Für Vermieter Einfach erklärt

Kurtaxe & Beherbergungssteuer bei Monteurzimmern und Ferienwohnungen
Was Vermieter 2026 zu City Tax, Gästetaxe und kommunalen Abgaben wissen müssen

Inklusive kostenlosem Download der Arbeitgeberbescheinigung und der Eigenbestätigung.

von Dennis Josef Meseg | 16.08.2026 | 10 Minuten  |  Bei Google bevorzugen Bei Google bevorzugen
Vermieterin prüft Unterlagen zu kommunalen Übernachtungsabgaben, während eine Monteurgruppe ankommt
Ob eine Abgabe anfällt, richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Kurtaxe, Gästetaxe und Beherbergungssteuer sind kommunal geregelt. Bezeichnung, Höhe, Ausnahmen und Nachweispflichten können sich deshalb von Ort zu Ort unterscheiden.

Wer Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermietet, sollte vor der ersten Buchung prüfen, welche Abgaben am Standort gelten und wer sie berechnen, einziehen, dokumentieren und an die Kommune abführen muss.

Auch bei beruflich veranlassten Übernachtungen ist eine Befreiung nicht automatisch garantiert. Entscheidend sind die örtliche Satzung und die dort vorgeschriebenen Nachweise.

Kommunale Satzung zuerst prüfen

Informieren Sie sich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde über Steuergegenstand, Abgabenschuldner, aktuelle Höhe, Befreiungen, Meldewege und Aufbewahrungspflichten. Verlassen Sie sich nicht auf Regelungen aus einer anderen Kommune.

Berufliche Übernachtung

Falls die Satzung eine Ausnahme vorsieht, können Arbeitgeberbescheinigung, Eigenbestätigung oder andere Angaben zum beruflichen Anlass erforderlich sein.

Abgabe ausweisen

Zeigen Sie Gästen transparent, ob die Abgabe im Preis enthalten ist oder zusätzlich erhoben wird. Abrechnung und Belege müssen zur örtlichen Satzung passen.

Kurtaxe beziehungsweise Gästetaxe, Beherbergungssteuer, Kulturförderabgabe, Fremdenverkehrsabgabe und Zweitwohnungssteuer verfolgen unterschiedliche Zwecke und können verschiedene Personen oder Betriebe betreffen. Der umgangssprachliche Begriff „Hotelpauschale“ ist dabei keine bundesweit einheitliche Abgabenbezeichnung.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die örtliche Regelung prüfen, mögliche Befreiungen dokumentieren und kommunale Abgaben gegenüber Gästen korrekt und nachvollziehbar darstellen.

Vermieter Informationen

Grundlagen verstehen

Abgabearten richtig unterscheiden

Für Ihre Abrechnung zählt nicht der umgangssprachliche Name, sondern die konkrete Rechtsgrundlage.

Begriffe wie Kurtaxe, Gästetaxe, City Tax, Bettensteuer oder Übernachtungssteuer werden im Alltag häufig nebeneinander verwendet. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage gilt, wer die Abgabe schuldet, wie sie berechnet wird und welche Aufgaben Sie als Vermieter übernehmen.

Mobil: Tabelle seitlich wischen.

