Einfach erklärt: Die Endreinigung
Verantwortlichkeiten, Kostenaufteilung und praktische Tipps für eine gründliche Übergabe von Ferienwohnungen und Monteurzimmern

von Dennis Josef Meseg | 07.01.2025 | 2 Minuten Endreinigung berechnen

Lernen Sie, wie Sie die Kosten für die Reinigung am Ende der Mietzeit bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen richtig berechnen. Erfahren Sie, wie Sie diese Kosten in Ihren Preisangaben anzeigen. Falsche Angaben zu Reinigungskosten führen zu Problemen. Der Artikel erklärt, wie Sie verpflichtende und optionale Kosten verständlich machen können. Es geht darum, die Reinigungskosten im Gesamtpreis zu berücksichtigen. Es geht auch um die Preisangabe bei verschiedenen Aufenthaltslängen.

Vermieter Informationen

Wichtige Fragen zur Endreinigung für Vermieter

Wenn Sie Monteurunterkünfte oder Ferienwohnungen vermieten, gibt es einige wichtige Dinge zur Endreinigung zu beachten. Eine wichtige Frage ist, wie man die Kosten für die Endreinigung in der Werbung angibt.

Müssen die Kosten für die Endreinigung im Gesamtpreis enthalten sein?

Nach deutschen Regeln muss die Gebühr für die Endreinigung im Gesamtpreis enthalten sein, wenn sie zur Vermietung gehört. Das bedeutet, man darf die Gebühr für die Endreinigung nicht separat im Mietvertrag auflisten. Sie muss im Gesamtpreis stehen. So sehen die Verbraucher sofort, wie viel der gesamte Aufenthalt kostet. Sie müssen nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Endreinigung berechnen Bundesgerichtshof

Beispiel für Preisangaben mit Endreinigung

Hier ist ein einfaches Beispiel für eine Preiswerbung. So können Sie verstehen, welche Preisangaben sicher oder unsicher sein könnten. Wir zeigen einige Fehler (rot markiert), die bei der Preiswerbung mit Endreinigung passieren können. Wir zeigen auch, wie eine klare Preisübersicht aussehen könnte (grün markiert).

Beispiel 1: Sie verlangen 50 Euro für die Endreinigung, eine Woche Übernachtung in Ihrer Monteurwohnung kostet 160 Euro. Zusammen: 210 Euro pro Woche inklusive Endreinigung

Der Kunde kann die Endreinigung nicht selbst machen oder jemanden damit beauftragen.

Das sollte kein Problem sein. Die Kosten für die Endreinigung sind im Gesamtpreis enthalten.

Es ist wahrscheinlich nicht nötig, "inklusive Endreinigung" extra zu erwähnen. Die Gäste können davon ausgehen, dass die Endreinigung im Preis enthalten ist. Trotzdem kann es sinnvoll sein, dies bei gestaffelten Preisen zu erwähnen.

Beispiel 2: 160 Euro pro Woche plus Endreinigung 50 Euro

Im zweiten Beispiel zeigen Sie die Extra-Kosten getrennt an. Der Kunde weiß aber nicht, ob er diese Extra-Kosten bezahlen muss oder ob er das selbst entscheiden kann. Dafür fehlt die Information in diesem Beispiel.

Auch wenn später herauskommt, dass die Endreinigung optional ist, haben Sie als Vermieter gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Sie haben nicht im Angebot gesagt, dass der Kunde wählen kann. Wie Sie das später machen, ist dabei egal.

Beispiel 3: 160 Euro pro Woche plus Endreinigung, optional

Hier geben Sie an, dass der Mieter die Serviceleistung wahlweise in Anspruch nehmen darf oder sich selbst darum kümmert. Allerdings fehlt die Preisangabe. Führen Sie diese nicht deutlich sichtbar an, riskieren Sie als Anbieter eine Abmahnung.

Mietern ist laut Rechtsprechung nicht zuzumuten, dass sie sich die Preise selbst heraussuchen, kalkulieren oder beim Vermieter nachfragen müssen.

Beispiel 4: 160 Euro pro Woche plus Endreinigung, optional, für 50 Euro.

Mit diesen Angaben weiß der Mieter, dass er eine Endreinigung frei wählen darf und wie viel sie kostet. Er kann wählen, ob er sich um die Reinigung selbst kümmert und weiß, wie viel er bezahlen muss, wenn der diese Ihnen als Vermieter überlässt.

Der Verbraucher weiß, dass er die Endreinigung bei einem Übernachtungspreis von 160 Euro selbst durchführen oder eigenständig auf eigene Kosten jemanden für diese Leistung engagieren muss.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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