Der moderne Mensch wird mobiler. Viele nehmen sich einen Zweitwohnsitz, um tägliches Pendeln zur Arbeit, zur Universität oder zum Ausbildungsplatz zu vermeiden. Für gewöhnlich ist die Zweitwohnung die Bleibe für die Arbeitswoche, während Sie am Wochenende am privaten Lebensmittelpunkt wohnen.

Oft lohnt es sich nicht, einen Zweitwohnsitz mit Möbeln auszustatten. Aus diesem Grund mieten Sie für gewöhnlich eine möblierte Wohnung, die mit allen wichtigen Möbelstücken ausgestattet ist, die Sie unter der Woche benötigen. Gerade in größeren Städten gibt es zahlreiche möblierte Unterkünfte, die Sie auf Zeit mieten können.
Sie haben Interesse an einer möblierten Unterkunft und möchten mehr Details über das Vorgehen bei der Suche und Anmietung erfahren? Im Folgenden geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen, um Ihnen die Wohnungssuche leicht und komfortabel zu machen.
Über das Internet finden Sie zahlreiche möblierte Wohnungen zur Miete.
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Alle Städte anzeigenWas ist eine möblierte Wohnung?
Eine möblierte Wohnung ist eine Unterkunft vom Vermieter mit allen wichtigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet wurde. Die Verpflichtung zur Möblierung sollte sich klar und unmissverständlich im Mietvertrag wiederfinden. Auch eine Inventarliste ist ratsam.

Die Unterkunft ist mit allem ausgestattet, was Sie von einem gemütlichen Zuhause erwarten. Möbel, eine Küche, Elektrogeräte und eine Waschmaschine sind Einrichtungsgegenstände, auf die nur die wenigsten Menschen verzichten können. In einigen möblierten Unterkünften sind sogar Bettwäsche und Handtücher vorhanden.
Als Wohnform bietet sich möbliertes Wohnen für all jene an, die kurzfristig umziehen müssen. Oder, wenn Sie anderswo Ihren Lebensmittelpunkt haben, unter der Woche aber eine Zweitwohnung brauchen. Auch Weltenbummler, die gerne und lange verreisen, entscheiden sich oft für eine möblierte Unterkunft.
Was sind die Vorteile einer möblierten Wohnung?
Zwar ist der Mietpreis für eine möblierte Unterkunft höher als für eine leere Wohnung, dafür sparen Sie sich die Anschaffung einer Einrichtung. Das ist vor allem von Vorteil, wenn die angemietete Wohnung als Zweitwohnsitz dienen soll und Sie Ihr Geld lieber in die Einrichtung Ihrer Erstwohnung stecken.

Hinzu kommt die Zeitersparnis: Jeder, der eine Wohnung eingerichtet hat, weiß, wie viel Zeit die Suche nach Möbelstücken, das Checken der Preise, der Transport und die Montage kostet. Eine möblierte Unterkunft gestaltet Ihren Wohnortswechsel wesentlich stressfreier.
Beim Mietpreis handelt es sich in den meisten Fällen um eine Pauschalmiete. Das heißt, die Miete enthält alle Nebenkosten wie Gas, Strom oder Wasser. Das hat den Vorteil, dass Sie im Nachhinein nicht auf hohe Nebenkostenabrechnungen und Nachzahlungen vorbereitet sein müssen.
Wo und wie finde ich eine möblierte Wohnung?
Eine möblierte Unterkunft zu finden, gestaltet sich nicht immer einfach. Online gibt es zahlreiche Portale, Webseiten und Plattformen, mit denen Sie die Suche wesentlich leichter und komfortabler gestalten. Auf einigen Seiten mieten Sie möblierte Wohnungen von privat, die oft günstiger sind.

Da für Sie als Mieter bei der Anmietung einer möblierten Unterkunft keine Provision anfällt, sind alle Wohnungen grundsätzlich erschwinglich. Sparen Sie sich Zeit und Nerven, indem Sie die Dienste eines professionellen Anbieters wie Deutschland-Monteurzimmer.de in Anspruch nehmen.
Worauf achte ich als Mieter einer möblierten Wohnung?
Als Mieter achten Sie zunächst auf alle wichtigen Details und Informationen, die auch ein normaler Mietvertrag enthält. Dazu gehören Angaben zum Mietpreis, zur Kündigung oder zur Mietdauer. In Hinblick auf letztere sind möblierte Unterkünfte oft zeitlich befristet.
An der Einrichtung dürfen Sie als Mieter nichts ändern. Dafür ist die Wohnung komplett ausgestattet.
Der größte Unterschied im Mietvertrag besteht darin, dass Ihnen als Mieter nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch die Einrichtung zur Nutzung überlassen werden. Das hat zur Folge, dass Sie die Möbel nicht entfernen oder entsorgen dürfen.
Auch Lampen, Regale und Einbauten sollten Sie nicht abschrauben und anderweitig unterbringen – handelt es sich bei allen Einrichtungsgegenständen doch um das Eigentum Ihres Vermieters. Von Ihnen wird erwartet, dass sich alle Möbelstücke beim Auszug an ihrem Platz befinden.

Bevor Sie den Mietvertrag für eine möblierte Unterkunft unterschreiben, sollten Sie und Ihr Vermieter die gesamte Einrichtung genauestens dokumentieren. Dafür eignet sich eine Inventarliste, in der die Einrichtungsgegenstände genau aufgelistet sind. Eine zusätzliche Dokumentation des Zustands ist ebenfalls zu empfehlen.
Ihr Vermieter hat dafür einzustehen, dass alle Einrichtungsgegenstände die Qualität und Funktionsfähigkeit, die im Mietvertrag festgehalten wurde, bieten. Gehört ein Fernseher zum Inventar, ist Ihr Vermieter für etwaige Reparaturen zuständig.
Beim Auszug achten Sie darauf, die Wohnräume zu reinigen und die Möbelstücke Ihres Vermieters von Staub und Verschmutzungen zu befreien.
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