Viele Baustellen erfordern die Abtragung alter Materialien und das Einreißen bestehender Bauteile. Abbrucharbeiten bergen eine große Gefahrenquelle.

Damit es beim Abriss oder Demontage von Bauteile nicht zu Gefahren und Unfallrisiken kommt, gilt es wichtige Dinge und Maßnahmen zu beachten. Nicht nur die Arbeiter selbst, sondern auch Bauherren haben diesbezüglich Pflichten.
Korrektes Verhalten bei Abbrucharbeiten auf Baustellen
Zu den täglichen Arbeiten für Beschäftigte im Bauwesen zählt der Abriss bzw. Abbruch eines Werkes.
Es handelt sich um das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Bauwerken jeder Art.
Methoden für einen Abbruch sind Einreißen, Demontieren, Abtragen, Zerschlagen. Bei größeren Bauwerken auch der Einsatz von kontrollierten Sprengungen, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen.
Auf die Beschäftigten kommen bei Abbrucharbeiten auf Baustellen viele Gefahren
zu. Zum Beispiel durch die falsche Wahl der Abbruchmethode oder einen Einsturz des Bauwerkes durch
falsche Kenntnisse vom Zustand des Bauwerkes.
Um sich zu schützen, sollten Sie immer auf Sicherheitskleidung achten.
Auch ein unkontrollierter Einsturz durch unzureichende Reichhöhen des Abbruchgerätes kann ein
großes Risiko bedeuten. Bei keinen oder zu wenig Kenntnissen über statische
Verhältnisse oder fehlende Abstützungen kann es zu einem Einsturz von Wänden oder Decken
kommen.
Es ist für alle Beteiligten von Abbrucharbeiten wichtig auf der Baustelle Schutzmaßnahmen
und Verhaltensregeln zu berücksichtigen. Damit ist die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet.
So sollte vor Beginn der Abbrucharbeiten der bauliche Zustand des abzubrechenden Bauwerkes und der
angrenzenden Bauteile in statischer und konstruktiver Hinsicht untersucht werden.
Die optimale Abbruchmethode wird nach den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt.
Egal ob Abtragen, Demontieren oder Einreißen - eine ausführliche Planung der Durchführung der Abbrucharbeiten ist notwendig.

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Alle Städte anzeigenVor den Arbeiten
Vor Beginn der Arbeiten sind diese der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Extrem große und schwierige Abbrucharbeiten dürfen erst beginnen, wenn eine schriftliche
Abbruchanweisung des Unternehmers auf der Baustelle vorliegt und die Beschäftigten ausführlich
unterwiesen wurden.
Fluchtwege und Verkehrswege müssen von Abbruchmaterial freigehalten werden.
Alle Gefahrenbereiche werden abgesperrt oder durch entsprechende Warnposten gesichert.
Der Aufsichtführende muss in der Lage sein, das Abbruchobjekt ständig zu beobachten –
daher darf er beim Abriss nicht als Baggerfahrer tätig sein. Auch die Auswahl, der Einsatz und das
Zusammenwirken von Geräten muss abgestimmt sein, wie eine Verwendung von
Schutzaufbauten gegen eventuell herabfallende Gegenstände.
Alle Beteiligten von Abbrucharbeiten müssen auf der Baustelle eine Schutzausrüstung tragen. Dazu gehören
Sicherheitsschuhe, ein Gehörschutz, ein Schutzhelm und teilweise eine Staubmaske.
Während der Arbeiten
Kommt es während der Abbrucharbeiten zu Störungen oder zu einer Gefahr, werden
alle Arbeiten umgehend eingestellt. Wenn Atemschutzgeräte oder Gehörschutz eingesetzt werden,
sollten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlasst werden.
Bei Unfällen ist es wichtig, dass alle Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern und jemand den
Ersthelfer oder einen Rettungswagen ruft.
Im Falle eines Unfalles sollte der direkte Vorgesetzte oder der Arbeitgeber benachrichtigt werden.
Um Unfälle zu vermeiden, sollte regelmäßig die Funktion und die Vollständigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen kontrolliert werden. Zur Instandhaltung und Wartung der eingesetzten Arbeitsmittel müssen die Betriebsanleitungen des Herstellers berücksichtigt werden.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
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