Reparaturen in der Unterkunft
Was tun, wenn der Handwerker kommen muss?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten
Vermieter Informationen

Von Zeit zu Zeit lassen sich Reparaturen und Renovierungen nicht vermeiden. Ein einwandfreier Zustand Ihrer Monteurzimmer ist die wichtigste Voraussetzung für regelmäßige Buchungen.

Da Sie als Vermieter oft nicht anwesend sind, wenn der Handwerker anrückt, gibt es im Vorfeld ein paar Hinweise. Mit denen vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und minimieren Mietausfälle.

Handwerker für Reparaturen

Handwerker für Reparaturen oder Renovierungen

Als Vermieter einer Handwerkerwohnung oder eines Monteurzimmers kennen Sie das Problem: In der Unterkunft gibt es einen Schaden oder eine nötige Sanierung bzw. Renovierung steh an – Dafür benötigen Sie einen Handwerker.

Anders als in den eigenen vier Wänden, sind bei Reparatur- oder Renovierungsarbeiten hier andere Dinge zu beachten, damit es zu keinen Problemen kommt und Sie Streitigkeiten sowie Stress vermeiden.

Problematisch ist oft, dass Sie nicht direkt vor Ort wohnen und einen reibungslosen Ablauf nicht „überwachen“ können.

Als Vermieter berücksichtigen Sie, dass Ärger mit dem Handwerker in der Monteurunterkunft nicht nur nervig ist. In erster Linie bedeutet es einen finanziellen Verlust, wenn Sie Buchungen und Reservierungen der Unterkunft durch verzögerte Reparatur- oder Renovierungsarbeiten abgesagen müssen.

Überdenken Sie, ob der Einsatz von mehr Personal eventuell preiswerter ist als ein längerer Ausfall der Miete.

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Tipps für den richtigen Umgang mit Handwerkern

Empfehlenswert ist es sich einen Kostenvoranschlag von den Handwerkern einzuholen. So erhalten Sie einen Überblick über die Vergütung und den Materialbedarf sowie über den Arbeitsumfang. Dies kann die Entscheidungsfindung für den richtigen Handwerker vereinfachen.

Um den Kostenvoranschlag einzuschätzen, erkundigen Sie sich bei der Handwerkskammer oder Innung, welcher Stundensatz für Handwerker in der Region üblich ist. Alternativ können Sie mit einem Handwerksunternehmen auch einen Festpreis aushandeln.

Inhaltlich tauchen in einem Kostenvoranschlag folgende Aspekte auf

  • Ausführliche Beschreibung der Leistung/en
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitszeit
  • Stundensatz
  • Evtl. Zuschläge
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Materialkosten
  • Evtl. Kosten für spezielle Fahrzeuge / Arbeitsgeräte

Bedenken Sie, dass ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist. Das heißt der endgültige Preis kann vom voraussichtlichen Preis abweichen.

Die vorangekündigten Kosten dürfen nicht in einem übertriebenen Maß überschritten werden – erlaubt ist eine Überschreitung der Kosten von 10 bis 20 Prozent. Bei einer höheren Kostenüberschreitung sollten Sie einen Anwalt einschalten und sich auf die Summe im Kostenvoranschlag beziehen.

Sobald der Handwerker Sie nicht rechtzeitig über eine wesentliche Kostenüberschreitung in Kenntnis setzt, ist er zu einem Schadenersatz verpflichtet.

Kommt es zum Auftrag, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Handwerksunternehmen, der dieselben Informationen enthält wie der Kostenvoranschlag. Ein schriftlicher Vertrag hilft Ihnen als Nachweis, wenn es zu Schwierigkeiten oder Streitigkeiten kommt.

In gemeinsamer Absprache setzen Sie direkt bei Auftragserteilung einen Termin fest, an dem der Auftrag fertiggestellt sein wird. Für eventuell anfallende Zusatzarbeiten können Sie mit dem Handwerker eine Preisobergrenze vereinbaren.

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Abschließende Kontrolle nicht vernachlässigen

Nach Fertigstellung der Reparatur- oder Renovierungsarbeiten ist eine persönliche Abnahme ratsam. Wenn es Ihnen nicht möglich ist diese vorzunehmen, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Diese sollte vom Fach sein und sich mit den Arbeiten, auskennen.

Haben Sie eine Reklamation, sprechen Sie den Handwerker direkt darauf an. Geben Sie ihm die faire Chance eine Lösung anzubieten, mit der beide Seiten zufrieden sind.

Anschließend hat der Handwerker das Recht zur Ausbesserung dieser Arbeiten – insgesamt zwei Versuche. Für die Ausbesserungsarbeiten sollten Sie wieder schriftlich eine Frist festlegen, bis wann diese beendet sein werden.

Weisen die Arbeiten auch nach dem zweiten Ausbesserungsversuch noch Mängel auf, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Mängel können Sie selbst beheben.
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten.
  • Sie können eine Preisminderung verlangen.
  • Sie können einen anderen Handwerker mit den Ausbesserungsarbeiten beauftragen.

So lange noch Mängel vorhanden sind, sollten Sie nur den Betrag abzüglich der Kosten zur Beseitigung der Mängel begleichen. Die volle Rechnungssumme bezahlen Sie erst, wenn alle Mängel vollständig behoben, alle Vertragsbestandteile erfüllt und Sie zufrieden sind.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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