Abgabe Typischer Bereich Berechnung Für Vermieter wichtig
Kurtaxe / Gästetaxe Vor allem Kur-, Erholungs- und Tourismusorte Häufig pro Person und Aufenthaltstag oder Übernachtung Befreiungen, Höhe und Nachweise ergeben sich aus der jeweiligen örtlichen Regelung.
Beherbergungs- / Übernachtungssteuer Entgeltliche kurzfristige Übernachtungen Zum Beispiel prozentual, als Festbetrag oder nach Preisstaffel Kann ausdrücklich auch Monteure und andere beruflich Reisende erfassen.
Bettensteuer Umgangssprachlicher Sammelbegriff Kein einheitliches Berechnungsmodell Prüfen Sie, welche offizielle Steuer oder Abgabe an Ihrem Standort tatsächlich gemeint ist.
Tourismusbeitrag Je nach Kommune Gäste, Betriebe oder andere Beitragspflichtige Kommunal unterschiedlich Nicht automatisch mit einer Übernachtungssteuer oder Kurtaxe gleichsetzen.
Zweitwohnungssteuer Zweit- oder Nebenwohnungen Nach kommunaler Satzung Kann bei längerfristigen Wohnsituationen relevant werden, ist aber keine klassische Übernachtungssteuer.
Zur Einordnung: Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Für die Abrechnung ist immer die konkrete Rechtsgrundlage am Unterkunftsort maßgeblich.

Berufliche Buchungen

Monteur, Geschäftsreise oder Firmenbuchung: Wann besteht eine Befreiung?

Gerade bei Monteurzimmern hält sich die Annahme, eine beruflich veranlasste Übernachtung sei grundsätzlich von Kurtaxe oder Beherbergungssteuer befreit. Eine solche bundesweit geltende Regel gibt es nicht.

Manche Kommunen sehen Befreiungen oder Vergünstigungen für bestimmte Aufenthaltsgründe oder Personengruppen vor. Andere Städte besteuern beruflich veranlasste Übernachtungen genauso wie private Aufenthalte.

Firmenbuchung bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit

Eine Firmenadresse auf der Rechnung, ein Montageeinsatz oder eine Arbeitgeberbescheinigung begründet für sich allein keine Befreiung. Prüfen Sie zuerst, ob die Regelung Ihrer Kommune berufliche Aufenthalte überhaupt ausnimmt.

Praxisbeispiel: Vier Monteure bleiben sechs Wochen

Eine Baufirma bucht vier Mitarbeiter für einen sechswöchigen Einsatz und übernimmt die Rechnung. Für Sie als Vermieter ist damit zwar der berufliche Hintergrund nachvollziehbar. Ob trotzdem eine Übernachtungsabgabe anfällt, entscheidet aber allein die örtliche Regelung. Bei einem längeren oder kurzfristig verlängerten Aufenthalt sollten Sie zusätzlich prüfen, ob zeitliche Grenzen gelten.

Wenn eine Befreiung vorgesehen ist

Erst dann stellt sich die Frage, welchen Nachweis die zuständige Stelle verlangt. Je nach Kommune können beispielsweise Arbeitgeberbestätigungen, Eigenerklärungen oder amtliche Formulare vorgesehen sein.

  • Prüfen Sie den konkreten Befreiungstatbestand.
  • Fordern Sie nur die tatsächlich benötigten Unterlagen an.
  • Beachten Sie Fristen und Formvorgaben der zuständigen Stelle.
  • Übernehmen Sie Nachweisregeln niemals ungeprüft aus einer anderen Stadt.

Das gilt beispielsweise auch für eine Monteurwohnung für Handwerker in Düsseldorf: Entscheidend ist die Regelung am konkreten Unterkunftsort und nicht das Verfahren einer anderen Kommune.

Kosten richtig kalkulieren

Berechnung, Steuersatz und Preisangaben

Auch bei der Höhe gibt es keine bundesweit gültige Pauschale.

Kommunen arbeiten unter anderem mit festen Beträgen, prozentualen Steuersätzen oder Preisstaffeln. Zusätzlich können Bemessungsgrundlage, Höchstdauer, Abrechnungszeitraum und Ausnahmen unterschiedlich geregelt sein.

Steuerdaten und Regelungen nach Städten prüfen

Für eine belastbare Kalkulation benötigen Sie die Regelung am Standort Ihrer Unterkunft. Die aktuelle DMZ-Übersicht bietet dafür einen ersten Ausgangspunkt.

