Auf einen Blick
Seit 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Gäste. Ausländische Gäste müssen weiterhin einen Meldeschein ausfüllen. Die Beherbergungsstatistik und Tourismusabgaben gelten weiter. Ein polizeiliches Gästebuch ist nicht mehr vorgeschrieben.
Einfach erklärt: Meldeschein oder Gästebuch?
Wer ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermietet, muss bestimmte gesetzliche Regeln einhalten. Dazu gehört auch die Meldepflicht. Viele Vermieter fragen sich: Brauche ich noch einen Meldeschein? Oder reicht eine einfache Liste mit Namen der Gäste?
In diesem Artikel lesen Sie, was seit 2025 gilt, wer betroffen ist, und was Sie als Vermieter beachten müssen – damit es nicht zu Bußgeldern kommt.
Was ist ein Meldeschein?
Ein Meldeschein ist ein Formular, das Gäste beim Check-in ausfüllen müssen. Es enthält Angaben wie Name, Adresse, Reisedatum und Staatsangehörigkeit. In der Vergangenheit musste jeder Gast in Deutschland dieses Formular eigenhändig unterschreiben.
Welche Regel gilt seit 2025?
Am 1. Januar 2025 trat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige aufgehoben. Das bedeutet: Wenn ein Gast nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss er keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Diese Änderung betrifft alle Beherbergungsbetriebe, also auch Monteurzimmer und Ferienwohnungen.
Wann ist der Meldeschein weiterhin Pflicht?
Für ausländische Gäste bleibt der Meldeschein Pflicht. Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz, §§ 29 und 30. Diese Gäste müssen beim Einchecken:
- einen Meldeschein ausfüllen,
- einen gültigen Ausweis vorlegen,
- und den Schein unterschreiben.
Die Meldescheine müssen Sie als Vermieter zwölf Monate aufbewahren. Danach müssen sie datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden.
Was ist mit dem Gästebuch?
Früher war oft von einem „polizeilichen Gästebuch“ die Rede. Heute ist das nicht mehr vorgeschrieben. Es reicht, die gesetzlichen Meldevorgaben zu erfüllen. Ein Gästebuch können Sie freiwillig führen, zum Beispiel für Stammgäste oder zur eigenen Übersicht.
Wie funktioniert die digitale Erfassung?
Sie dürfen Meldescheine auch digital erfassen. Dabei müssen die Daten sicher gespeichert und nach zwölf Monaten gelöscht werden. Achten Sie auf ein sicheres System mit Zugriffsschutz. Auch digitale Unterschriften sind erlaubt, wenn sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Muss ich weiterhin Daten für die Tourismusabgabe sammeln?
Ja. Auch wenn der Meldeschein für deutsche Gäste entfällt, bleiben kommunale Abgaben bestehen. Viele Städte verlangen eine Tourismus- oder Kulturförderabgabe. Dafür müssen Sie oft weiter Name, Reisedauer und Reisezweck erfassen – auch bei deutschen Gästen.
Was gilt für die Statistikpflicht?
Wenn Ihre Unterkunft zehn oder mehr Betten hat, müssen Sie monatlich eine Beherbergungsstatistik abgeben. Diese Pflicht bleibt bestehen. Sie ist unabhängig vom Meldeschein. Die Daten senden Sie an das Landesamt für Statistik. Das ist wichtig für die Tourismusentwicklung in Ihrer Region.
Was passiert bei Verstößen?
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, können Bußgelder drohen. Für nicht ausgefüllte oder falsch geführte Meldescheine kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Halten Sie sich deshalb genau an die Vorgaben – besonders bei ausländischen Gästen.
Tipps für Vermieter
- Nutzen Sie für ausländische Gäste einen aktuellen Meldeschein-Vordruck.
- Erfassen Sie Daten für Tourismusabgaben bei allen Gästen.
- Bewahren Sie Meldescheine 12 Monate lang sicher auf.
- Führen Sie Hausordnung und Aushänge sichtbar in der Unterkunft.
Fazit
Seit 2025 sind Vermieter von Monteurzimmern von vielen Meldevorgaben entlastet – zumindest bei deutschen Gästen. Trotzdem bleiben wichtige Pflichten bestehen: bei ausländischen Gästen, für kommunale Abgaben und statistische Meldungen. Mit den richtigen Formularen und einem klaren System erfüllen Sie alle Anforderungen sicher und einfach.
Externe Informationsquellen zu diesem Thema:
Die Personalausweisnummer finden Sie oben rechts auf der Vorderseite des Personalausweises.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
Testen Sie unseren Bestseller, den GOLD-Eintrag,
30 Tage lang kostenfrei!
Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, der Meldeschein muss bei jedem neuen Aufenthalt eines ausländischen Gastes neu ausgefüllt und unterschrieben werden. Vorherige Meldungen gelten nicht fortlaufend.
Ja, die digitale Erfassung ist erlaubt. Sie müssen aber sicherstellen, dass die Daten manipulationssicher gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
Sie dürfen diesen Gast nicht aufnehmen, wenn er zur Meldung verpflichtet ist. Das gilt insbesondere bei ausländischen Gästen, da eine Aufnahme ohne Meldeschein gegen das Meldegesetz verstößt.
Ja. Die Meldepflicht gilt auch bei nur einer Übernachtung, sofern der Gast meldepflichtig ist – das betrifft weiterhin alle ausländischen Staatsangehörigen.
Das ist möglich, sofern alle Pflichtangaben laut Bundesmeldegesetz enthalten sind. Der Vermieter bleibt aber verantwortlich für Vollständigkeit und Aufbewahrung.
Weitere Artikel zu diesem Thema, die für Sie von Interesse sein könnten

Die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen über das Telefon ist effektiv und direkt. Sie erlaubt es, schnell mit Gästen in Kontakt zu treten und Buchungen abzuschließen. Dieser persönliche Ansatz baut Vertrauen auf und klärt individuelle Bedürfnisse.

Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Monteurzimmer als Kleinunternehmer vermieten können und welche steuerlichen Regelungen gelten? Wir erklären Ihnen, was ein Kleingewerbe ist, wo die Unterschiede zwischen gewerblicher Vermietung und privater Vermietung liegen und wie Sie ein Gewerbe bei Ihrer Stadt anmelden.

Viele Vermieter von Ferienwohnungen und Wohnungen für Monteure und Urlauber machen sich Sorgen. Sie fragen sich: Muss ich meinen Mietern eine Rechnung geben? Und was muss in einer Rechnung stehen? Wir erklären die wichtigsten Fragen dazu. Zudem zeigen wir ein Beispiel, wie eine Rechnung aussehen kann.

Wie behalten Vermieter von Monteurzimmern den Überblick über ihre Buchungen? Digitale Tools, Excel-Tabellen oder Buchungssoftware – welche Methode ist die beste? Wir zeigen verschiedene Systeme, deren Vor- und Nachteile und geben hilfreiche Tipps zur effizienten Buchungsverwaltung. So bleibt Ihr Vermietungsgeschäft stets gut organisiert!