Sie vermieten Ihre Ferienwohnung oder Ihr Monteurzimmer? Sie wollen sich vor Ärger schützen? Dann sollten Sie eine Inventarliste erstellen. In dieser Liste notieren Sie alle Gegenstände, die in Ihrer Wohnung sind. So stellen Sie später leichter fest, ob etwas fehlt oder beschädigt wurde. Diese Liste hilft Ihnen, Beweise bei Streitigkeiten mit Ihren Gästen zu haben. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie eine gute Inventarliste erstellen. Wir erklären, was Sie dabei beachten sollten. So sind Sie auf der sicheren Seite. Sie vermeiden unnötigen Ärger.
Was ist eine Inventarliste?
Eine Inventarliste in einer Unterkunft ist eine genaue Aufzählung aller Dinge und Einrichtungsgegenstände,
die sich dort befinden.
Dazu gehören Möbel, Küchengeräte, Bettwäsche und Handtücher. Sie zeigt alle Gegenstände, die den Gästen zur Verfügung stehen.
Die Inventarliste beschreibt, welche Dinge es gibt und in welchem Zustand sie sind. Sie hilft dabei, regelmäßig zu überprüfen, ob alles noch vollständig und in Ordnung ist.
Eine aktuelle Inventarliste führen
Eine aktuelle Inventarliste und ein Übergabeprotokoll sind nützlich.
Sie zeigt zum Beispiel, welche Gegenstände in dem Zimmer oder der Wohnung sind, wenn jemand neu in die Unterkunft einzieht.
Es ist wichtig, die Liste immer auf dem neuesten Stand zu halten. Dinge, die nicht mehr in dem Zimmer oder der Wohnung sind, sollten entfernt werden.
Neue Dinge sollten selbstverständlich hinzugefügt werden. Ziel ist es, alle Gegenstände in der Unterkunft mit der Liste zu erfassen.
Außerdem sollte die Liste angeben, in welchem Zustand die Dinge sind. Dies können den Zustand der Möbel und Geräte mit Sternen von 1-5 und entsprechenden Kommentaren,
zum Beispiel zu einzelnen Beschädigungen, festhalten.
Das Erstellen einer Inventarliste kostet Zeit. Trotzdem lohnt sich die Mühe. Wenn etwas kaputtgeht, kann man leicht herausfinden,
wer was beschädigt hat und wie groß der Schaden ist.
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Wählen Sie die richtige Ausstattung
Lieb gewonnene oder teure Stücke sollten nicht zum Inventar gehören. Auch empfindliche und zerbrechliche Gegenstände
lässt man besser weg. Achten Sie auf die richtige Anordnung der Objekte. Ihr Mieter braucht genug Bewegungsspielraum.
Designermöbel passen nicht in eine Ferienwohnung oder Monteurunterkunft. Es lohnt sich, wenn Sie in strapazierfähige und stabile Schränke,
Tische und Betten investieren.
Das Gleiche gilt für die Küchenausstattung. Vermeiden Sie Schnitte auf Arbeitsflächen durch Schneidebretter.
Komposite-Arbeitsplatten sind belastbarer als andere Modelle. Gummipuffer an Möbeln und Türen verhindern Beschädigungen.
Ein weiterer Punkt sind Flecken. Die richtige Auswahl an Textilien und Bodenbelägen ist sehr wertvoll.
Tischdecken aus Kunststoff schonen die Tische. Fliesen lassen sich leicht reinigen. Ein Holz- oder Fliesenboden erspart Ihnen verschmutzte Teppiche.
Unsachgemäße Bedienung der technischen Geräte führt leicht zu Schäden. Setzen Sie gut sichtbare Anleitungen für Küchengeräte,
Stereoanlagen und Fernseher. So beugen Sie Missgeschicken vor. Laminieren Sie die Anleitungen damit auch diese nicht nach kurzer Zeit kaputt gehen.
Abnutzung oder Beschädigungen an der Einrichtung
Sie vermeiden Beschädigungen trotz bester Vorsorge nicht. Planen Sie als Vermieter mit ihnen. Jedes zur Verfügung gestellte Eigentum nutzt sich ab.Früher oder später ersetzen oder reparieren Sie daher das Inventar. Dem Monteur oder Reisenden geben Sie keine Schuld, wenn er sich an den vereinbarten Gebrauch hält.
Wie der Gebrauch definiert ist, klären Sie im Einzelfall. Ein Couchtisch eignet sich für Bücher oder Zeitungen. Er ist aber kein Ersatz für eine Leiter.
Manchmal kommen auch Schäden vor, die durch den Gast ausgelöst werden, ihm aber nicht anzulasten sind. Dies passiert, wenn eine andere Person ihn
stößt und er versehentlich etwas zerstört.
Eine Haftung lässt sich hier schwer beweisen. Ein bewusstes Handeln ist nicht erkennbar. Fahrlässigkeit wäre ebenfalls schwierig festzustellen.
Klären Sie vor einer Finanzforderung, welchen Anteil der Gast tatsächlich hatte. Wenn er keine Schuld trägt, kann er nicht haften.
Die dritte Schadenskategorie betrifft Lädierungen, die der Mieter fahrlässig oder bewusst verursacht. In diesem Fall liegt eine teilweise oder vollständige Haftung vor.
Durch spielende Kinder zerstörte Fenster oder Wein auf dem Teppich kennt jeder Vermieter. Meist übernimmt eine Versicherung den finanziellen Verlust.
Trotzdem bleibt immer die Möglichkeit, den Gast in Regress zu nehmen. Als Immobilieneigentümer stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite bei dieser Schadensgruppe.
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Hinterlassende Gegenstände des Mieters
Ein Schaden kann nicht nur entstehen, wenn Ihr Besucher Einrichtungsgegenstände zerstört.
Auch zurückgelassene private Dinge des Monteurs führen leicht zu Problemen, ob wissentlich oder versehentlich.
Sie als Vermieter haben immer Arbeitsaufwand, Kosten und Zeitaufwand, wenn Sie das Eigentum des Mieters entsorgen oder zurückschicken.
Nehmen Sie bei kleineren Gegenständen sofort nach der Abreise Kontakt zum Gast auf. Fragen Sie ihn, ob er eine Abholung wünscht oder einen Versand. Wenn Sie die Sachen schicken, dürfen Sie die Versandkosten weiterberechnen.