Zu den Steuerdaten je Stadt

Prüfen Sie anschließend Steuersatz beziehungsweise Betrag, Bemessungsgrundlage, Befreiungen, Meldeverfahren, Abrechnungszeitraum und die aktuell gültige kommunale Regelung.

Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Wer als Unternehmer Leistungen unter Angabe von Preisen anbietet oder bewirbt, muss grundsätzlich den Gesamtpreis angeben. Darunter versteht die Preisangabenverordnung den Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Wird ein Preis aufgegliedert, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.5

Wie eine konkrete Kurtaxe, Übernachtungssteuer oder ein Tourismusbeitrag bei der Preisangabe und später auf der Rechnung behandelt werden muss, hängt zusätzlich von der jeweiligen Abgabe und ihrer Rechtsgrundlage ab. Arbeiten Sie deshalb nicht automatisch mit einem pauschalen Hinweis wie „zzgl. Kurtaxe“, ohne den konkreten Standort geprüft zu haben.

Praxis-Tipp für Angebote und Buchungsbestätigungen

Klären und kommunizieren Sie die für den Gast relevanten Kosten möglichst vor der Buchung. Gerade bei Monteurteams verhindert das spätere Rückfragen der Firma, wenn die Rechnung von der ursprünglich kalkulierten Übernachtungssumme abweicht.

Kommunale Unterschiede

Warum der Standort entscheidend ist: vier aktuelle Beispiele

Schon vier Großstädte zeigen, wie unterschiedlich kommunale Modelle aufgebaut sein können. Die Beispiele helfen bei der Einordnung, ersetzen aber nicht die Prüfung der jeweils aktuellen Regelung.

Berlin

Berufliche Übernachtungen werden besteuert

Wer eine Monteurwohnung für einen Arbeitseinsatz in Berlin vermietet, muss auch beruflich veranlasste Übernachtungen berücksichtigen. Seit dem 1. April 2024 werden auch beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen besteuert. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung.2

Änderungen seit 1. Januar 2026

  • Besteuerungs- und Steueranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.
  • Die frühere 10-Betten-Grenze ist entfallen.
  • Die Steueranmeldung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben.

Hamburg

Gestaffelte Kultur- und Tourismustaxe

Bei einer Monteurunterkunft für einen Arbeitseinsatz in Hamburg gilt ein anderes Modell. Hamburg berechnet die Kultur- und Tourismustaxe nach dem Netto-Übernachtungsentgelt je Gast. Die Steuer steigt stufenweise mit dem Preis der Übernachtung; für Buchungen seit 2025 gelten erhöhte Staffelbeträge. Beruflich veranlasste Übernachtungen werden bereits seit 1. Januar 2023 grundsätzlich einbezogen.3

Köln

5 Prozent der Bemessungsgrundlage

Auch beruflich veranlasste Aufenthalte in Monteurzimmern für berufliche Arbeitseinsätze in Köln werden seit dem 1. Juli 2024 von der Übernachtungssteuer erfasst. Der Steuersatz beträgt 5 % der Bemessungsgrundlage. Maßgeblich ist grundsätzlich der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer.4

Für längerfristige Buchungen ist außerdem wichtig: Köln versteht unter kurzfristiger Vermietung grundsätzlich eine tatsächliche oder beabsichtigte Gebrauchsüberlassung von höchstens sechs Monaten. Bei einem Mietvertrag über mehr als sechs Monate kann deshalb eine andere Einordnung gelten.

Frankfurt am Main

2 Euro pro Person und Übernachtung

Bei Unterkünften für Berufsreisende in Frankfurt am Main gilt wiederum ein Tourismusbeitrag. Er beträgt derzeit 2 Euro pro Person und Übernachtung. Beherbergungsbetriebe müssen beitragspflichtige Gäste anmelden, den Beitrag einziehen, an die Stadt abführen und ihn in der Beherbergungsrechnung gesondert ausweisen.6

Schritt für Schritt

Abrechnung im Vermietungsalltag organisieren

Aus der örtlichen Regelung sollte ein fester, wiederholbarer Buchungs- und Abrechnungsprozess werden.

