drei Millionen für ausreichend erachtet, diese sind aber unter Berücksichtigung
von Behandlungs- und Kurkosten, Entschädigungszahlungen und einer eventuellen
Erwerbsminderungsrente rasch erreicht.
Alle Kosten, die die festgesetzte Deckungssumme überschreiten, müssen getragen werden –
von demjenigen, der für den Schaden verantwortlich ist.
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