Das ist besonders bei regelmäßig wechselnden Monteurteams hilfreich und verhindert, dass jede Reservierung steuerlich neu improvisiert wird.

1

Regelung und Berechnungsgrundlage prüfen

Prüfen Sie Steuersatz oder Festbetrag, Bemessungsgrundlage, mögliche Befreiungen, zeitliche Grenzen, Meldefristen und Zahlungswege. Halten Sie auch fest, ab welchem Zeitpunkt Änderungen gelten.

2

Buchungsprozess anpassen

Erfassen Sie nur Angaben und Nachweise, die für die tatsächlich geltende Regelung benötigt werden. Bei Firmen- und Teambuchungen sollte möglichst vor der Anreise geklärt sein, welche Informationen für die Abrechnung erforderlich sind.

3

Abgabe nachvollziehbar dokumentieren

Halten Sie insbesondere Aufenthalt, Übernachtungsentgelt beziehungsweise Berechnungsgrundlage, berechnete Abgabe und gegebenenfalls angewendete Befreiungstatbestände nachvollziehbar fest. Beachten Sie zusätzlich die am Standort geltenden Aufbewahrungs- und Meldevorgaben.

4

Verlängerungen erneut prüfen

Wird aus einem geplanten Zwei-Wochen-Einsatz wegen einer Baustellenverzögerung ein mehrmonatiger Aufenthalt, kann sich die steuerliche Einordnung ändern. Prüfen Sie deshalb bei längeren Verlängerungen erneut, ob eine zeitliche Grenze oder eine andere Regel für längerfristige Vermietungen gilt.

5

Fristen in den Betriebsablauf übernehmen

Gehen Sie nicht automatisch von einer monatlichen Meldung aus. Melde- und Zahlungszeiträume unterscheiden sich je nach Kommune. Legen Sie wiederkehrende Fristen deshalb direkt in Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Verwaltungssystem an.

6

Regeln immer standortbezogen hinterlegen

Ein Ablauf, der bei einer Monteurunterkunft in Düsseldorf korrekt ist, kann in Berlin, Hamburg oder Köln bereits falsch sein. Bei mehreren Objekten sollten Sie die jeweilige Abgabenregel deshalb direkt dem betreffenden Standort zuordnen.

Dokumente und Vertiefung

Nachweise, Vorlagen und weiterführende Informationen

Nachweise gehören bewusst erst in diesen vertiefenden Teil: Sie werden nur benötigt, wenn die geltende Regelung einen Befreiungs- oder Vergünstigungstatbestand vorsieht und dafür entsprechende Unterlagen verlangt.

Vorlagen für berufliche Aufenthalte

Die folgenden DMZ-Vorlagen können bei Kommunen mit einer entsprechenden Nachweisregel hilfreich sein. Sie begründen jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf Steuerbefreiung. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Kommune diesen Nachweis akzeptiert oder ein eigenes amtliches Formular verlangt.

Arbeitgeberbescheinigung

Vorlage für beruflich veranlasste Aufenthalte, sofern die zuständige Kommune einen entsprechenden Nachweis akzeptiert.

Arbeitgeberbescheinigung

Eigenbestätigung für Selbstständige

Vorlage für Selbstständige, wenn die örtliche Regelung eine entsprechende Erklärung als Nachweis vorsieht.

Eigenbestätigung

Passende Ratgeber für Vermieter

Nachweise und Rechtsgrundlagen

Quellen & Rechtsstand

  1. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 22. März 2022 zur Übernachtungssteuer, Az. 1 BvR 2868/15 u. a. Entscheidung zur Übernachtungssteuer
  2. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: aktuelle Informationen zur Berliner Übernachtungsteuer und zu den Änderungen 2024 bis 2026. FAQ zur Berliner Übernachtungssteuer
  3. Freie und Hansestadt Hamburg: Informationen zur Kultur- und Tourismustaxe einschließlich aktueller Steuerstaffel und beruflich veranlasster Übernachtungen. Kultur- und Tourismustaxe Hamburg
  4. Stadt Köln: aktuelle Informationen zur Übernachtungssteuer beziehungsweise Kulturförderabgabe für Beherbergungen seit dem 1. Juli 2024. Übernachtungssteuer in Köln
  5. Preisangabenverordnung: § 2 und § 3 PAngV zur Definition und Pflicht der Gesamtpreisangabe. § 3 Preisangabenverordnung
  6. Stadt Frankfurt am Main: aktuelle Informationen zum Tourismusbeitrag und zu den Pflichten von Beherbergungsbetrieben. Tourismusbeitrag Frankfurt am Main

Stand: August 2026. Kommunale Steuern, Beiträge, Befreiungen und Meldeverfahren können geändert werden. Prüfen Sie deshalb vor der Abrechnung zusätzlich die aktuell gültige Regelung Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

  • Das hängt vom Standort Ihrer Unterkunft und der dort aktuell geltenden Regelung ab. Eine bundesweit einheitliche Kurtaxe oder Übernachtungssteuer gibt es nicht. Städte und Gemeinden können unterschiedliche Abgaben erheben und eigene Regeln für Berechnung, Befreiungen, Anmeldung, Meldung und Abführung festlegen.

    So prüfen Sie Ihren Standort

    1. aktuelle Satzung oder behördliche Information aufrufen
    2. prüfen, welche Unterkünfte und Aufenthalte erfasst werden
    3. Steuersatz, Festbetrag oder Staffel feststellen
    4. Befreiungen und erforderliche Nachweise prüfen
    5. Melde- und Zahlungsfristen in Ihren Betriebsablauf übernehmen

    Eine aktuelle Orientierung nach Städten bietet der DMZ-Ratgeber zur Bettensteuer und Übernachtungssteuer.

  • Für Ihre Abrechnung ist weniger der umgangssprachliche Name als die konkrete Rechtsgrundlage entscheidend. Kurtaxe oder Gästetaxe kommen häufig in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten vor. City Tax, Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer knüpfen häufig an entgeltliche Übernachtungen an und können beispielsweise prozentual, als Festbetrag oder nach einer Preisstaffel berechnet werden.

    Und was bedeutet Bettensteuer?

    Bettensteuer ist häufig nur ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Daraus lässt sich weder ein bestimmter Steuersatz noch eine einheitliche Berechnung ableiten.

    Für die Praxis entscheidend

    Prüfen Sie immer, wie die Abgabe offiziell heißt, wer sie schuldet, welche Bemessungsgrundlage gilt und welche Pflichten Sie als Beherbergungsbetrieb übernehmen.

  • Nein. Ein Montageeinsatz, eine Geschäftsreise, eine Firmenbuchung oder eine Firmenadresse auf der Rechnung bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit. Ob berufliche Aufenthalte besteuert oder von einer Abgabe befreit werden, ergibt sich aus der Regelung am Unterkunftsort.

    Großstädte zeigen die Unterschiede

    Berlin besteuert beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen seit dem 1. April 2024, Hamburg bereits seit dem 1. Januar 2023 und Köln seit dem 1. Juli 2024.

    Merksatz: Prüfen Sie zuerst die Regelung der Kommune. Erst wenn diese eine Ausnahme für berufliche Aufenthalte vorsieht, wird der konkrete Reisegrund für eine mögliche Befreiung entscheidend.
  • Nachweise benötigen Sie nur dann, wenn die örtliche Regelung eine Befreiung oder Vergünstigung vorsieht und dafür bestimmte Unterlagen verlangt. Einen bundesweit einheitlichen Nachweis für Monteure oder Geschäftsreisende gibt es nicht.

    Je nach Kommune kommen beispielsweise infrage

    • Arbeitgeberbestätigung
    • Eigenerklärung bei Selbstständigen
    • amtliches kommunales Formular
    • weitere ausdrücklich verlangte Unterlagen

    Fordern Sie nicht vorsorglich unnötige Daten an. Prüfen Sie zuerst den konkreten Befreiungstatbestand und anschließend, welche Nachweise dafür tatsächlich vorgesehen sind.

  • Eine sinnvolle bundesweite Pauschale gibt es nicht. Kommunen verwenden unterschiedliche Berechnungsmodelle. Möglich sind feste Beträge pro Person und Übernachtung, prozentuale Steuersätze oder Preisstaffeln.

    Beispiele zeigen die Unterschiede

    • Berlin: 7,5 % des maßgeblichen Nettoentgelts für die Übernachtung.
    • Hamburg: gestaffelte Kultur- und Tourismustaxe nach dem Netto-Übernachtungsentgelt je Gast.
    • Köln: 5 % der Bemessungsgrundlage.
    • Frankfurt am Main: derzeit 2 Euro je Person und Übernachtung.

    Gerade bei mehreren Monteuren und längeren Einsätzen kann sich die Abgabe deutlich summieren. Kalkulieren Sie deshalb immer mit der konkreten Regel Ihres Unterkunftsortes.

  • Gäste sollten bereits vor der Buchung nachvollziehen können, welchen Preis sie tatsächlich zahlen müssen. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich die Preisangabenverordnung: Unternehmer müssen bei Preisangaben grundsätzlich den Gesamtpreis nennen. Wird der Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben.

    Kommunale Abgabe separat prüfen

    Wie eine konkrete Kurtaxe, Übernachtungssteuer oder ein Tourismusbeitrag in der Preisangabe zu behandeln ist, hängt zusätzlich von der jeweiligen Abgabe und ihrer Rechtsgrundlage ab. Verwenden Sie deshalb nicht automatisch Formulierungen wie „zzgl. Kurtaxe“, ohne den Standort geprüft zu haben.

    Weitere Hinweise zur transparenten Angebotsgestaltung finden Sie im Ratgeber Monteurzimmer anbieten und erfolgreich vermieten.

  • Das lässt sich nicht für alle kommunalen Abgaben einheitlich beantworten. Ob eine eigene Rechnungsposition vorgeschrieben, zulässig oder lediglich sinnvoll ist, ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage.

    Ein konkretes Beispiel

    Beim Frankfurter Tourismusbeitrag verlangt die Stadt beispielsweise einen gesonderten Ausweis in der Beherbergungsrechnung. Andere Abgaben können anders geregelt sein.

    Wichtig für Firmenkunden

    Eine transparente Darstellung erleichtert häufig die interne Rechnungsprüfung des Auftraggebers. Verwechseln Sie die Rechnungsdarstellung aber nicht mit den Regeln für die Preisangabe vor der Buchung.

  • Übersetzen Sie die örtliche Regelung in einen festen wiederholbaren Ablauf. Das ist besonders hilfreich, wenn regelmäßig Monteure oder komplette Teams wechseln.

    Praktischer Ablauf

    1. Steuer- oder Beitragspflicht prüfen
    2. Bemessungsgrundlage und Betrag ermitteln
    3. gegebenenfalls vorgesehene Befreiungen dokumentieren
    4. Abgabe nach dem vorgeschriebenen Verfahren erfassen
    5. Rechnung entsprechend der geltenden Regelung erstellen
    6. Melde- und Zahlungsfristen einhalten

    Bei Firmen- und Teambuchungen sollten notwendige Angaben möglichst vor der Anreise geklärt sein. Gehen Sie außerdem nicht automatisch von einer monatlichen Meldung aus: Die Zeiträume können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

  • Ja, das kann vorkommen – eine einheitliche Zeitgrenze gibt es aber nicht. Manche Regelungen begrenzen den steuerpflichtigen Zeitraum oder unterscheiden zwischen kurzfristiger Beherbergung und längerfristiger Vermietung.

    Berlin und Köln zeigen, warum Sie jede Stadt separat prüfen sollten

    Berlin hat zum 1. Januar 2025 die frühere Ausnahme für Aufenthalte von mehr als 21 Tagen abgeschafft. Köln behandelt eine tatsächliche oder beabsichtigte Gebrauchsüberlassung von höchstens sechs Monaten als kurzfristige Vermietung; bei einem Mietvertrag über mehr als sechs Monate kann eine andere Einordnung gelten.

    Praxisfall: Wird ein zunächst zweiwöchiger Montageeinsatz wegen einer Baustellenverzögerung auf mehrere Monate verlängert, prüfen Sie die steuerliche Einordnung erneut.
  • Das richtet sich nach der jeweiligen Satzung oder gesetzlichen Regelung. Je nach Modell kann der Gast Abgaben- oder Beitragsschuldner sein, während der Beherbergungsbetrieb die Abgabe einziehen und weiterleiten muss. In anderen Modellen schuldet der Betreiber die Steuer selbst.

    So reduzieren Sie Fehler im Alltag

    • aktuelle Regelung mit Datum dokumentieren
    • Bemessungsgrundlage und Berechnung nachvollziehbar festhalten
    • Befreiungen nur nach den tatsächlich geltenden Vorgaben anwenden
    • Melde- und Zahlungsfristen fest einplanen
    • bei unklaren Sonderfällen die zuständige Behörde kontaktieren

    Verlassen Sie sich bei Änderungen nicht ausschließlich auf alte Buchungsunterlagen, frühere Rechnungen oder die Regel einer Nachbarstadt.

  • Wenn für Ihre Unterkunft am konkreten Standort keine entsprechende Abgabe besteht, müssen Sie für diese Abgabe auch keinen Betrag berechnen oder abführen.

    Trotzdem regelmäßig kontrollieren

    Kommunen können neue Abgaben einführen oder bestehende Satzungen ändern. Prüfen Sie deshalb bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Preise und Buchungsbedingungen, ob Ihre bisherige Einordnung weiterhin stimmt.

    Mehrere Unterkünfte bedeuten mehrere Prüfungen

    Betreiben Sie Objekte in verschiedenen Städten oder Gemeinden, hinterlegen Sie die Regel für jedes Objekt separat. Schon eine benachbarte Kommune kann einen anderen Steuersatz, andere Befreiungen und andere Meldefristen haben.

  • Informieren Sie Gäste und Firmen möglichst vor der Buchung über die tatsächlich geltende Abgabe und die daraus entstehenden Kosten. Das verhindert Diskussionen beim Check-in und Rückfragen der Buchhaltung nach dem Aufenthalt.

    Diese Angaben sind besonders hilfreich

    • Name der tatsächlich erhobenen Abgabe
    • Höhe oder Berechnungsweise, soweit vorab bestimmbar
    • Hinweis auf Befreiungen nur, wenn diese tatsächlich vorgesehen sind
    • gegebenenfalls benötigte Nachweise und Fristen
    • verständliche Darstellung des zu zahlenden Preises
    Bei kommunalen Änderungen

    Aktualisieren Sie Inserat, Angebot, Buchungsbestätigung und interne Abrechnung möglichst gleichzeitig. Dauerhafte Aussagen wie „Geschäftsreisende zahlen keine Bettensteuer“ sind ungeeignet, wenn die zugrunde liegende kommunale Regelung nicht regelmäßig überprüft wird. Weitere Grundlagen finden Sie im Ratgeber zur Vermietung von Ferienwohnungen.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte. Vorgaben und Bewertungen können sich ändern und je nach Bundesland, Kommune, Objektart und Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen Fachanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Das sagen Vermieter auf Deutschland-Monteurzimmer.de (DMZ.de)

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